Tierklinik hat Kater eingehalten, und musste es dem Tierheim geben. Rechtens?

  • Themenstarter daniel84
  • Beginndatum

Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
  • #41
Doch der Übereignungsvertrag ist unterschrieben.

Warum hast Du den unterschrieben? :confused:
Ich meine, dass sie Dir Dein Tier nicht wieder mitgeben wollten, ist eine Sache, aber mit diesem Übereignungsvertrag hast Du doch alle Rechte an Deinem Tier abgetreten. Das hätte ich niemals unterschrieben. Klar ist das Nötigung, was die da gemacht haben, aber wie willst Du das beweisen? Hast Du Zeugen dafür?
Ich hoffe sehr, dass Du Deinen Kater wiederbekommst.
Zu der Klinik sag ich mal nichts. :stumm:
 
A

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  • #42
Warum hast Du den unterschrieben? :confused:
Ich meine, dass sie Dir Dein Tier nicht wieder mitgeben wollten, ist eine Sache, aber mit diesem Übereignungsvertrag hast Du doch alle Rechte an Deinem Tier abgetreten. Das hätte ich niemals unterschrieben. Klar ist das Nötigung, was die da gemacht haben, aber wie willst Du das beweisen? Hast Du Zeugen dafür?
Ich hoffe sehr, dass Du Deinen Kater wiederbekommst.
Zu der Klinik sag ich mal nichts. :stumm:

Man war am ende schlichtweg überfordert, und man wollte ja trotz allem das meinen Kater geholfen wird.

Ja ich habe eine Freundin mitgehabt. Sie war zwar nicht mit im Behandlungsraum, aber hat draussen auch mitgekriegt, wie eine von der Rezeption rauskam (wo ich noch am rumtelefonieren war), und sagte sie brauchen nun eine entscheidung ob ich das Geld habe oder nicht!
 
  • #43
Wieder mal diese verd... Arroganz gewisser Kliniken :massaker:
Dass die verpflichtet sind, einem Tier zu helfen ist eh klar. Hier fehlt es wieder mal an Empathie dem Besitzer gegenüber. Man hätte die Angelegenheit mit der Bezahlung aufschieben können und dem TE erklären müssen, dass bei Zahlungsunfähigkei allenfalls die Katze einem Tierheim übergeben werden müsste.

Wie bereits erwähnt wurde handelt es sich hier um Nötigung eines Tierbesitzers in einem Ausnahmezustand :mad: mit Dollarzeichen in den Augen.

Ich kenne mich im deutschen Recht nicht aus. Schlimm genug, dass Tiere als Sache gelten. Wir haben zumindest die Vereinigung "Tier im Recht" mit spez. Anwälten dazu.

Lieber TE, ich wünsche dir, dass du beim Vet.amt Erfolg hast! Traurig genug, dass man dich im Ungewissen lässt wie es deiner Katze geht, die du verantwortungsvoll in die Klinik gebracht hast.
 
  • #44
Ich bezweifle, dass wir als User des Forums hier wirklich beurteilen können, was da wie gelaufen ist, denn das, was geschildert wird, ist ja sehr subjektiv gefärbt und ich halte es für falsch, hier auf dieser löchrigen Grundlage zu (be-)urteilen.

Ich bezweifle, dass wir das hier aufdröseln können, weil wir die Komplexität der Ereignisse und Vorkommnisse sicher gar nicht überblicken (und ich vermute, auch der TE nicht, der einfach mit der Situation überfordert war und - nicht böse oder als Vorwurf gemeint - aber wahrscheinlich einfach nicht alles mitbekommen hat).

Daher mein Rat: In aller Ruhe (!) mit Klinik, TS und Vetamt reden, was man tun kann und wie. Und dabei IMMER das WOHL des Tieres im Auge behalten.

Viel Erfolg.
 
  • #45
Wieder mal diese verd... Arroganz gewisser Kliniken :massaker:
Dass die verpflichtet sind, einem Tier zu helfen ist eh klar. Hier fehlt es wieder mal an Empathie dem Besitzer gegenüber. Man hätte die Angelegenheit mit der Bezahlung aufschieben können und dem TE erklären müssen, dass bei Zahlungsunfähigkei allenfalls die Katze einem Tierheim übergeben werden müsste.

Wie bereits erwähnt wurde handelt es sich hier um Nötigung eines Tierbesitzers in einem Ausnahmezustand :mad: mit Dollarzeichen in den Augen.

