Kastrationspflicht für Freigänger

  • Themenstarter Delora
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Sehr vernünftig!
Warum geht das nicht gleich deutschlandweit?
 
Hier ist es so:

Theoretisch gilt im Landkreis für alle Freigängerkatzen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. Und somit natürlich auch für die Bauernhofkatzen.

Bei einem Verstoss droht (in der Theorie) eine Strafe in Form von einem Ordnungsgeld.

Wobei auch klar ist, dass diese Ordnungsgelder wohl nicht oft verhängt werden, weil nicht kontrolliert wird. (Was auch schwierig ist). Angeblich tritt das hiesige Ordnungsamt aber in Aktion, wenn es einen Verstoss gemeldet bekommt. Allerdings müssten dann bei den Katzen geklärt werden, wem die Katzen gehören und wer den Verstoss dann begangen hat. (Was bei wilden oder halbwilden Bauernhofkatzen auch wieder schwierig ist).

Dennoch halte ich die Einführung der Kastrations- u. Kennzeichnungspflicht für eine wichtige Sache und freue mich über jeden Ort an dem sie eingeführt wird.
 
Dieser Absatz gefällt mir besonders.

Zur Eindämmung der Katzenpopulation dürfen freilaufende, nicht gekennzeichnete Tiere ab 2017 auf Kosten des Kreises sofort kastriert werden. Das sieht die neue Katzenschutzverordnung vor, die der Kreistag jetzt beschlossen hat.

Bis jetzt mussten ja immer Tierschutzvereine oder Privatleute die Kosten übernehmen.
 
In der Osnabrücker Verordnung steht drin, sinngemäss "Wer füttert = Besitzer" und das liesse sich auch bei Bauernhofkatzen dokumentieren:
Wer stellt welches Futter raus und welche Katze frisst/trinkt dann. Foto machen, schriftlich dokumentieren, ab ans Ordnungsamt.

Super, dass es wieder einen Bereich mehr gibt, wo das Gebot gilt.
Deutschlandweit geht bisher nicht, weil die Entscheidungsgewalt hier erstmal regional geregelt ist und auf Bundesebene das Thema nicht wirklich ernst genommen wird. Leider.
 
In der Osnabrücker Verordnung steht drin, sinngemäss "Wer füttert = Besitzer" und das liesse sich auch bei Bauernhofkatzen dokumentieren:
Wer stellt welches Futter raus und welche Katze frisst/trinkt dann. Foto machen, schriftlich dokumentieren, ab ans Ordnungsamt.

Super, dass es wieder einen Bereich mehr gibt, wo das Gebot gilt.
Deutschlandweit geht bisher nicht, weil die Entscheidungsgewalt hier erstmal regional geregelt ist und auf Bundesebene das Thema nicht wirklich ernst genommen wird. Leider.

Wer füttert, ist der Besitzer. Das ist eine absolute Sch....regelung! Wenn sich irgendwo ein Streuner einnistet, wie soll man den fangen, ohne ihn anzufüttern? Wenn dir eine dünne Draußenkatze leid tut, darfst du ihr nicht mal ein Schälchen Futter geben, weil schon ist es deine und du darfst zahlen, obwohl irgendwo ein ganz anderer dafür verantwortlich ist, das dieses Tier kein Zuhause hat.
Und es gibt immer noch genug Bauernhöfe, die lieber das füttern einstellen, als Geld fürs Kastrieren der Katzen zu bezahlen.
 
wäre ich Bauer mit 25 ungewollten Hofkatzen würde ich mich dumm stellen

die bezahlen keine Kastra
 
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Ein neuer Bezirk für Kastrationspflicht und Chippflicht geht 2017 an den Start. Ich habe mich gefreut und begrüße die Entscheidung.
Von der Sache her find ich das auch super und absolut unumgänglich - nur sind es bisher ja wirklich leider lächerlich wenige Gemeinden in denen das überhaupt der Fall ist.

