Wohnungssuche und Ehrlichkeit

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1. Januar 2010
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München und der Wohnungsmarkt - schrecklich. Ich suche seit langen Monaten und schreibe eifrig Bewerbungen, aber bisher erfolglos. Mir wurde einmal sogar direkt gesagt, dass man sich wegen den Katzen gegen mich entschieden hat obwohl Tierhaltung generell erlaubt gewesen wär. Einige Vermieter und Makler haben auch gestutzt als sie meinten "ne Katze oder sowas wär in Ordnung" und ich sagte ich hätte 2 Stück.
Mein Chef meinte vor kurzem ich solle einfach meine Katzen verschweigen, aber das fänd ich gefährlich weil in den Selbstauskünften immer die Klausel steht: "Bei unrichtigen Angaben ist die Wohnung zu räumen" (So oder so ähnlich). Mein Chef meint, da müsste schon viel passieren, dass sie mich wegen den Katzen rauswerfen können...
Soviel dazu, jetzt frage ich mich allerdings, ob ich einfach eine Katze verschweigen könnte, also das ich nur 1 Katze besitze. Ich glaub das ist lieber gesehen. Aber ist das wirklich besser als der Vorschlag meines Chefs oder genauso "betrügerisch"?
Nur um das mal zu sagen, ich will wirklich niemanden übers Ohr hauen, ich bin nur langsam verzweifelt. :oops:
 
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Also ich würde es lieber weiter mit Ehrlichkeit versuchen.

Es gibt sicher auch noch Vermieter, die auch gegen zwei Katzen nichts einzuwenden haben.

Wenn du sie ganz verschweigst, verlangt er nachher das du sie abgeben sollst.

Ich bin sogar so weit gegangen und hab mir die Katzenhaltung ausdrücklich im Mietvertrag schriftlich geben lassen. Sicher ist sicher.

Ich drück dir die Daumen das du eine passende Wohnung findest, wo deine zwei auch gerne gesehen sind
 
Hallo,
also ich glaube nicht, dass es gut wäre in der Selbstauskunft nur eine Katze zu erwähnen. Ich glaub zwar kaum, dass der Vermieter / die Verwaltung das rauskriegt, aber wenn doch, kann ich mir gut vorstellen, dass es Probleme gibt.
Hier wäre ein Link dazu: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

Vielleicht hilft es ja, wenn du selber eine Anzeige schalltest? Oder hier in Leipzig stehen in der Zeitung öfters Anzeigen, in denen darauf hingewiesen wird, dass der Vermieter das sozusagen privat, also ohne Hausverwaltung macht. Damit hatte ich selber bisher die besten Erfahrungen, da man dort eher was erreicht, als bei einer an festen Regeln hängenden Verwaltung.

Ich drücke dir die Daumen, dass du bald etwas passendes findest! :smile:

Grüße,
Diana
 
Vielen Dank für den Link!
Ich versuche alles, Hausverwaltungen, Makler, Vermieter. Gesuche habe ich auch schon diverse geschalten, gemeldet hat sich darauf noch nie jemand.
Auf die Wohnungen die ich bisher so besichtigt habe kommen auch immer so 70-100 Leute, die sich dafür bewerben.

Bisher hab ich nur telefonisch von "1 Katze" gesprochen, in die Selbstauskünfte hab ich mich das noch nicht getraut...

Ich hoffe ja inständig, das ich die zweite Wohnung von den dreien die ich vorgestern besichtigt habe bekomme :pink-heart:
 
"Ehrlich währt am längsten".
Ich drücke die Daumen, dass es mit der (Traum)Wohnung klappt.
Vielleicht ist ja auch ein katzenfreundlicher Vermieter dabei :)

Liebe Grüße
 
Naja also ich sehe das so:
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Wenn du nicht gefragt wirst, wieso solltest du dann von dir aus etwas erwähnen?
Klar, wenn explizit verlangt wird, dass du Angaben zu deinen Haustieren machen sollst, dann würde ich diese auch nicht verschweigen.
Aber ansonsten...

Ich habe damals bei meiner Wohnungssuche angegeben, dass ich keine Katzen habe.
Die kamen ja auch erst später :D Aber selbst da habe ich keinem Vermieter Bescheid gegeben, weil im Mietvertrag steht, dass Kleintiere erlaubt sind.

In unserem neuen Mietvertrag (wie ziehen um) ist das Ganze etwas detallierter:
- Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt, wenn der Vermieter einwilligt
- Die Erlaubnis des Vermieters ist nicht von Nöten, wenn davon auszugehen ist, dass das Kleintier keine größeren Schäden anrichtet.

D.h. wenn die Katzen keine Wände durchfressen, Türen zerkratzen und Badewannen demolieren, dann dürfen sie auch ohne vorherige Einverständniserklärung des Vermieters gehalten werden :D
So ungefähr.

In den meisten Standard-Mietverträgen ist das so geregelt. Und Katzen fallen unter Kleintiere.
 
