Wohnungskatze will raus

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Meko

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7. September 2022
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Hallo zusammen!

Vor genau einem Jahr haben wir uns 2 Kätzchen geholt und die beiden sind Wohnungskatzen. Die kleine Suki ist ne ganz schüchterne und eher ängstliche Katze, hat deswegen auch kein Interesse nach draußen zu gehen. Der Haru im Gegensatz ist mehr der Abenteurer und sehr neugierig, will immer alles sehen.

Wir wohnen im 1. Stock und lassen die beiden auch seit Anfang Sommer immer auf dem Balkon raus. Vor 2 Wochen ist Haru vom Balkon gefallen (würde ihm nicht zutrauen, dass er selbst runtergesprungen ist) und seit dem will er ständig raus. Er miaut ununterbrochen, fängt schon früh so ab 4-5 Uhr morgens an und das auch LAUT. Habe ihm schon das Fenster in meinem Zimmer angeboten, das er da ab und zu auf der Fensterbank chillen kann, doch heute konnte ich ihm ansehen, dass er von da runterspringen wollte.

Ich habe keine Ahnung, ob ich ihn überhaupt als Freigänger haben möchte.. hätte viel zu viel Angst um ihn und möchte auch nicht, dass der Hausmeister ihn sieht und es den Vermietern petzt.:LOL: Außerdem wüsste ich gar nicht wie ich das machen soll. Wenn er von Balkon springt, wie würde er wieder hochkommen? Ich bin ja nicht die ganze Zeit im Wohnzimmer und würde ihn dann ja gar nicht hören. Und wenn ich ihn von meinem Fenster aus rauslassen würde dann würden die Nachbarn das Gemautze mitbekommen und das will ich ja auch nicht.

Ich weiß echt nicht was ich machen soll!! :(
Hattet ihr auch so nen Fall??

Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße,
Meko
 
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Den Balkon mit einem Netz absichern und ihn zu festen Zeiten rauslassen.

Die beiden sind also etwa 1 Jahr alt?
Sind sie (vor allem er) kastriert?
 
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Hallo 🙋‍♀️

Vor 2 Wochen ist Haru vom Balkon gefallen

Habe ihm schon das Fenster in meinem Zimmer angeboten, das er da ab und zu auf der Fensterbank chillen kann, doch heute konnte ich ihm ansehen, dass er von da runterspringen wollte.

Wenn du die Katzen auf den Balkon bzw. ans offene Fenster lässt musst du das sichern, ansonsten ist es viel zu gefährlich. Du kannst von Glück sagen, dass dem Kleinen nichts passiert ist bei dem Sturz.
Mach den Balkon katzensicher (Netz) dann kannst du beide da rauslassen.
 
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Hallo, ja, so ein Exemplar habe ich hier sitzen. Saba war vier Jahre lang reine Wohnungskatze. Seit wir hier wohnen wollte sie immer raus, ist mir auch immer wieder abgehauen, wenn ich die Wohnungstüre geöffnet habe. Das hat sie früher nie gemacht. Jetzt sind meine Katzen seit knapp fünf Jahren Teilzeitfreigänger (abends müssen sie reinkommen und dürfen vormittags wieder raus) in eigentlich nicht freigängertauglicher Umgebung. Balkon und ein Fenster zum Gucken haben Saba nicht gereicht.

Aus deinen Zeilen entnehme ich, dass bei dir weder Balkon noch Fenster gesichert ist. Du hattest wirklich Glück dass deinem Katerchen nichts passiert ist und er nicht abgehauen ist und sich verlaufen hat. Ich würde dir dringend empfehlen, den Balkon und das Fenster zu sichern. Den Balkon kannst du dann katzenfreundlich gestalten.
 
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Ziemlich blöde Situation, oder?
Wenn der Vermieter nichts von den Katzen weiß, kannst du ja schlecht Balkon und Fenster sichern.
Vielleicht einfach ehrlich sein und mit dem Vermieter reden und es dann für die Katzen sicher machen.
Weil ohne Sicherung auf den Balkon oder ans Fenster ist wirklich gefährlich, da habt ihr wirklich Glück gehabt, dass nichts passiert ist.
 
