Fragen bzgl. Schutzvertrag (zu einengend?)

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Hekly

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24. April 2017
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Hallo,

ich habe jetzt schon eine Weile immer mal wieder still im Forum mitgelesen und
mich mit Meinungen und Infos auseinandergesetzt.
Jetzt habe ich allerdings selber ein paar Fragen :)

Nachdem unsere Wohnung nun eine Weile schon nur von uns Menschen bewohnt
wird, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das so nicht mehr weitergehen
kann und haben uns mit hiesigen Tierschutzvereinen auseinandergesetzt.

Nun haben wir uns vor ein paar Tagen 2 Katzen angeschaut - soweit sind wir auch
begeistert und überlegen ob - oder ob nicht.

Allerdings bin ich mir bzgl. der Auflagen ein wenig unsicher, ob das Ganze nicht
"zu viel und rechtens" ist.

Wir fahren jetzt die Tage so oder so nochmal dorthin, werden uns auch noch
näher mit den Pflegeeltern auseinandersetzen - so detailliert sind wir nun beim
Erstgespräch auch nicht auf die Vertragsklauseln eingegangen. Ich merke aber,
dass mir das nicht aus dem Kopf geht.

Vorab: ich finde es nicht schlimm, dass TSV bestimmte Klauseln und Forderungen
im Schutzvertrag mit angeben - wer sich nicht dran halten will wird somit schon
mal aussortiert.
Vermittelt mir den Eindruck, dass die auch interessiert sind und auch ihre
Schützlinge gut vermittelt wissen wollen.

Auf der anderen Seite bin ich mir nicht sicher, ob ich das nicht zu
"einschneidend" in unsere "Privatsphäre" bzw. unser Urteilsvermögen finde.
Die "normalen" Klauseln wie: keine Abgabe an 3., Nachkontrollen etc. sind mir
durchaus bekannt.

Allerdings wären wir dazu verpflichtet im Falle eines Falles, z.B. bei Krankheit, den
TS zu unterrichten, welche dann von uns eine 2. TAmeinung fordert / evtl. auch
die TAWahl beeinflussen will und den Behandlungsverlauf mit bestimmt (Medis o.
Homöopathisch, OPs oder nicht etc...); ebenso bei der Euthanasie - es sei denn,
die Situation erfordert schnelles Handeln. In dem Falle dürften wir selber
entscheiden.
Auch sind bestimmte Untersuchungen in bestimmten Lebensjahren festgehalten,
wo wir uns dazu verpflichten diese a) durchzuführen, b) denen die Ergebnisse
mitzuteilen und c) denen quasi die Freiheit einräumen bei bestimmten
Auffälligkeiten uns zu sagen, was wir zu tun und zu lassen haben.
Soweit zu dem, was sich da bis dato rauskristallisiert hat.


Auf der einen Seite spukt mir im Kopf rum: "es sind meine Tiere - ich möchte
auch selber entscheiden können."
Versteht mich nicht falsch: auf der anderen Seite begrüße ich durchaus die
Tatsache "nicht alleine gelassen zu werden" und quasi immer einen
Ansprechpartner zu haben, immerhin möchte auch ich das Beste für die Tiere.
So hätte ich vermutlich ein Gefühl der Absicherung. Dennoch kommt mir das
ganze irgendwie zu einschneidend vor und ich habe Sorge, dass man uns daraus
irgendwann einen Strick drehen kann.

Mich würde interessieren, ob hier schon mal Leute Erfahrung mit solchen Klauseln
gemacht haben - im positiven oder negativen bzw. wie ihr allgemein dazu steht.

Ich weiß noch nicht, wie die Katzen "schriftlich gesehen" uns übergeben werden
würden. Sprich: ob "das Eigentum" an uns abgegeben wird, oder ob wir die
Katzen nur halten dürfen und der TS weiterhin "Eigentümer" bleibt. Bei letzterem
würde ich mit den o.g. Klauseln allerdings jetzt schon Probleme wittern können,
sollte man mit denen nicht immer einer Meinung sein...
Sind solche Klauseln überhaupt rechtens? Oder ist das nur eine Absicherung für
den TS und die könnten einem - rein rechtlich - gar nichts, sollten Meinungen bzw.
Krankheiten und Behandlung auseinandergehen? Wenn wir nicht schriftlich der
"Eigentümer" sind, sind es dann rein rechtlich trotzdem unsere Katzen oder
hätten die das Recht, wenn man meinungstechnisch bei Krankheiten etc.
auseinandergeht, uns die Tiere "wegzunehmen"?
Fragen über Fragen...

