Neue GOT ab 2020

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Tina_Ma

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Samstagssprechstunden müssen immer als Notfall abgerechnet werden (Grundgebühr 50 Euro)list]

Freitag nach 18 Uhr ist auch eine Notfallsprechstunde - Grundgebühr 50 Euro

Abrechnung der TÄ Leistungen: müssen in der Notfallsprechstunde immer mindestens 2fache GOT sein

Notall TÄ-Leistungen können bis zu 4facher GOT abgerechnet werden

Nachtzeit (=Notfalldienst) wird verlängert von 18 bis 8 Uhr

https://www.epochtimes.de/politik/d...das-sollten-tierbesitzer-wissen-a3076283.html

Ich könnte gerade heulen. Viele TÄ haben Abendsprechstunden für spezielle Fälle und OPs und auch Samstagsprechstunde. Das ALLES wird jetzt als Notallsprechstunde zählen. Meine TÄ auch - OP macht sie abends, da es da ruhiger ist.

Und wer muss die ganze - Sorry - Sch*** wieder ausbaden! Die Tiere. Ich könnte gerade nur noch heulen. :heul: :heul:

Ich kann es nicht verstehen. Wiso darf in einigen Bereichen bis 22 Uhr gearbeitet werden, ohne das Nachtzuschläge gezahlt werden müssen, und bei TÄ ist ab 18:00 schon Notdienst.
 
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Diese Seite läßt sich nicht aufrufen.:confused:
 
Auf der HP der Bundestierärztekammer habe ich keine solchen Informationen zum Thema GOT gefunden. Die neuesten Infos zur GOT dort stammen aus dem Jahr 2017, als die Gebührensätze nach etlichen Jahren erstmals neu angepasst wurden. Und die aktuellste Pressemitteilung der BTK beschäftigt sich mit dem Thema Qualzucht.
Erfreulicherweise gibt es einen Flyer, der über die Qualzucht bei Katzen informiert:
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2019/10/Qualzucht-Katze.php

Etwas o.t., aber diese Info stammt von Anfang November 2019, und hätte es neue Entwicklungen zur GOT gegeben, hätte die BTK mit Sicherheit darüber auch informiert.

Wenn tatsächlich eine erneute Anpassung der Gebührensätze zum 01.01.20 geplant wäre, hätte es zuvor Diskussionen - gerade auch mit der BTK! - gegeben, denn diese gehört zu den Lobbygruppen, die im Gesetzgebungsverfahren regelmäßg beteiligt werden müssen.
Und gerade das Thema Notdienst war im Sommer 2019 auch Gegenstand einer Pressemitteilung der BTK, aber ohne jede Erwähnung von geplanten Gebührenveränderungen; die hierzu vorgesehene allgemeine Info befasst sich eher mit der Frage, wann ein Notfall wirklich ein Notfall ist, also wie man einen solchen erkennt, und wann man getrost bis zur nächsten "normalen" Sprechstunde warten kann.

Ein vierfacher Gebührensatz existiert zudem in der GOT nach derzeitigem Stand nicht. Auch hinsichtlich einer solchen geplanten Veränderung hätte daher die BTK m. E. dann im Vorfeld informiert, das hätte dann gut in den Flyer zum Thema Notdienst vom Sommer gepasst. Also ein Hinweis, dass die Notdienstkosten erheblich höher sind als die normalen Behandlungskosten und dass es geplant ist, diese nochmals zu verteuern..... usw.