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Den Balkon mit einem Netz absichern und ihn zu festen Zeiten rauslassen.

Die beiden sind also etwa 1 Jahr alt?
Sind sie (vor allem er) kastriert?
Das wäre für mich auch die erste Frage: Sind die beiden bzw. der Kater überhaupt für Freigang geeignet?
Sprich für mich ist er
- durchgeimpft
- kastriert
- mind. 1 Jahr alt
- auf FeLV und FIV getestet
- und ist die Gegend freigängertauglich?
 
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Das wäre für mich auch die erste Frage: Sind die beiden bzw. der Kater überhaupt für Freigang geeignet?
Sprich für mich ist er
- durchgeimpft
- kastriert
- mind. 1 Jahr alt
- auf FeLV und FIV getestet
- und ist die Gegend freigängertauglich?
Ich hatte mich das jetzt in erster Linie gefragt, wegen seines Drangs rauszukommen. Immerhin wandern Kater ja weeeeit, weit, weit, um eine rollige Katze zu finden.
 
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Ich hatte mich das jetzt in erster Linie gefragt, wegen seines Drangs rauszukommen. Immerhin wandern Kater ja weeeeit, weit, weit, um eine rollige Katze zu finden.
Mich hat vor allem das Wort "Kätzchen" irritiert. Nach einem Jahr dürften sie zwar über ein Jahr alt sein, aber wer weiß, wie alt sie beim Einzug waren und ob es wirklich "genau" ein Jahr ist.
Ich muss bei solchen Zeitangaben oft an eine gute Bekannte decken, die mir mal mit freudestrahlendem Gesicht erzählte, sie sei "vor genau einem Jahr" in die Stadt gezogen. Das war im Juli. Sie war im Oktober während der O-Woche für die Erstis nach Münster gezogen...
 
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Ein paar Faktoren welche nicht so optimal sind.
-keine Genehmigung vom Vermieter
-Fenster und Balkon nicht gesichert
-zwei Katzen mit unterschiedlichen Temperamenten/Befürfnissen

Als erstes solltest du deine Katzen in rechtlich trockene Tücher bringen und sie dir vom VM genehmigen lassen. Es ist doch sehr leichtsinnig ohne Erlaubnis des VM sich Tiere anzuschaffen, wenn diesen dann droht bei Entdeckung abgegeben werden zu müssen. Das ist schlimm für die Katzen und schlimm für dich..und willst du nächsten 15-20 Jahre immer damit Leben, deine Katzen verstecken zu müssen? Noch dazu klappt das so oder so nicht, denn man sieht die Katzen an Fenstern sitzen, hört sie manchmal auch ausserhalb der Wohnung und alleine anhand der Menge an Müll in den Tonnen, sieht irgendwann Einer früher oder später, das du wohl Tiere haben musst.
Das ist wirklich grober Murks von dir gewesen, dir Tiere anzuschaffen ohne zu wissen, ob du sie überhaupt halten darfst!


Dann solltest du den Balkon sichern (auch hier braucht es meist eine Genehmigung von Seiten des VM's), wenn du den Balkon nicht sichern darfst oder kannst (weil z.B die Katzen geheim gehalten werden), kannst du die Katzen nicht auf den Balkon lassen, weil ungesichert ist das viel zu gefährlich!
Fenster sichern kannst du auch ohne Genehmigung des VM's. Solange die Sicherung rückstandlos entfernbar ist und nicht fest verbaut wird z.B Fliegennetze (aus Fiberglas), darf man das ohne Genehmigung von Seiten des VM's anbringen. Es gibt im Handel z.B Spannrahmen mit Insektenschutznetzen (bitte die Variante Fiberglasnetz nehmen, die einfachen Netze kriegen Katzen aufgeschlitzt) für viele Fenstertypen. ..da kannst du also sofort ein-zwei Fenster absichern.