Ich kenne mich im deutschen Recht nicht aus. Schlimm genug, dass Tiere als Sache gelten. Wir haben zumindest die Vereinigung "Tier im Recht" mit spez. Anwälten dazu.

Lieber TE, ich wünsche dir, dass du beim Vet.amt Erfolg hast! Traurig genug, dass man dich im Ungewissen lässt wie es deiner Katze geht, die du verantwortungsvoll in die Klinik gebracht hast.

Ja ich hoffe durch Anrufe morgen was zu erreichen, ansonsten bin ich auch Dienstag direkt beim Öffnen beim Tierheim.

Ich hoffe hier auf vernünftige Mitarbeiter, die sehen ok er kommt hierhin und sucht nach einer Lösung, weil mir was an meinen Tier liegt. Und man nicht an Leute ohne Verständnis geriet, die generell sagen ne kriegst du nicht wieder, und mein Kater rumgereicht wird, und wieder abgegeben oder vielleicht ausgesetzt wird!
 
  • #46
Ja ich hoffe durch Anrufe morgen was zu erreichen, ansonsten bin ich auch Dienstag direkt beim Öffnen beim Tierheim.

Ich hoffe hier auf vernünftige Mitarbeiter, die sehen ok er kommt hierhin und sucht nach einer Lösung, weil mir was an meinen Tier liegt. Und man nicht an Leute ohne Verständnis geriet, die generell sagen ne kriegst du nicht wieder, und mein Kater rumgereicht wird, und wieder abgegeben oder vielleicht ausgesetzt wird!
Bitte bring zu dem Termin im Tierheim dann aber auch von dir aus Lösungsansätze mit bzw. wie du das mit dem Geld regeln wirst.
Nur auf Goodwill werden sie dir deinen Kater keinesfalls mitgeben, wenn sie die Kosten verauslagt haben.
 
  • #47
Es sei denn das Tier schwebte wirklich in Lebensgefahr und es hätte seinen Tod bedeutet wieder mitgegeben zu werden.

Es wurde schon gesagt: man kennt nur die eine Seite.
Vielleicht hat der TE was missverstanden in seiner Aufregung.

Eine TK behält Tiere nicht aus Spaß ein. Was hätten die davon?

Zwischen einbehalten und Nötigung, einen Übernahmevertrag zu unterschreiben, und das noch in so einer Ausnahmesituation, ist aber ein himmelweiter Unterschied.

Natürlich haben sie ein Recht auf Bezahlung und die Kosten der im Zweifelsfällen längeren stationären Betreuung kommen dann oben drauf.
 
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  • #48
Daniel schrieb, das Tier war in Lebensgefahr und mußte operiert oder therapiert
werden.
Die Klinik verlangt eine Anzahlung vom Katzenbesitzer, der die Summe nicht
aufbringen kann.
Die Klinik sichert sich ab, beschlagnahmt das Tier und übergibt es dem Tierheim, welches die Rechnung bezahlt.
Wenn Gefahr im Verzug war, was ist daran nicht rechtens?
Das Tierheim muß in den Besitz des Tieres gelangen, da sonst
die Rechnung nicht beglichen werden kann.
Das ist der Rechtsweg und anders wäre die Katze nicht versorgt worden.
Da geht es um Tierschutz und eigentlich nichts anderes.
 
  • #49
Laut Mitarbeiter, ist das so rechtens (und wie hier auch einer schrieb), das Recht des Arztes das Tier einzuhalten da es behandelt werden musste, da sonst Lebensgefahr besteht.

Bei (Werk)Verträgen gibt es da und dort so etwas wie ein Pfandrecht, solange, bis die Vergütung seitens des Auftraggebers gezahlt worden ist.
So kann beispielsweise die Kfz-Werkstatt das zu reparierende Auto einbehalten, bis der Werklohn für die Reparatur gezahlt worden ist. Oder das Vermieterpfandrecht: statt der Räumung kann der Vermieter sein gesetzliches Pfandrecht an den sog. "eingebrachten Sachen" (= Möbel, Hausrat etc.) des Mieters geltend machen - in der Hoffnung, dass die Verwertung (Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher) ihm so viel Geld einbringt, dass die Schulden des Mieters dadurch beglichen oder gemindert werden.