Ich persönlich halte daher solche Äußerungen für eine Fehlinformation. Da die Epoch Times laut Wikipedia in neuerer Zeit sehr zu rechtspopulistischen Ansichten neigt, gehe ich davon aus, dass wir hier wieder einmal einen typischen Fall von fake news (im liberalen, grundgesetzorientierten Sinne!) vor uns haben..... :zufrieden:

guggsdu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Epoch_Times

Die deutsche Ausgabe berichtet regelmäßig kritisch über Flüchtlinge, begangene Straftaten und gewährt bedeutenden Raum für rechte Verschwörungstheorien sowie die Positionen der Alternative für Deutschland. Besonders auf Facebook ist die Epoch Times eines der beliebtesten Medien bei deutschen rechtspopulistischen Bewegungen wie Pegida, der AfD und entsprechend ausgerichteten Facebook-Gruppen.[11]

Also bitte nicht ernst nehmen, was diese "Zeitung" so von sich gibt!!! :grin:
 
Samstagssprechstunden müssen immer als Notfall abgerechnet werden (Grundgebühr 50 Euro)list]

Freitag nach 18 Uhr ist auch eine Notfallsprechstunde - Grundgebühr 50 Euro

Abrechnung der TÄ Leistungen: müssen in der Notfallsprechstunde immer mindestens 2fache GOT sein

Notall TÄ-Leistungen können bis zu 4facher GOT abgerechnet werden

Nachtzeit (=Notfalldienst) wird verlängert von 18 bis 8 Uhr

https://www.epochtimes.de/politik/deuts...mpaign=ETD


Ich könnte gerade heulen. Viele TÄ haben Abendsprechstunden für spezielle Fälle und OPs und auch Samstagsprechstunde. Das ALLES wird jetzt als Notallsprechstunde zählen. Meine TÄ auch - OP macht sie abends, da es da ruhiger ist.

Und wer muss die ganze - Sorry - Sch*** wieder ausbaden! Die Tiere. Ich könnte gerade nur noch heulen. :heul: :heul:

Ich kann es nicht verstehen. Wiso darf in einigen Bereichen bis 22 Uhr gearbeitet werden, ohne das Nachtzuschläge gezahlt werden müssen, und bei TÄ ist ab 18:00 schon Notdienst.

versuch macht kluch....

.... der link oben funzt leider trotz der Korrektur nicht, aber hier ist er nun:

https://www.epochtimes.de/politik/d...das-sollten-tierbesitzer-wissen-a3076283.html



Bitte bedenken: Es handelt sich um eine mindestens populistische Postille!
 
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Die Novelle ist schon durchs Kabinett und wird voraussichtlich am 20.12. vom Bundesrat verabschiedet.


https://m.tieraerzteverband.de/bpt/aktuelles/meldungen/2019_11_06_got-verordnung.php

Das ist nur der Anfang. Der tierärztliche Notdienst ist in Deutschland bereits in vielen Gebieten komplett zusammengebrochen. Die Hauptfrage in Zukunft wird also nicht sein, wie teuer der Notdienst ist, sondern ob man überhaupt noch einen findet. Mit dem Einstieg der Großkonzerne wie Mars Petcare in den Tiermedizinischen Markt in Deutschland wird sich die Preisschraube erheblich nach oben drehen.

https://www.wir-sind-tierarzt.de/2019/08/die-notdienst-got-kommt-aber-reicht-mehr-geld/
 
Mal kurz Off-Topic

Bitte bedenken: Es handelt sich um eine mindestens populistische Postille!


@Nicker
Wikipedia ist nicht neutral. Wikipedia ist in akademischen Kreisen als nicht vertrauenswürdig angesehen. Ich selber habe bei Wikipedia einige Dinge entdeckt, die nicht der Wahrheit entsprechen (die auch nicht korrigierbar sind). So etwas entdeckt man zwangsweise wenn man in der "Mainstreampresse" und den "alternativen Medien" liest.

Und Die EpochTimes als "populistische Postille" zu bezeichnen, auf Grund eines Wikipedia Eintrags finde ich bedenklich In anderern Medien, wird die EpochTimes ganz anders gesehen.
 
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Wenn deine TA erst abends nach 18 Uhr operiert, wie findet denn dann die Überwachung nach der Narkose statt? :confused:

Ich finde die Gebühr grundsätzlich total in Ordnung, gut fände ich es allerdings auch, wenn es Samstage (vor 18 Uhr) nicht betreffen würde. Schließlich ist Samstag auch ein ganz normaler Werktag/Arbeitstag und für Berufstätige ist es mitunter wirklich schwierig, die Zeiten von Mo-Fr wahrzunehmen (ohne jedes Mal Urlaub nehmen zu müssen und auch das ist ja nicht immer möglich).