Katze und Kater ist von der Art und Weise wie diese spielen häufig nicht ganz so ne dolle Kombi. Es kann durchaus sein, dass deinem Kater schlicht und ergreifend nur elends langweilig ist und das Spielen mit seiner schüchternen Schwester ihn nicht genug auslastet.
Vielleicht ist der Drang nach Draussen dadurch begründet. Versuch' den Kater noch mehr regelmässig auszulasten mit Clickern z.B, vielen Spielangeboten über den Tag verteilt, viele Dinge zum erkunden z.B Fummelbretter, wechselnde Spielzeuge wie mal einen Rascheltunnel, eine Spielschiene, ein Karton mit Löchern drin etc., dazu ein-zwei Fenster, welche gesichert sind und somit häufig offen sein können.
Vielleicht lässt sich so der starke Drang nach draussen abmildern.

In den Freigang nur wenn die Katzen kastriert, voll geimpft und gechipt sind. Und auch hier erst denken und dann erst rauslassen. Z.B wie kommen die Katzen zu dir in den ersten Stock rein und raus? Durchs Treppenhaus ist leider keine gute Idee, weil da braucht nur ein Nachbar sich beschweren und schon kann dir der VM das unterbinden. Also wäre wahrscheinlich vom ersten Stock aus eine Variante mit einer Katzenleiter vom Balkon oder einem der Fenster nach unten eine Lösungsmöglichkeit, hier aber auch erst abklären ob dein VM sowas gestattet..
Solange es keinen gesicherten Weg gibt, wie die Katzen rein und raus kommen, solltest du die Katzen auch nicht raus lassen.
 
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  • #10
So weit ich weis, sind Tierhalteverbote im Mietvertrag unwirksam, also nicht rechtskräftig.
Nur wenn Vermieter nachweisen kann, dass das in der Wohnung gehaltene Tier in der Wohnung Schaden anrichtet (z.B. der Fussboden/Türen zerkrazt )
oder fast alle Vermieter sich gestört fühlen, kann ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden.
 
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  • #11
So weit ich weis, sind Tierhalteverbote im Mietvertrag unwirksam, also nicht rechtskräftig.
Soweit ich weiß, kommt es auch darauf an, in welchem Bundesland man lebt. Da haben unterschiedliche Gerichte schon sehr unterschiedliche Urteile gefällt.
Zudem sind allgemeine Verbote (für beispielsweise Kleintiere) unwirksam - worunter hier Katzen fallen, dort aber wiederum nicht und demnach ein Verbot wirksam sein kann oder man eben die Erlaubnis zuvor benötigt. Steht also im Mietvertrag, dass Tiere nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt sind und man holt sich ohne die Erlaubnis welche, ist das ein Grund, aus der Mietsache zu fliegen, sofern man die Tiere nicht abgibt.
 
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  • #12
Katzen sind keine Kleintiere, daher werden sie auch nicht dazu gezählt.
Sonst könnte man ja auch Chihuahuas oder doese gruseligen Toy Mini Hunde darunter zählen 😅
Wenn ein Vermieter einen Grund, der nachvollziehbar ist, vorweisen kann, dann ist so ein Verbit wirksam.
Ich war mal auf einem Seminar, wo das angesprochen wurde. Teilweise reicht es schon, wenn ein Vermieter sagt, dass er einen neuen Laminat Boden in der Wohnung hat verlegen lassen und keine Kratzer darin haben möchte. (Wird sicher nicht überall als Grund ausreichen, aber meistens wohl schon).
Ist also trotzdem nicht ganz so einfach...
 
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  • #13
Katzen sind keine Kleintiere, daher werden sie auch nicht dazu gezählt.
Wir hatten die Diskussion kürzlich erst. Ich weiß aber nicht mehr wo. Es kommt darauf an, wo du lebst (glaube ich). Grundsätzlich zählen Katzen aber zu den Kleintieren nach neuem Beschluss. Das ist nicht mehr beschränkt auf Käfig oder Terrarium.

