Katzen einfach vermitteln?

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9. Oktober 2012
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Hallo zusammen,

ich lese hier schon lange mit und hätte sicher irgendwann auch mal die eine oder andere Frage zu meinen eigenen Rabauken gehabt.

Aber jetzt würde ich gern erst mal fragen, ob so was rechtens ist (was ich mir absolut nicht vorstellen kann):

Ich habe gerade eine Anzeige gesehen, da will jemand zwei Katzen einfach weitervermitteln, die nach der (Urlaubs-?)Betreuung nicht bei ihm abgeholt wurden. Der wird doch aber sicher wissen, wer die Besitzer der Katze sind, und Kontaktdaten haben, so dass er die Katzen zurückgeben oder die Abholung verlangen kann.

Sollten sich die Besitzer allerdings wirklich weigern, ihre Miezen wieder zurückzunehmen, was macht man denn dann in solch einem Fall?

Grüße von Petra mit Isidor und Klausi
 
A

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Per Einschreiben Fristsetzung zur Abholung mehrmals schicken.

Alternativ Übergabevertrag.

Ansonsten müssen die Tiere verwahrt werden.
 
Genau so was ist mir fast letztes Jahr mit 2 Kaninchen passiert.
Eine Reiterkollegin, die aber mit ihrem Pferd inzwischen umgezogen ist, hat mir wie im Jahr davor ihre beiden Kaninchen zur Urlaubspflege gebracht.

Verabredet war, dass sie sie nach 2 Wochen wieder holen kommt.

Nach 3 Wochen hatte sie sich aber noch immer nicht gemeldet und wir gingen von einem Missverständnis aus.

Als aber die Schulferien rum waren und noch immer kein Lebenszeichen kam, wurde uns bewusst, dass wir zwar vor Jahren mal im selben Stall unser Pferd hatten, ich aber nicht mal wusste, wie sie mit Nachnamen heißt und schon gar nicht, wo sie wohnt.

Einzig ihre Handynummer hatte ich und so habe ich dann per SMS mal nachgefragt, wann sie denn gedenkt, ihre Kaninchen wieder zu holen.

Sie kam dann am selben Abend, erzählte mir etwas von ihrer angeblich urplötzlich entstandenen Allergie und fragte, ob ich die beiden nicht behalten wollte.
So blöd, wie ich nunmal bin, hätte ich das sogar gemacht, unter der Bedingung, dass sie und ihr neuer Freund dann mal ein Wochenende helfen kommen, umr für ihre Kaninchen ein Gehege zu bauen. Die Kosten hätte ich übernommen, aber mir ging es ja auch darum, dass sie nicht einfach mal ihre Kaninchen abschieben kann. Außerdem hätten wir das Gehege wirklich nur für diese beiden Kaninchen gebaut und da kann man doch vom angeblich sehr traurigen Tierhalter, der leider, leider seine Tiere abgeben muss ein wenig Entusiasmus erwarten, oder?

Diese Lösung war ihr zu mühselig, da sie ja soooo viel zu tun hat und ihr Freund leider körperlich zu keiner Arbeit fähig.
Sie hat die Kanichen dann offensichtlich ziemlich angepisst wieder eingepackt und ich habe nie mehr was von ihr gehört. Vorher habe ich ihr noch für jeden unverabredeten Tag 3 Euro abgeknöpft, schließlich konnten wir wochenlang unseren Gartenschuppen nicht für unsere Zwecke nutzen und ich finde, soviel Dreistigkeit gehört bestraft. Sie war ziemlich geschockt, hat aber brav gezahlt.

So, und wenn sie sie nicht mehr geholt hätte? Wäre ich dann tatsächlich verpflichtet, mich selbst bis an das Ende der Tage um die Kaninchen zu kümmern?
 
es kommt leider garnicht so selten vor, dass Katzen ( oder Hunde) nach dem Urlaub einfach nicht mehr abgeholt werden.

Ich würde in einem solchen Fall auch Frist setzen und darauf hinweisen, dass die Tiere bei fruchtlosem Verlauf in die Vermittlung gehen.
Die rechtliche Seite wäre mir an der Stelle egal, denn wenn ein Pflegevertrag abgeschlossen wurde, so endet der spätestens am Ende der Vorauszahlung bzw des vereinbarten Zeitraumes.
Wenn die Tiere darüber hinaus versorgt werden müssen, so muss ja irgendwer die Kosten dafür tragen.
Und wenn sich der Eigentümer diesbezüglich tot stellt, gingen die Tiere bei mir in die Verwertung ( hört sich böse an, bedeutet aber nichts anderes, als dass der Abgabepreis mit den entstandenen Kosten aufgerechnet würde)
 
Per Einschreiben Fristsetzung zur Abholung mehrmals schicken.

Alternativ Übergabevertrag.

Ansonsten müssen die Tiere verwahrt werden.

klart, ich stelle dann die Versorgung ein und die Tiere in den Schrank bis der Eigentümer sie abholt :rolleyes:
 
Auf jedenfall! :pink-heart:
 
Verwahrung oder Verwertung.
Liest sich beides irgendwie......hust :wow:
 
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Tatsächlich passiert so etwas auch öfters mal mit Pensionspferden.
Das Pferd wird in einen Pensionsstall eingestellt, irgendwann kommt der Besitzer nicht mehr und überweist auch keine Miete.

Als Stallbesiter darf man dann nicht einfach so mal das Pferd verkaufen oder sonstwohin abgeben, sondern man muss sich angemessen darum kümmern.
Das kann sogar beinhalten, dass das Pferd noch geritten werden muss.

