Menschen unserer Fundkatze melden sich nach 5 Monaten

  • Themenstarter YoschasMama
  • Beginndatum
  • #41
Hat er nicht irgendwelche besonderen Merkmale?
 
A

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  • #42
Manchmal reicht es schon aus, wenn in einem Schreiben sowas wie "rechtlicher Beistand " steht. Meistens suchen sie dann eh das Weite.

Poch weiterhin auf deine Kostenerstattung, auf diverse Beweise und vor allen Dingen würde ch das Katerchen sehr gut im Auge behalten.

Und druck dir sämtliche emails aus und speichere sie noch einmal extra auf Festplatte und usb-stick ab. Dann hast du wenigstens was in der Hand.
 
  • #43
Die Sache würde ich so angehen:

Ich würde ihr zurückschreiben, dass Du nur dann den Kater rausgibst, wenn a) der vorher behandelnde Tierarzt glaubhaft bestätigen kann, dass das wirklich ihr Tier ist und b) erst nach vollständiger Erstattung aller Kosten (TA, Futter), die Du hattest. Da der Kater keine offiziellen Papiere hatte ist auch die Kastra rechtmäßig, weil er zum Vermehren hätte missbraucht werden können (ohne echte Papiere keine Zucht). Schicke gleich noch eine realistische Aufstellung der Kosten mit und schreibe ihr, dass Du außerdem vorsorglich zum Anwalt gehen wirst.
 
  • #44
Auf die Kostenerstattung von Tierarzt (ohne Kastra, wenn keine Kastrationspflichen in deinem Ort) + Versorgungskosten kannst du bestehen. Wenn sie diese nicht begleicht, musst du ihn ihr auch nicht zurückgeben.

Wenn sie diese allerdings zahlt, musst du ihr den Kater aushändigen. War bei meiner Schwester so, deren Kater war aus dem Fenster gefallen, was sie nicht bemerkten, sie dachten, er sei in den Hausgang verschwunden. Hatte sich verletzt in ein Cafe geschilffen und die haben die Tierrettung gerufen, welche ihn in die Uni-Klinik brachten. Nach 1er Woche hat meine Schwester von der Polizei (sie hat ihn als entlaufen gemeldet) davon erfahren und durfte die kompletten Kosten tragen, hätte sie die Kosten nicht bezahlt, wäre der Kater in das Eigentum des Tierheims übergegangen (bzw. der an ihm interessierten Pflegerin)
 
  • #45
Ohne glaubhaften Beweis das es ihr Kater ist, würde ich mich erst mal auf keine weiteren Diskussionen Einlassen. Dann alle Kosten inklusive Tierarztkosten auflisten und der Dame in Rechnung stellen. Und wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir einen Anwalt suchen, der dich unterstützt.

Schon Krass, das es der Dame wichtiger ist, erst mal in Urlaub zu fahren, als sich um ihren ach ja so geliebten Kater zu kümmern. Ich glaube nicht , das es ihr Kater ist, sondern das sie Geld mit ihm machen will.
 
  • #46
BTW Ich finde eure Ideen nicht gerade nobel und habe da keinerlei Verständnis für.
Beweis, dass der Kater ihr gehört: Ja + Kostenerstattung, allerdings behaupten, er sei tot? Nein!
Ich stelle mir nur vor, ich wäre die andere Seite. Niemand weiß, wieso sie sich nicht gemeldet hat.

So sehe ich das auch.
Wenn den Leuten der Kater wichtig ist, wird es für sie kein Problem sein die 300€ Tierarztkosten + 250€ für Verpflegungskosten der 5 Monate zu bezahlen. Wenn er ihnen das nicht wert ist, dann kann er bei euch bleiben, was dann auch besser so ist.
 
  • #47
So, habe schon eine Antwort.
Die Frau schreibt, sie hätte den Kater seit er klein gewesen wäre von
einem Freund, der 'Hobbymässig' züchtet.
Die Tierarztkosten will sie nicht bezahlen, denn sie findet
Kastrationen sind Tierquälerei. Und wenn wir ihn
nicht eingesperrt hätten hätte er ja nach Hause kommen können,
sie habe nie darum gebeten dass wir ihn aufnehmen und pflegen.

Sie will ihn abholen, aber erst nächsten Monat, weil sie
vorher noch 2 Wochen in den Urlaub fliegt.

Was soll ich DAVON halten?

Nichts. Stell ihr die Tierarztkosten, sowie die Kosten für Verpflegung in Rechnung und berufe dich auf die § von doppelpack. Wenn sie nicht zahlen, kriegen sie den Kater nicht, fertig. Außerdem müssen sie ja auch nachweisen, dass es ihrer ist.
Mir kommt es eher so vor, als möchte die Dame sich eine billige Rassekatze holen.
 