Wie war das jetzt noch, @GroCha ?
Ich blicke da nämlich immer noch nicht so recht durch. Demnach auch möglich, dass ich hier falsche Informationen dazu gebe gerade.
 
  • #14
Ich habe keine Ahnung, ob ich ihn überhaupt als Freigänger haben möchte.. hätte viel zu viel Angst um ihn und möchte auch nicht, dass der Hausmeister ihn sieht und es den Vermietern petzt.:LOL:

Das solltest du dann aber mal ganz dringend nachholen oder meinst du das fällt nicht auf?
Ich sehe meine immer deutlich am Fenster von draußen aus.

Rauslassen oder nicht ist natürlich immer so eine Sache.
Wie viel beschäftigst du dich denn mit dem Kater, wwie viel spielt er mit der anderen Katze?
 
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  • #15
Wir hatten die Diskussion kürzlich erst. Ich weiß aber nicht mehr wo. Es kommt darauf an, wo du lebst (glaube ich). Grundsätzlich zählen Katzen aber zu den Kleintieren nach neuem Beschluss. Das ist nicht mehr beschränkt auf Käfig oder Terrarium.

Wie war das jetzt noch, @GroCha ?
Ich blicke da nämlich immer noch nicht so recht durch.

"
Sind Hunde und Katzen Kleintiere?
Nein. Wollen Sie einen Hund oder eine Katze halten, brauchen Sie hierfür das Einverständnis des Vermieters."

Mietrecht und Tierhaltung: Was ist mit Hund und Katze?​

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere. Daher sind sie in der Wohnung als Haustiere nicht automatisch erlaubt. In der Regel bedarf es der Zustimmung durch den Eigentümer. Diesem steht somit ein Prüfungsrecht zu. Er ist also frei in der Entscheidung, ob er der Haltung zustimmt oder nicht. Er darf allerdings einer Mietwohnung mit Haustieren wie Hunden oder Katzen nicht generell widersprechen. Vielmehr obliegt ihm die Pflicht, den Sachverhalt je Einzelfall zu prüfen.

Mietrecht & Haustiere - Tierschutz-Bußgeldkatalog 2022
 
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  • #16
"
Sind Hunde und Katzen Kleintiere?
Nein. Wollen Sie einen Hund oder eine Katze halten, brauchen Sie hierfür das Einverständnis des Vermieters."

Mietrecht und Tierhaltung: Was ist mit Hund und Katze?​

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere. Daher sind sie in der Wohnung als Haustiere nicht automatisch erlaubt. In der Regel bedarf es der Zustimmung durch den Eigentümer. Diesem steht somit ein Prüfungsrecht zu. Er ist also frei in der Entscheidung, ob er der Haltung zustimmt oder nicht. Er darf allerdings einer Mietwohnung mit Haustieren wie Hunden oder Katzen nicht generell widersprechen. Vielmehr obliegt ihm die Pflicht, den Sachverhalt je Einzelfall zu prüfen.

Mietrecht & Haustiere - Tierschutz-Bußgeldkatalog 2022
Joa und andere Quellen sagen wieder, dass sie zu Kleintieren zählen und eben nicht pauschal verboten werden, sondern begründet abgelehnt werden müssen 🤷‍♂️
 
  • #17
Joa und andere Quellen sagen wieder, dass sie zu Kleintieren zählen und eben nicht pauschal verboten werden, sondern begründet abgelehnt werden müssen 🤷‍♂️
Sinds denn seriöse Quellen?
 
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  • #18
Sinds denn seriöse Quellen?
Aus 2022

“Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verbotenwerden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf.“ (Details zur Katzenhaltung in der Mietwohnung | Mietrecht 2022)

Die Haltung einer Zweitkatze ist zudem Tierschutzgesetz-konform und sollte grundsätzlich kein Problem darstellen. Anders ist der Fall gelagert, wenn explizit im Mietvertrag die Zustimmungsbedürftigkeit vereinbart ist, dann könnte der VM evtl. tatsächlich die Zustimmung für die Erstkatze widerrufen…
 
  • #19
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