10 Euro Rezeptgebühr beim Tierarzt

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Kimmycat

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Hallo,

es ist schon ein paar Wochen her, da sind wir zu unserer alten TA Praxis gegangen weil wir ein neues Omeprazol 10mg Rezept für Five brauchten. Nur wenige Tage zuvor noch waren wir mit Five zwecks Blutabnahme da. Wir bekamen ein Rezept für die Apotheke mit und mussten eine Rezeptgebühr von 10 Euro bezahlen. Sowas kenne ich überhaupt nicht. Bei unserer Tierärztin die Five regulär behandelt, bekommen wir Rezepte immer ohne eine Gebühr mit. Auch in meinem Umfeld kennt das niemand. Ist das neu?
 
A

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Wurde die "Rezeptgebühr" in der Apotheke eingezogen, oder handelt es sich um eine Position der TA-Rechnung? :confused:

In der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte, also Humanmediziner) gibt es eine abrechnungsfähige Position "Ausstellen eines Rezepts"; das dürfte in der GOT entsprechend geregelt sein (müsste man nachgucken).

In der Apotheke wäre eine "Rezeptgebühr" aber allein im Rahmen der Regelungen der gesetzlichen Krankenkasse (für Menschen) zulässig und dürfte für tiermedizinische Medikamente nicht erhoben werden. Denn Tiermedizin ist immer Selbstzahler, also wie Versicherte in einer privaten Krankenversicherung. Als Privatversicherte bezahle ich beispielsweise meine Rezepte komplett und bekomme das Geld von meiner privaten Versicherung auf Antrag erstattet. (Eines meiner Medis ist allerdings sehr teuer, und das darf ich aufgrund eines Deals mit meiner Apotheke auf Rechnung zahlen, also im Regelfall innerhalb von vier Wochen, und innerhalb dieser Zeit, so hoffe ich, habe ich dann schon die Erstattung meiner PKV auf dem Konto.)

Auch wenn deine Katze krankenversichert wäre, wäre das wie beim Menschen die private Krankenversicherung zu handhaben und dürfte die Apotheke keine gesonderte Rezeptgebühr neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Medikament erheben.
 
Nein, neu ist das nicht und das handhabt auch jeder TA anders. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung, dass TÄ erst einmal die veterinärmedizinischen Medis verschreiben müssen. Gibt es kein solches oder wird das nicht vertragen, kann der TA Medis aus der Humanmedizin "umwidmen" und dafür ein Rezept ausstellen.

Der Dokumentations- und Verwaltungsaufwand dafür ist mittlerweile recht krass, da die Kontrollen wohl immer schärfer werden.

Unsere TÄ nimmt daher schon seit längerem eine Rezeptgebühr.

Allerdings finde ich 10 Euro ganz schön happig. Bei uns sind es vier Euro.

Was ich von diesem Gesetz halte und welchen Brechreiz das bei mir des öfteren auslöst, dazu äußere ich mich lieber nicht, sonst vergesse ich mich. Und dabei geht es mir nicht um die Kosten, die finde ich nicht so dramatisch, da die Medis aus der Humanmedizin in aller Regel deutlich günstiger sind als die tiermedizinischen Medis.
 
Hi,

habt ihr die Rezeptgebühr beim Tierarzt bezahlt?

Laut GOT sollte das

105 Rezeptgebühr für Wiederholungsrezept ohne Beratung bei einer Inanspruchnahme des Tierarztes soweit keine weiteren Leistungen berechnet werden ..... 1,92 Euro

kosten.

Der dreifache Satz wäre dann höchstens 5,76 Euro. Zehn Euro sind somit zuviel.

Hast du eine detaillierte Rechnung bekommen, auf der die einzelnen Posten aufgeschlüsselt wurden?

October
 
Ich habe seinerzeit auch das Amodip (vet-med. Tabletten, verschreibungspflichtig) auf Rezept in der Apotheke bekommen. Das musste natürlich bestellt werden, aber es war kein Problem, das Medi in der Apotheke zu bekommen.
Genauso das Ursochol (humanmed. Tabletten, auch verschreibungspflichtig); ich bekam auch durchaus beides auf einem Rezeptblatt in der Apotheke.

In der Apotheke gab es auch Verwaltungsaufwand, weil für die Medis eine Art Register geführt werden musste, an wen (namentlich und mit Anschrift) die Medis abgegeben worden waren und dass es sich um Tiere als Patienten handelte.
An eine gesonderte Rezeptgebühr beim TA erinnere ich mich jetzt nicht, aber es ist möglich, dass das auf der Rechnung mit drauf war. Müsste ich nachgucken.


Auf jeden Fall danke, October, dass du die betreffende Position der GOT rausgesucht hast! :)
10 Euro sind echt happig! Das grenzt schon an Wucher, also verglichen mit dem dreifachen Satz. Dass die Position nicht kostendeckend ist bei dem Aufwand, den der TA mit der Dokumentationspflicht treiben muss, sollte klar sein.
 
105 Rezeptgebühr für Wiederholungsrezept ohne Beratung bei einer Inanspruchnahme des Tierarztes soweit keine weiteren Leistungen berechnet werden ..... 1,92 Euro

Es geht da ja nicht nur um die Gebühr für das Ausstellen des Rezeptes, sondern auch um die Dokumentation, warum es ausgestellt wurde. Und da stellt sich dann wieder die Frage, inwieweit das unter anderen Posten der GOT abgerechnet werden kann, also inwieweit da noch ein Verwaltungsaufwand unter weitere Leistungen in Rechnung gestellt werden könnte.
 