Ich glaube bisher, dass wir die Erhöhung hier nicht sonderlich bemerken werden. Hier machen sowieso nur noch Tierkliniken Notdienste, keine kleinen TA. Sobald man in der Klinik ist, wird immer ein Blutbild und nahezu immer eine Röntgenaufnahme verlangt, bevor das Tier überhaupt irgendwelche Medikamente bekommen würde. Einfachen Satz kennt hier niemand. Am Ende kostet der Besuch also so oder so direkt mehrere 100€. Ich denke nicht, dass der 4-fache Satz unbedingt ausgeschöpft wird.
Wenn man jetzt natürlich ländlicher wohnt, kann ich mir die Auswirkungen durchaus vorstellen. Ich könnte mir dann auch vorstellen, dass viele Tierbesitzer lieber bis Montag warten werden. Die Praxen wären dann noch überfüllter und die Tiere in schlechterem Zustand.
 
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  • #10
  • #11
Ich finde die Gebühr grundsätzlich total in Ordnung, gut fände ich es allerdings auch, wenn es Samstage (vor 18 Uhr) nicht betreffen würde. Schließlich ist Samstag auch ein ganz normaler Werktag/Arbeitstag und für Berufstätige ist es mitunter wirklich schwierig, die Zeiten von Mo-Fr wahrzunehmen (ohne jedes Mal Urlaub nehmen zu müssen und auch das ist ja nicht immer möglich).

Mein Tierarzt hat ebenfalls Samstags ganz normale Regelsprechstunde und jeden Mittag bis 19 Uhr geöffnet.
Wie machen die das wohl wenn ich Freitags Abends um 17 Uhr fürs Impfen komme und dann erst um 18 Uhr 30 an Reihe komme. Ist es dann eine Notimpfung?
 
  • #12
Gute Frage! Ich denke da haben viele TÄ noch einiges zum Nachdenken, wie sie weiter machen werden. Tierärzte dürfen ja nicht einfach so handeln wie sie möchten. Ich denke, wenn ein TA dann Freitag nach 18:00 Uhr noch den normalen Betrag nimmt - schön für den Tierhalter. Das ganze funktioniert aber nur so lange, bis irgendjemand den TA anschwärzt.

Dann bekommt er ein nettes Schreiben von der Tierärztlichen Kammer, sich doch bitte an die GOT zu halten. Sollte dieses nicht passieren, wird angedroht, das es im Wiederholungsfall durchaus zum Entzug der Konzession kommen kann.

Ein Witz! Leider nein. Ich kenne eine TA-Praxis die für Tierschutzkatzen/Behandlung von Wilchen Spezialpreise gemacht hat. Sie hat dadurch fast ihre Zulassung verloren s.o. Danach gab es keinerlei Ermäßigungen mehr, in keiner Form.
 
  • #13
DIe Presseinformation ist leider bzgl. der Notdienstzeiten etwas unglücklich formuliert. Und es wurde dann auch von anderen Infoseiten so übernommen, so dass anklingt, dass Tierärzte, die schon immer Sprechstunde zu den neuen Notdienstzeiten hatten, nun auch entsprechende Preise nehmen müssen.


Laut Gesetzestext ist das aber ein darf und kein muss:

b) Die folgenden Sätze werden angefügt:
„Der Zeitpunkt des Erbringens der Leistung darf besonders berücksichtigt werden, wenn die Leistung in einem der folgenden Zeiträume erbracht wird und soweit in der Anlage keine besonderen Gebühren für diese Leistungen bei Nacht, am Wochenende
oder an Feiertagen vorgesehen sind:
1. im Zeitraum täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
2. im Zeitraum von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
3. im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages


(3) Von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden.



Ich denke daher, dass bei Tierärzten mit Samstagssprechstunde oder Sprechstundenzeiten über 18 Uhr hinaus, sich preislich nicht viel ändern wird.
 
