Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes- die Einhaltung hier im Forum?

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20. Februar 2016
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Im Zuge einer anderen Diskussion bin ich über diesen Artikel gestolpert.
http://www.gerichte-und-urteile.de/zergportal-urteile-und-gesetze-zur-tiervermittlung/

Zusammen gefasst geht es um folgendes:
Der Paragraph 11 der Tierschutzgesetzes wurde 2014 überarbeitet. Darin wird unter anderem die Unterbringung, der Handel und die Pflege von Katzen geregelt.
Hier wurde das damals recht ausführlich erklärt:
http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm

Es betrifft Pflegestellen und Tierschutzorgas wie man sie hier im Forum zuhauf antrifft und die diese Plattform auch zur Vermittlung von Katzen nutzen.

Es gibt eigentlich keine privaten Pflegestellen die tun und lassen können was sie wollen, sie gelten als tierheimähnliche Einrichtung, müssen Sachkunde und geeignete Räumlichkeiten nachweisen und beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein. Arbeit eine Pflegestelle für einen Tierschutzverein, benötigt dieser eine Erlaubnis, sie ist auch verpflichtend.

Desweiteren gibt es keinen "inoffiziellen, privaten Auslandstierschutz". Die Vorschriften derer, die Tiere gegen Schutzgebühr zur Weitervermittlung einführen sind die gleichen, die auch gewerbsmäßige Händler erfüllen müssen. Es handelt sich auch um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit.

Es gibt noch einige weitere Punkte, aber was wichtig ist, wer gegen diese Regelungen verstößt handelt illegal.

Soweit ich das überschauen kann, sind diese ganzen Regelungen nicht willkürlich sondern dienen wirklich dem Schutz der Tiere.
Beim ZERGportal das sich als Plattform zur Vermittlung von Hunden und Katzen zur Verfügung stellt, müssen alle die diese dafür nutzen wollen deswegen nachweisen, daß sie die gesetzlichen Bestimmungen nach §11 TierSchG auch einhalten.

Ist so etwas hier auch sinnvoll bzw. umsetzbar?
 
A

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Im Zuge einer anderen Diskussion bin ich über diesen Artikel gestolpert.
http://www.gerichte-und-urteile.de/zergportal-urteile-und-gesetze-zur-tiervermittlung/

Zusammen gefasst geht es um folgendes:
Der Paragraph 11 der Tierschutzgesetzes wurde 2014 überarbeitet. Darin wird unter anderem die Unterbringung, der Handel und die Pflege von Katzen geregelt.
Hier wurde das damals recht ausführlich erklärt:
http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm

Es betrifft Pflegestellen und Tierschutzorgas wie man sie hier im Forum zuhauf antrifft und die diese Plattform auch zur Vermittlung von Katzen nutzen.

Es gibt eigentlich keine privaten Pflegestellen die tun und lassen können was sie wollen, sie gelten als tierheimähnliche Einrichtung, müssen Sachkunde und geeignete Räumlichkeiten nachweisen und beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein. Arbeit eine Pflegestelle für einen Tierschutzverein, benötigt dieser eine Erlaubnis, sie ist auch verpflichtend.

Desweiteren gibt es keinen "inoffiziellen, privaten Auslandstierschutz". Die Vorschriften derer, die Tiere gegen Schutzgebühr zur Weitervermittlung einführen sind die gleichen, die auch gewerbsmäßige Händler erfüllen müssen. Es handelt sich auch um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit.

Es gibt noch einige weitere Punkte, aber was wichtig ist, wer gegen diese Regelungen verstößt handelt illegal.

Soweit ich das überschauen kann, sind diese ganzen Regelungen nicht willkürlich sondern dienen wirklich dem Schutz der Tiere.
Beim ZERGportal das sich als Plattform zur Vermittlung von Hunden und Katzen zur Verfügung stellt, müssen alle die diese dafür nutzen wollen deswegen nachweisen, daß sie die gesetzlichen Bestimmungen nach §11 TierSchG auch einhalten.

