Nein, Goldi, die endgültige Wohnung kann erst nach der Genehmigung durch das Amt angemietet werden. Deswegen schrieb ich ja, dass Claudia sich - mehr pro forma - bei ihren Lieben im Haus/in der Wohnung Richtung Untermieter anmelden sollte, bevor sie richtig umzieht.
Sie muss ja erstmal sicherstellen, wo die Miete herkommen soll, bevor sie etwas mieten kann.
Und das Amt zahlt nicht ohne weiteres, wenn sie gewissermaßen gleichzeitig den Antrag stellt und eine Wohnung anmietet.
Claudias Vorteil im Vergleich mit Rickie und Jaboticaba (Hanka) ist auf jeden Fall, dass es von Malle nicht so sehr weit nach Schland ist; sie kann nötigenfalls (klar, kostet auch wieder Geld!) schon vorweg für die Ämtergänge etc. mal in Person nach Schland kommen. Per Flieger. Von Übersee wie bei Rickie und Hanka ging das eben nicht.
Der Vermieter wird ja vor Abschluss des Mietvertrages wissen wollen, woher die Kohle kommt. Normalerweise legt man da seine Verdienstbescheinigung vor (oder Steuerbescheid usw., wenn man selbstständig ist), und gut ist.
Wenn man H4ler ist, muss man die Bestätigung der Kostenübernahme durch das Amt vorlegen, und dazu muss das Amt die Wohnung erstmal genehmigt haben.
Studenten und Azubis, die in ihre erste eigene Bude ziehen, legen meist eine Mietbürgschaft der Eltern vor bzw. werden die Eltern (= die zahlungskräftige Partei) Mitmieter im Vertrag. Sie ziehen natürlich nicht in die Wohnung ein!
Würdet beispielsweise ihr für Claudia die Wohnung anmieten, wäre es schwieriger, dafür zu sorgen, dass das Amt die Miete übernimmt, wenn Claudia einzieht. (Sollte sie vor ihrem Umzug einen Job sicher haben, so dass sie das JC nicht braucht, wäre die ganze Sache deutlich einfacher!)
Was rechtlich noch am einfachsten ginge, wäre eine Anmietung einer Wohnung durch euch (euch jetzt mal als Beispiel für die Liebsten und Nächsten) und Untervermietung an Claudia, also den Mietzins (der im H4-Rahmen liegen müsste) 1 zu 1 an Claudia weiter geben.
Nur habt ihr dann die Schwierigkeit, das Amt zu überzeugen, dass das kein Schmu ist, mit dem das Amt abgezockt werden soll.
Im damaligen Sozialhilferecht - und das gilt insofern auch heute bei H4 noch! - gab es den Grundsatz, dass es keine Hilfe (Geld) gibt, wenn der Bedarf schon anderweitig (= z. B. durch andere Leute) gedeckt worden ist. Z. B. wenn das Amt mit der Antragsbearbeitung für neue Klamotten oder ein neues Bett nicht hinterher kam, und nette Leute dann mit Naturalien ausgeholfen haben. Da biss sich dann die Katze in den Schwanz, weil das Amt dann sagte "na, die hat ja nun ihren Wintermantel/das neue Bett, also ist kein Bedarf mehr da, Antrag abgelehnt". Das war natürlich rechtswidrig, weil die Hilfe von den Leuten ja allein darauf beruhte, dass das Amt nicht in die Strümpfe kam, aber man hätte - zu Beweiszwecken! - einen schriftlichen Mietvertrag über das Bett oder den Wintermantel machen müssen, um zu dokumentieren, dass das Teil nicht geschenkt (= Bedarf gedeckt, keine Leistung, Antrag abgelehnt), sondern nur geliehen war.
Und diese Haltung lebt - im entfernten Sinne, nicht mehr so krass wie damals! - im JC auch heute noch weiter! Hintergrund ist der Argwohn, dass das Amt betrogen/abgezockt werden soll von Leuten, die es eigentlich nicht brauchen und den Bedarf nur vortäuschen.
Rickie schreibt ja selbst, dass sie übergangsweise bei ihrer Mutter gewohnt hat, und Hanka kam anfänglich bei einer Berliner Forine unter, bis die eigene Wohnung gefunden war. Ein Umzug aus dem Ausland direkt in die "eigene" deutsche Wohnung wird wohl weit überwiegend die Einschaltung Dritter, vorzugsweise wohl Freunde/Familie, erfordern, wenn man lange Zeit im Ausland gelebt und keinen echten Wohnsitz in Deutschland mehr hatte.
Es wird letztlich auch sehr von Claudias eigenen Finanzen abhängen: sie kann es so machen (vorausgesetzt, dass die eigenen Finanzen reichen), dass sie eine H4-gerechte Wohnung selbst anmietet bei einem Besuch in D und vor ihrem eigentlichen Umzug. Da wäre dann die Hürde, dass sie den Vermieter überzeugen müsste, dass sie bald die laufenden Einnahmen für die Mietzahlung und ihren Lebensunterhalt hat.
In Deutschland angekommen und einige Zeit nach dem Umzug könnte sie dann wie jeder Bürger, der arbeitslos wird/ist und die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen erfüllt (arm genug ist ^^), H4 beantragen. Da ja auch inländische Arbeitslose bereits wohnen, wird dann die Miete vom Amt übernommen für eine Übergangszeit, auch wenn sie über den Mietobergrenzen liegt. Aber dann muss man innerhalb dieser Karenzzeit eine günstigere Wohnung suchen und ggf. umziehen....und die neue Wohnung muss auch vom Amt genehmigt werden vor Abschluss des Mietvertrages. usw.
Wenn man aber völlig mittellos aus dem Ausland wieder nach D-land zieht, geht es im Grunde nicht anders, als dass man erstmal ohne eigene Wohnung iwo bei Freunden/Familie unterkommt und dann den H4-Antrag stellt und auf Wohnungssuche im Rahmen der Kostenübernahme des JC geht.
Bzw. ist mir da bisher keine andere Idee eingefallen.
edit: Wegen Mietgesuch, Anzeigen.... macht da was auf ebay-Kleinanzeigen, ist kostenlos!
Und - falls es sie noch gibt - die Zweite Hand und die ganzen lokalen Käseblättchen (die haben auch im Regelfall kostenlose Anzeigen
).