Den Artikel wiederum find ich etwas unglücklich.
Das fängt mit dem Titelsatz schon an: "Die Zahl wilder Streuner soll gesenkt werden. Dazu dient die neue Katzenschutzverordnung, die die Kastrierung von Freigängern zur Pflicht macht." - also WIR unterscheiden hier explizit zwischen Streunern und Freigängern, die einen sind herrenlose Katzen, die anderen haben ein Zuhause. Ich finde das unglücklich wenn beides in einen Topf geworfen wird.

Weiß jemand, wie das mit Bauernhofkatzen aussieht?
Na wenn man schon die Freigängerkatze vom Nachbarn einsacken und kastrieren lassen darf, dann wird das für Bauernhofkatzen erst Recht gelten.

Wobei auch klar ist, dass diese Ordnungsgelder wohl nicht oft verhängt werden, weil nicht kontrolliert wird. (Was auch schwierig ist).
Ist das wirklich so schwierig? Wenn die Tierärzte da mitspielen würden und ihrer Kundschaft erklären würden dass Kastration und Kennzeichnung Pflicht sind, wäre schon viel geholfen...

Allerdings müssten dann bei den Katzen geklärt werden, wem die Katzen gehören und wer den Verstoss dann begangen hat. (Was bei wilden oder halbwilden Bauernhofkatzen auch wieder schwierig ist).
Deshalb ja die Kennzeichnungspflicht. So wie's im Artikel steht darf ja alles, was nicht gekennzeichnet ist, ohne weiteres Brimborium kastriert werden.
Ob das jetzt so optimal ist bleibt offen - ich wäre nicht sonderlich glücklich drüber wenn jemand eine unserer Freigängerkatzen einfach mal einsackt weil er die Tätowierung nicht erkennen kann und sie zum TA schleppt um sie kastrieren zu lassen...
Bei Ella ist die Tätowierung zwar sehr gut zu sehen, aber bei Amy war die so winzig dass selbst Taskali sie nicht finden konnte und ich auch erst Wochen später mal zufällig bei einem ganz bestimmten Lichteinfall. Das ist dann schon blöd wenn man zuhause hockt und auf seine Katze wartet und die wurde derweil zu irgendeinem TA gebracht der dann auch erstmal den Halter ausfindig machen muss aufgrund des Chips.
Aber vielleicht wird das ja jetzt einfacher wo's neuerdings sogar Handy-Apps gibt mit denen man die Chips selbst auslesen kann (ich hab's noch nicht getestet, soll aber prima funktionieren).

In der Osnabrücker Verordnung steht drin, sinngemäss "Wer füttert = Besitzer" und das liesse sich auch bei Bauernhofkatzen dokumentieren:
Wer stellt welches Futter raus und welche Katze frisst/trinkt dann. Foto machen, schriftlich dokumentieren, ab ans Ordnungsamt.
Das beweist aber erstmal garnichts, es sei denn Du kannst gleichzeitig belegen dass die Katze noch nicht kastriert ist...

Wenn dir eine dünne Draußenkatze leid tut, darfst du ihr nicht mal ein Schälchen Futter geben, weil schon ist es deine und du darfst zahlen, obwohl irgendwo ein ganz anderer dafür verantwortlich ist, das dieses Tier kein Zuhause hat.
Sinnvoller wär's da aber auch erstmal den Besitzer ausfindig zu machen bevor man füttert ohne zu wissen ob das Tier nicht krank ist oder eine Futterunverträglichkeit hat etc.
Klar - eine verletzte oder offensichtlich unterernährte Katze würde hier auch was bekommen, aber grundsätzlich halte ich garnichts davon ohne begleitende Maßnahmen einfach fremde Katzen anzufüttern. Nach wie vor glaube ich auch dass unser Louis auf diese Art weggekommen ist - nämlich angefüttert und eingesackt wurde...

