Tierkrankenversicherungen

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
  • #6.021
Soviel ich weiß, bedeutet das eine Ermessensentscheidung in einem Einzelfall. Das heißt, es besteht kein Anspruch auf die gleiche Entscheidung in einem anderen, wenn auch gleichen oder ähnlichen Fall.
 
A

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  • #6.022
Soviel ich weiß, bedeutet das eine Ermessensentscheidung in einem Einzelfall. Das heißt, es besteht kein Anspruch auf die gleiche Entscheidung in einem anderen, wenn auch gleichen oder ähnlichen Fall.
:unsure:
Aber warum denn nicht?
Also ich mein, Katze krank, Erkrankung nicht ausgeschlossen, Versicherung muss leisten.

Da gibt's ja wenig zu deuteln eigentlich?
 
  • #6.023
Eine frühere Bekannte hatte das auch mal, da hieß es das wäre ein "Schlupfloch"für die Versicherung 🤷‍♂️
 
  • #6.024
Felis Versicherung wurde ja von der Uelzener zum Jahresende gekündigt. Eigentlich müssten sie ja die TA Rechnungen bis zum Jahresende noch bezahlen.

Wir haben Anfang September die 3. Rechnung für Solensia eingereicht. Bis jetzt wurde sie noch nicht erstattet.

Nächsten Montag bekommt Feli wieder Solensia. Ich werde die Rechnung wieder einreichen.

Mal sehen was passiert.
 
  • #6.025
Eine frühere Bekannte hatte das auch mal, da hieß es das wäre ein "Schlupfloch"für die Versicherung 🤷‍♂️
Na hoffen wir es mal. Ich bin bei rechtlichen Sachen tatsächlich ein sehr ängstliches Wesen. Mache also überüberkorrekte Angaben, aus der Sorge heraus, mir wirft nachher, weil ich irgendwas zu lax gesehen hab, jemand Betrug vor.
Und trotz aller Vorsicht ist mir das bei Toby tatsächlich mal passiert. Ich wäre einfach im Leben nicht auf die Idee gekommen, dass ein Kronendefekt an einem Zahn (der deshalb gezogen wurde. Wohl mal wo angehauen oder sowas) eine Vorerkrankung darstellt. Das war einfach so fern meiner Realität, dass ich gar nicht im Entferntesten in Erwägung gezogen habe, das anzugeben.

Wurde dann im Nachgang ausgeschlossen, von Betrug hat keiner gesprochen.

Aber bei so einer Notiz fängt dann mein Hirn an zu rattern: Hab ich was vergessen bei ihr? Was soll das denn bloß sein? Wenn ja, wie schrecklich wär das wohl? (Wenn sie Geld wiederhaben wollen, von mir aus. Aber auf Rechtsstreit haben meine Nerven herzlich wenig Lust).

Jap, Fiona produziert häufige und horrende Rechnungen. Aber da kann ich nun auch nix zu, ich würds mir auch anders wünschen.

Die nächste Versicherung läuft übern Freund, das sag ich euch. Der ist da meilenweit gelassener als ich.
 
  • #6.026
Mit dem Zahn ist aber auslegungssache, Sherlock hatte auch einen gezogenen Zahn weil angeschlagen und das hat damals nicht gegolten. Bei Watson haben sie sogar eine Ausnahme gemacht und trotz wissender Diagnose nicht ausgeschlossen. Sind bei der Barmenia 🙈
 
  • #6.027
Mit dem Zahn ist aber auslegungssache, Sherlock hatte auch einen gezogenen Zahn weil angeschlagen und das hat damals nicht gegolten. Bei Watson haben sie sogar eine Ausnahme gemacht und trotz wissender Diagnose nicht ausgeschlossen. Sind bei der Barmenia 🙈
Ja, die Uelzener ist mit Ausschlüssen echt gaaaaanz schnell dabei.
Aber eben. Mein Hirn hat das so sehr nicht als Vorerkrankung ausgelegt, dass ich nichtmal drüber nachgedacht hab, ob ich das angeben soll. Das war für mich so absurd, dass es mir nichtmal ins Bewusstsein krabbelte.

Aller maximalst kann mir bei Fiona also sowas in der Art passiert sein. Sollte das der Fall sein, kriegen sie das Geld für das betroffene Körperteil halt zurück. Das ist mir meine Nerven gar nicht wert (jedenfalls im Moment nicht, wo mir eh der Helm brennt), da groß rum zu tun.

Irgendwelche bösen Vorwürfe hätte ich aber echt nicht gerne. Rechtsschutzversicherung, here I come!
(Wusstet ihr übrigens, dass man bei einigen Versicherungen als "wilde Ehe" Ehepartnern gleichgestellt ist? Wusste ich auch nicht. Deshalb hab ich seit Jahren ne Rechtsschutz, ohne es zu wissen😅)
 
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  • #6.028
"Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"

Das heißt, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt ist und theoretisch wieder zurückgefordert werden könnte.

Ich gehe davon aus, dass bei der Uelzener gerade eine Umstrukturierung stattfindet. Vielleicht rasselt es da bei den schwarzen Zahlen gerade gewaltig.
 
