Wir stricken einen Schutzvertrag

  • Themenstarter Lilienbecker
  • Beginndatum
L

Lilienbecker

Erfahrener Benutzer
Mitglied seit
17. Juli 2009
Beiträge
760
Ort
Unterfranken
Ich gebs nicht auf.

Hier noch mal mein Vertrag als Diskussionsgrundlage.
http://www.mimmis-katzenshop.de/4media/download/Schutzvertrag_Michl.doc
Prinzipiell gutes Beispiel, hat aber auch einige rechtlich unzulässige Passagen.
Beispiel aus Österreich

*****
Vorneweg: Dieser hier entstehende Mustervertrag stellt lediglich eine Diskussionsgrundlage dar und ist nicht von einem Juristen geprüft. Er protokolliert lediglich eine Diskussion, die hier im Forum an anderer Stelle geführt wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten, jeder kann mit jedem frei vereinbaren, was er will. Ob das in einem Streitfall einer juristischen Prüfung standhält, ist dann die andere Frage.

Ergänzungen, die nicht zwingend notwendig sind, aber vielleicht hilfreich, füge ich mit einem Pluszeichen + ein.
Offene Fragen sind kursiv gesetzt.

*****
Überschrift:
Wie heisst das Ding denn nun genau? Schutzvertrag? Kaufvertrag? Übernahmevertrag? Was sind die Unterschiede? Was ist das richtige für einen Verein, was für eine Privatperson?

Vertragspartner mit Name, Anschrift, Mail, Telefon.

Darf da stehen, man muss die Personalausweisnummer angeben?
+ Beide Vertragspartner haben die Richtigkeit der Angaben (anhand von Dokummenten) überprüft.

Präambel: Welche Rolle haben die Vertragspartner? Welche grundsätzlichen Erwartungen hat man?

Der Übergeber ist eine Privatperson/ist ein Verein-

+ Kurze Geschichte der Katze. Katze XY wurde auf der Straße gefunden, mit viel Liebe aufgepäppelt usw. Beide Vertragspartner möchten mit diesem Vertrag die Grundlage legen, dass die Katze XY in Zukunft ein zufriedenes und gesundes Katzenleben leben kann. Beide Partner verpflichten sich zu einem fairen und vertrauensvollen Miteinander zum Wohle der Katze. Der Übergeber freut sich über regelmässige kurze Informationen über den Zustand der Katze oder so. Irgendwie so was....

1. Vertragsgegenstand:

Name:
geb.: ca. 2009
Geschlecht: männlich, kastriert
Rasse:
Farbe:
Herkunftsort:
Tätowierung: rechtes Ohr: XXX, linkes Ohr: XXX
Chip:
Impfungen:
Parasitenbehandlung: entwurmt
Tests: FeLV und FIV-Test negativ
Behinderungen, chronische Krankheiten:

2. Übereignung
Was bedeutet die Übereignung? Eigentumsübergang?

Der Übergeber übergibt die Katze am heutigen Tage zusammen mit dem Impfausweis an den Übernehmer. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit das Eigentum an der Katze auf den Übernehmer übergeht.

Erläuterung: Ein Eigentumsvorbehalt kann zwar vereinbart werden, aber er muss fair sein, nicht dem Übernehmern alle Lasten aufbürden, aber kein Rechte, nur sehr kurzfristig gültig sein etc. Es kann eine Probezeit vereinbart werden. Wenn sie vertraglich abzusichern wären z.B. das die Schutzgebühr in zwei Raten gezahlt wird und das Tier erst mit Zahlung der zweiten Rate in das Eigentum des Adoptanten übergeht. Alternativ könnte für die Probezeit auch ein Pflegestellenvertrag geschlossen werden der erst nach Ablauf von Frist xy in einen Übergabevertrag umgewandelt wird, dann muss aber der Übernehmer nicht für die Kosten der Katze (Futter, Streu etc. aufkommen). Ein Eigentumsvorbehalt, bei dem der Übernehmer dennoch alle Kosten zu tragen ist, ist nicht rechtens.

**** Nächster Abschnitt für die Diskussion ****

3. Schwebezustand

Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Übernehmer sämtliche unter Zif. 4 dieses Vertrages vereinbarten Obliegenheitspflichten einhält.

