Veterinäramt gibt Namen an Tierhalter weiter?

  • Themenstarter Idit
  • Beginndatum
I

Idit

Benutzer
Mitglied seit
30. April 2017
Beiträge
74
Ort
Kreis Marburg-Biedenkopf
Hallo liebe Foris,
Im Oktober hatte ich unserem Veterinäramt einen Bericht vorgelegt, mit dem ich um die Kontrolle der Tierhaltung bei einer unserer Nachbarn bat.

Jetzt stellt sich heraus, dass dieser wohl nach der Kontrolle über einen Anwalt Akteneinsicht gefordert hatte um den Namen der Person zu ermitteln.

Frage nun: Dürfen die einfach meinen Namen raus geben?
Was ist den bitte mit Datenschutz?

Soweit ich weiß wird das wenn nur nach Anliegen Prüfung und teilweise mit Rücksprache gemacht?
Wobei ich in dem Bericht noch angefügt hatte das ich gerne anonym bleiben möchte.

Problem ist einfach das die Dame mir jetzt droht und da sie sagen wir recht instabil ist traue ich ihr durchaus zu bestimmte Dinge auch durchzuziehen (z.B. Autoreifen aufschneiden u.ä.)
Wer kommt dann für den Schaden auf?

Zudem will sie wohl eine Anzeige gegen mich stellen wegen Verleumdung, was einfach nur lächerlich ist.

Was sagt ihr dazu, kennt ihr euch mit sowas aus oder habt ihr selber schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Lg
Idit
 
A

Werbung

Hallo Idit.

Der Name des Anzeigeerstatter darf wohl nicht herausgegeben werden, da er unter den Datenschutz fällt und zum Sachverhalt nichts beiträgt.

Der Name eines Zeugen muss im Verfahren angegeben werden, wenn ein Bußgeldbescheid o. ä. auf der Zeugenaussage beruht. Nun sind allerdings Anzeigeerstatter und Zeuge häufig identisch.

Da Du aber nur um eine Kontrolle gebeten hast und wohl keine Anzeige erstattet hast, hätte Deine Daten m. E. eigentlich nicht herausgegeben werden dürfen.

Es stellt sich aber auch die Frage, ob nicht (auch) der Anwalt bezüglich Deiner personenbezogenen Daten zum Stillschweigen gegenüber seiner Mandantin verpflichtet gewesen wäre.

Da kann Dir wahrscheinlich nur ein Fachanwalt eine verlässliche Auskunft erteilen.

Gruß
Stefan
 
Danke für die Auskunft :)

Auch wenn du wahrscheinlich kein Fachanwalt bist : kann man dahingehend noch irgendwas machen?
Werde zumindest morgen mal auf dem Amt anrufen und mich erkundigen warum Daten raus gegeben worden sind.
Wünschte die hätten um die Uhrzeit noch auf, so muss man sich den Ärger aufheben :mad:
 
Wenn Du keine anonyme Anzeige gemacht hast, darf ein Anwalt Akteneinsicht nehmen und auch den Namen erfahren. In Deinem Fall unangenehm, aber das ist unser Rechtssystem. Schließlich müsste sich die Person ja auch wehren können, wenn zB die Anschuldigungen falsch sind.
 
Ein Anwalt ist parteiischer Vertreter und darf natürlich seine Mandanten informieren.
 
Nein, natürlich kann man anonym anzeigen und das Amt ist verpflichtet, der Anzeige nachzugehen.
 
Handelt es sich hier denn wirklich um ein OWi-Verfahren?

In einer normalen Vet-Sache (und so hatte ich den Sachverhalt eingeschätzt, da nur von einer Kontrolle die Rede war, nicht von einer Ordnungswidrigkeit) kann aus meiner Sicht eigentlich keine echte Akteneinsicht bestehen.

Da käme nur das Informationsfreiheitsgesetz des betreffenden Bundeslandes in Frage, und auch dort hat die Informationsfreiheit enge Grenzen.