In den meisten Standard-Mietverträgen ist das so geregelt. Und Katzen fallen unter Kleintiere.


Wo steht das?

Ich war immer der Meinung, dass nur Käfigtiere zu den Kleintieren zählen.

Selbst wenn man Frettchen in der Wohnung ohne Käfig hält müsste dies praktisch mit dem Vermieter abgesprochen werden.
 
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Wo steht das?

Ich war immer der Meinung, dass nur Käfigtiere zu den Kleintieren zählen.

Selbst wenn man Frettchen in der Wohnung ohne Käfig hält müsste dies praktisch mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Ich hatte das gerade wegen eines anderen Threads mal recherchiert - Du hast völlig Recht. Laut BGH-Urteil von 2007 zählen Katzen nicht zu den Kleintieren.

Daher kann man in Teufels Küche geraten, wenn man Katzen verschweigt. Wenn der Vermieter einen mag und behalten will, wird er wohl ein Auge zudrücken. Wenn aber nicht und er einen sogar gerne loswerden möchte, aus welchen Gründen auch immer, kann der Schuß ganz gewaltig nach hinten losgehen.

LG Silvia
 
Ich hab in Berlin eine Wohnung gesucht und war ehrlich. Selbst hier, bei soviel Leerstand, ist es mit 4 Katzen nicht einfach gewesen. Aber ich denke auch, Ehrlichkeit wärt am längsten.

viel Glück bei deiner Suche.
 
  • #10
Ich wohne ja sehr ländlich, habe aber festgestellt, dass es sehr schwierig ist, mit Katzen eine Wohnung zu bekommen. Sobald ich meine Tiere erwähnte, wollte man sich wieder melden, was sann nicht geschah. Ich habe dann eine Anzeige aufgegeben in der ich schrieb, "Miau, wir sind drei Katzenkinder und suchen eine Wohnung. Herrchen und Frauchen müssen erlaubt sein." Und es hatte geklappt. Ich bekam einige Angebote, zog es dann aber vor, mir selber ein Haus in Ostfriesland zu kaufen. Jetzt habe ich Plkatz für soviele Tiere wie ich haben will und brauchen keinen um Erlaubnis zu fragen.

LG Minimauser
 
  • #12
Ich habs mir abgewöhnt gleich in der ersten Mail zu fragen ob Haustiere erlaubt sind. Darauf meldet sich nämlich nie jemand zurück.
In den Selbstauskünften steht allerdings grundsätzlich immer die Frage nach Haustieren. Nur einmal hats gefehlt und ein anderes mal stand da: "Haben sie ein Haustier? Wenn ja, welche Rasse?". Da hab ich schlicht "Katze" geschrieben :cool:
 
  • #13
In den Gerichten ist man sich anscheinend unsicher, ob Katzen nun zu Kleintieren gehören, oder nicht.
Für München hab ich hier folgendes:

"Halten einer Katze
Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen
Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem
Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen. LG München Az.: 14S 13615/98"

und

"Keine Kündigung wegen Katze
Als der Wohnungseigentümer wechselte, bestand dieser auf dem im Mietvertrag enthaltenen Verbot jeglicher Tierhaltung. Da die Katze auch nach einer Abmahnung weiterhin in der Wohnung blieb, kündigte der Vermieter seinen Mieter fristlos. Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Zum einen, argumentierten die Richter, könne ein Vermieter die Haltung von Kleintieren (u.a. Katzen) nicht vertraglich verbieten. Zum anderen sei die behauptete Allergie der Ehefrau des Eigentümers nur vorgeschoben, weil der Vermieter selbst einen Hund halte. Angesichts dessen sei es nicht als grob missachtender bewusster Vertragsverstoß zu werten, wenn sich die Mieter nicht von ihrer Katze trennen wollten. Im übrigen sei das Risiko, der Katze zu begegnen, nicht größer als die Wahrscheinlichkeit, anderen Katzen über den Weg zu laufen. LG München Az.: 14S13615/98"
 
  • #14
Ja da gibt es wirklich uneinheitliche Urteile ob Katzen nune Kleintiere sind oder nicht...Im Zweifel immer nach Urteilen aus dem Raum in dem man lebet suchen und ggf damit argumentieren.

Als ich damals mit ne Wg noch mit dem Meerschweinchen (damals 5,leider mittelerweile alle über die RBB) gesucht habe wurde es erst zum Problem wenn man die Anzahl nannte. Irgenwann hab ich nur noch allgemein Meerlis gesagt und da gings dann besser.
Aber bei meinem Vermieter hatte ich dann Glück der hielt selbst welchen und meinte wenn die Mitbewohner nix dagen haben dann kein Problem.

Also ich würde es also je nach Situation mal so oder mal so machen je nachdem wie der Makler, Vermieter etc so drauf ist.
 