Natürlich kann der SB versuchen, seine Kosten auf dem Klageweg wieder zu holen. Wenn aber beim Pferdebesitzer nichts zu holen ist, kann so ein unfreiwilliges Pflegepferd den Stallbesitzer richtig teuer zu stehen kommen.

Und noch besser - kommt eines schönen Tages der Pferdeeigentümer vorbei und will sein Pferd abholen, dann darf er das natürlich tun. Denn ein Pfandrecht hat der Gläubiger nur, wenn dies entweder vorher im Einstellvertrag so vereinbart war oder mit einer richterlichen Verfügung.

Das ist deutsches Recht. Recht, aber meiner Meinung nach nicht Gerecht.
 
  • #10
  • #11
So sieht das aus rechtlich.
 
  • #12
Zumindest bei Katzen läufts in der Realität aber häufig genug anders. Wer Caspars Verschwinden mitverfolgt hat, weiß das.
 
  • #13
Ich danke euch! Ich hatte jetzt kurzerhand dort hingeschrieben und mir wurde gesagt, dass die Besitzer die Rücknahme verweigern und mit Aussetzen gedroht haben und nun auch nicht mehr erreichbar sind, da im Ausland. Insofern bleibt nun wohl nichts anderes übrig, als ein neues Zuhause für die Miezen zu suchen.

@Pegasine, ich hoffe mal, dass die Kaninchen dann nicht einfach anderweitig "entsorgt" wurden, nachdem du sie nicht behalten hast.

Ich verstehe echt nicht, wie man so handeln kann. Erstens dem eigenen Tier gegenüber und zweitens denjenigen gegenüber, die die Betreuung übernommen haben.
 
  • #14
Ich danke euch! Ich hatte jetzt kurzerhand dort hingeschrieben und mir wurde gesagt, dass die Besitzer die Rücknahme verweigern und mit Aussetzen gedroht haben und nun auch nicht mehr erreichbar sind, da im Ausland. Insofern bleibt nun wohl nichts anderes übrig, als ein neues Zuhause für die Miezen zu suchen.

.. wie herzlos kann man nur sein ... :(
 
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  • #15
Als mein Verein früher noch ein Katzenhaus hatte, standen wir öfters mal vor dem Problem. War dann immer ein riesen Kampf von den Leuten einen Übergabevertrag zu bekommen, um die Tiere weiterzuvermitteln.

Haben uns dann auch mal rechtlich beraten lassen. Wenn ein Besitzer nicht wie vereinbart die Tiere abholt, nicht erreichbar ist und einige Monate vergangen sind, könnte man rechtlich davon ausgehen, dass kein Interesse mehr am Tier besteht und es vermitteln. Ob das aber so ganz wasserdicht ist, wird sich dann jedoch nur vor Gericht zeigen, denke ich.
 
  • #16
Hallöchen

Also ich habe einen Urlaubspflegevertrag, in dem wird auch die Frist nach dem vereinbarten Zeitraum festgehalten. Sofern die Besis sich nicht an die Abholfrist halten, wäre ich laut Vertrag berechtigt, die Tiere weiter zu vermitteln.

Inwiefern dieser Vertrag wasserdicht ist, kann ich natürlich nicht sagen. Aber bisher wurden alle Urlauber wieder abgeholt :)

Und Übergabeverträge sind auch so eine Sache... Ich selbst bin PS und nehme auch oft private Miezen auf. Aber nur die wenigsten Leute wollen einen Vertrag unterschreiben. Manche wollen mir nicht mal ihre Kontaktdaten geschweige denn ihren Namen geben. Somit bin ich dann schon froh, wenn sie mir wenigstens etwas über die Mieze erzählen (auch wenn das nicht immer stimmt)...
Und wenn sich nun wer fragt, warum ich die Tiere dann überhaupt annehme? Einfach damit sie nicht draußen landen und von dort nach einiger Zeit (und mit viel Glück) eingefangen werden und wochenlang gepäppelt werden müssen.

Gruß Charly
 
  • #17
Vor einigen Jahren hatte ih so einen Fall.

2 Pensionskatzen, ein Pärchen. Die Besitzerin gab sie ab und ward nimmer gesehen. Auch Futter o. ä. wurde nicht mehr gebracht. Damals ging es um einen Umzug, wo die neue Wohnung noch nicht frei war und die Dame samt Miezen für 4 Wochen auf der Straße stand.

Nun ja, nach 5 Wochen kam mir die Sache komisch vor und die Dame war nicht mehr zu erreichen. Main Mann ist dann im Betrieb zu ihr hin, denn sie arbeitet im selben Werk wie er. Sie hatte urplötzlich kein Interesse mehr und meinte, ich solle doch die 2 vermitteln.

Auch hatte ich Probleme an die Bezahlung für Unterkunft und Futter zu kommen.

Dann stellte sich noch raus, dass sie gelogen hatte bzgl. Alter und Impfzustand der Katzen. Als ich den Kater vermittelt hatte, stand sie plötzlich vor der Tür und wollte mitkommen, den neuen Besitzer kennen lernen und den Kater selber abgeben.

Das Mädchen konnte ich nicht vermitteln und nicht behalten, sie kam zurück in das TH aus dem sie kam, welches extrem sauer reagiert hat und auch Geld für die Abgabe verlangte. Ich kanns verstehen.
 
  • #18
Ob das erlaubt ist oder nicht kann man nicht pauschal beantworten.
Dazu müsste man wissen unter welchen Bedingungen die Tiere in Pflege genommen wurden.

Tierpensionen und THs haben normalerweise eine Klausel in ihren Verträgen nach denen man nicht abgeholte Urlaubsgäste weiter vermitteln kann unter bestimmten Bedingungen.
 

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