Dass die Tierklinik einen tierischen Patienten einbehalten darf, bis die Rechnung über die ärztlichen Leistungen erbracht ist, sollte klar sein. Allerdings bedarf es dazu in diesem Fall, denke ich, eines rechtsgültig abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Der Arzt erbringt kein Werk, es handelt sich also nicht um einen Werkvertrag, wo es m. E. n. wie bei der Miete ein gesetzliches Pfandrecht gibt, sondern es ist eine Art Dienstvertrag. Daher müsste so ein Pfandrecht im Zweifel vertraglich vereinbart worden sein.

Wobei ich aber - anders als verschiedene User hier - es für plausibel halte, dass die anfänglichen Behandlungskosten einer Notfallkatze in einer Tierklinik an einem Wochenende eine höhere dreistellige Summe erreichen können.
Zum einen sind da die ggf. möglichen Feiertags- und Sonntagszuschläge zu den normalen GOT-Sätzen, also dass die Behandlungskosten wegen des Wochenenddienstes mit einem Steigerungsfaktor versehen werden oder dass es ggf. gesonderte GOT-Ziffern für Zuschläge gibt.
Zum anderen kann, wenn klar ist, dass die Katze stationär aufgenommen werden muss, um behandelt zu werden, in die Kosten auch mit eingerechnet werden, was zum Prozedere der stationären Aufnahme gehört.
Bei uns in der TK fallen darunter allerlei Blutuntersuchungen und Tests allgemeiner Natur, die mit der Grunderkrankung erstmal nichts zu tun haben, sondern mit allgemeiner Hygiene (ähnlich der ür menschliche Patienten obligatorischen Lungenuntersuchung im Krankenhaus anlässlich der stationären Aufnahme). Dann die Unterbringungskosten für den tierischen Patienten, je angefangener Tag. Bei intensivmedizinischer Betreuungsnotwendigkeit kann auf diese Weise der Tagessatz in einer Tierklinik problemlos mehr als 100 Euro erreichen, ohne dass auch nur ein Euro ärztlicher Behandlung mit eingerechnet ist.

Und solange die Katze sozusagen als Pfand in der Klinik verbleibt, fallen ja auch Betreuungskosten an, also das Tierchen belegt einen Käfig im Krankenstall und bekommt Futter, Wasser, Streu und natürlich auch menschliche Zuwendung. Da wird man wahrscheinlich eher "günstige" Tagesbeträge berechnen, ähnlich dem, was in einer Katzenpension oder im TH zu zahlen wäre für die Unterbringung. Aber das alles addiert sich natürlich auch.

Wie genau der TA im vorliegenden Fall auf die 600 Euro kam, muss wohl sein Geheimnis bleiben, aber einige Hundert Euro sind im Grunde bereits bei den - sagen wir - ersten zwei Tagen in einer durchschnittlichen Tierklinik weg, ohne dass nun ausdrücklich teure Untersuchungen oder Behandlungen hätten erfolgen müssen.

Dass dann in der TK bereits Formulare des örtlichen TSV für die Übereignung des Tierchens vorhanden sind, finde ich zwar sportlich von dem TH (wie wollen die denn die Kosten stemmen, wenn sozusagen Hinz und Kunz ihre kranken Tiere direkt beim TH abladen können, via Klinik? :eek:), tierschutztechnisch aber ausgesprochen ehrenwert!
Denn auf diese Weise ist viel leichter sichergestellt, dass die Tierchen mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand sinnvoll medizinisch versorgt werden können, auch wenn die Besis das Geld nicht haben oder nicht aufbringen wollen!

So, wie ich den Sachverhalt verstehe, soll indessen kein Vertrag zwischen der Klinik und dem TE geschlossen worden sein, bevor die Klinik mit den 600 Euro aus dem Hut kam. In diesem Fall gäbe es dann auch kein Pfandrecht der Klinik, und der TE könnte seine Katze herausverlangen.

Anders liegt der Fall hingegen, wenn die Übertragung des Eigentums an der Katze rechtswirksam unterschrieben wurde, also der TSV direkt Eigentümer der Katze wurde und diese dann zwecks weiterer Behandlung in der Klinik verblieb. Die Klinik handelte dabei im Zweifelsfall als Vertreter des TSV, sowohl als Empfänger der Eigentumsübertragungserklärung als auch als Auftraggeber (TSV) hinsichtlich der weiteren Behandlung der Katze durch die TK (als ärztlicher Dienstleister).