Ich hoffe jemand hat bis zum Ende gelesen und lässt mir seine Gedanken
diesbezüglich da :)

Viele Grüße
 
A

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Also ich muss sagen, solche Klauseln bezüglich gesundheitlicher Untersuchungen und Behandlungen kenne ich nicht :confused: Das finde ich ehrlich gesagt ziemlich krass.
Normal sind die "Verpflichtungen" keine Abgabe an Dritte, Vor- und Nachkontrolle, Einhaltung der Haltungsbedingungen (z. B. kein ungesicherter Freigang) und Kastration falls nicht schon geschehen.

Die Sache mit den Untersuchungen gibts eher noch in Verträgen von Züchtern, gerade wenn man ehemalige Zuchttiere übernimmt, dass man sich verpflichtet die zuchtrelevanten Untersuchungen fortzuführen (bspw. HCM-Schall).
 
Ich machs mal ganz kurz: Hände weg von diesem Vetrag.

Viell. habt ihr die Möglichkeit 2 Püppchen zu bekommen, die nicht an so einem Knebelvertrag gebunden sind :).
 
Ich persönlich würde so einen Vertrag nicht unterschreiben. Einfach weil ich bei meinen Katzen entscheiden möchte wann ich bei welchem Tierarzt was untersuchen lasse.
Ich verstehe, dass der Verein möchte, dass die Katzen gut medizinisch versorgt werden, aber mir würde das zu weit gehen.

Ich möchte nicht, dass mir jemand in die versorgung reinredet, der die Katzen nicht so gut kennt wie ich selbst.
 
Allerdings wären wir dazu verpflichtet im Falle eines Falles, z.B. bei Krankheit, den
TS zu unterrichten, welche dann von uns eine 2. TAmeinung fordert / evtl. auch
die TAWahl beeinflussen will und den Behandlungsverlauf mit bestimmt (Medis o.
Homöopathisch, OPs oder nicht etc...); ebenso bei der Euthanasie - es sei denn,
die Situation erfordert schnelles Handeln. In dem Falle dürften wir selber
entscheiden.
Auch sind bestimmte Untersuchungen in bestimmten Lebensjahren festgehalten,
wo wir uns dazu verpflichten diese a) durchzuführen, b) denen die Ergebnisse
mitzuteilen und c) denen quasi die Freiheit einräumen bei bestimmten
Auffälligkeiten uns zu sagen, was wir zu tun und zu lassen haben.
[...]
Sind solche Klauseln überhaupt rechtens? Oder ist das nur eine Absicherung für
den TS und die könnten einem - rein rechtlich - gar nichts, sollten Meinungen bzw.
Krankheiten und Behandlung auseinandergehen?

Grundsätzlich kann rechtlich fast alles vereinbart werden - man muss ja nicht unterschreiben. Letzte Grenze ist die Sittenwidrigkeit. Im Zweifel müsste ein Richter entscheiden, ob die Klauseln unzulässig sind. Bis dahin kann man viel Stress mit dem Vertragspartner haben...

Ich persönlich finde auch, dass diese Klauseln zu weit gehen und würde daher von dieser Tierschutz-Orga Abstand nehmen.

Wenn ihr euch schon absolut in die Katzen verguckt habt, könntet ihr natürlich über die Klauseln verhandeln; die Orga wird aber ihre Gründe haben und wahrscheinlich seid ihr dann als Adoptanten raus.
Ihr könntet den Schutzvertrag auch von einem Rechtsanwalt durchschauen lassen, um eine gesichertere Meinung zu haben - oder unterschreiben, obwohl ihr nicht vorhabt, euch daran zu halten. Die letzte Variante würde ich nicht wählen, weil a) Stress vorprogrammiert ist und ich es b) unredlich fände.

An besten fangt ihr neu zu suchen an... Das ginge übrigens auch über dieses Forum. ;:
 
Ich hatte schon einen ähnlichen Schutzvertrag bei einem Tierheim unterschrieben, der mir unter anderem diktieren wollte, dass ich Behandlung und Einschläferung erst nach Rücksprache mit dem Tierheim durchführen darf.

Mit der (rechtlich auch unzulässigen) Nachkontrolle hatte ich kein Problem, weil ich wusste, daß es an der Haltung nichts zu beanstanden geben wird. Schlußendlich war das ein Kurzbesuch von vielleicht 5 Minuten.