Idit, ich würde daher an deiner Stelle auch danach fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Akteneinsicht gewährt wurde und auf welcher Rechtsgrundlage eine potentielle Herausgabe von persönlichen Daten beruht.

Das Vet-Amt ist meist beim Landkreis angesiedelt, sonst in der (kreisfreien) Stadt. Die Gebietskörperschaften haben alle einen Datenschutzbeauftragten, an den du dich ebenfalls wenden kannst (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung).

edit: Die Stadtstaaten (Bundesländer) in Deutschland sind für solche Zwecke jeweils kreisfreie Stadt; d. h. die Bezirksämter nehmen die Ordnungsaufgabe wahr. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
In einer normalen Vet-Sache (und so hatte ich den Sachverhalt eingeschätzt, da nur von einer Kontrolle die Rede war, nicht von einer Ordnungswidrigkeit) kann aus meiner Sicht eigentlich keine echte Akteneinsicht bestehen.

Meine Mutter hat zweimal tierschutzwidrige Zustände gemeldet (eine Hundezucht mit mehreren zeitgleichen Würfen in einem alten, verkommenen Kneipenklo und einen Schäferhund, der angekettet sich selbst überlassen wurde). In beiden Fällen wurde der Besuch des Amtsvets angemeldet :rolleyes: und der Name meiner Mutter genannt. Da wurde die Frage nach dem Anzeigenden frei und rundheraus bereitwillig beantwortet.

So viel zum Datenschutz.
 
Moin Moin.

... Auch wenn du wahrscheinlich kein Fachanwalt bist : kann man dahingehend noch irgendwas machen? ...

Nein, bin ich nicht. Der Nickname ist Programm.;)

Meines Erachtens kannst Du höchsten Anzeige gegen das Amt bzw. den Sachbearbeiter wegen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz stellen. Ob da viel bei herauskommt ... :confused:

Eine Mithaftung des Amtes oder Sachbearbeiters für durch die Dame möglicherweise zukünftig verursachte "Folgeschäden" halte ich für ziemlich ausgeschlossen.

Aber wie schon geschrieben, dass kann letztlich nur ein Fachanwalt beurteilen und der kostet erst einmal. Es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung die es abdeckt.

Ein Anwalt ist parteiischer Vertreter und darf natürlich seine Mandanten informieren.

Da hast Du vermutlich leider Recht, selbst wenn er erkannt haben sollte, dass hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorgelegen haben sollte.

Gruß
Stefan
 
  • #10
Erkundige Dich selbst bei einem Fachanwalt, dann bist Du sicher, auch was Dein
Bundesland betrifft.
Bedrohungen sind eine Straftat. Schreibe auf, was, wann gedroht wurde,
falls Zeugen dabei waren, bitte die das zu bezeugen.
Es ist ratsam, schnell zu reagieren, das nimmt häufig den Wind aus den Segeln.
Ein Schreiben von Deinem Anwalt, bzw an den Anwalt der Nachbarin kann schon einiges beruhigen.

In meiner Region werden keine anonymen Anzeigen aufgenommen, jedoch
wird der Name nicht einfach so heraus gegeben.

Grüsse
Tadi
 
  • #11
Danke für eure zahlreichen Beiträge :)

@Marlinskie: Meiner Meinung nach war die Bitte um Anonymität, die auch im eigentlichen Bericht aufgeführt ist, dahingehend ausreichend. Ebenso habe ich ja keine Anzeige geschaltet sondern um eine Kontrolle gebeten, wo die schriftliche Darstellung der Zustände und Beobachtungen nun einmal vorangeht.
Falls eine Anzeige erstellt wurde dann vom Vet.-Amt selber und nicht von mir. :confused:

@nicker: Ob nun weitere Schritte gegen die Halterin eingeleitet wurden weiß ich nicht. Ich bezweifle auch das ich darüber informiert werden dürfte, würde ich beim Vet.-Amt nachfragen.
Ich werde mich aber morgen auf jeden Fall weiter erkundigen auf welcher Grundlage Daten weiter gegeben wurden. Danke :)