Ist so etwas hier auch sinnvoll bzw. umsetzbar?


Hallo :),
Was willst du uns jetzt mit diesem Thema sagen:confused:?
Bzw. was bezweckst du?
Glaubst du etwa, die Pflegestellen, die man hier so antrifft, sollten alle einen Sachkundenachweis haben, sonst verstoßen sie gegen das Tierschutzgesetz?

Du fragst ja explizit, ob es hier im Forum eingehalten wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ehrlich verstehe ich die Fragestellung nicht?
Ist so etwas hier auch sinnvoll bzw. umsetzbar?
Die Orgas die hier vertreten sind haben alle eine Sachkundeprüfung und die Vermehrer und diejenigen die Welpen ins Land bringen und über EBay verhökern interessiert es nicht da sie angeblich als private Personen fungieren.
Ist doch gerade wieder ein Transport mit Katzenbabys gestoppt worden.
Ein Verein muss nach geltendem Gesetz handeln.
Den verbrecherischen organisierten Welpen Handel interessiert das nicht.
Da fahren 10 Transporter nach Deutschland und vielleicht mit Glück wird mal einer erwischt.
 
Ich kann hier bei den Vermittlungsangeboten nicht unterscheiden inwiefern sich die Pflegestellen und Orgas an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Wäre aber dafür, dass diejenigen die seriös arbeiten und sich bei den Veterinärämtern die Gehnemigungen einholen und den offiziellen Kontrollen stellen auch dafür belohnt werden sollten.

Ich weiß nicht, wie groß der Anteil derer ist die das tatsächlich umgesetzt haben und welche Gründe die haben die das nicht machen. Ich weiß nicht, ob es überhaupt umsetzbar oder gewünscht ist, dass so etwas durchs Forum kontrolliert oder kenntlich gemacht wird.

Und ich weiß nicht, ob es die anderen User überhaupt interessiert, ob der Paragraph von den Vermittlern eingehalten wird.

Deswegen wollte ich ihn hier mal zur Diskussion stellen.

Edit:
Die Orgas die hier vertreten sind haben alle eine Sachkundeprüfung
Der Sachkundenachweis ist nur ein Teil der Auflagen. Hast du den Nachweis bei allen gesehen oder woher deine Gewissheit?
Woher weißt du, dass hier alle die vermitteln seriös arbeiten und alle Vorschriften beachten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Sachkundenachweis ist nur ein Teil der Auflagen. Hast du den Nachweis bei allen gesehen oder woher deine Gewissheit?
Woher weißt du, dass hier alle die vermitteln seriös arbeiten und alle Vorschriften beachten?
Erst einmal schauen die Ämter sehr genau hin bei körperlich vorhandenen Tierschutzorganisationen.
Die hier tätigen Orgas existieren nicht nur im Internet sondern sind eingetragene Vereine die im wirklichen Leben arbeiten und entsprechend kontrolliert werden von den entsprechenden Ämtern.
Sie sind eingetragene Vereine und somit sichtbar und können es sich gar nicht leisten nicht gesetzeskonform zu arbeiten.
Pflegestellen die unter Aufsicht dieser eingetragenen Vereine arbeiten brauchen keinen Nachweis laut §11.
Sobald ich einen Pflegestellenvertrag mit einem Verein abgeschlossen habe arbeite ich für diesen und brauche auch keine Sachkundeprüfung.
Selbst wenn ich danach für einen anderen Verein Pflegestelle bin so bin ich dann doch an diesen gebunden.
Dafür muss ich kein Mitglied dieses Vereins sein.
Das wäre auch viel zu teuer für die Kommunen denn ohne die privaten selbst finanzierten Vereine bräche das Tierelend aus, mehr als es schon vorhanden ist.
Der Sinn der §11 ist die Kontrolle über die Einfuhr von Tieren aus dem Auslandstierschutz.
Ohne uns privaten Orgas im Inland der dem Staat und den Kommunen eine Menge Geld spart würde der ganze inländische Tierschutz kollabieren und womöglich gäbe es dann auch hier Tötungsstationen.
Wir erhalten keinerlei Unterstützung von den Kommunen werden aber mind. alle 2 Jahre kontrolliert ob die Einrichtung OK ist und alle Genehmigungen incl. §11 vorhanden sind.
Alleine dieses Jahr hat unsere Vorsitzende 5000€ aus eigener Tasche für die Behandlung der Streuner gezahlt da wir nur ein sehr kleiner Verein sind.

