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3malschwarzerKater
Neuer Benutzer
- Mitglied seit
- 1. Oktober 2015
- Beiträge
- 12
Hallo zusammen,
wer Erfahrung mit einem guten Tieranwalt, bzw. wer kann hierzu eine gute Kanzlei empfehlen?
Hintergrund:
da wir der Meinung sind das unsere Hauskatze falsch behandelt wurde, haben wir die Tieranwaltskanzlei Ackenheil (in Mainz) beauftragt, die Patenten-Unterlagen einzufordern um so eine verbindliche Auskunft zur Diagnose unserer Hauskatze zu erlangen.
Ergebnis:
nach langem hin und her und juristischen Druck hat der Tierarzt nachgegeben.
Allerdings, enthalten die Patenten-Unterlagen lediglich eine Aufstellung der Medikamente und den Texten, die auch aus den Rechnungen zu entnehmen sind.
Der entscheidende Befund, nachdem unsere Katze ausführlich insbesondere durch Ultraschall und Röntgenaufnahmen untersucht wurde fehlt komplett.
Zitat der Kanzlei:
„Durch den Behandlungsvertrag ist ein Tierarzt dazu verpflichtet seine Untersuchungsergebnisse nach Verlangen dem Tierbesitzer mitzuteilen.“
<soweit richtig>
„Über den Umfang der Dokumentation kann der Tierarzt aber frei verfügen. In Ihrer Angelegenheit genügt die Dokumentation der Anforderungen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich hat wenig Erfolgschancen. „
Demnach ist ein Tierarzt nicht verpflichtet, ein Aussage zu Diagnose zu machen(?)
Viele Grüße,
3malschwarzerkater
wer Erfahrung mit einem guten Tieranwalt, bzw. wer kann hierzu eine gute Kanzlei empfehlen?
Hintergrund:
da wir der Meinung sind das unsere Hauskatze falsch behandelt wurde, haben wir die Tieranwaltskanzlei Ackenheil (in Mainz) beauftragt, die Patenten-Unterlagen einzufordern um so eine verbindliche Auskunft zur Diagnose unserer Hauskatze zu erlangen.
Ergebnis:
nach langem hin und her und juristischen Druck hat der Tierarzt nachgegeben.
Allerdings, enthalten die Patenten-Unterlagen lediglich eine Aufstellung der Medikamente und den Texten, die auch aus den Rechnungen zu entnehmen sind.
Der entscheidende Befund, nachdem unsere Katze ausführlich insbesondere durch Ultraschall und Röntgenaufnahmen untersucht wurde fehlt komplett.
Zitat der Kanzlei:
„Durch den Behandlungsvertrag ist ein Tierarzt dazu verpflichtet seine Untersuchungsergebnisse nach Verlangen dem Tierbesitzer mitzuteilen.“
<soweit richtig>
„Über den Umfang der Dokumentation kann der Tierarzt aber frei verfügen. In Ihrer Angelegenheit genügt die Dokumentation der Anforderungen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich hat wenig Erfolgschancen. „
Demnach ist ein Tierarzt nicht verpflichtet, ein Aussage zu Diagnose zu machen(?)
Viele Grüße,
3malschwarzerkater