-Malina-
Forenprofi
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- 20. Februar 2016
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Im Zuge einer anderen Diskussion bin ich über diesen Artikel gestolpert.
http://www.gerichte-und-urteile.de/zergportal-urteile-und-gesetze-zur-tiervermittlung/
Zusammen gefasst geht es um folgendes:
Der Paragraph 11 der Tierschutzgesetzes wurde 2014 überarbeitet. Darin wird unter anderem die Unterbringung, der Handel und die Pflege von Katzen geregelt.
Hier wurde das damals recht ausführlich erklärt:
http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm
Es betrifft Pflegestellen und Tierschutzorgas wie man sie hier im Forum zuhauf antrifft und die diese Plattform auch zur Vermittlung von Katzen nutzen.
Es gibt eigentlich keine privaten Pflegestellen die tun und lassen können was sie wollen, sie gelten als tierheimähnliche Einrichtung, müssen Sachkunde und geeignete Räumlichkeiten nachweisen und beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein. Arbeit eine Pflegestelle für einen Tierschutzverein, benötigt dieser eine Erlaubnis, sie ist auch verpflichtend.
Desweiteren gibt es keinen "inoffiziellen, privaten Auslandstierschutz". Die Vorschriften derer, die Tiere gegen Schutzgebühr zur Weitervermittlung einführen sind die gleichen, die auch gewerbsmäßige Händler erfüllen müssen. Es handelt sich auch um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit.
Es gibt noch einige weitere Punkte, aber was wichtig ist, wer gegen diese Regelungen verstößt handelt illegal.
Soweit ich das überschauen kann, sind diese ganzen Regelungen nicht willkürlich sondern dienen wirklich dem Schutz der Tiere.
Beim ZERGportal das sich als Plattform zur Vermittlung von Hunden und Katzen zur Verfügung stellt, müssen alle die diese dafür nutzen wollen deswegen nachweisen, daß sie die gesetzlichen Bestimmungen nach §11 TierSchG auch einhalten.
Ist so etwas hier auch sinnvoll bzw. umsetzbar?
http://www.gerichte-und-urteile.de/zergportal-urteile-und-gesetze-zur-tiervermittlung/
Zusammen gefasst geht es um folgendes:
Der Paragraph 11 der Tierschutzgesetzes wurde 2014 überarbeitet. Darin wird unter anderem die Unterbringung, der Handel und die Pflege von Katzen geregelt.
Hier wurde das damals recht ausführlich erklärt:
http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm
Es betrifft Pflegestellen und Tierschutzorgas wie man sie hier im Forum zuhauf antrifft und die diese Plattform auch zur Vermittlung von Katzen nutzen.
Es gibt eigentlich keine privaten Pflegestellen die tun und lassen können was sie wollen, sie gelten als tierheimähnliche Einrichtung, müssen Sachkunde und geeignete Räumlichkeiten nachweisen und beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein. Arbeit eine Pflegestelle für einen Tierschutzverein, benötigt dieser eine Erlaubnis, sie ist auch verpflichtend.
Desweiteren gibt es keinen "inoffiziellen, privaten Auslandstierschutz". Die Vorschriften derer, die Tiere gegen Schutzgebühr zur Weitervermittlung einführen sind die gleichen, die auch gewerbsmäßige Händler erfüllen müssen. Es handelt sich auch um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit.
Es gibt noch einige weitere Punkte, aber was wichtig ist, wer gegen diese Regelungen verstößt handelt illegal.
Soweit ich das überschauen kann, sind diese ganzen Regelungen nicht willkürlich sondern dienen wirklich dem Schutz der Tiere.
Beim ZERGportal das sich als Plattform zur Vermittlung von Hunden und Katzen zur Verfügung stellt, müssen alle die diese dafür nutzen wollen deswegen nachweisen, daß sie die gesetzlichen Bestimmungen nach §11 TierSchG auch einhalten.
Ist so etwas hier auch sinnvoll bzw. umsetzbar?