Und es gibt immer noch genug Bauernhöfe, die lieber das füttern einstellen, als Geld fürs Kastrieren der Katzen zu bezahlen.
Das lässt sich aber eigentlich leicht vorrechnen, wo da der Denkfehler ist, zumal grob vereinfacht auf dem Land die Kastrationen auch deutlich billiger sind als in der Stadt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist wichtig, dass deutlich wird, dass ich absolut für die Kennzeichnungs- u. Kastrationspflicht bin und dass ich auch der Meinung bin, dass das der richtige Weg ist, das Katzenelend zu verringern.


Damit, dass es schwierig ist, die Einhaltung zu überprüfen, meinte ich hauptsächlich die Katzen, die wohl selten bis gar nicht dem Tierarzt vorgestellt werden. Ich glaube, dass verwantwortungsvolle Katzenbesitzer schon von sich aus dafür sorgen, dass sich ihre Tiere nicht planlos vermehren und dass bei den Leuten mit Verantwortung die Tiere gekennzeichnet bzw. zumindest kastriert sind.

Somit "trifft" diese Verordnung in meinen Augen leider nicht in erster Linie die Leute, die sich einen Dreck um diese Dinge scheren. Ich würde mir wünschen, dass die zur Kasse gebeten und damit "bestraft" würden, die ihre Tiere so raus lassen und dann jedes Frühjahr wieder Kitten verschenken.

Diese Fälle kann man schlecht so kontrollieren - hat aber mit der Verordnung was gegen sie in der Hand. Das war damit gemeint.

.
 
  • #10
Ich bin vor allem glücklich, dass man die streunenden Kater der Nachbarschaft die hier markieren einsacken und zum Tierarzt bringen kann, ohne eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder dergleichen befürchten zu müssen. Es gibt hier viele potente Kater und die bleiben allein deswegen potent, weil sie als Freigänger zuhause wohl nicht markieren und ja auch nicht schwanger werden können. Der Rest ist doch natürlich in den Augen der Halter.

Ich hab es mal irgendwo geschrieben, aber wir hatten mal Mieter im Haus mit zwei potenten Maine Coons, die sich vermehren sollten und der Kater war Freigänger. Ihr wollt nicht wissen, wie es in der Wohnung und im Haus gestunken hat. Jetzt hätte man etwas in der Hand, leider sind sie weggezogen. (bzw. gottseidank wird das Haus jetzt wieder bewohnbar durch den wegzug).
 
  • #11
Sauer stößt mir dabei nur auf das die kastrationspflicht nicht für Wohnungskatzen gilt.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
  • #12
Ich würde mir wünschen, dass die zur Kasse gebeten und damit "bestraft" würden, die ihre Tiere so raus lassen und dann jedes Frühjahr wieder Kitten verschenken.
Ein Teil der Streuner sind auch ehemalige Wohnungskatzen - ob weggelaufen oder ausgesetzt, die sind auch lange nicht alle kastriert und gekennzeichnet. Dass man Freigänger kastriert und kennzeichnet scheint mir sogar noch eher in den Köpfen angekommen zu sein als dass auch Wohnungskatzen zwingend kastriert werden sollten, auch gleichgeschlechtliche.
 
  • #13
Sauer stößt mir dabei nur auf das die kastrationspflicht nicht für Wohnungskatzen gilt.
Oder habe ich da was falsch verstanden?

Wer sollte das denn kontrollieren? Dann müssten ja Hausdurchsuchungen eingeführt werden. Die Vermehrerkatzen wird es auch weiter geben - trotzdem ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Freilaufende Katzen gehören kastriert und noch nicht kastrierte Katzen (weil zu jung) gehören nicht in den Freilauf, so einfach ist das. Sollte eigentlich für jeden verantwortungsvollen Katzenbesitzer selbstverständlich sein. Es ist in den fast sechs Jahren, in denen ich im Tierschutz aktiv bin, so gut wie nie passiert dass mal eine Katze in der Falle war, die einen Besitzer hatte. Und wenn, war der Besitzer nicht mehr auffindbar.