  • #6.029
  • #6.030
Ich denke eher das heisst,das es in diesem speziellen Fall bezahlt wird,was aber nicht heisst das es generell bezahlt wird bzw.bei erneuter Einreichung eines gleichen bzw.ähnlichen Falles das automatisch wieder erstattet wird.
Eine sogenannte Sonderfallregelung.
 
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  • #6.031
Nochmal ein Update zur HanseMerkur. Wer's eilig hat mir der Kostenübernahme, sollte sich vielleicht eine andere Versicherung suchen. Am 17. Juli wurde die Rechnung für beide Kater eingereicht. Am 8. September kam die Übernahme für einen Kater, die Rechnung für beide mühsam getrennt. Auf die Übernahme für Edgar warte ich bis heute :)
 
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  • #6.032
Ich denke eher das heisst,das es in diesem speziellen Fall bezahlt wird,was aber nicht heisst das es generell bezahlt wird bzw.bei erneuter Einreichung eines gleichen bzw.ähnlichen Falles das automatisch wieder erstattet wird.
Eine sogenannte Sonderfallregelung.
Auch dann wundere ich mich. Denn das ist in meinen Augen ne klare Kiste. Es war der Kontrollabstrich nach der Pasteurellenbehandlung. Also eine abgedeckte Erkrankung, bei der es bereits ein Rezidiv gab, weshalb die Kontrolle vor Absetzen der zweiten Runde AB tierärztlich angeraten war. Grauzonig find ich das ja nun nicht?

Ich hab jedenfalls mal der Uelzener bei FB eine Nachricht geschickt und gefragt, was es damit auf sich hat. Sie behaupten eine max. Antwortlatenz von 24h 😅
 
  • #6.033
Könnten mir Schwierigkeiten blühen, wenn ich vor Ablauf der Versicherung nochmal Rechnungen einreiche? Aufgrund der Kündigung werde ich zumindest Lily noch vor Ablauf des Jahres nochmal dental röntgen lassen (wäre eh mehr als fällig). Das "müssen" sie ja dann noch zahlen, oder? Oder übersehe ich was?
 
  • #6.034
Ich denke eher das heisst,das es in diesem speziellen Fall bezahlt wird,was aber nicht heisst das es generell bezahlt wird bzw.bei erneuter Einreichung eines gleichen bzw.ähnlichen Falles das automatisch wieder erstattet wird.
Eine sogenannte Sonderfallregelung.
So kenne ich es auch.
 
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  • #6.035
Könnten mir Schwierigkeiten blühen, wenn ich vor Ablauf der Versicherung nochmal Rechnungen einreiche? Aufgrund der Kündigung werde ich zumindest Lily noch vor Ablauf des Jahres nochmal dental röntgen lassen (wäre eh mehr als fällig). Das "müssen" sie ja dann noch zahlen, oder? Oder übersehe ich was?
Von uns kommen auch noch Rechnungen. Noch ist Feli ja versichert.
 
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  • #6.036
Könnten mir Schwierigkeiten blühen, wenn ich vor Ablauf der Versicherung nochmal Rechnungen einreiche? Aufgrund der Kündigung werde ich zumindest Lily noch vor Ablauf des Jahres nochmal dental röntgen lassen (wäre eh mehr als fällig). Das "müssen" sie ja dann noch zahlen, oder? Oder übersehe ich was?

Ist dental Röntgen denn versichert? Auch wenn nix dabei rumkommt?
Das frag ich mich generell, laut Definition wäre das ja kein Versicherungsfall.
 
  • #6.037
Kann mir jemand weiterhelfen, was genau der markierte Teil bei der OP-Versicherung von Lassie zu bedeuten hat? Vor allem das mit den Behandlungskosten verstehe ich nicht … Was ist mit Behandlungskosten, die zu einer OP dazugehören?


lassie.jpg
 
  • #6.038
Kann mir jemand weiterhelfen, was genau der markierte Teil bei der OP-Versicherung von Lassie zu bedeuten hat? Vor allem das mit den Behandlungskosten verstehe ich nicht … Was ist mit Behandlungskosten, die zu einer OP dazugehören?


Anhang anzeigen 258179
Ohne die Versicherung zu kennen würde ich sagen, dass reine Vorsorge- und Behandlungskosten ausgeschlossen sind. Nachbehandlungskosten bei einer Operation sind nach meiner Erfahrung bei anderen Versicherungen bis zu einem gewissen Tag nach der OP mitversichert.
 
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  • #6.039
Kann mir jemand weiterhelfen, was genau der markierte Teil bei der OP-Versicherung von Lassie zu bedeuten hat? Vor allem das mit den Behandlungskosten verstehe ich nicht … Was ist mit Behandlungskosten, die zu einer OP dazugehören?


Anhang anzeigen 258179
Das ist ne reine OP-Versicherung. Behandlungskosten dürften hier nicht-OPs meinen. Wie "Katze hat Erkältung"
 
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  • #6.040
Danke euch! Ich finde das sehr verwirrend, wie es da steht … Behandlung, die zu den OPs gehört, sollte doch dazugehören – z.B. Infusionen direkt nach der OP, um Katze zu stabilisieren. Oder nicht?
Nachsorge, also Tage später nochmal zur Kontrolle z.B., nicht bei jeder OP-Versicherung, das ist klar. OP-unabhängige Sachen wie Erkältung kann man für den Preis und vor allem bei ner reinen OP-Versicherung natürlich auch nicht erwarten.
 

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