Meiner Ansicht nach gibt es im vorliegenden Fall durchaus einige Ungereimthalten, v. a. fällt es mir schwer mir vorzustellen, dass die Klinik gewissermaßen eine Carte Blanche für diese Eigentumsübertragungen von kranken Tieren an das TH haben soll!
Gerade wenn es um sehr teure Behandlungen geht und nicht nur Pillepalle, müsste es doch sinnvollerweise so laufen, dass die Klinik sich erstmal rückversichern sollte, dass der Verein nicht bereits pleite ist von den letzten drei oder vier Patienten, die ihm via Klinik übereignet und teuer behandelt worden waren.....
..... und iwie wird die Klinik ja auch als Bock zum Gärtner gemacht mit so einer Konstruktion, denn sie generiert auf diese Weise ja ihre eigene Beauftragung und könnte sozusagen den Verein melken bis zum letzten Cent..... :confused:

Da aber nun diese Eigentumsübertragungsvereinbarung abgeschlossen worden war, sehe ich im vorliegenden Fall keinen Raum dafür, die Polizei zu holen und von der Klinik die Herausgabe der Katze zu verlangen. Der bereits gemachte Vorschlag, dass der TE morgen direkt mit dem Verein und der Klinik spricht, um die Katze zurückzuerhalten, dürfte deutlich sinnvoller sein. Und da kann auch das Thema "Erpressung" oder "Nötigung" angesprochen werden, soweit dies dann noch eine Rolle spielt.

Ich persönlich würde mir einen Tierschutzverein wünschen, der mit finanziell unbegrenzten Mitteln im Wege der Eigentumsübertragung immer dann einspringen könnte und wollte, wenn (aus welchen Gründen auch immer) die Patientenbesitzer bei der ärztlichen Behandlung nicht zahlen können oder wollen!!! Damit könnte soooooo viel Tierleid vermieden werden..... :reallysad: :reallysad: :reallysad: :reallysad:

TE, ich drücke deinem Kater die Daumen, dass er nun gut ärztlich versorgt und erfolgreich behandelt werden kann und es ihm bald wieder besser geht!
Meiner Meinung nach hast du mit der Eigentumsübertragung (wenngleich wohl eher ungewollt *hust*) das Richtige getan: du hast dafür gesorgt, dass das Tierchen die notwendige Behandlung erhalten kann und nicht länger leiden muss. Dass dies nicht möglich war, ohne dass du das Eigentum an deinem Kater aufgibst, schmerzt sicherlich - das würde mir nicht anders gehen! -, aber es ist der richtige Weg, wenn du dir die Behandlungskosten nicht leisten kannst und auch nicht in der Lage bist, das notwendige Geld z. B. durch private Darlehen innerhalb des Familien- und Freundeskreises aufzutreiben.
 
  • #50
Daniel schrieb, das Tier war in Lebensgefahr und mußte operiert oder therapiert
werden.
Die Klinik verlangt eine Anzahlung vom Katzenbesitzer, der die Summe nicht
aufbringen kann.
Die Klinik sichert sich ab, beschlagnahmt das Tier und übergibt es dem Tierheim, welches die Rechnung bezahlt.
Wenn Gefahr im Verzug war, was ist daran nicht rechtens?
Das Tierheim muß in den Besitz des Tieres gelangen, da sonst
die Rechnung nicht beglichen werden kann.
Das ist der Rechtsweg und anders wäre die Katze nicht versorgt worden.
Da geht es um Tierschutz und eigentlich nichts anderes.

Er bezieht sich halt da auf die Aussage von dem Arzt. und sind wir mal ehrlich natürlich war es eine Nötigung, zusagen entweder 600€ Anzahlung oder Übergabe unterschreiben das es ans Tierheim geht.

indem Fall ist es ja schon eine Nötigung, weil du fährst zur Klinik um deinen tier zu helfen, und nicht um dann abzugeben. Die grosse Frage wäre natürlich, was wäre passiert hätte ich ihm gesagt ich unterschreibe garnichts!?!? Er war ja trotz allem verpflichtet dem Tier erstmal zu helfen.

Nur sich querstellen, ist in so einen Moment natürlich nicht hilfreich.
 
