Tierklinik hat Kater eingehalten, und musste es dem Tierheim geben. Rechtens?

  • Themenstarter daniel84
  • Beginndatum

Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
  • #21
ich denke, es ist nicht rechtens.

der TE hat keiner behandlung zugestimmt. und da wäre es rein theoretisch auch möglich, dass der als eigentümer der katze sagt, dass es aufgrund der finanziellen lage nicht weitergeht. (...)

da kenne ich fälle, in denen die katzenbesitzer die katze beim TA gelassen haben zum einschläfern. das haben wir aber auch nur mitbekommen, weil der TA die katze dann schlussendlich dem TS übergeben hat.

ich frage mich, woher der TA in der TK die erkenntnis hat, dass operiert werden muss :confused: ich hatte jahrelang einen kater, der probleme mit struvitsteinen hatte. das hat man aber erst nach einer umfangreichen untersuchung heraugefunden. beim ersten mal wurde der kater auch in der TK behandelt. es wurde ein katheter gelegt & die blase gespült als erste hilfe. und das war so übermäßig teuer nicht

:confused:
 
A

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  • #22
Ohne jetzt Paragraphen gewälzt zu haben ... ich denke, diese Vorgehensweise ist rechtens und hat als Grundlage das Tierschutzgesetz.
Ziemlich sicher war "Gefahr im Verzug" für deinen Kater und dass du mit ihm wieder abziehst, hätte das Leben des Katers gefährdet.
In solchen Fällen sind TÄ's und TK's eigentlich sogar verpflichtet, das Tier einzubehalten um Schaden vom Tier abzuwenden.

Meine TÄ hat mir darüber auch schon erzählt, dass sie das selbst schon gemacht hat, wenn sie dachte "wenn die das Tier so jetzt wieder mitnehmen, stirbt es".
Das geht aber nur, wenn es eine gravierende, lebensbedrohliche Kranheit / Zustand ist - nicht wegen einer verweigerten Zahnbehandlung (was natürlich auch schlimmes Leid auslöst, aber hier hat der Tierhalter alle Rechte).


Ist dein Kater jetzt erfolgreich behandelt worden?
Wo befindet er sich?

Ich würde mich an deiner Stelle nach der jetzt tatsächlichen Höhe der Rechnung erkundigen, deutlich machen dass du den Kater wieder zu dir nehmen möchtest und dich jetzt a) um Geld für die Bezahlung der Kosten kümmerst (Verwandte/Freunde/Eltern/Bank) und dann das Tierheim kontaktierst und ihnen dies genauso erklärst.
Es kann dir allerdings passieren, dass das Tierheim dir die Katze erst nach einer "Vorkontrolle" wieder aushändigt, wenn alles finanzielle geregelt ist.



An alle, die Krankenversicherung als Tipp geben - bitte bedenkt, dass dies nur für junge Tiere ohne Vorerkrankung Sinn macht.
Wer sich Tiere +8 oder älter holt, den lachen solche Versicherungen aus - da muss man selbst Geld zurücklegen anfangen (rechtzeitig @daniel84 - also AB JETZT). :)


Was nun mit dem Kater ist (ob behandelt oder nicht), kriege ich von der Tierklinik keine auskunft mehr.

Habe ihn gestern auch gefragt ob man nicht wenigstens heute anrufen kann, ob er die Op gut überstanden hat (es kann ja leider immer was passieren). Seine Antwort war, von mir kriegen sie keine Antwort mehr, da sie nun nicht mehr der Besitzer sind. Mit Glück wird das Tierheim ihnen etwas sagen!
 
  • #23
Nun ja, der TE hatte ja im Eingangspost geschrieben, daß er keine Ratschläge möchte, wie Geld beiseite legen...

So war das nicht gemeint. Ich wollte damit halt nicht diese gern "dummen" antworten lesen die keinen weiter helfen.
 
  • #24
Hast Du denn jetzt Kontakt zum Tierheim aufgenommen?
 
  • #25
ich denke, es ist nicht rechtens.

der TE hat keiner behandlung zugestimmt. und da wäre es rein theoretisch auch möglich, dass der als eigentümer der katze sagt, dass es aufgrund der finanziellen lage nicht weitergeht. (...)

da kenne ich fälle, in denen die katzenbesitzer die katze beim TA gelassen haben zum einschläfern. das haben wir aber auch nur mitbekommen, weil der TA die katze dann schlussendlich dem TS übergeben hat.

ich frage mich, woher der TA in der TK die erkenntnis hat, dass operiert werden muss :confused: ich hatte jahrelang einen kater, der probleme mit struvitsteinen hatte. das hat man aber erst nach einer umfangreichen untersuchung heraugefunden. beim ersten mal wurde der kater auch in der TK behandelt. es wurde ein katheter gelegt & die blase gespült als erste hilfe. und das war so übermäßig teuer nicht

:confused:

ZU deinen letzten Punkt, dies macht mich leider mittlerweile auch stutzig. Da ich genau das auch von mehreren nun gesagt bekommen hat, das man es erst mit einen Katheter versucht, und wenn das nichts bringt operiert werden muss. Ich denke gerade schlichtweg, das ich dem Arzt vielleicht nicht gefiel und er einfach direkt alles in Rechnung stellen wollte, da es ja möglich sein kann!

Werde morgen auch nochmal mit meinen Tierarzt rücksprache nehmen. Weil wie gesagt er hat ja nichtmal ein Ultraschall oder so gemacht, sondern entschied direkt durch abtasten und des Röntgenbildes.

Leider fehlte dir da in dem moment diese Erkenntnis, da du nur vor Augen hattest, das Geld zukriegen da du sonst sogesehen genötigt wirst deinen Kater ins Tierheim abzuschieben.
 
  • #26
Hast Du denn jetzt Kontakt zum Tierheim aufgenommen?

Das Tierheim hat leider geschlossen. Es gibt da zwar die Notrufnummer, nur ist das nicht missbrauch? Weil halt bei der Bandansage direkt mitgeteilt wird die Nummer nur in Notfällen benutzen, wenn ein Tier vermisst wird oder gefunden wird!
 
  • #27
Ist Dein Kater denn jetzt im TH oder noch in der ominösen Klinik?
 
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  • #28
Das Tierheim hat leider geschlossen. Es gibt da zwar die Notrufnummer, nur ist das nicht missbrauch? Weil halt bei der Bandansage direkt mitgeteilt wird die Nummer nur in Notfällen benutzen, wenn ein Tier vermisst wird oder gefunden wird!

Du vermisst Deine Katze. Ich würde da auf jeden Fall anrufen, denn ich würde wissen wollen, was mit meiner Katze ist. Und wo sie ist. Von der Klinik bekommst Du ja keine Auskunft.

Ich wäre auch schon längst bei der Polizei und hätte Anzeige erstattet und dafür gesorgt, dass die mit zur Klinik gehen. Mindestens um Auskunft zu bekommen.
 
  • #29
Ich finde die Geschichte merkwürdig.

Wo wären die Tierheime wenn Tierkliniken alle Tiere deren Besitzer eine anstehende Behandlung nicht zahlen können selbstherrlich beschlagnahmen und dann die Rechnung den Tierheimen vorlegen.

Zwar dürfen Tierkliniken in Ausnahmefällen die Rausgabe von Tieren verweigern wenn eine erbrachte Leistung nicht bezahlt, aber da müssen Fristen eingehalten werden.

Im meinem ganzen Leben habe ich noch nie gehört das irgendein Tierarzt ein Tier einfach einbehalten darf.
Und in den 14 Jahren in zwei verschiedenen Tierheimen haben wir auch noch nie ein Tier bekommen das vom Tierarzt wegen den Kosten einbehalten wurde.

Wenn ich die Reparatur meiner Waschmaschine nicht bezahle, darf ja der Handwerker auch nicht kommen und mir die Waschmaschine einfach weg nehmen.


Wenn Gefahr im Verzug ist muß Polizei und Amtstierarzt informiert werden
 
  • #30
Ist Dein Kater denn jetzt im TH oder noch in der ominösen Klinik?

Ich weiss es leider nicht. ich gehe aber mal davon aus, das er noch in der Klinik ist. Die Klinik gibt mir halt keine Auskunft, und im Tierheim ist keiner, und nur die Notfallnummer ist besetzt.
 
  • #31
Wo wären die Tierheime wenn Tierkliniken alle Tiere deren Besitzer eine anstehende Behandlung nicht zahlen können selbstherrlich beschlagnahmen und dann die Rechnung den Tierheimen vorlegen.

Wenn Gefahr im Verzug ist muß Polizei und Amtstierarzt informiert werden

Denke ich auch.
Ich würd die Klinik anrufen, ihnen sagen, dass Du Dein Tier wiederhaben möchtest und ansonsten mit der Polizei vorbeikommst.
 
  • #32
Denke ich auch.
Ich würd die Klinik anrufen, ihnen sagen, dass Du Dein Tier wiederhaben möchtest und ansonsten mit der Polizei vorbeikommst.