Woran machst du deine Zweifel fest ?
Gibt es da einen Grund ?

Im Moment schlägst du allen kleinen Vereinen und privaten Tierschützern die teils über ihre Kräfte sich für das Tierwohl einsetzen ins Gesicht da sich der Staat raushält.
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ?
Nein das kostet eventuell.
§11 ja super das bringt Geld taugt aber nicht gegen illegalen Tierhandel.

Jetzt möchte ich mal etwas von Dir hören warum du Zweifel hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin sicher das Malina nicht grundsätzlich die Vermittlung hier im Forum in Frage stellt.
Ich kenne viele Orgas hier durch Vermittlung oder auch nur durch ihre Arbeit und es gab als das Gesetz rauskam eine Menge Unruhe da dieser Sachkundenachweis eine Menge Geld kostet die dann den Tieren fehlt.
Wenn Du dich mal in den einzelnen Threads einliest dann haben viele ihre Katzen über Portale wie eBay gekauft wo dann hieß 8 Wochen altes Kitten krank oder viel Geld bezahlt und keinen Stammbaum.
In diesem Forum sind sehr viele Mitglieder und wenn da ein schwarzes Schaf Katzen vermitteln würde aus Profitgier dann wäre das ganz schnell rund.
Natürlich interessiert hier niemanden ob der Verein alle Auflagen des §11 erfüllt wenn er eine Katze adoptiert.
Aber dieser Verein der ja dann nur Profit machen will wäre ganz schnell aufgedeckt.
Niemand macht auch nur einen Cent Gewinn mit der Vermittlung von Tieren hier.
Beim Auslandstierschutz gibt es rigorose Bestimmungen ein Tier nach Deutschland einzuführen welche am Airport jedes Mal kontrolliert wird.
Für jeden Verein hier im Forum lege ich meine Hand ins Feuer das dieser Gesetzeskonform handelt.
Manchmal muss man einfach dem eigenem Verstand trauen.
Und ehrlich der §11 ist nur für die ehrlichen da um diese zu melken und dient als Alibi das der Staat was macht.
Die anderen sind nicht in einem Forum sondern agieren privat auf diversen Plattformen.
 
Die meisten Interessenten haben keine Ahnung wie sie erkennen können ob ein Verein seriös arbeitet.

Ob alle Transprte aus dem Ausland angemeldet sind, darüber habe ich mir so meine Gedanken gemacht, nachdem ich Erfahrungsberichte las über Sammelstransporte mit Übergaben auf Parkplätzen, Ort und Termin werden erst kurz zuvor bekannt gegeben.

Ich finde es interessant, dass sich jetzt die "ins Gesicht geschlagen" und angegriffen fühlen die offensichtlich Wert auf seriöse Arbeit legen. Ich war ursprünglich der Meinung, Verein die genau dies tun würden sich gerne von denen abgrenzen die das nicht machen.

Und sorry, im Namen des Tierschutz geschieht auch genug unschönes.
Ich finde es ziemlich unverschämt, dass ich nicht hinterfragen darf nur weil jemand sich Tierschützer nennt und hier im Forum agiert, für mich sind beides keine Fakten an denen ich festmachen kann wie es um die eigentliche Arbeit bestellt ist.

Jemand der transparent und gesetzeskoform handelt sollte doch kein Problem damit haben, dies auf Nachfrage auch nachzuweisen.