Ich bekomme das Herzmedikament für meinen Ankor (statt Fortekor = Benazepril = kostet nur nen Bruchteil) auch als Privatrezept. Kostet mich 3 Euro.
 
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Es geht da ja nicht nur um die Gebühr für das Ausstellen des Rezeptes, sondern auch um die Dokumentation, warum es ausgestellt wurde. Und da stellt sich dann wieder die Frage, inwieweit das unter anderen Posten der GOT abgerechnet werden kann, also inwieweit da noch ein Verwaltungsaufwand unter weitere Leistungen in Rechnung gestellt werden könnte.

Deshalb wäre es hier interessant mal genauer auf der Rechnung nachzusehen, wie genau diese 10 Euro Rezeptgebühr vom Tierarzt angegeben sind.

October
 
Deshalb wäre es hier interessant mal genauer auf der Rechnung nachzusehen, wie genau diese 10 Euro Rezeptgebühr vom Tierarzt angegeben sind.

October
Die 10 Euro habe ich direkt an die Tierärztin bezahlt, als Rezeptgebühr. Eine Quittung habe ich darüber nicht, weil ich unter Zeitdruck war um noch in die Apotheke zu kommen. Es gab also keine Behandlung, sondern ich war ohne Five in der Praxis. Auch auf dem Rezept stand davon nichts.
 
  • #10
Die Rechnung kann auch nachträglich noch ausgedruckt werden.
Gebucht ist's ja sowieso.

und nur mit genauen Angaben, also was da genau abgerechnet wurde, lässt sich sagen, ob die Rechnung okay ist.

(Auf die GOT kommt MwSt obendrauf ;))
 
  • #11
Die Rechnung kann auch nachträglich noch ausgedruckt werden.
Gebucht ist's ja sowieso.

und nur mit genauen Angaben, also was da genau abgerechnet wurde, lässt sich sagen, ob die Rechnung okay ist.

(Auf die GOT kommt MwSt obendrauf ;))
Die Rechnung muss ich mir eh noch aus Praxis holen und ich bin inzwischen ehrlich gesagt gespannt..... Bzw. die Rechnung/Quittung über die Rezeptgebühr.
 
  • #12
Kreisch :eek: .... das hatte ich noch nie - zum Glück ist meine TÄ da wohl gnädig? :)

Wir brauchen für Maya das Menschen-Medi "Plavix" und das kostet weder bei der TÄ eine Rezeptgebühr noch muss ich in der Apo was drauf legen.
 
  • #13
Hi,

habt ihr die Rezeptgebühr beim Tierarzt bezahlt?

Laut GOT sollte das

105 Rezeptgebühr für Wiederholungsrezept ohne Beratung bei einer Inanspruchnahme des Tierarztes soweit keine weiteren Leistungen berechnet werden ..... 1,92 Euro

kosten.

Der dreifache Satz wäre dann höchstens 5,76 Euro. Zehn Euro sind somit zuviel.

Hast du eine detaillierte Rechnung bekommen, auf der die einzelnen Posten aufgeschlüsselt wurden?

October

Vielleicht wo-ende oder Notdienst?
Rezeptgebühr ist völlig okay.
Warum alte ein Vertretungsarzt unentgeltlich arbeiten?
Mein ta hat mir auch noch nie ein Rezept berechnet, aber ich musste vor Jahren Mal 6€ Gebühr / Packung für Tiermedizin in der Apotheke zahlen
 
  • #14
Laut GOT sollte das

105 Rezeptgebühr für Wiederholungsrezept ohne Beratung bei einer Inanspruchnahme des Tierarztes soweit keine weiteren Leistungen berechnet werden ..... 1,92 Euro

kosten.

Der dreifache Satz wäre dann höchstens 5,76 Euro. Zehn Euro sind somit zuviel.

Die Rezeptgebühr darf aber nur für ein Wiederholungsrezept genommen werden. Wenn das Rezept das erste Mal in der Praxis ausgestellt wurde, kann laut Anmerkungen nach GOT 102 abgerechnet werden: Sonstige Bescheinigung, da ist der einfache Satz 6,41 Euro. Da würde es mit 10 Euro also hinkommen.
 
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  • #15
Die Rezeptgebühr darf aber nur für ein Wiederholungsrezept genommen werden. Wenn das Rezept das erste Mal in der Praxis ausgestellt wurde, kann laut Anmerkungen nach GOT 102 abgerechnet werden: Sonstige Bescheinigung, da ist der einfache Satz 6,41 Euro. Da würde es mit 10 Euro also hinkommen.
Wir haben auch schon früher einmal ein Rezept für die Apotheke von ihr bekommen, jedoch ohne eine Gebühr. Es war auch kein Notdienst oder Wochenende. Wir sind mit beiden Jungs in den letzten Jahren immer bei ihr gewesen, bevor wir gewechselt haben. Eine Bescheinigung habe ich darüber nicht bekommen. Weder eine Quittung für Rezeptgebühr noch eine Rechnung darüber. Lediglich das Rezept für die Apotheke. Doch die Quittung/Rechnung für die Rezeptgebühr werde ich mir im neuen Jahr anfordern.
 

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