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  • #48
So, habe schon eine Antwort.
Die Frau schreibt, sie hätte den Kater seit er klein gewesen wäre von
einem Freund, der 'Hobbymässig' züchtet.
Die Tierarztkosten will sie nicht bezahlen, denn sie findet
Kastrationen sind Tierquälerei. Und wenn wir ihn
nicht eingesperrt hätten hätte er ja nach Hause kommen können,
sie habe nie darum gebeten dass wir ihn aufnehmen und pflegen.

Sie will ihn abholen, aber erst nächsten Monat, weil sie
vorher noch 2 Wochen in den Urlaub fliegt.

Was soll ich DAVON halten?

Nichts Gutes. Glaube der Kater ist doch besser bei dir aufgehoben, obwohl ich die Kritik an deinem Verhalten auch ein bisschen verstehen kann.

Mir kommt es eher so vor, als möchte die Dame sich eine billige Rassekatze holen.
Den Verdacht habe ich auch.
 
  • #49
Nichts Gutes. Glaube der Kater ist doch besser bei dir aufgehoben, obwohl ich die Kritik an deinem Verhalten auch ein bisschen verstehen kann.


.

In wie fern verstehst du die Kritik an der TE. :confused:
Der arme Kater war krank und heruntergekommen, und
brauchte dringend ärztliche Behandlung.
Das er dann gleich kastriert wurde....hätte ich nicht anders gemacht.
 
  • #50
In wie fern verstehst du die Kritik an der TE. :confused:
Der arme Kater war krank und heruntergekommen, und
brauchte dringend ärztliche Behandlung.
Das er dann gleich kastriert wurde....hätte ich nicht anders gemacht.

Das ist auch völlig in Ordnung. Es geht darum, dass sie daran gedacht hat zu behaupten, dass die Katze schon tot ist, um sie behalten zu können.
 
  • #51
.
Was mir an der ganze Sache komisch vorkommt ist folgendes ....

Zitat
"Heute kam plötzlich eine Mail- eine Frau die in unserer Stadt wohnt, allersings
eine russische Mailadresse (xxx.ru) sagt, es sei ihr unkastrierter und
niht gechippter Kater."
Zitat Ende

Die RU-MailAdresse macht mich sehr stutzig ... !!!!

Ich würde ALLE Kosten ... die bis jetzt angefallen sind ... auflisten,
z.B. die TA-Rechnungen als Kopien, Futteraufwand hochgerechnet - und die Kosten (schriftlich) in Rechnung stellen.
Außerdem Besitznachweis vorlegen lassen ... z.B. Impfbuch
(... da steht meist die Adresse vom TA - und man kann ggf.
Nachforschungen anstellen)

Herausgabe des Katerchen NUR gegen BAR-Erstattung der o.g. Auslagen.

Keine Raten- oder Abschlagszahlungen ... mal sehen wie darauf reagiert wird.

Vorallem, nicht bange machen lassen ... es gibt leider
genug schlimme Finger unter den Menschen.

Berichte bitte weiter.

LG DADsCAT
 
  • #52
Das ist auch völlig in Ordnung. Es geht darum, dass sie daran gedacht hat zu behaupten, dass die Katze schon tot ist, um sie behalten zu können.

Ach so....sie sagt aber, dass das nicht ernst gemeint war. :)
War wohl der Schreck im ersten Moment.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #53
Eine Katerkastration ist ja nun auch nicht wahnsinnig teuer
Das macht ja sowieso den geringsten Teil der TA kosten aus
Ich würde ihr garnix geben ohne eindeutigen Beweis und Erstattung der Kisten
Und umsonst noch zwei Wochen pflegen käme garnicht in Frage
Rechtsberatung ist ne gute Idee
 
  • #54
Ich würde auf jedenfall ein Bild von ihr fordern. Und sie darauf hinweißen, dass ihr den Kater erst im September gefunden habt - da er lt. ihr ja aber schon im Sommer abgehauen ist, ist stark zu bezweifeln, dass er eines Tages von selbst an ihre Tür geklopft hätte.

Und Herausgabe wirklich nur gegen Kostenerstattung. Klingt für mich, als wolle sie nun eine kostenlose Urlaubsbetreuung. Wenn sie so an den Kater hängt, dann würde ich ihr auch eine Frist setzen.
 