  • #51
Ehrlich gesagt ich finde auch schön, dass das Tierheim da mitgespielt
hat.
Die quellen eh über und reißen sich sicher nicht darum
eine kranke Katze mitsamt Tierarztkosten zu übernehmen.
Wie stellt man sich das vor?
Sag mal Daniel, ist es von dir aus nicht auch eine Nötigung?
Du fährst in die Klinik, hast kein Geld und setzt denen auch das
Messer an, indem du verlangst dass deine Katze gratis versorgt
werden soll, da es aus deiner Sicht tierschutzrechtliche Pflicht ist.
Wenn sowas Schule macht, dann Gute Nacht.
Dann geht eine Klinik nach der anderen in Konkurs
mitsamt den Tierheimen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #52
  • #53
Bei (Werk)Verträgen gibt es da und dort so etwas wie ein Pfandrecht, solange, bis die Vergütung seitens des Auftraggebers gezahlt worden ist.

Jedoch gebe ich zu bedenken, dass ein Behandlungsvertrag zwischen Tierarzt/Tierklinik und Tierhalter geschlossen worden ist. Ein Werkvertrag (ein "Erfolg" wird geschuldet) wird in sehr wenigen Fällen geschlossen, u. a. bei der Kastration.
 
  • #54
Ehrlich gesagt ich finde auch schön, dass das Tierheim da mitgespielt
hat.
Die quellen eh über und reißen sich sicher nicht darum
eine kranke Katze mitsamt Tierarztkosten zu übernehmen.
Wie stellt man sich das vor?
Sag mal Daniel, ist es von dir aus nicht auch eine Nötigung?
Du fährst in die Klinik, hast kein Geld und setzt denen auch das
Messer an, indem du verlangst dass deine Katze gratis versorgt
werden soll, da es aus deiner Sicht tierschutzrechtliche Pflicht ist.
Wenn sowas Schule macht, dann Gute Nacht.
Dann geht eine Klinik nach der anderen in Konkurs
mitsamt den Tierheimen.

Ich sehe da aber schonmal ein Unterschied. Erstmal ist es ja nicht so das ich dort komplett ohne Geld hingefahren bin (sonst hätte ich ja nun auchnicht diese Grunduntersuchung die mir trotz allen in Rechnung gestellt wurde, zahlen können)

Zudem habe ich vorher in der Klinik angerufen, und den Fall auch geschildert,wo dies noch kein problem war. Direkt bei der Ankunft sah es direkt anders aus.

Wäre es jetzt keine Lebensbedrohliche Situation gewesen, hätte ich ihn wie jetzt auch für die Untersuchung bezahlt, und gesagt sry rest kann ich gerade nich, und hätte mein Tier wiederbekommen.
 
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  • #55
Jedoch gebe ich zu bedenken, dass ein Behandlungsvertrag zwischen Tierarzt/Tierklinik und Tierhalter geschlossen worden ist. Ein Werkvertrag (ein "Erfolg" wird geschuldet) wird in sehr wenigen Fällen geschlossen, u. a. bei der Kastration.

Ich hatte durchaus darauf hingewiesen, dass es sich beim Arztvertrag nicht um einen Werkvertrag handelt, sondern dass er Elemente des Dienstvertrages enthält. Mir ist das bekannt, keine Sorge. :)
Der Punkt mit dem Werkvertrag bezieht sich darauf, dass dies der Vertragstypus ist, bei dem IMHO gesetzlich geregelt ist, dass der Auftragnehmer ein Pfandrecht hat, bis die Vergütung gezahlt worden ist. Dito bei der Raummiete. Ein gesetzliches Pfandrecht (an was?) würde ich im Vergleich ausschließen, wenn der reine Dienstvertrag betroffen ist.
Dafür gibt es beim Dienstvertrag (im Sinne von Arbeitsvertrag) das Recht, die Leistung zurückzuhalten, wenn Gehaltsrückstände bestehen. Aber wann genau dieses Zurückbehaltungsrecht entsteht.... Arbeitsrecht ist weit überwiegend Richterrecht und zudem auch (wie das Wohnungsmietrecht) lokal unterschiedlich, so dass es zu tief in die Einzelheiten gehen würde, wollte man im Rahmen des geschilderten Falls die Möglichkeiten eines Zurückbehaltungs- bzw. Pfandrechts im Arbeitsrecht bzw. im gemischten Vertrag wie beim Arzt diskutieren. Finde ich jedenfalls; in einem juristischen Forum (soweit es solche gibt) mag das anders sein. Ich für meinen Teil bin nicht groß interessiert am Arbeitsrecht; ich finde das relativ langweilig.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #56
Vielleicht habe ich da was überlesen, aber es hätte mich das Alter des Katers interessiert und in diesem Zusammenhang, ob er bei diesem Tierarzt auch schon früher in Behandlung bzw. zum Impfen war. Auch Tierärzte können die Besitzer ihrer Patienten mit der Zeit gut einschätzen und wissen, dass sie für die Behandlungen geradestehen, wenn sie möglicherweise auch einmal nicht den vollen Betrag gleich bei sich haben - sehr große Barbeträge habe ich auch nicht bei mir, und überall, wo mit Bankomatkarte bezahlt werden kann, gilt noch immer das eingetragene Kartenlimit. Ist man in der jeweiligen Ordination Stammkunde, was nicht bedeutet, dass man mehrmals jährlich dort antanzt, kann auch nach Ende der Behandlung bezahlt werden.

