Röntgenaufnahmen - kann Herausgabe verweigert werden ?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
schepi0815

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Hallo,

wir ärgern uns gerade über unseren "Ex-TA" - wir haben aus verschiedenen Gründen unseren TA gewechselt.

Nun haben wir ein wenig "ärger" mit der Herausgabe von Unterlagen. Wir haben für unsere Unterlagen alle Untersuchungsergebnisse angefordert - sie sind uns auch alle ausgehändigt worden (per Mail).

Das Einzige was sie uns nicht geben wollen sind die Röntgenaufnahmen von Sylvesters Gebiss - er war im August zur Zahnsanierung - die hat uns freundliche 450,00 Euro gekostet - obwohl nichts "schlimmes" an Sylvesters Zähnen war. Es wurde aber der Gesammt Kiefer geröntg damit nichts übersehen werden konnte.

Wir haben um Kopien dieser Aufnahmen gebeten - unsere Mail wurde drei Wochen ignoriert - heute haben wir telefonisch nachgehackt. Die Helferin am Telefon wollte sich kümmern.

Auf dem AB hatten wir heute Abend folgende Nachricht: wir könnten die Aufnahmen nicht so schnell haben - der Zahnarzt gibt die Aufnahmen nicht gerne heraus - möchte sie aber auf jeden Fall noch mal ansehen.

Wir können nicht verstehen was da noch anzusehen ist - nach telefonischer Nachfrage wurde uns gesagt das die Röntgenaufnahmen der Besitz des Erstellers wäre und wir kein Anrecht auf Aushändigung hätten. Wir haben schliesslich für die Aufnahmen bezahlt und das nicht zu knapp - kann uns wirklich die Aushändigung verweigert werden ?

Gibt es ein Gesetz wo dies verankert ist - für Eure Hilfe sagen wir schon mal dankeschön ...
 
A

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Jeder Arzt hat die Pflicht, Röntgenbilder aufzubewahren, ich glaube, es sind sogar 20 Jahre.

Allerdings kann er sich von dir unterschreiben lassen, dass du sie bekommen hast, dann ist er davon befreit und du musst sie aufheben.

Also, sag ihm, du unterschreibst die Übernahme der Bilder, dann dürfte das kein Problem mehr sein.
 
Also meine damals habe ich mitbekommen also von meinem Hausarzt... ich dachte der hätte auch eine Aufbewahrungspflicht? :D

Nee, also wie soll denn das sonst funktionieren, mal angenommen, die Bilder wären beim normalen TA gemacht worden und der schickt dich dann zum Spezi... da kann er dir die doch auch nicht vorenthalten... ?!

Oder lass die Bilder von dem neuen TA anfordern....
 
Hallo Heike,

ich würde nochmal persönlich beim Tierarzt nachfragen und schriftlich zusichern, dass du die Aufnahmen wieder zurück bringst.
 

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