Worauf ich aber keine Lust hatte, mir in sonstigen Bereichen von anderen Leuten reinquatschen zu lassen, zumal die Katzen in meinen Besitz übergegangen sind. (Einen Vertrag lt. dem ich nur "Pflegestelle" geworden wäre, die sich zwar um alles kümmern soll, alle Kosten tragen soll und nichts entscheiden darf, hätte ich abgelehnt).

Ich habe mich wegen medizinischen Fragen nie mit dem Tierheim auseinandergesetzt, auch in dem Wissen dass solche Klauseln gar nicht zulässig sind. Nach der Nachkontrolle brach der Kontakt ab. Mich hätte es gar nicht gestört, gelegentlich zu berichten wie es den Katzen geht, aber auf meine Mails kam sowieso keine Reaktion.

Warum ich so einen Vertrag überhaupt unterschrieben habe? Weil ich genau diese Katzen haben wollte. Ich hatte auch nicht die Muse, über so manche Klausel mit dem Tierheim zu diskutieren, ist doch deren Schuld wenn sie unrechtmäßige Verträge formulieren deren Einhaltung sie niemals vor Gericht durchsetzen könnten.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass private/ sehr von sich überzeugte bzw. fanatische Tierschützer einem das Leben schon schwer machen können wenn sie den Eindruck haben, die Katzen werden nicht so behandelt wie sie das wünschen. Egal ob das rechtlich zulässig ist oder nicht. Sei es das sie Streitigkeiten über Internetforen austragen (alles schon erlebt) oder ständig vor der Tür stehen bzw. anrufen.

Wenn du die Katzen gerne willst, aber befürchtest, das es Ärger geben könnte wenn du die (unrechtmäßigen) Vorschriften im Vertrag nicht einhälst, würde ich sie wohl nicht kampflos aufgeben sondern zumindest wie du es hier auch getan hat, zu erklären warum du so einen Vertrag nicht unterzeichen willst und was du abgeändert haben möchtest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde den Verein, bzw. die Pflegestelle fragen, warum sie diese Klauseln im Vertrag aufgenommen haben. Vielleicht haben sie ja schlechte Erfahrungen mit Adoptanten gemacht, die ihren Katzen nicht mal die minimalste tierärztliche Versorgung haben zukommen lassen. Leider gibt es immer noch zu viele Menschen, die zu geizig oder ignorant sind, ihre Katzen diesbezüglich vernünftig zu versorgen und der Verein will sich nur ein wenig in diese Richtung absichern?

Ansonsten sehe ich das ähnlich wie meine Vorschreiber(innen): Ich würde mir von keinem Tierschutzverein die Wahl eines Tierarztes etc. diktieren lassen. Denn leider Gottes sind viele TÄ, mit denen der Tierschutz zusammen arbeitet, gerade bei internistischen Erkrankungen nicht immer so fit, da suche ich mir lieber einen TA meiner Wahl.
 
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Ich finde es recht befremdlich und habe noch niemals einen solch......detaillierten Vertrag gesehen. Einzig die Klausel den Verein vor der Einschläferung zu kontaktieren finde ich nachvollziehbar.

Da ich selbst im Tierheim arbeite weiß ich das man an seinen Pfleglingen sehr hängt. Und leider weiß ich auch wegen welchen unsinnigen Kram die manchmal von ihren liebenden Besitzern eingeschläfert werden sollen.

Wir haben in dem Tierheim in dem ich früher gearbeitet habe schon Hund verloren, weil die Wundheilung und Behandlung nach einem Autounfall die Besitzerin zu sehr belastet hat.
Wir hätten ihn zurück genommen, uns hätte das salben nicht belastet.

Ein Hund sollte wegen Unsauberkeit eingeschläfert werden und wurde vom beauftragten Tierartzt gerettet. Bekam vom Tierheimtierarzt Hormone und war ab dem Zeitpunkt dicht

Und da es viele solche Fälle gibt wo Tiere aus Geiz, Bequemlichkeit oder Psychogeschichten sterben müssen ist der Wunsch eines Vereines vorher die Möglichkeit zu haben das Tier vorher eventuell wieder zurück zu nehmen mehr als verständlich.

Den Rest finde ich aber absurd
 
Gerade das mit dem Einschläfern ist eine Sache die vielen Orgas sicher Angst macht.
schau mal hier: http://www.katzenhilfe-uelzen.de/aktuelles/berichte-2017/grisabella

Sollte eingeschläfert werden und lebt noch heute.
Aber ich weiß schon was du meinst. Ich hätte auch ein Problem, wenn ich nicht "Eigentümer" (obwohl Eigentum richtiger wäre) meiner Kater wäre.

Link erneuert ...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #10
Schnurr, der Link funktioniert nicht!

