Rechtliche Frage: Ausgesetzte Kitten

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Hallo zusammen,

wenn mir jemand (vor Zeugen) sagt, dass Kitten die bei ihm auf dem Grundstück rumlaufen (und von da "zu uns" rüber in den Stall laufen), nicht ihm gehören, weil alle seine Katzen kastriert seien, sondern diese Kitten bei ihm ausgesetzt worden wären, kann ich diese dann rechtlich gesehen einpacken, kastrieren lassen und eventuell vermitteln bzw. kastrieren und auf meinen Namen chippen lassen?

Dass ich noch eine offizielle Fundmeldung machen müsste und sie innerhalb von sechs Monaten zurückgeben müsste, wenn sich nachgewiesen der Besitzer findet, weiß ich.

Danke und lg
 
A

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Wie weit sind denn die nächsten bewohnten Grundstücke weg?
Ob es bei Tieren Fundsachen gibt kann ich nicht beantworten
 
ich bin kein experte aber:
laß es dir schriftlich geben
oder hol dir einen tierschutzverein mit ins boot.
wenns normale wald und wiesen katzen sind
wirst du wohl kaum probleme bekommen.
vielleicht nutzt es was bei der stadt , dem veterinäramt ,
dem zuständigen tierheim nachzufragen
 
Zuletzt bearbeitet:
Am besten du googelst selbst unter den Stichworten nach.

Deswegen nur ganz grob:
Es wird unterschieden zwischen Fundkatzen und herrenlosen Katzen.

Fundkatzen müssen sofort! als "Fundsache" gemeldet werden. Bei ihnen geht man davon aus, dass sie eigentlich einen Besitzer haben. Erst nach sechs Monaten (wenn der eigentliche Besitzer sich nicht meldet) können die Katzen in deinen Besitz übergehen. Für diese Tiere ist die Gemeinde zuständig, oft kannst du dir von der Gemeinde aber die Aufgabe sie zu "verwahren" übertragen lassen.

Katzen die einem nicht gehören darf man eigentlich nicht kastrieren lassen. Es gibt ein paar wenige Fälle in denen Tierschützer bewusst Katzen (beispielsweise des Nachbarn) haben kastrieren lassen und dafür (recht mild) verurteilt wurden.

Aber auch bei Tierschutzvereinen ist es üblich zu kastrieren und zu vermitteln auch vor Ablauf der sechs Monate.


Dann gibt es noch die herrenlosen Katzen (typische Streuner). Für die ist in Deutschland erst mal niemand zuständig. Außer man beginnt solche Tiere an sich zu binden und beispielsweise zu Füttern und einen Unterschlupf bereit zu stellen. Damit wird man auch automatisch verantwortlich. Und muß beispielsweise auch Versorgung im Krankheitsfall übernehmen. Da gibt´s dann auch keine sechs-Monats-Frist


Ich weiß nicht, ob ich deinen Text richtig interpretiert habe:
Du gehst davon aus, dass bei dem Nachbarn Nachwuchs entstanden ist und weil er die Verantwortung ablehnt willst du die Katzen zu dir holen?

Wenn der Nachbar die ursprünglich herrenlosen? Kitten bisher beherbergte und versorgte, hätte er damit die rechtliche Verantwortung. Die könntest du dir von ihm übertragen lassen und da die Katzen dann sofort dir gehören, könntest du auch problemlos kastrieren und vermitteln.

Edit: Das Vermitteln bei Fundkatzen geht in den ersten sechs Monaten natürlich auch nur unter Vorbehalt. Den auch die zukünftigen Halter hätten kein Besitzanspruch wenn sich der ursprüngliche Besitzer meldet.
 
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