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  • #55
Wie schon bereits gesetzlich zitiert, das Zurückbehaltungsrecht steht dir rechtlich zu. Ergibt sich problemlos aus dem Gesetz, vlt verstehst du das als Laie aber nicht (haben ja viele Probleme damit, meine ich ganz neutral, ging mir vor meinem Studium nicht anders), dann kannst du einen RA aufsuchen.

Im Endeffekt musst du nur ein Schreiben mit den Paragraphen selbst aufsetzen. Leider darf man das hier nicht, das wäre eine Rechtsberatung und das dürfen eben nur Anwälte.
Davon ab würde ich dir sowieso zum Anwalt raten, meist hat sich sowas nach einem Schreiben dann schon erledigt.

In deine Wohnung musst du sie nicht lassen und würde ich auch nicht.

Ihr aktuelles Verhalten empfinde ich auch als seltsam.
 
  • #56
Wäre ich an deiner Stelle, dann müßte die Dame mir beweisen, dass es sich tatsächlich um ihren Kater handelt, und zwar mit Fotos und einer Aussage des zuvor behandelnden Tierarztes. Hat sie nichts in dieser Form, nur eigene Aussagen, Bestätigungen von Familienangehörigen oder Freuden, dann würde ich ihr den Kater nicht aushändigen. Und schon gar nicht nach der Art und Weise wie sie sich verhält.

Außerdem muss sie selbstverständlich für alle entstandenen Kosten aufkommen. Gibt es bei euch keine Kastrapflicht, dann kannst du immer noch argumentieren, dass der Kater bei dir markiert hätte und es unzumutbar war, in dem Gestank zu leben. Also auch diese Kosten musss sie tragen, plus Futter, Streu und weitere (dokumentierte) Tierarztrechnungen.

Ich würde ihr jetzt eine neuerliche Mail schreiben, in keinem Fall Telefonnummer oder Adresse herausgeben, detailliert sämtliche Kosten mit Endsumme auflisten und ihr mitteilen, dass sie dir jetzt entweder die Herkunft nachweist, indem sie Fotos schickt und den vorher behandelnden Tierarzt benennt, außerdem eine Kostenübernahme zusagt oder aber es gäbe keinen weiteren Kontakt und erst recht keine weiteren Daten von dir.
 
  • #57
Das ist auch völlig in Ordnung. Es geht darum, dass sie daran gedacht hat zu behaupten, dass die Katze schon tot ist, um sie behalten zu können.

Das hatte ihr Freund vorgeschlagen:

Mein Freund meint wir sollten einfach sagen er sei gestorben (;

Und sie hatte zusätzlich zu dem Gedanken das hier geschrieben.

Natürlich werde ich weder ignorieren noch sie belügen.
Das ist eben Herz gegen Kopf. Wie gesagt.
Mein menschlicher Egoismus sagt eben "Er soll hier bleiben".
Ich weiss dass das nicht korrekt wäre.

und:

Angenommen sie können NICHT beweisen dass er ihrer ist,
sondern haben "nur" Fotos oder so, sind aber sonst total
engagiert und lieb, würde ich ihn auch zurück geben.
Ich denke in dem Fall werd ich auf meinen Instinkt hören, vielleicht
zeigen sie mir ja auch wo er wohnen würde.

Also ich sehe hier überhaupt kein Fehlverhalten der TE und Berechtigungen zu Vorwürfen gibt es auch nicht.:confused:

Hat dein Fundkater besondere Merkmale, die nur die ehemalige Besitzerin kennen kann? Irgendetwas, einen Fleck, eine schiefe Kralle, einen Punkt im Auge?
Wenn vorhanden, frag sie nach besonderen Kennzeichen, vllt. stellt sich dann bereits heraus, dass es nicht ihr Kater ist, weil sie nichts nennen kann.

Ansonsten Tierarztkosten und Verpflegung für 5 Monate in Rechnung stellen.

Eine gemeldete Fundsache wird nach 6Monaten dein Eigentum, insofern der Besitzer solange unbekannt blieb.

Du hast aber ein Recht auf Kostenerstattung und kannst etwaig von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, bis die TA-und Futterkosten etc. bezahlt wurden.


§§ 965 II, 970, 972, 973 I BGB



-In keinem Tierheim im Umkreis von war der Kater als vermisst gemeldet
-Auch im Internet wurde keine Suchanzeige aufgegeben
-Fast ein halbes Jahr lang versuchen die Leute nicht weitet ihn zu finden
-Er ist 1 bis 1,5 Jahre alt, weder kastriert noch gechippt, nichtmal tättowiert

Das wäre jetzt allerdings kein Grund den Kater zurück zu behalten oder zu denken, dass die Leute nichts versucht haben.
Es gibt oft genug Fälle bei denen Katzen im Tierheim als vermisst gemeldet werden, dann aber mit möglichen Fundmeldungen nicht abgeglichen wird.
Und nicht jeder Besitzer ist sich darüber im Klaren, was man sonst noch alles versuchen sollte/kann.