Verletzt der Übernehmer eine oder mehrere seiner Obliegenheitspflichten, endet die Wirkung dieses Vertrages. Mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein, d. h. Eigentum und Besitz an der Katze fallen kraft Gesetzes an den Übergeber zurück, § 158 Abs. 2 BGB. Hört sich ja gut an, Kraft Gesetzes, stimmt das auch?

Der Übernehmer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Vermittler die Katze unverzüglich herauszugeben. Die Katze ist an den Ort zu bringen, den der Übergeber bestimmt, soweit dies für den Übernehmer nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch seitens des Übernehmers gegen der Übergeber für Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung der Katze besteht nicht; die entrichtete Aufwandsentschädigung gemäß Zif. 5 dieses Vertrages wird nicht erstattet.

Sollten Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung einer Obliegenheit bestehen, ist die Katze bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes in die Obhut des Übergebers zurückzugeben. Klärungen von Streitfällen unterliegen dem normalen Rechtslauf.

4. Obliegenheitspflichten des Übernehmers (die machen wir dann als nächstes, das wird richtig spannend)

****
Ich versuche, die Ergebnisse der Diskussion dann einzufügen.
Sind wir mit einem Abschnitt fertig, nehmen wir uns den nächsten vor. Bitte fleissig mitdenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Werbung

Personalausweisnummer auf einem Vertrag?
Wäre nicht ein Punkt sinnvoller, dass die Vertragsparteien die Angaben anhand von Dokumenten (Pass, PA) verglichen haben?

Unter Gegenstand vielleicht noch andere bekannte Krankheiten/Unfälle - gerade, wenn diese Dinge zu späteren häufigeren Arztbesuchen führen könnten (komplizierte Brüche, die im Alter das Ziepen anfangen oder so).
 
Und nochwas. Wenn ich beispielsweise längere Zeit ins Krankenhaus/Reha müsste - darf ich dann die Katze in eine Pension oder an Dritte zwecks Pflege weitergeben? Wie ist das denn dann geregelt?
 
Finde das Merkblatt interessant. Sind schon mal paar Wichtige Dinge erklärt. =)
 
Der Übergeber ist eine Privatperson. --> ist ein verein.

vorweg: grundsätzlich kann jeder vereinbaren was er will.... also ist das dann nicht der einzig richtige vertrag ;)
 
Ne, ist schon klar, Gänseblümchen. Ich stelle mir das eher so vor, dass man dann so ne Art kommentierten Mustervertrag hat. Beide Vertragsparteien sind ja in der Regel Laien. Die Vereine haben oft einen Juristen an der Hand. Aber man will doch auch als Adoptant verstehen, was man unterschreibt bzw. hat dann vielleicht auch noch den Wunsch, manches zu regeln. Und uns Privatleuten ist damit natürlich auch geholfen.

Meine Gedanken zur Präambel:

Vorweg in der Präambel ein grundsätzliches Wort, dass beide Parteien sich bemühen, im Sinne der Katze zu handeln und man Streitigkeiten nach Möglichkeit im Gespräch klären möchte oder so.

Zu Gegenstand:
Ja, zu Gegenstand die Behinderungen/Krankheiten, find ich auch gut. Halt nur das wichtigste, der Rest kommt dann später.

Soll ich mal die Vorschläge einfach in den oberen Teil einfügen und Ihr sagt mir dann, wenn ich es falsch verstanden hab?
 
Werbung:
Und nochwas. Wenn ich beispielsweise längere Zeit ins Krankenhaus/Reha müsste - darf ich dann die Katze in eine Pension oder an Dritte zwecks Pflege weitergeben? Wie ist das denn dann geregelt?
Machen wir dann später, ok?
 
  • #10
Super. Und dabei noch zusätzliche Tipps welche Probleme nach dem Einzug auftreten können.
Finde ich auch gut, aber der eigentliche Vertrag besteht aus einer Seite. Das Merkblatt ist das Katzeneinmaleins, das finde ich schon gut.
Aber ist das, was in den Vertragsbedingungen steht, denn überhaupt festzuschreiben? Und, die sind dann ja nicht mal unterschrieben.
 
  • #11
Finde ich auch gut, aber der eigentliche Vertrag besteht aus einer Seite. Das Merkblatt ist das Katzeneinmaleins, das finde ich schon gut.
Aber ist das, was in den Vertragsbedingungen steht, denn überhaupt festzuschreiben? Und, die sind dann ja nicht mal unterschrieben.

Die Unterschrift sollte weiter unten erfolgen:

"Als Gerichtsstand wird für Streitfälle Judenburg vereinbart".

Danach Vertragsunterschrift, vor dem Merkblatt.
 
  • #12

Die Beschreibung der Haltungsbedingungen ist min kritisch (rechtlich betrachtet), Punkt 10 komplett unhaltbar! Weder rechtlich ("...sofort mitnehmen, ohne dass Ihnen Ansprüche entstehen...", also auch kein Wiederherausgabeanspruch auf den "Kaufperis", den die Schutzgebühr nach der rchtsprechung darstellt) noch vom Standpunkt der Sachlichkeit (komplett schwammig ""Vernachlässigung oder unsachgemäße Haltung"... das öffnet Willkür Tür und Tor und ist lebensfern! Ist es Vernachlässigung, wenn das Tier unmittelbar vorher 24 Std allein war? Ja! Auch noch, wenn das DESHALB war, weil ein Familienmitgleid plötzlich erkrankt oder verunfallt im Krankenhaus und der Tierhalter dort war? Dann nicht mehr... dann ist es ein Unglück!).

Gut gedacht... aber trotzdem SO nicht machbar!
 
  • #14
Huhu, ich würde gerne an dem anderen weiter dran bleiben, einfach weil der so ähnlich in den Tierheimen etc. zum Einsatz kommt. An der Variante in Murtal gefällt mir die Art und einen Schutzvertrag mit einem Merkblatt zu kombinieren, in dem man alles reinschreiben kann, was einem so wichtig ist. Ich hab dafür einen Steckbrief, den heben sich die Leute meist auf. Den bekommt man im Vorfeld und weiß dann, was die Katze mag etc. Schaff ich aber nicht immer....
http://www.mimmis-katzenshop.de/4media/download/Steckbrief_Salomon.pdf
 
Werbung:
  • #15
Dann mach doch einen Gegenvorschlag was dort anders stehen könnte.;)

1. Ich bin kein Jurist!
2. Offen gestanden hab ich den Stein der Weisen nicht!
3. Unseren Vertrag habe ich aktuell nicht hier liegen, da ich aus der Vermittlung zur Zeit aus Zeitgründen raus bin; meine Arbeit verlangt im Moment von mir zu den unmöglichsten Zeiten meinen Einsatz; ich kann das VermittlungsTel nicht ständig beobachten oder zurückrufen. Einfach zitieren könnte/dürfte und würde ich ihn ,auch wenn er hier läge, ohne Rücksprache mit meinen Vorstandskollegen nicht.
 
  • #16
Ich hab jetzt mal den nächsten Punkt eingefügt. Das Thema Eigentumsvorbehalt ist geklärt denke ich.
 
  • #17
  • #18
Nein, ich meine den Satz.

Der Übergeber übergibt die Katze am heutigen Tage zusammen mit dem Impfausweis an den Übernehmer. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit das Eigentum an der Katze auf den Übernehmer übergeht.

Sinngemäss kann ein Eigentumsvorbehalt nur so formuliert werden. Ich seh schon, meine Methode ist unübersichtlich, ich weiß grad keine besser.
 
  • #20
Ich bin der Meinung: Es müßte jemand "mitspielen", sich beim AG streiten, weiter zum LG, weiter zum OLG, bis so ein Vertrag rechtssicher Hand und Fuß hat. Es müßte ein entsprechender Streitwert eben sein. Alles andere ist Murks.

Ja, das wäre schön! Was ich mir dauernd überlege, wenn wir schon Kriterien anlegen müssen, wie wenn wir ne Perlenkette verkaufen oder ein paar Schuhe, dann müssten wir auch Preise dafür verlangen, die zumindest mal unsere Kosten decken. Keiner verkauft ne Kette zum Preis von einem Verschluss oder ein Paar Schuhe zum Preis der Schnürsenkel. Also eine Katze 400 EUR oder so. Aber dann adoptiert auch keiner mehr ne Katze.
Wir müssen jetzt erst mal das beste draus machen bis sich die Gesetzeslage ändert.
Bei der Kastrationspflicht gab es auch richtig Fortschritte, dass Tiere keine Sachen sind wird auch immer mehr Leuten klar. Ich hoffe noch.
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben