Tierarzthelfer: Aussage zu Befunden nicht erlaubt?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Leibeigener

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Heute Abend war ich beim Tierarzt, um noch die Stuhlprobe der kranken Katze abzugeben, da sagte mir die TA - Assistentin am Empfang beim Blick in meine Kundenakte, dass auch schon die Laborergebnisse des großen Bluttests da seien (mit großer Sorge erwartet da Verdacht auf FeLV), Auskunft sollte ich eigentlich erst morgen bekommen.

Also fragte ich sie (einem halben Herzinfarkt nah), was denn nun sei, da sagte sie, dass sie keine Auskunft geben darf, das dürfen nur die TA's. Ich meinte dann, dass ich auch keine detaillierte Auskunft möchte, sondern nur ob halbwegs OK oder doch Grund zur Sorge. Das hat sie wieder abgelehnt und gesagt ich kann in einer Stunde nochmal anrufen, die Stuhlprobe würde sofort ausgewertet und zumindest dazu könne ich Auskunft bekommen.

In meiner panischen Sorge kam ich mir veralbert & allein gelassen vor. Ich blieb natürlich höflich & freundlich, aber das hat sie deutlich gemerkt.

Ich habe dann später angerufen wegen der Stuhlprobe, die war aber noch nicht fertig ausgewertet, allerdings wurde ich zur anderen Tierärztin durchgestellt, die meine Katze gar nicht behandelt "damit Sie hoffentlich heute Nacht gut schlafen können greife ich ungern dem Gespräch mit meinem Kollegen morgen vor und versichere Ihnen, dass sämtliche Werte bestens sind, kein FeLV, kein FIV, alle Werte super". Da war die Freude natürlich riesig.

Zur eigentlichen Frage:

Ist es in Deutschland tatsächlich so, dass TA - Helfer oder Assistenten keinerlei Auskunft zu medizinischen Befunden machen dürfen? Oder sind das Regelungen je nach Praxis? Tierarzthelfer sind doch fachlich äusserst kompetent, vergleichbar mit einem Rettungssanitäter vs. Notarzt.

Danke!
 
A

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Ja, das ist leider so, auch in der Humanmedizin. Ich denke, wenn du als Patienten(besitzer) bekannt bist, sie dann evtl. doch etwas kulanter sind. Aber schön, dass alles gut ist :)
 
Grüß Dich.

Ich denke, wenn es gesetzlich nicht geregelt ist, kann da auch eine Anweisung von Chef (Tierarzt) dahinterstecken.
Ich bin es von der TK, in die ich immer gehe auch gewöhnt, dass ich Ergebnisse immer von den Tierärzten persönlich mitgeteilt bekomme. Darum empfinde ich für mich das, wie es Deine TÄ handhaben als normal.

Aber klar, das ist doof, wenn man nervös auf die Ergebnisse wartet.;)
 
Ok, wieder was gelernt. Danke! :)
 
Fällt unter das Neue Datenschutzgesetz, es ist definitiv verboten, Auskünfte über Laborergebnisse zu erteilen, kann nur der behandelnde Arzt. Das ist sowohl bei Veterinärmedizinern als auch Humanmedizinern so.
 
Aber eine Kopie vom Laborbefund/ergebnis darf man doch unkommentiert verlangen? Bisher bekomme ich immer z.B. Blutwerte vom Labor so weitergefaxt wie der TA sie bekommt, besprechen kann ich sie dann mit dem TA, aber ich hätte sie eben notfalls vor dem Gespräch und es sind doch auch "meine" Daten, das müßte doch in Ordnung sein?
Immerhin sieht man dann bei bestimmten Tests schon mal das klare Ergebnisse, braucht nicht länger zu "fürchten/bangen".
Liebe Grüße
Karen
 
Ich bekomme die Laborwerte etc. für meine Katzen auf entsprechende Bitte immer per Mail direkt aus der TA-Praxis. Und die Ergebnisse werden mir auch von der TFA genannt, weil ich in der Praxis bekannt bin.
Aber grundsätzlich ist es schon korrekt, dass die Praxis sich versichern muss, dass sie nicht die Daten an Unbefugte herausgibt.
Da ist insofern kein Unterschied zur Humanmedizin, und es wird sicherlich auch Situationen geben, wo eine fehlerhafte Weitergabe der Daten Schaden anrichten könnte; z. B. im Pferdesport (Turnierreiten, Pferderennen) bzw. bei Windhunden (wobei das in Schland, glaube ich, bei weitem nicht so populär ist wie auf den Britischen Inseln ^^), aber auch bei Nutzviehhaltung/Viehzucht.