Und wer den §11 als reine "Geldmelkerei" versteht, hat offensichtlich nicht verstanden, warum es nötig sein kann, Tiere vor unzumutbaren Haltungsbedingungen, Transportbedingungen und Seuchen bzw. ansteckenden Krankheiten zu schützen...
 
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Fühlt euch mal bitte nicht angegriffen.
Natürlich darfst du fragen und natürlich arbeiten offiziell in Deutschland angemeldete Vereine Gesetzeskonform.
Was dieses Thema schwierig macht ist, dass es den Leute die gute Arbeit leisten die Arbeit erschwert und den Schwarzen Schafen in die Hand spielt. Aber wenn ich als denkender Mensch mit einer Orga in Kontakt stehe, dann wird mir sicher auch eine Nachfrage nicht übel genommen.
Der Schmuggel und Handel gegen den es mit diesem Gesetz gehen sollte, wird damit sicher nicht gestoppt.
Es ist halt wie mit vielen anderen Dingen, gut gemeinte Gesetze werden erlassen und führen dann oft zu anderen Missständen.
 
Also ich weiss sicher dass nicht mal die Leute im Tierheim alle einen Sachkundenachweis haben... Allerdings ist "unser" Tierheim ohnehin eine Katastrophe.

Der Sachkundenachweis kostet übrigens ca. 200 Euro (bzw. der Kurs dazu) - Geld das nicht jeder hat. Und was man da lernt - naja, ich kann nur überfliegen was im Internet steht, und da muss ich schon ein bisschen lächeln. Kein Wunder wenn diese Kurse als Geldschneiderei betrachtet werden.
 
  • #10
Ich abonnier hier mal, da ich das für ein interessantes Thema halte und hoffe, dass es nicht in Befindlichkeiten ausartet.
 
  • #11
@ Malina

Deine Fragestellung ist absolut ok. Ob allerdings ein Forum in der Lage ist,
zu sortieren, bezweifle ich, allein vom Aufwand her.
Vermutlich könnte man nur durch ein allgemeines Vermittlungsverbot in einem Forum "gegensteuern".
Gesetze sind einzuhalten, das gilt für jeden, auch für Tierschützer, die sich den Hintern aufreissen.
Zumindest sollte man sie kennen und sich entscheiden, ob man sie einhält oder nicht -und ggf. die Konsequenzen tragen.
Den Interessenten bleibt, sich zu informieren, ob der Verein, die Privaten etc.
die entsprechenden Vorgaben erfüllen.
Das geht beim Transport los.
Meine Erfahrungen sind, es interssiert kaum jemanden. Man will das Tier und fertig.
Das wissen auch die, die sich nicht an Gesetze halten (wollen).
Und es gibt leider viele Helfer,PS, TSler, die sich nicht mal informieren, was
für Auflagen und Gesetze es gibt.

Grüsse
Tadi
 
  • #12
Soweit ich weiß bzw. mich 'damals' eingelesen habe sind private Pflegestellen eben keine Tierheimartigen Unterkünfte, sprich sie fallen nicht unter den 11er.

'Mein' Verein vermittelt aber auch keine Tiere aus dem Ausland (wir setzen allerdings Tiere aus Rhodos von einer befreundeten Tierschützerin auf unsere Homepage).

Meine Situation die aber eher selten sein wird und hier nicht so ganz reingehört, deswegen kleiner Spoiler:
Für mich persönlich würde ein Muss für den 11er Kurs tatsächlich bedeuten, dass ich nicht Pflegestelle sein kann... Denn ich kann weder grob 200€ locker machen, noch bin ich mobil, noch könnte ich garantieren das ich psychisch mehrere Tage hintereinander aus dem Haus komme wenn es nicht um akute Notfelle geht.

Deswegen hoffe ich schwer, dass so etwas für sage ich mal meine Art der Pflegestelle nicht notwendig werden wird...