Die Rücksprach vor einem Einschläfern finde ich o.k., alles andere aber schon befremdlich...
 
  • #11
  • #12
Es spielt ja jetzt eigentlich keine Rolle, wie ein Vertrag von der Katzenhilfe XY aussieht, aber ich wollte noch anmerken, daß auch der verlinkte recht zweifelhaft ist.

Fakt ist: Jeder muß seine Katze unter Beachtung des Tierschutzgesetzes halten, da gibt es natürlich keine Ausnahmen. Aber für die Einhaltung dieser Gesetze braucht es keinen Vertrag, dazu ist man sowieso verpflichtet.

Mit Abgabe des Tieres erlischt auch jegliches Recht und Einflußnahme für die Katzenhilfe. Das heißt man muß keine Kontrolleure in seine Wohnung lassen, sie sind nicht befugt, einem die Katze wegzunehmen und sie haben auch kein Anrecht, über das Befinden oder den Tod einer Katze informiert zu werden.
 
  • #13
Ich wollte auf die Geschichte von Grisabella verweisen.

hab es noch mal geändert.
Manche Halter werfen einfach (sicher auch oft aus Unwissenheit) zu schnell die Flinte ins Korn. Da kann dann eine 2. Meinung Leben retten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Bei unserem Sternchen Felix sollten wir lt. Vertrag auch Rücksprache halten, bevor er eingeschläfert wird. Damals mussten wir ihm zu Liebe aber schnell entscheiden und haben ihn morgens direkt eingeschläfert (Gelbsucht/Nierenversagen aufgrund seines Herzfehlers).

Mich würde der tatsächliche Wortlaut des Vertrages interessieren, denn Geschriebenes wird von jedem Leser anders interpretiert.
 
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  • #15
Her als Beispiel einmal der Schutzvertrag der Katzenhilfe Ülzen (ich nehme an, dass Schnurr13 diesen Link meinte):
http://www.katzenhilfe-uelzen.de/images/stories/vertrag/schutzvertrag.pdf

Die Klauseln in diesem Mustervertrag für die tierärztliche Behandlung usw. beispielsweise halte ich für völlig angemessen.

LG

danke dir fürs verlinken, dadurch haben wir bemerkt, dass hier noch unser alter Vertrag online war. Das haben wir korrigiert...:pink-heart:

Ich wollte auf die Geschichte von Grisabella verweisen.

hab es noch mal geändert.
Manche Halter werfen einfach (sicher auch oft aus Unwissenheit) zu schnell die Flinte ins Korn. Da kann dann eine 2. Meinung Leben retten.

Vertrag hin, Vertrag her - es ist immer hilfreich einen guten Kontakt zwischen Verein und Adoptanten zu halten. Bei Grisabella war das der Fall (und die Probezeit, die wir zur Zeit in unserem Vertrag haben, war eh noch nicht vorbei). Der Adoptnt zögerte nur kurz und vertraute uns dann. Gott sei Dank. Natürlich waren auch wir unsicher... hatten wir schließlich keine Glaskugel. Aber ohne vernünftige Diagnostik einfach euthanasieren kam für uns nicht in Frage.

Es spielt ja jetzt eigentlich keine Rolle, wie ein Vertrag von der Katzenhilfe XY aussieht, aber ich wollte noch anmerken, daß auch der verlinkte recht zweifelhaft ist.

Fakt ist: Jeder muß seine Katze unter Beachtung des Tierschutzgesetzes halten, da gibt es natürlich keine Ausnahmen. Aber für die Einhaltung dieser Gesetze braucht es keinen Vertrag, dazu ist man sowieso verpflichtet.

Mit Abgabe des Tieres erlischt auch jegliches Recht und Einflußnahme für die Katzenhilfe. Das heißt man muß keine Kontrolleure in seine Wohnung lassen, sie sind nicht befugt, einem die Katze wegzunehmen und sie haben auch kein Anrecht, über das Befinden oder den Tod einer Katze informiert zu werden.

Das ist richtig, jedoch verstehe ich Vereine, die z.B. nur noch Pflegestellenverträge abschließen und das Eigentum an ihre Schützlinge genau deshalb nicht aufgeben. Sie haben zu viele schlechte Erfahrungen gemacht.

Wir haben uns deshalb zu einer Probezeit entschieden. Danach ist der Tierhalter der alleinige Eigentümer und wir können nur hoffen, dass er seine Verantwortung gegenüber Lebewesen ernst nimmt und diese Verantwortung auch nie abgibt, auch nicht vorübergehend an z.B. einem Tierarzt....
 

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