Wer füttert, ist der Besitzer. Das ist eine absolute Sch....regelung! Wenn sich irgendwo ein Streuner einnistet, wie soll man den fangen, ohne ihn anzufüttern? Wenn dir eine dünne Draußenkatze leid tut, darfst du ihr nicht mal ein Schälchen Futter geben, weil schon ist es deine und du darfst zahlen, obwohl irgendwo ein ganz anderer dafür verantwortlich ist, das dieses Tier kein Zuhause hat.

Das ist auch für mich eine Sch....regelung und geht völlig an der Realität vorbei, diesem Passus hätte ich niemals zugestimmt. Demnach wäre ich ja Besitzer von über 30 Katzen.:eek: Nein, man muss füttern um den Bestand kontrollieren zu können. Diese Regelung führt nur dazu dass immer mehr Menschen weg schauen.
 
  • #14
Ein Teil der Streuner sind auch ehemalige Wohnungskatzen - ob weggelaufen oder ausgesetzt, die sind auch lange nicht alle kastriert und gekennzeichnet. Dass man Freigänger kastriert und kennzeichnet scheint mir sogar noch eher in den Köpfen angekommen zu sein als dass auch Wohnungskatzen zwingend kastriert werden sollten, auch gleichgeschlechtliche.

Ja selbstverständlich sollte man auch Wohnungskatzen kastrieren, chippen und registrieren lassen. Nur wie will man das kontrollieren? In jedem Frühjahr und nicht nur dann entwischen viele unkastrierte Wohnungskatzen, werden tragend und weil die Babys ja so niedlich sind, uns auch oft viel zu spät gemeldet. Dann dürfen sich die Vereine um die Babykatzenflut kümmern. Gibt ja auch angeblich noch viele Tierärzte die eine Kastration erst nach der ersten Rolligkeit empfehlen. Oder ist das vielleicht nur eine Behauptung weil man gerade das Geld für eine Kastration nicht hat?
 
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  • #15
Natürlich kann das kaum kontrolliert werden.

Das heißt für mich aber nicht das Wohnungskatzen von vornherein von einer kastrationspflicht ausgenommen werden sollten.
Sowas ist für mich ein no go.
 
  • #16
Dass zahlen muss, wer (an)fuettert, ist schon eine unguenstige Regelung.
Wegen Anfuettern zwecks Einfangen hab ich mal um ein Haar eine Wohnungskuendigung riskiert, das war nicht mehr so lustig.

In Sa.-Anh. gibt es meines Wissens mal gerade 6 Orte mit Kastra-Pflicht.
Und eine Kastra-Pflicht fuer Wohnungskatzen koennte man halt nur ueber Tieraerzte regeln, und das nur fuer die Katzen, die mal einen TA sehen.

Vermittlung und Verkauf nur von kastrierten Katzen, auch fast unmoeglich zu kontrollieren.

Dass die Kreise die Kosten uebernehmen sollen, ist zwar fuer die TS-Vereine und Privatpersonen eine erhebliche Erleichterung (und da spreche ich aus Erfahrung), aber ist der Kreis pleite, und Sa.-Anh. steckt in diesem Jahr z.B. in einem erheblichen Finanzloch, wird man sich auch drehen und winden, wenn's ans Bezahlen geht.

Im Nachhinein finde ich regelmaessige (war bei uns einmal im Monat) grosssangelegte kostenlose Kastra-Aktionen doch fuer sehr sinnvoll, aber in D sicher nicht realisierbar, schon mal darum, weil Tieraerzte nicht unentgeltlich arbeiten duerfen.
 