Ein großer wirtschaftlicher Schaden könnte z. B. entstehen, wenn ein Viehhalter fehlerhaft die Nachricht erhält, dass sein Bestand mit der Krankheit xy infiziert ist, und deswegen seine Tiere tötet (mal unterstellt, er dürfte das selbst machen) oder zum Abdecker schaffen lässt.


Dass das sinnbildliche alte Ömmchen einen Herzinfarkt erleidet, wenn ihr seitens der TFA infolge einer Verwechselung gesagt wird, dass ihr heißgeliebter Dackel Fips totkrank sei, dürfte da wohl weniger die Sorge der Praxisinhaber sein, sondern eine Falschauskunft im kommerziellen Bereich. ;)
 
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Aber eine Kopie vom Laborbefund/ergebnis darf man doch unkommentiert verlangen?
Nein, als Tierbesitzer gehen einen Laborergebnisse nichts an. Man soll nur zahlen und die Klappe halten. Unglaublich, dass man sich diese Frage überhaupt stellt. Aber exakt so wird man teilweise in Tierarztpraxen behandelt. Als ginge einen das überhaupt nichts an. Und wenn man da lange bekannt ist, hat das auch nichts damit zu tun, dass sie die Infos selbstverständlich (!) nur an den Besitzer herausgeben dürfen. Es scheint bei vielen Praxen so zu sein, dass sie sich scheuen, Informationen herauszugeben. Oft muss man mehrfach nachfragen. Aber die Rechnung, die gibt es immer sofort. Soviel Zeit muss schließlich sein. :rolleyes:
Ich bin es so leid. Und trotzdem versuche ich, möglichst freundlich zu bleiben, damit die nicht mein Tier schlechter behandeln, nur weil ich denen auf die Nerven gehe.

Zurück zur Ausgangsfrage: Da würde ich einfach mal bei der Tierärztekammer fragen, ob es da irgendeine Vorschrift gibt, wegen der du keine Auskunft über deine eigenen Daten (bzw. deines Tieres) erhalten darfst. Die müssen es schließlich wissen.
 
Ich denke, es ist eines, die Befunde zu bekommen - per Mail wird sie ja auch nicht der TA persönlich verschicken - und ein anderes, eine Befundintepretation haben zu wollen.

Ich meinte dann, dass ich auch keine detaillierte Auskunft möchte, sondern nur ob halbwegs OK oder doch Grund zur Sorge.

Das wäre eine Befundintepretation, eigentlich eine Diagnosestellung und die darf ie Assistenin sicher nicht stellen.

Fällt unter das Neue Datenschutzgesetz, es ist definitiv verboten, Auskünfte über Laborergebnisse zu erteilen, kann nur der behandelnde Arzt. Das ist sowohl bei Veterinärmedizinern als auch Humanmedizinern so.
In der Humanmedizin darf der Patient natürlich jederzeit seine Befunde einsehen, es sind ja seine Daten, über die darf er selbst verfügen. Aber auch da darf ein Nicht-Mediziner keine Diagnose stellen, also die Befunde intepretieren.
 
  • #10
Ich kenne nur die Regeln in der Schweiz, d.h. der TA teilt einem die Werte mit allfälligen Vorschlägen zum weiteren Vorgehen tel. mit, wobei einem natürlich eine Kopie der Laborwerte zusteht.

Mit Ausnahme von 2-3 kompetenten THP, die mir als Stammkunde schon mal einen Hinweis geben, verzichte ich liebend gerne auf Aussagen von gewissen Helferinnen, wie dämlicherweise "Blut wurde verwechselt" usw. weil genau ein wichtiger Wert verschlammt wurde.
 
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