Das Problem ist halt ich wurde ja genötigt (da ich die Summe nicht aufbringen konnte), direkt zum Tierheim zufahren einen Tier Übereignungsvertag zu unterschreiben.

Da keiner mehr aus dem Büro vor Ort war (da das Tierheim geschlossen hatte), konnte mir der Mitarbeiter vor Ort nur sagen das ich Dienstag nochmal rumkommen soll, dann sind die Mitarbeiter aus dem Büro da, und kann da versuchen eine Lösung zufinden.
 
  • #33
Das Problem ist halt ich wurde ja genötigt (da ich die Summe nicht aufbringen konnte), direkt zum Tierheim zufahren einen Tier Übereignungsvertag zu unterschreiben.

Naja, wenn das wirklich nicht rechtens war, ist der Vertrag auch nicht das Papier wert, auf dem er aufgesetzt wurde.
 
  • #34
Das Problem ist halt ich wurde ja genötigt (da ich die Summe nicht aufbringen konnte), direkt zum Tierheim zufahren einen Tier Übereignungsvertag zu unterschreiben.

Da keiner mehr aus dem Büro vor Ort war (da das Tierheim geschlossen hatte), konnte mir der Mitarbeiter vor Ort nur sagen das ich Dienstag nochmal rumkommen soll, dann sind die Mitarbeiter aus dem Büro da, und kann da versuchen eine Lösung zufinden.

Also ist der Übernahmevertrag nicht unterschrieben. Ergo - es ist Deine Katze. Wenn Dir was an dem Tier liegt, fährst Du sofort in die Klinik, holst Auskunft und Dein Tier. Wenn die es nicht rausgeben, dann vor Ort die Polizei rufen.
 
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  • #35
Ja, genau. :rolleyes:
Versucht mal am Samstag einen Amts-Vet zu erreichen...

Wir kennen nur die eine Seite der Geschichte.

Und ich wiederhole mich nochmal gerne: Wenn für das Tier Gefahr in Verzug war, da es ja seit mindestens 36 Stunden einen Harnstau hat, würde ich dem TA den Hals umdrehen, wenn er dieses Tier dem Besitzer einfach wieder mitgibt.

Andererseits, wenn das alles so stimmt mit der sonderbaren Diagnostik, frage ich mich, was für eine seltsame oder schlampige Tierklinik das ist. :confused:
Andererseits ist die Tierärztin vorher auch etwas kurios.
 
  • #36
Naja, wenn das wirklich nicht rechtens war, ist der Vertrag auch nicht das Papier wert, auf dem er aufgesetzt wurde.

Laut Mitarbeiter, ist das so rechtens (und wie hier auch einer schrieb), das Recht des Arztes das Tier einzuhalten da es behandelt werden musste, da sonst Lebensgefahr besteht.
 
  • #37
Also ist der Übernahmevertrag nicht unterschrieben. Ergo - es ist Deine Katze. Wenn Dir was an dem Tier liegt, fährst Du sofort in die Klinik, holst Auskunft und Dein Tier. Wenn die es nicht rausgeben, dann vor Ort die Polizei rufen.

Doch der Übereignungsvertrag ist unterschrieben.
 
  • #38
Ich weiß nicht was man dir noch allles für einen Blödsinn erzählt hat aber def. scheinst du selber deine Rechte nicht zu kennen sonst hätten die niemals SO mit dir verfahren können.....das alles was da gelaufen ist,ist ne richtige Räuberpistole und insgesamt nicht rechtens. Geh damit zur Polizei oder machs auch öffentlich wenn dir dein Tier lieb ist,denn das weiß gerade nicht recht wie ihm geschieht. Wieso schaltest du nicht die Polizei ein??? hab dir ja schon zuvor was geschrieben was du (noch) nicht kommentiert hast.....
 
  • #39
  • #40
Ich weiß nicht was man dir noch allles für einen Blödsinn erzählt hat aber def. scheinst du selber deine Rechte nicht zu kennen sonst hätten die niemals SO mit dir verfahren können.....das alles was da gelaufen ist,ist ne richtige Räuberpistole und insgesamt nicht rechtens. Geh damit zur Polizei oder machs auch öffentlich wenn dir dein Tier lieb ist,denn das weiß gerade nicht recht wie ihm geschieht. Wieso schaltest du nicht die Polizei ein??? hab dir ja schon zuvor was geschrieben was du (noch) nicht kommentiert hast.....

Habe gerade dort angerufen, dort wurde gesagt muss ich mich ans Veterinäramt wenden.
 

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