Ja, ich habe Rücklagen, die aber für alles Mögliche im Leben herhalten müssen, und wenn einiges zusammentrifft, kann es schon hageldicht kommen. Dann bleibt immer noch die Bonität bei der eigenen Bank, so man hat. Ratenzahlung beim TA ist hier in Österreich nicht üblich, und auch meine Tierärztin hat schon einmal einen Kater nach Penisabnahme (Kosten: € 1.500) einbehalten, allerdings war das Fraule, eine nicht sehr begüterte Rentnerin damit einverstanden. Der Kater kam auf einen anderen guten Platz, wo ihn das Fraule öfter besucht.
 
  • #57
Vielleicht habe ich da was überlesen, aber es hätte mich das Alter des Katers interessiert und in diesem Zusammenhang, ob er bei diesem Tierarzt auch schon früher in Behandlung bzw. zum Impfen war.
Im Eingangspost steht, dass daniel84 mit dem Kater zuerst bei "seiner" Tierärztin war und später bei der Tierklinik.

Bei meiner Haustierärztin wäre es bestimmt auch kein Problem, wenn ich mal nicht genug Geld mithätte.
Aber in der nächstgelegenen Tierklinik, obwohl ich dort seit 15 Jahren regelmäßige Kundin bin, werden grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht. Das habe ich schon ein paar mal im Wartezimmer mitbekommen.
Um niemals in eine so schreckliche Situation zu geraten, versuche ich immer eine größere Summe Bargeld im Haus zu haben.
 
  • #58
Ich hoffe inständig
dass sich Daniel mit dem Tierheim arrangieren kann
und er die Katze wieder bekommt.
Wenn es so lebensbedrohlich war wie es dargestellt wurde
gibt es da aber auch noch Folgekosten...…………..
Und eine andere Katze ist auch noch da.
 
  • #59
Wir kennen hier wirklich nur die eine Seite der Geschichte.

Vielleicht hat der TE bei einigen Dingen übertrieben und andere beschönigt.

Wenn er die Katze definitiv hätte selber behandeln wollen, käme immer die "ich fahre zu einer Klinik die Ratenzahlung akzeptiert" in frage.
TE, so sehr er auch von Nötigung sprechen mag, musste den Vertrag nicht unbeschrieben.
Wenn es meine Katze gewesen wäre und die den nach einer oberflächlichen Untersuchung nicht hätten raus rücken wollen, obwohl sie sich nicht auf Ratenzahlung einlassen wollen, hätte ich die Polizei gerufen.

Wenn aber der TE möglicherweise verdeutlicht hat, dass er sich so eine Behandlung generell nicht leisten kann und bei dem Preis den Kater lieber mit nimmt um abzuwarten statt zu handeln, dann verstehe ich, wenn die Klinik ihn da behalten will.

In jedem Fall unbeschreibt der TE freiwillig die Übergabe.

Nur so: falls das Tierheim breit ist dir den Kater zurück zu geben, dann mach dich darauf gefasst, dass sie auch alle Arzt kosten, welche bis dato angefallen sind, von dir verlangen werden. Dann sind es vielleicht mehrere 100-1000€
 
  • #60
So wie saurier schreibt, so sehe ich das auch.
Nix Genaues weiß man nicht.
Es wurde halt gefragt, und jeder gibt
halt irgendeine Meinung wieder.
Ich für mich bin beim Tierarzt auch sehr nervös,
ich weiß es überträgt sich auf das Tier, aber ich kann mir gut
vorstellen, dass man dann manchmal überrumpelt wird.
Ich bin nervös weil mir mein Tier unheimlich leid tut.
Ich kann das schwer abstellen, obwohl ich weiß dass manche
Dinge unbedingt notwendig sind.:(
 

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