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  • #15
Also, wir haben auch eine Wohnung zu vermieten (aber nicht in München) und hätten absolut nichts gegen Mieter mit Haustieren einzuwänden, egal ob Katzen, Hund oder Kleintiere. ABER: ich wüsste schon gerne VORHER, wer alles in die Wohnung einzieht bzw. ob ein Tier (oder mehrere) geplant sind.
Ich finde, dass hat etwas mit Vertrauen zu tun. Ich bringe dem Mieter ja auch Vertrauen entgegen, sonst würde ich ihm nicht die Wohnung anvertrauen und ich erwarte auch, dass er zu mir Vertrauen hat und ehrliche Angaben macht!
 
  • #16
Wir haben uns neulich eine Wohnung angesehen und dann gefragt, wies mit Katzen aussieht.
"Kein Problem, solange...."
Solange es nicht 8 sind, man aber nur 2 angibt, man kein Streu ins Klo kippt, die WOhnung nicht nach Pumakäfig stinkt etc...
Balkonvernetzung kein Thema...

Und das war nichtmal ein privater Vermieter, sondern ne größere Firma, wo es als nicht drauf ankommt, ob wir zusagen oder nicht.

Also gib die Hoffnung nicht auf.

Und ICH würd ehrlich sein.
Man weiß nie, warum auf einmal der Vermieter oder Hausmeister in der Bude steht, Wasserschaden, wasauchimmer.
Und da ständig Angst haben?

Lg
 
  • #17
Ich habe bei der letzten Anzeige auch reingesetzt "Haustiere nach Absprache". Da heutzutage ja leider immer mehr Deppen meinen, sie müssten die Kobra, Tarantel oder das Krokodil unbedingt als "Haustier" halten, möchte ich schon als Vermieter noch ein Wort mitreden.

Und als Mieter würde ich auch lieber auf Ehrlichkeit bauen - dann kann mir hinterher keiner ans Zeug flicken. Ich würde mich auch nicht drauf verlassen, das Katzen als Kleintiere vor Gericht gewertet werden UND das die Anzahl unerheblich ist. Dazu sind die Urteile und Ansichten der Richter noch viel zu unterschiedlich.


Bei den drei Puschels meiner Mieterin hab ich allerdings schon mal angeregt, dass wir die drei als "Bestandteil der Mietsache" deklarieren, die bei Auszug selbstverständlich in der Wohnung verbleiben müssen :cool: - warum hat die das nur vehement "als total blöde Idee" abgelehnt?:hmm:
 
  • #18
Ich habe heute eine Zusage bekommen!!! MIT ehrlicher Angabe der Katzen ;)
Ich freu mich so, ich such schon seit Monaten und es hat mich unerwartet getroffen! Eine echte Traumwohnung! Ich hab sie vorgestern besichtigt und habs eigendlich unter "Tolle Wohnung, schade das ich sie nicht bekomme" verbucht.
Da sieht man mal wieder, Ausnahmen bestätigen auch mal bei Murphys Gesetz die Regel: Kaum eröffnet man einer breiten Masse von Menschen, dass es unmöglich ist eine Wohnung zu finden, und *zack* schon hat man sie. :D

Und da die Miete etwas teurer ist, haben meine Chefs auch eine Gehaltserhöhung für die nächsten Monate angekündigt. Hehehe :cool:
 
  • #19
GRATULIERE :) - es musste ja auch mal klappen. Das freut mich für dich - und ... kannste nicht mal deine Chefs mit meinem Chef reden lassen? :grin: - möchte auch mehr Geld *lach*
 
  • #20
In den Gerichten ist man sich anscheinend unsicher, ob Katzen nun zu Kleintieren gehören, oder nicht.
Für München hab ich hier folgendes:

"Halten einer Katze
Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen
Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem
Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen. LG München Az.: 14S 13615/98"

und

"Keine Kündigung wegen Katze
Als der Wohnungseigentümer wechselte, bestand dieser auf dem im Mietvertrag enthaltenen Verbot jeglicher Tierhaltung. Da die Katze auch nach einer Abmahnung weiterhin in der Wohnung blieb, kündigte der Vermieter seinen Mieter fristlos. Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Zum einen, argumentierten die Richter, könne ein Vermieter die Haltung von Kleintieren (u.a. Katzen) nicht vertraglich verbieten. Zum anderen sei die behauptete Allergie der Ehefrau des Eigentümers nur vorgeschoben, weil der Vermieter selbst einen Hund halte. Angesichts dessen sei es nicht als grob missachtender bewusster Vertragsverstoß zu werten, wenn sich die Mieter nicht von ihrer Katze trennen wollten. Im übrigen sei das Risiko, der Katze zu begegnen, nicht größer als die Wahrscheinlichkeit, anderen Katzen über den Weg zu laufen. LG München Az.: 14S13615/98"

Die Urteile sind aber von 98, während das BGH-Urteil aus dem Jahr 2007 stammt. Außerdem sind BGH-Urteile so etwas wie letztinstanzliche Entscheidungen, also Landgerichtsurteilen übergeordnet. Von daher würde ich mich als Mieter nie darauf verlassen, dass ich vor Gericht Recht bekomme.

LG Silvia
 

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