  • #14
genau

https://www.zeit.de/2017/38/epoch-times-afd-alternativmedium

und ehrlich gesagt braucht man nur die Schlagzeilen aufschlagen und schon weiß man Bescheid

Interessant, der Bericht in der Zeit. Ist doch genial wenn die Schlagzeile schon den Kern des Artikels trifft. Spart viel Zeit.

Interessant an dem Artikel fand ich auch, wer hinter der Zeitung steht, was aber erst lesbar war, nachdem ich den halben Artikel durch hatte.

Zitat:
Jahr 2000 wurde sie in New York von Mitgliedern der Falun-Gong-Bewegung gegründet, einer spirituellen Gruppe, die von der Kommunistischen Partei verfolgt wird.

Zitat Ende https://www.zeit.de/2017/38/epoch-times-afd-alternativmedium

Danke für den Link.

@Frau Sue - Danke für die Info. Dann mal schauen, was wirklich in der Praxis umgesetzt wird.
 
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  • #15
Würde ich anders interpretieren. Der begründete Einzelfall ist die Ausnahme, grundsätzlich ist die Gebühr zu erheben. Sollte Samstag also umfasst werden (was zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist), kann der TA nicht jeden Samstag jeden Patienten als Ausnahme (begründeten Einzelfall) einsortieren.
Das DARF bezieht sich auf die Höhe des Satzes. Zur Notfallgebühr lautet des Gesetzestext allerdings:
„§ 3a Gebühren für tierärztlichen Notdienst
(1) Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Satz 2 bis zum Vierfachen. Zusätzlich steht dem Tierarzt abweichend von § 2 Satz 1 eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro (Notdienstgebühr) zu. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die instrumentelle Samen- übertragung bei Einzeltieren (laufende Nummer G 2.6 der Anlage).
(2) Die Notdienstgebühr nach Absatz 1 Satz 2 darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Not- dienstes tierärztlich versorgt werden müssen.
(3) Von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden.
(4) Für die Gebühren nach Absatz 1 Satz 1 und für den Verzicht auf die Erhebung der Notdienstgebühr nach Absatz 3 gilt § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend.“
(5) § 3 Absatz 4 bleibt unberührt.


https://m.tieraerzteverband.de/bpt/...019_11_06_got-verordnung.php?redirectResize=1

Aber wie gesagt, wie die Samstagsregelung laufen wird, wird sich noch zeigen.

In dem anderen Fall, man hatte einen Termin vor 18 Uhr und rutscht durch diverse Umstände in den späteren Zeitpunkt, das wäre für mich so ein begründeter Einzelfall. Der reguläre Termin war ja nachweisbar weder ein Notfall noch in der Notfallzeit geplant.
 
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  • #16
Text zu kurz, weil Zitat ... daher blabla ...

Streitfrage: Beginnt der Notdienst immer um 18 Uhr?

Diese Frage beantwortet die wichtigste redaktionelle Änderung der inzwischen vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesvorlage*. Gegenüber dem ersten, in vielen Foren diskutierten Entwurf, regelt eine präzisere Formulierung, wann höhere Notdienstgebühren zu Nacht-/Wochenendzeiten abzurechnen sind:

“… gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.”

Konkret bedeutet dies: Bietet eine Praxis reguläre Abendsprechstunden an – zum Beispiel bis 20 Uhr – oder auch Sprechzeiten am Samstagvormittag, dann muss sie weder die 50.- Notdienstpauschale, noch den erhöhten Notdienstsatz abrechnen. Sie darf es auch gar nicht, denn in der regulären Sprechstunde gilt weiterhin die Spanne zwischen ein- und dreifachem GOT-Satz (Voraussetzungen siehe letzter Absatz).


Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #17
Puh, Schweiß von der Stirn wisch.

Ich glaube, da fällt vielen ein dicker Stein vom Herzen.
 
  • #18
Ja, das ist sehr beruhigend! Danke!
 

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