@Barbarossa: Ist ja super... Da frage ich mich wirklich ob die Leute, die diesen Beruf ausüben, eigentlich wissen was sie da tun :(

@Tadi: Das mit dem Anwalt ist immer so eine Sache. Als Studentin kann ich mir schlecht einfach mal so ab 200€ aufwärts für ein Beratungsgespräch locker machen :(
Vielleicht sollte ich mir so langsam mal eine Rechtsschutzversicherung zulegen... *grübel*

Lg Idit
 
  • #12
@Barbarossa: Ist ja super... Da frage ich mich wirklich ob die Leute, die diesen Beruf ausüben, eigentlich wissen was sie da tun :(

Dort, wo meine Mutter lebt, ganz klar: nein.

Meine Mutter hatte Glück. Der verwahrloste Kettenhund gehörte einem schweren Alkoholiker, der deshalb pöbelte, aber seine wüsten Drohungen nicht wahr machte. Der Hundevermehrer hat sich "bedankt", seine mehr als 20 Hunde eingesackt und weggeschafft, bevor der angekündigte Amtsvet die Zustände besichtigen konnte. Immerhin hat ihr keiner der Tierverächter das Haus überm Kopf angezündet.

Ich finde es empörend, dass persönliche Daten besorgter Menschen in Sachen Tierschutz leichthin öffentlich gemacht werden, dass da Datenschutz nicht greift. Bei idiotischen Vorgängen wird der Datenschutz bemüht, aber in den oft emotional aufgeheizten Tierschutzthemen ist er offensichtlich völlig egal. :grr:
 
  • #13
Ich finde es empörend, dass persönliche Daten besorgter Menschen in Sachen Tierschutz leichthin öffentlich gemacht werden, dass da Datenschutz nicht greift.

Nicht nur in Sachen Tierschutz. Ich hab mal das Jugendamt eingeschaltet, weil meine 18-jährige Nachbarin heillos überfordert war mit ihrem Baby und ihrem verhaltensauffälligen 13-jährigen Bruder, nachdem die Eltern der beiden von der Bildfläche verschwunden waren.

Das Jugendamt nannte zwar nicht meinen Namen, sagte aber, dass die Nachbarin sie informiert hat. Da ich die einzige direkte Nachbarin war, brauchten die also nur eins und eins zusammen zu zählen und ich hatte ein paar Wochen richtig Spaß mit den Teenies:(
 
  • #14
Idit, wenn du als Studentin vom elterlichen Unterhalt und/oder einem Nebenjob lebst (geschweige denn Bafög), kannst du beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dadurch hast du die Möglichkeit, kostengünstig (der Eigenanteil liegt wohl so um 20 Euro) anwaltlichen Rat einzuholen.
Das gilt auf jeden Fall für Zivil- und Verwaltungssachen. Beim Strafrecht m. E. nicht.
 
Werbung:
  • #15
Danke nicker,
das war mir bis jetzt nicht bekannt :)
Ja der Nebenjob (Minijob unter 450€) bringt nicht sooo viel ein :rolleyes:

Bei einer Anzeige wegen Verleumdung, unter was würde das fallen?
Ist das schon Strafrechtlich? :eek:

(Das alles wäre ja schon sehr lustig wenn es nicht so traurig wäre :aetschbaetsch1: )

Lg <3
 
  • #16
Eine Anzeige wegen Verleumdung hieße, dass ein Strafverfahren eingeleitet würde. Das wäre dann eine strafrechtliche Angelegenheit.