Die Sachkunde hätte ich sicherlich.

Auch wenn ich wiederum es andererseits gut fände wenn Pflegestellen so einen Nachweis hätten, ist da noch so ein Aspekt...
Wenn man Streuner mit wasweißichwas an komplett unbekannter Vorgeschichte, 'Wildchen'kitten o.ä. von der Straße oder Höfen holt, ist es jetzt schon wirklich schwer zuverlässige PS zu finden die ihre Katzen auch einschätzen, zähmen etc. können.
Wenn die vorher noch an die 200 ocken löhnen müssten um überhaupt in Betracht gezogen zu werden, na dann gute Nacht.

Schwierig alles. Ich habe keine Lösung.
 
  • #13
Ich glaube zu der Zeit, als das eingeführt wurde gabs hier auch schon Diskussionsthreads drüber.
Vielleicht findet die jemand und verlinkt sie.
Soweit ich mich erinnern kann gelten private Pflegestellen eben nicht als Tierheimähnliche Unterkünfte oder aber es war der Konsens, dass das jeweils vom zuständigen Veterinäramt entschieden werden muss, ob so eine PS unter diese Definition fällt, oder nicht.
 
  • #14
Welche Genehmigungen/ Nachweise erbracht werden müssen wenn man Auslandstiere zur Vermittlung nach Deutschland verbringen will findet man in meinem ersten Link im Eingangspost.

Wie der §11 umgesetzt werden muß findet man ganz ausführlich im zweiten Link im Eingangspost erklärt.
Wenn man für einen Verein arbeitet, muß dieser seine Sachkunde nachweisen, nicht aber die Pflegestellen die für den Verein tätig sind. Und ja, bei privaten, selbstständigen Pflegestellen gibt es einen Ermessensspielraum vom Vet.-Amt was den Sachkundenachweis betrifft. ;)

Aber Genehmigungspflichtig ist es für jeden der Tiere aus dem Ausland einführen will um sie weiter zu vermitteln. Auch für Vereine oder Personen die aus dem Ausland kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #15
Jeder, der sich für Tiere einsetzt, hat meinen Respekt.
Und ich bin den Rettern meiner beiden Katzen unendlich dankbar... ohne diese wären sie schon längst tot!


Im Übrigen kann man sich als Adoptant informieren....
Ichhabe damals das zuständige Vetrinäramt angerufen und mich über die Organisation erkundigt, weil ich auch so verunsichert über all die Transport-Horror-Geschichten war.

War alles o.k. :)
 
  • #16
Wenn man für einen Verein arbeitet, muß dieser seine Sachkunde nachweisen, nicht aber die Pflegestellen die für den Verein tätig sind.

Auch da gibt es viel Ermessensspielraum. Unser Vetamt verlangt bei Auslandsvermittlungen, dass nicht nur wir als Verein die nötige Sachkunde haben, sondern auch unsere Pflegestellen.
 
  • #17
Es gibt eigentlich keine privaten Pflegestellen die tun und lassen können was sie wollen, sie gelten als tierheimähnliche Einrichtung, müssen Sachkunde und geeignete Räumlichkeiten nachweisen und beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein. Arbeit eine Pflegestelle für einen Tierschutzverein, benötigt dieser eine Erlaubnis, sie ist auch verpflichtend.

Hier fehlt noch das Entscheidende: Wenn es um Auslandstierschutz geht und man Tiere gegen Entgelt hier her holt und vermittelt, dann benötigt man die Sachkunde und die Erlaubnis des zuständigen Vetamts. Das hat mit der tierheimähnlichen Einrichtung selbst nichts zu tun. Ein Verein der mit Pflegestellen arbeitet ist keine tierheimähnliche Einrichtung.

