Tieranwalt gesucht

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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3malschwarzerKater

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1. Oktober 2015
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Hallo zusammen,

wer Erfahrung mit einem guten Tieranwalt, bzw. wer kann hierzu eine gute Kanzlei empfehlen?

Hintergrund:
da wir der Meinung sind das unsere Hauskatze falsch behandelt wurde, haben wir die Tieranwaltskanzlei Ackenheil (in Mainz) beauftragt, die Patenten-Unterlagen einzufordern um so eine verbindliche Auskunft zur Diagnose unserer Hauskatze zu erlangen.

Ergebnis:
nach langem hin und her und juristischen Druck hat der Tierarzt nachgegeben.
Allerdings, enthalten die Patenten-Unterlagen lediglich eine Aufstellung der Medikamente und den Texten, die auch aus den Rechnungen zu entnehmen sind.
Der entscheidende Befund, nachdem unsere Katze ausführlich insbesondere durch Ultraschall und Röntgenaufnahmen untersucht wurde fehlt komplett.

Zitat der Kanzlei:
„Durch den Behandlungsvertrag ist ein Tierarzt dazu verpflichtet seine Untersuchungsergebnisse nach Verlangen dem Tierbesitzer mitzuteilen.“
<soweit richtig>
„Über den Umfang der Dokumentation kann der Tierarzt aber frei verfügen. In Ihrer Angelegenheit genügt die Dokumentation der Anforderungen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich hat wenig Erfolgschancen. „

Demnach ist ein Tierarzt nicht verpflichtet, ein Aussage zu Diagnose zu machen(?)

Viele Grüße,
3malschwarzerkater
 
A

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In Ihrer Angelegenheit genügt die Dokumentation der Anforderungen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich hat wenig Erfolgschancen. „

Demnach ist ein Tierarzt nicht verpflichtet, ein Aussage zu Diagnose zu machen(?)
Ich kenne keinen Tieranwalt, aber bin mir recht sicher, dass dir zu dieser Frage die Tierärztekammer Auskunft geben könnte.

Für mich liest es sich eindeutig, also dass es auch auf die Angelegenheit ankommt und in eurer Angelegenheit hat der TA zu genüge dokumentiert.

Aber um sicherzugehen würde ich bei der Tierärztekammer mal anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Tierrecht" ist keine berufsständische Spezialisierung für Rechtsanwälte.

Mit einem auf Vertrags- und Schadensersatzrecht spezialisierten Anwalt wärest du aus meiner Sicht besser beraten, denn es geht hier um die Erfüllung des Behandlungsvertrags (Dienstvertrag) zwischen Patientenbesitzer und Tierarzt.

Evtl. kann dir auch ein auf Arzthaftungsrecht spezialisierter Anwalt gut helfen. Zwar sind diese Anwälte im Regelfall auf die Humanmedizin spezialisiert, aber vieles davon lässt sich auch auf den tiermedizinischen Behandlungsvertrag übertragen.

LG
 
Ich habe gerade mal Google befragt.. Hätte ich auch nicht gedacht, aber es wird einiges ausgeworfen. Ich kenne mich da leider nicht aus und wüsste nicht, an wen du dich wenden solltest.
 
Danke für die Rückmeldungen,

nachdem der Tierarzt unsere Katze ausführlich u.a. durch Ultraschall und Röntgenaufnahmen untersucht hat, lautete der mündliche Befund „Lungenfibrose“.
Das haben wir damals als medizinische Leihen nicht bezweifelt.

Allerdings haben im Nachhinein die Tierkliniken Gießen, Schönau sowie eine weitere Kleintierpraxis eindeutig keine Lungenfibrose, sondern einen hochgradigen Thorax- Erguss (Flüssigkeitsansammlung im Brustraum) auf den Röntgenbildern erkennen können.
Durch die offenbar fahrlässige Fehldiagnose blieben somit die dringend erforderlichen Entwässerungs-Maßnahmen aus.

Leider ist aus juristischer Sicht eine Katze nur ein Sache.Der übliche Streitwert beläuft sich auf ca. 250 Euro, was auch dem Deckungs-Limit unserer Rechtsschutzversicherung entspricht.
Uns geht es jedoch nicht um Schadensersatz, wir möchten lediglich das der Tierarzt nicht ungeschoren davon kommt, zumal er auch von einer Tierklinik abgeraten hat.

Tierkammer:
Die Tierkammer war zunächst unsere erste Anlaufstelle und teilte uns mit, das sie ohne entsprechenden Nachweisen (Gutachten etc.) nicht gegen den Tierarzt vorgehen kann.

Auch eine Beantwortung von detaillierten Fragen sind nur auf dem gerichtlichen Weg möglich, da die Kammer keine Ermittlungsbehörde im polizeilichen Sinne ist.Die Kammer kann hier lediglich den Tierarzt um eine freiwillige Stellungnahme bitten.
Sollte es jedoch zu einer Verurteilung des Tierarztes kommen, so besteht die Möglichkeit, dass durch den Tierärztlichen Bezirksverband nachrangig berufsrechtliche Schritte unternommen werden können.

Ob die Auswertung der Röntgenbilder für eine Verurteilung ausreicht ist noch unklar.

Viele Grüße,
3malschwarzerKater
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du mal mit dem TA, der eure Katze behandelt hat, gesprochen? Also bevor du beim Anwalt warst? Was sagt er denn, wie die Fehldiagnose zustande kam?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ihr habt doch eine Rechnung, aus der hervorgeht, wie eure Katze nach der Fehldiagnose behandelt worden ist. Das war ja eindeutig falsch und wenn ihr ein Gerichtsverfahren als Denkzettel für den TA anstrebt, dann sollte das eigentlich reichen. Denn aus der Behandlung geht ja hervor, dass eine Fehldiagnose gestellt wurde. Das Röntgenbild ist ja sehr eindeutig.
Einen Anwalt, der auf Medizinrecht bei Hunden und Katzen spezialisiert ist werdet ihr nicht finden. Das lohnt sich für einen Anwalt nicht, wegen dem von Dir schon genannten geringen Streitwert. Anwälte, die sich auf Pferderecht spezialisiert haben gibt es eine Menge, denn da geht es ja meistens um viel mehr Geld. Aber ob so einer einen Fall mit einer Katze übernehmen würde, ist fraglich.
 
Ich hatte auch telefonischen Kontakt mit einer Tieranwaltskanzlei, dies war schon sehr hilfreich.
Mir wurde zu einem RA aus meiner Umgebung mit Fachgebiet der Humanmedizin geraten. Habe auch einen total symphatischen und geduldigen RA, der sich in Fällen der Humanmedizin auskennt, gefunden. Einen Teil zu medizinischen Fragen habe ich noch besorgt.
Wichtig ist in der Tiermedizin halt, nachzuweisen, dass das Handeln des TA gegen die tierärztliche Kunst verstossen hat, somit ist der TA in der Beweispflicht.
Eine Kanzlei sagte mir aber auch, dass es halt nicht wenige Richter gibt, denen es zu wider ist, wegen eines Tieres vor Gericht zu stehen ...
 
  • #10
@Catma:
ja, der TA wollte sich jedoch zur Fehldiagnose nicht äußern,er meinte nur, dass eine Entwässerung nicht geholfen hätte.


@Anett:
nach dieser negativen Erfahrung mit dem TA, werden wir in Zukunft (zumindest bei ernsten Fällen) auch auf eine schriftliche Diagnose bestehen.



Dem Artikel nach http://vetline.de/behandlungsvertrag/150/3105/66552 unterscheidet sich die Dokumentationspflicht von der Aufklärungspflicht.

Offenbar kann ein TA über den Umfang seiner Dokumentation mehr oder weniger frei entscheiden.
Deshalb versuchen wir die Aussage zum Befund auf Berufung der Auskunftspflicht zu erlangen, damit im Falle einer Verhandlung, er seine Aussage nicht nachträglich revidieren kann.

Ansonsten muss die mündliche Aussage zum Befund ausreichen, immerhin waren wir bei der Untersuchung zu Zweit vor Ort.
Es sind mehrere Monate vergangen bis die Kanzlei eine Kopie der Patienten- Dokumentation erlangen konnte. Eine Rechtsberatung fand eigentlich nur beim Erstgespräch statt, seither kamen alle Ideen, wie z.B. die Anforderung der Patientenunterlagen, von uns. Zum Thema Beweisumkehr aufgrund einer mangelhafter Dokumentation hat die Kanzlei auch noch keine Vorschläge gemacht.

Am Besten wäre natürlich ein Gutachten das vom zuständigen Gericht anerkannt wird.Wir hoffen, das ein Nachweis anhand des Röntgenbildes möglich ist, aus dem die Fehldiagnose hervorgeht.
 
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