  • #17
Hier ist der Passus, weil es doch wieder missverstanden wurde:
"
(7) Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese vor dem ersten Freigang von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Kastration ist bis zum Ablauf des Monats Februar des auf die Geburt folgenden Jahres, spätestens bis zur Vollendung des 7. Lebensmonats vorzunehmen. Die Katzenhalterinnen und Katzenhalter sind verpflichtet, mit der Kennzeichnung die Registrierung ihrer Katzen in einer der Haustier-Registrierungsdatenbanken (z.B. Tasso oder Deutsches Haustierregister) unverzüglich vorzunehmen. Als Katzenhalterinnen bzw. Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt."

Somit kann in Osnabrück jeder, der regelmässig Katzen füttert dazu verdonnert werden, dass er diese auch kastrieren und chippen+registrieren lässt. Das wurde mit aufgenommen, da es hier viele Schrebergartenkolonien gibt, wo sich die Katzen "fröhlich" wie die Karnickel vermehren und im Sommer von den Leuten gefüttert werden. Aber dann im Winter kümmert sich kaum einer. Das ist für die Katzen oft genug tödlich und jetzt kann man genau diesen gedankenlosen Leuten ganz klar sagen, wie der Hase läuft und wenn sie sich nicht kümmern, dürfen sie sich über Post von der Stadt freuen mitsamt Bussgeld und Weisung sich zu kümmern. Und wenn dann immer noch keine Katze zum TA geht, dann gibts eben einen Fangeinsatz von Tierschützern + Vetamt und die komplette Rechnung geht an die Katzenbesitzer.

Da geht es nicht um Futterstellen vom Tierschutz oder Anfüttern, damit man ein Tier einfangen kann.



Ich finde es aber sehr mutig von Witten, dass die tatsächlich die Kosten tragen wollen... hoffentlich tun die das dann auch ohne wenn und aber.
 
  • #18
Ich hatte das schon richtig verstanden, aber du glaubst doch nicht, dass man von den Rentnern, die meistens die herrenlosen Katzen füttern, verlangen kann dass sie 10 oder mehr Katzen auf ihre Kosten kastrieren lassen können. Das wird dazu führen dass dann noch mehr Menschen weg schauen und Angst haben, sie müssten für die Tiere zahlen.

Das ist nicht nur in Osnabrück so, siehe die Campingplätze bei uns. Trotzdem bin ich froh dass da einige Leute füttern. Sie haben vor einige Jahren mehrere Vereine um Hilfe gebeten, alle bis auf den ATS RE haben abgelehnt und das glaube ich ihnen auch. Geht mir ja auch noch manchmal so.

Füttern und sofort um Hilfe bitten ist die sozialere Möglichkeit, leider ist es oft eine Odyssee bis sie einen Verein finden, der hilft.

Die Regelung von Witten finde ich gut, wenn sie denn funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Gemeint sind vielleicht die Katzen in den Schrebergärten. Aber auslegen kann man das problemlos auf jede draußen (an)gefütterte Katze.
Und auch in den Schrebergärten füttern mit Sicherheit teilweise Leute, die nicht für die vorhandenen Katzen verantwortlich sind.
Ergo, bei den meisten wilden Katzen wird sich die Stadt rausreden und die Verantwortung an die Fütterer "abtreten" können.
 
  • #20
Ja selbstverständlich sollte man auch Wohnungskatzen kastrieren, chippen und registrieren lassen. Nur wie will man das kontrollieren?

Jeder, der bei ebay und Co wild vermehrte Wohnungskatzen entdeckt, könnte die entsprechenden Ordnungsämter einschalten.

Nur: Selbst in den Landkreisen, wo bereits die Kastrapflicht für Freigänger gilt, wird von den Ämtern viel zu wenig unternommen. Sei es, weil die Ämter unterbesetzt sind, sei es, weil die Behörden das Problem nicht ernst genug nehmen. Wenn dann auch noch die Wohnungskatzen dazu kommen, läuft da gar nichts mehr, auch wenn ich persönlich finde, dass eine Kastrapflicht ohne Ausnahme für alle gelten sollte.

Aber das ist dann mal wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
 

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