Die Tierarztkosten will sie nicht bezahlen, denn sie findet
Kastrationen sind Tierquälerei. Und wenn wir ihn
nicht eingesperrt hätten hätte er ja nach Hause kommen können,
sie habe nie darum gebeten dass wir ihn aufnehmen und pflegen.

Sie will ihn abholen, aber erst nächsten Monat, weil sie
vorher noch 2 Wochen in den Urlaub fliegt.

Geht gar nicht dieses Verhalten.

Die Sache würde ich so angehen:

Ich würde ihr zurückschreiben, dass Du nur dann den Kater rausgibst, wenn a) der vorher behandelnde Tierarzt glaubhaft bestätigen kann, dass das wirklich ihr Tier ist und b) erst nach vollständiger Erstattung aller Kosten (TA, Futter), die Du hattest. Da der Kater keine offiziellen Papiere hatte ist auch die Kastra rechtmäßig, weil er zum Vermehren hätte missbraucht werden können (ohne echte Papiere keine Zucht). Schicke gleich noch eine realistische Aufstellung der Kosten mit und schreibe ihr, dass Du außerdem vorsorglich zum Anwalt gehen wirst.

Das mit dem Anwalt würde ich erstmal weg lassen.Warum gleich auf solche Konfrontation gehen.



Ich würde ihr jetzt eine neuerliche Mail schreiben, in keinem Fall Telefonnummer oder Adresse herausgeben, detailliert sämtliche Kosten mit Endsumme auflisten und ihr mitteilen, dass sie dir jetzt entweder die Herkunft nachweist, indem sie Fotos schickt und den vorher behandelnden Tierarzt benennt, außerdem eine Kostenübernahme zusagt oder aber es gäbe keinen weiteren Kontakt und erst recht keine weiteren Daten von dir.

Genau so. Ohne jegliche Drohungen.
 
  • #58
Ich denke dabei weniger an jemanden, der sich billig eine Rassekatze zulegen will, als an jemanden der einen schlechten "Scherz" macht.

Mir kommt es eher so vor, als sei die Dame so etwas wie ein Troll.


Daher würde ich mich auch so verhalten, dass ich eine sachliche Mail - so wie von nikita vorgeschlagen - schicke.

Und rausgeben würde ich den Kater wirklich nur, wenn er ganz sicher und eindeutig ihrer ist und sie die Kosten dann auch bar bezahlt. Und die Übergabe würde ich in jedem Fall auch schriftlich protokollieren und unterschreiben lassen.

Ich denke aber, dass es so weit gar nicht kommen wird. Das sagt mir irgendwie mein Bauchgefühl.


Ehrlich gesagt: Ich bin auch nicht so einer, der gleich zum Anwalt rennt. Aber in dem Fall würde ich wohl auch darüber nachdenken, mich beraten zu lassen bzw. evtl. den Anwalt einen Brief aufsetzen zu lassen.

Mir geht es auch darum, dass der arme Kater geschützt wird. Er scheint ja schon einiges durchgemacht zu haben. Das sollte er wirklich aus den Händen gegeben werden, wenn alles ganz genau geprüft ist und alles wirklich seine Ordnung hat.
 
  • #59
.... nach besonderen Merkmalen fragen, Kosten in Rechnung stellen und Reaktion abwarten und fragen wieso erst jetzt.
Auf keinen Fall "einfach so" übergeben.
LG
Katrin
 
  • #60
Ich würde sie auch erst mal ganz genau befragen. Wann genau ist er verschwunden? Wo? Wie alt war er? Wo wohnt sie (kann der Kater dann bis zur Fundstelle gelaufen sein bzw. wohnt sie in eurer Nähe?). Löchere sie mit Fragen, vielleicht verwickelt sie sich auch in Widersprüche. Wenn sie darauf nicht antworten will oder kann, wäre für mich alles klar

Und natürlich erst mal die ganzen Kosten bezahlen lassen. Auch fragen, wie sie sich das mit ihrem Urlaub vorstellt? Ihr sollt ihn bis zum nächsten Monat behalten, damit sie in Urlaub kann??????? Geht's noch?

Wenn ich daran denke, was wir alles unternommen haben, als Otto verschwand. Tagelang gesucht, Flyer, Tasso, TH....
Das scheint die "Besitzerin" ja nicht gemacht zu haben.

Lass dich nicht einschüchtern. Die Beweispflicht liegt bei ihr.
 

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