Wenn du im Rahmen eines Beratungshilfescheins Rechtsrat zu der datenschutzrechtlichen Frage einholst (bzw. insgesamt, ob das Vet-Amt die Akten dem Anwalt mit den vollen Angaben zu deiner Person geben durfte), ist die Frage nach der Verleumdung zwar naheliegend, und ein netter Anwalt beantwortet dann u. U. auch noch ein, zwei Fragen in diese Richtung, aber eigentlich ist das eine andere, von der Beratungshilfe nicht gedeckte Fragestellung, und der Anwalt dürfte dir dazu eigentlich gesondert eine Rechnung stellen. ;)

Unter die Beratungshilfe fiele die zivilrechtliche Seite der Verleumdung, das wäre Unterlassung bzw. Schadensersatz, die theoretisch gegen dich geltend gemacht werden könnten.
Fiktives Beispiel: Du hättest in deinen Bericht an das Vet-Amt gleich mit reingeschrieben, dass die Nachbarin nicht nur ihre Katzen vernachlässigt, sondern die armen Tierchen auch noch völlig traumatisiert, weil sie zu jeder Tages- und Nachtzeit Sex mit allen Nachbarn links und rechts im Garten hat. Und dass sie dabei immer damit prahlt, dass sie die Kondome dafür bei Rossmann klaut.
Die Nachbarin könnte dich dafür verklagen, weil du diese Behauptungen unbewiesen aufgestellt und veröffentlicht (an das Vet-Amt) hast und damit die Ehre der Dame verletzt (nicht wegen der Katzen, sondern wegen Diebstahl und Promiskuität).
Diese Seite, also eine potentielle Klage wegen Schadensersatz usw., wäre beratungshilfe"fähig".

Ich gehe aber davon aus, dass ein Anwalt, bei dem du dich über den Datenschutz informierst, nicht das ganz große Problem hätte, dir als tierschutzinteressierter Studentin auch ein bisschen was über üble Nachrede zu erzählen. ;)
 
  • #17
...dass die Nachbarin nicht nur ihre Katzen vernachlässigt, sondern die armen Tierchen auch noch völlig traumatisiert, weil sie zu jeder Tages- und Nachtzeit Sex mit allen Nachbarn links und rechts im Garten hat. Und dass sie dabei immer damit prahlt, dass sie die Kondome dafür bei Rossmann klaut....

This made my day :D:D:D
 
  • #18
Ich habe mal beim Jugendamt angerufen wegen Vernachlässigung ihrer Tochter. (Der Frau wurden in den Jahren davor schon 5 ihrer Kinder weggenommen, das habe ich erst später erfahren).
Um den richtigen Zuständigen zu finden habe ich 12(!) mal anrufen müssen.
Ich habe ausdrücklich darum gebeten, dass das ANONYM gehalten wird.

Am Ende kannte die Frau meinen Namen.....

Ich denke der Gesetzgeber nimmt die Gesetze bei sich ungenauer als bei anderen...
 
  • #19
Meine Mutter hat zweimal tierschutzwidrige Zustände gemeldet (eine Hundezucht mit mehreren zeitgleichen Würfen in einem alten, verkommenen Kneipenklo und einen Schäferhund, der angekettet sich selbst überlassen wurde). In beiden Fällen wurde der Besuch des Amtsvets angemeldet :rolleyes: und der Name meiner Mutter genannt. Da wurde die Frage nach dem Anzeigenden frei und rundheraus bereitwillig beantwortet.

So viel zum Datenschutz.

Genauso hier passiert, als meine Mutter einen armen Hund in Kettenhaltung meldete. Anonyme Anzeigen werden erst gar nicht aufgenommen bei uns und Namen werden dann problemlos heraus gegeben auf Nachfrage des Gemeldeten. Ob das rechtens ist oder nicht, kann ich nicht sagen, aber gemacht wird es. :stumm:
 
  • #20
Hallo Idit,

hab noch mal Deinen Eingangspost gelesen, weil mir etwas aufgefallen ist.
Von wem weisst Du, dass der Anwalt der Nachbarin Akteneinsicht hatte ?
Von der Nachbarin ??
Könnte es in dem Fall sein, dass die einfach auf den Busch geklopft hat und es weder Anwalt noch Herausgabe Deines Namens vom VetAmt gab?

Grüsse
Tadi
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben