Krankenakte beim Tierarzt holen

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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mubsch

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17. Januar 2013
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267
Kann ich mir unproblematisch die Krankenakte meiner Katze bei ner Tierklinik ausdrucken lassen, (für einen anderen Tierarzt und den Anwalt)
 
A

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wie die rechtliche lage ist, weiß ich nicht.
ich lasse mir nach jeder tierarzt-behandlung die befunde ausdrucken und habe sowieso alles zuhause.

ein guter tierarzt wird im interesse der katze und um doppeluntersuchungen zu vermeiden, die unterlagen auch herausgeben.

aber wenn du sowieso zum anwalt gehst, kann der die unterlagen doch anfordern, dann hast du damit gar nichts zu tun.
 
Na die kriegen auch vob mir nen einlauf fuer den pfusch. Ich lauf da jetzt rueber
 
Kann ich mir unproblematisch die Krankenakte meiner Katze bei ner Tierklinik ausdrucken lassen, (für einen anderen Tierarzt und den Anwalt)

Ja, kannst du. Jederzeit.
Die müssen auch mindestens fünf Jahre archiviert werden.

Grüße
 
Laut arzthelferin gibt es nix. Nur die werte der blutanalyse und der vermerk in der datenbank, dass sie kastriert wurde
 
Stehen die Behandlungen und Medikamente nicht auf den Rechnungen?
A.
 
Laut arzthelferin gibt es nix. Nur die werte der blutanalyse und der vermerk in der datenbank, dass sie kastriert wurde

Dann pfuscht die Praxis da aber ganz schön. Immerhin könnten sie so abrechnen, was sie wollten. Die einzelnen Medikamente, die verabreicht wurden, die Behandlungen etc. müssen irgendwo aufgeführt werden. In manchen Tierarztpraxen noch ganz klassisch mit alten Karteikarten, in anderen alles via Pc.
Lasse dir mal den Chef/die Chefin geben.

Grüße
 
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Wenn ich das morgen dem neuen tierarzt sag, kann er die dann von der tierklinik verlangen?
 
Hallo mubsch!
Die TK muss auch Dir Auskunft über Befunde, Therapie, Medikamente und Behandlungsverlauf geben. Aber ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es Tierärzte gibt, die sich da total stur stellen und sich einfach nicht rühren.

Im Ernstfall bräuchtest Du dann vermutlich doch einen engagierten Anwalt.

Mir war damals der Aufwand einfach zu hoch und meine Zeit zu kostbar.
Ich meide seitdem diese sog. "Tierklinik" und habe mir eine andere Praxis gesucht, wo ich ohne Probleme alle Befunde kostenlos ausgedruckt bekomme und jede tierärztliche Leistung sowie alle verabreichten Medikamente auf der Rechnung stehen. Die rufen mich sogar an, um sich über den Fortschritt der Therapie selbst zu informieren und dokumentieren sehr ordentlich (aber das ist auch das erste Mal, dass ich das erlebe).

Also in Hamburg könnte ich Dir eine gute Praxis empfehlen.

Dir trotzdem viel Glück! Vielleicht einfach mal fragen, warum das dort nicht möglich ist.
A.
 
  • #10
Solltest du eigentlich bekommen.
Aber nicht einfach rübergehen und sagen "mach mal". Das dauert seine Zeit und stört den Praxisbetrieb, wenn du das direkt haben willst.
Besser anrufen und FREUNDLICH darum bitten. Du darfst ruhig sagen, daß du den Tierarzt wechseln möchtest.

Wir kennen das doch von uns selber: Wer freundlich zu uns ist, dem helfen wir auch lieber.

Wenn ich das morgen dem neuen tierarzt sag, kann er die dann von der tierklinik verlangen?

Das sollte auch möglich sein. Ist wahrscheinlich sogar einfacher für dich. Aber den anderen Tierarzt freundlich drum bitten und nicht davon ausgehen, daß das seine Aufgabe ist. ;-)
 
  • #11
Ich bin da ja nich hingegangen und iwen angemault. Ich kannte die helferinnen ja auch gar nich. Wieso sollte ich da unfreundlich sein? Und im wartezimmer sassen jur 2 andere
 
  • #12
Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß unzufriedene Menschen oft ein gewisses, unterschwellig.. ich sag mal "agressives" Auftreten haben mit dem sie nicht gerade offene Türen einrennen... Auch wenn sie rein von der Wortwahl her freundlich sind ;)
 
  • #13
Kann ich mir unproblematisch die Krankenakte meiner Katze bei ner Tierklinik ausdrucken lassen, (für einen anderen Tierarzt und den Anwalt)

Du hast ein Recht auf Einsichtnahme:

http://books.google.de/books?id=V6u...onepage&q=tierarztrecht einsichtnahme&f=false

Bevor du auf dein Recht hinweist, würde ich versuchen erstmal im Guten an Daten zu kommen - auch wenn du sauer auf den Tierarzt bist.


Um welche Daten geht es dir genau? Hast du keinen Rechnungen aus denen ersichtlich ist welche Behandlung gemacht wurde?
 
  • #14
Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß unzufriedene Menschen oft ein gewisses, unterschwellig.. ich sag mal "agressives" Auftreten haben mit dem sie nicht gerade offene Türen einrennen... Auch wenn sie rein von der Wortwahl her freundlich sind ;)

Tja, ich bin da, wenn es um die Miezen geht, auch so eine Kandidatin, obwohl ich sonst "mit Artgenossen" im großen und ganzen recht verträglich bin. Deshalb kann ich verstehen, wenn da jemandem mal die Mütze hochgeht.
Aber Du hast natürlich recht!
 
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  • #15
Hiier mal was über die Dokumentationspflicht etc.
Grüßle,
Leni

Die Aufklärungspflicht
Grundsätzlich muss der behandelnde Tierarzt den Halter über die Behandlung und mögliche Alternativen und Risiken aufklären. Wie wichtig die Beratungspflicht ist, zeigt eine Studie aus der Humanmedizin: Mangelnde Aufklärung war bei Allgemeinmedizinern die häufigste Ursache für haftungsrechtliche juristische Auseinandersetzungen. Zur Aufklärungspflicht gehört zum einen, dem Halter die Diagnose darzulegen. Außerdem sollte er über die so genannte Verlaufsaufklärung über den groben Umfang, die Art und die Durchführung der Behandlung informiert werden. Die Aufklärungspflicht beinhaltet auch die Risikoaufklärung, bei der der behandelnde Tierarzt auf Komplikationen hinweist, die entstehen können. Die möglichen Folgen der Behandlung, die trotz regelgerechter Durchführung nicht sicher ausgeschlossen werden können, sollten ebenfalls Thema der Risikoaufklärung sein. Tierärzte und -ärztinnen müssen außerdem wirtschaftliche Gesichtspunkte in ihre Aufklärung einbeziehen: „Der Tierarzt darf nicht einfach so die kostspieligste Behandlung durchführen“, so Panek. Dass im Gegensatz zur Humanmedizin in der Tiermedizin auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine große Rolle bei der Aufklärung spielen, hat der Bundesgerichtshof bereits vor langer Zeit in einem Urteil geklärt.

Ohne Aufklärung des Halters ist eine Einwilligung in die Therapie rechtlich ohne Wirkung. Obwohl wirtschaftliche Gesichtspunkte einzubeziehen sind, gilt für einen Tierarzt die Aufklärungspflicht nicht in gleichem Umfang wie für einen Humanmediziner. Schließlich geht es hier nicht um das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen, also ein Grundrecht, das bei fehlender Aufklärung verletzt wird, sondern lediglich um das Interesse des Halters an der Erhaltung des Tieres. Daher gelten Eingriffe ohne Einwilligung als Sachbeschädigung oder unerlaubte Handlungen, nicht jedoch als Körperverletzung wie im humanmedizinischen Bereich.

Dokumentations-,Fortbildungs- und Schweigepflicht
Wer den Halter aufgeklärt hat, dies aber nicht dokumentiert, kann ebenfalls in die Bredouille geraten. Die Dokumentationspflicht ist Teil des Behandlungsvertrages. Die wesentlichen Feststellungen und getroffenen Maßnahmen müssen festgehalten werden. Die Dokumentation sollte fünf Jahre oder auch länger aufbewahrt werden, wenn dies nach tierärztlicher Erfahrung geboten ist. Zwar hat es zunächst noch keine Konsequenzen, wenn die Dokumentationspflicht vernachlässigt wird. Kommt es allerdings zu Schwierigkeiten mit einem Halter, kann die Beweislast wegen fehlender Dokumentation umgekehrt werden. Das heißt, dass nicht wie üblicherweise der Halter nachweisen muss, dass der Schaden durch schuldhaftes Verhalten des Tierarztes zustande gekommen ist. Der Tierarzt muss dann zu beweisen versuchen, dass das ungünstige Ergebnis der Behandlung auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Auch die Fortbildungspflicht ist ein Teil des Behandlungsvertrages: Der Tierarzt / die Tierärztin sollte hinsichtlich der Kenntnisse der tierärztlichen Wissenschaft sowie der Bedienung von Geräten auf dem neuesten Stand sein. Als gesichert gelten wissenschaftliche Erkenntnisse, wenn sie in Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden, nicht jedoch, wenn sie lediglich als aktuelle Forschungsergebnisse vorliegen. Die Schweigepflicht ist ebenfalls Teil der Pflichten, die sich aus dem Behandlungsvertrag ergeben.
 
  • #16
Gibst du auch die Quelle an,bitte? :)
 
  • #17
Tja, ich bin da, wenn es um die Miezen geht, auch so eine Kandidatin, obwohl ich sonst "mit Artgenossen" im großen und ganzen recht verträglich bin. Deshalb kann ich verstehen, wenn da jemandem mal die Mütze hochgeht.
Aber Du hast natürlich recht!

Völlig verständlich, geht mir nicht anders. Allerdings muss ich mir halt überlegen wie ich an die Infos komme die ich gerne möchte...., da muss man zur Not halt auch mal Kreide futtern.;)
 
  • #18
ich wollte einen op-bericht meiner katze. laut tierarzthelferin gibt es so etwas in der veterinärmedizin nicht.
hintergrund ist. sie haben letztes jahr meine kastriert. jetzt is sie vor 4 tagen rollig geworden. ich habe 2 mal telefonisch und 1 mal persönlich nachgehakt und immer wurde ich abgeblockt. blablabla, das kann nich sein, die is kastriert. das is ne kopfsache, frühlingsgefühle, blasenentzündung, weißdergeier.
heute wurde sie von einem anderen TA operiert. die Tierklinik hat nich sauber gearbeitet. die gebärmutter war angeschwollen, die scheide entzündet und sie hat ununterbrochen vaginalsekret ausgeschieden. es wurde noch eierstockgewebe gefunden.
 
  • #19
Kann ich so bestätigen. OP-Berichte sind in der Veterinärmedizin eher unüblich. Ich denke das gibts bestenfalls in echt großen Kliniken bzw. Unis.
 
  • #20
ich wollte einen op-bericht meiner katze. laut tierarzthelferin gibt es so etwas in der veterinärmedizin nicht.
hintergrund ist. sie haben letztes jahr meine kastriert. jetzt is sie vor 4 tagen rollig geworden. ich habe 2 mal telefonisch und 1 mal persönlich nachgehakt und immer wurde ich abgeblockt. blablabla, das kann nich sein, die is kastriert. das is ne kopfsache, frühlingsgefühle, blasenentzündung, weißdergeier.
heute wurde sie von einem anderen TA operiert. die Tierklinik hat nich sauber gearbeitet. die gebärmutter war angeschwollen, die scheide entzündet und sie hat ununterbrochen vaginalsekret ausgeschieden. es wurde noch eierstockgewebe gefunden.

Schiet. Aber ich bezweifle das es OP-Berichte so wie in der Humanmedizin gibt. Da wird in den Unterlagen wohl lediglich vermerkt sein Kastra mit Datum.:confused:

Wenn heute operiert wurde, mögliche Fehler bei der vorherigen Kastra festgestellt wurden wurde das ja mit der jetzigen Behandlung dokumentiert.

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