Für deutsche Katzen gilt somit, dass weder der Verein noch die Pflegestelle die Sachkunde nachweisen muss.
http://www.bverwg.de/231008U7C9.08.0
 
  • #18
Hier fehlt noch das Entscheidende: Wenn es um Auslandstierschutz geht und man Tiere gegen Entgelt hier her holt und vermittelt, dann benötigt man die Sachkunde und die Erlaubnis des zuständigen Vetamts. Das hat mit der tierheimähnlichen Einrichtung selbst nichts zu tun. Ein Verein der mit Pflegestellen arbeitet ist keine tierheimähnliche Einrichtung.

Für deutsche Katzen gilt somit, dass weder der Verein noch die Pflegestelle die Sachkunde nachweisen muss.
http://www.bverwg.de/231008U7C9.08.0

Genau so ist es.
 
  • #19
Malina, und wenn dir alles sowiso schon klar ist und du Bescheid weisst, warum dann der Thread?

Solltest du einen Vorschlag für den Vermittlungsbereich haben, dann wäre es wohl eher Sinnvoll die Admins anzuschreiben...
 
  • #20
Grundsätzlich ist es natürlich schön, wenn es solche Regelungen wie den § 11 und den Sachkundenachweis gibt.
Ich habe ihn aus Interesse letztes Jahr gemacht was Katzenbetreuung betrifft, der vermittelte Stoff und auch die Prüfungstiefe "Katze" sind sinnvoll und gut - aber nichts, was der engagierte und wissbegierige Katzenhalter oder Vermittler nicht auch selbst "so" lernen könnte oder bereits weiß/wissen sollte.

Grad was Übertragungswege, Impfungen, Desinfektion/wie mache ich größere Bestände sauber usw. ist da viel Wissen bei, was Vermittler/Pflegestellen wissen sollten - doch soweit die Theorie. Wer engagiert ist, hat sich das bereits angeeignet, wer es nicht so wichtig nimmt, hat es auch nach der Prüfung wieder schnell vergessen oder handelt einfach anders.
Kontrollen durch das VetAmt sind je nach Bereich unter Umständen vorgesehen, doch in der Praxis ist die Personaldecke dünn und es ist weit weniger möglich, als gewollt und sinnvoll wäre.

Wer z.B. eine Katzenpension oder ein Tierheim eröffnen möchte, muß den Sachkundenachweis machen, die Vereine, die Auslandstiere vermitteln müssen den Sachkundenachweis meist wegen der Transportverordnung machen.
Auch hier, eigentlich sinnvoll und gut, aber die Guten machen sich sowieso den Kopf und handeln entsprechend, egal ob "erzwungen sachkundig" oder nicht, die schwarzen Schafe pfeifen auf §11 und angemessene Transportbedingungen.

Was ich damit sagen will, in der Praxis sollte man sich eher nicht so an diese Sachkundenachweise hängen finde ich, sondern an alles, was man an Infos bekommt, an sein Bauchgefühl, die Intuition, den gesunden Menschenverstand.... ich denke da sortiert man dann auch die schwarzen Schafe gut aus.

Inlandstiervermittlung "ohne Tierheim", also private Pflegestellen usw. ist ja eh nicht betroffen von der Pflicht des Sachkundenachweises.

Und vergeßt bitte nicht, nur um sich eine solche Urkunde an die Wand pappen zu können (also wenn sie denn nicht vorgeschrieben ist, sondern um den Nachweis einfach nur zu haben) sind die Kosten zu hoch.
Die Möglichkeiten Vorbereitungskurse zu besuchen und anschließend die Prüfung abzulegen sind selten vor Ort gegeben. Die meisten meiner "Mitteilnehmer" sind aus ganz Deutschland angereist, ich hatte Glück, weil ich als Berlinerin nur nach Potsdam fahren brauchte. Ansonsten kommen neben den Gebühren für Kurs und Prüfung noch Hotel, Reise usw. hinzu.
Das sind Summen, die kleine Vereine und eigentlich jeder Tierschützer lieber in die Pflege ihrer Schützlinge investieren.

Liebe Grüße
Karen
 

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