Vermieter verbietet Netz am Balkon! Kennt jemand guten Anwalt?

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Opa Charly

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24. September 2012
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Hallo Ihr Lieben,

ich würde gern auf meinem Balkon ein Katzennetz anbringen. Ich würde es durch eine Firma machen lassen, die Teleskopstangen an die Balkonbrüstung schrauben (die Mietsache an sich würde also weder verändert noch beschädigt).

Ich wollte mir Erlaubnis bei meinem Vermieter holen. Der hat mir jetzt die Anbringung verboten, allerdings ohne Begründung.

Hat jemand von euch schon mal ne Klage durch und kennt einen guten Anwalt, der sowas durchboxen kann?

Danke + LG, Katja
 
A

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Er braucht Dir keine Begründung zu liefern- er kann sich darauf berufen, daß das Netz die optische Erscheinung des Balkons/ der Wohnanlage beeinträchtigt.

Das AG Neukölln hat 2012 mit dem Aktenzeichen 10G 456/11 geurteilt, daß das Anbringen eines Netzes nicht zwangsläufig zur Katzenhaltung gehört, das Anbringen eines solchen Netzes stellt eine Beinträchtung der Außenwirkung dar, unabhängig davon, ob die "Bausubstanz" beschädigt wird oder nicht.

Entscheidend ist hier die Außenwirkung des Gebäudes- so urteilte auch schon das AG Oberhausen, Aktz. 34 C 130/10 im Mai 2010.

Fachmann für solche Fragen wäre ein Fachanwalt für Mietrecht.

Es gab in den 90ger Jahren verschiedene Urteile, die das Anbringen von Katzennetzen und Co. für rechtens und nicht "die Außenwirkung störend" ansehen und daher die Vermieter zur Duldung verurteilten- diese Ansicht hat sich aber in den letzten Jahren geändert.

Es bleibt Dir natürlich unbelassen, evtl. eine "Durchfechtung" bis zum OlG durchzuziehen...die Chancen dafür stehen allerdings nicht gut. Wenn man sich die Urteile der letzten Jahre so ansieht- dann sehen die allermeisten Gerichte die Vermieter im Recht- eben weder des optischen Eindrucks.

Bis vor ein paar Jahren galt noch- ein Netz ist zu dulden, wenn es völlig unsichtbar - für evtl. Nachmieter- zurückbaubar bzw. zu entfernen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deinem Vermieter steht es zu, dass er dir das verbietet, da ist eine Klage sinnlos.

Hast du dir mal überlegt, ein abbaubares Katzennetz zu basteln, dass du nur aufstellst, wenn die Katzen auch raus dürfen?
 
..es gibt auch genügend positive Urteile FÜR ein Katzennetz..dass es ein FA für Mietrecht sein muss, weiß ich..aber ich frage ja nach einem, mit dem jemand schon mal einen Erfolg hatte..jeder Fall ist irgendwie anders..aber ich will einen der es drauf hat..und mir vorher sagen kann, ob sich klagen lohnt. Oder eben nicht
 
Die positiven Urteile für die Katzenhalter datieren bis ins Jahr 2001. Danach hat sich das "gedreht".

Kein seriöser Anwalt wird Dir zu einem solchen Prozess raten- eher zu Einigung- den Balkon "temporär" zu sichern, also, nur während der Zeit, die die Katzen draußen verbringen.
 
Was spricht denn gegen ein abbaubares Katzennetz?
 
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Er braucht Dir keine Begründung zu liefern- er kann sich darauf berufen, daß das Netz die optische Erscheinung des Balkons/ der Wohnanlage beeinträchtigt.

[...]

Entscheidend ist hier die Außenwirkung des Gebäudes- so urteilte auch schon das AG Oberhausen, Aktz. 34 C 130/10 im Mai 2010.

[...]

Das Ganze funktioniert nur, wenn (vorab) im Mietvertrag festgehalten. Das ist bei den Wenigsten der Fall. Wäre dieselbe Laier wie auffallender Sonnenschirm, Balkonbepflanzung, etc.

Charly ... explizite Empfehlung bzgl. Anwalt kann ich dir leider nicht geben. Bist du im Mieterschutzbund? Vielleicht können dir dir weiterhelfen ...
 
..nein leider nicht im Mieterschutzbund, aber mit Rechtsschutzversicherung..deswegen hätte ich eigentlich nichts zu verlieren...
 
  • #10
Das Ganze funktioniert nur, wenn (vorab) im Mietvertrag festgehalten. Das ist bei den Wenigsten der Fall. Wäre dieselbe Laier wie auffallender Sonnenschirm, Balkonbepflanzung, etc.

Sorry, das ist Blödsinn!

Warum muss ein Vermieter vorher im Mietvertrag festhalten, dass man nichts fest an der Fassade (seinem Eigentum) anbringen darf?

Bei Sonnenschirmen oder Balkonbepflanzungen handelt es sich aber gerade um reversible "Anbauten", die weder die Fassade (Eigentum des Vermieters) beschädigen, noch geeignet sind das optische Erscheinungsbild der Mietsache zu beeinträchtigen. Ich verweise mal auf das "Satellitenschüssel-Urteil" und da ging es um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, da wirst Du mit einem Katzennetz u.U. baden gehen.

Du vergleichst Äpfel mit Brinen und Deine Rechtsauffassung dürfte sich nicht durch aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung belegen lassen.
 
  • #11
Sorry, das ist Blödsinn!

Warum muss ein Vermieter vorher im Mietvertrag festhalten, dass man nichts fest an der Fassade (seinem Eigentum) anbringen darf?

Bei Sonnenschirmen oder Balkonbepflanzungen handelt es sich aber gerade um reversible "Anbauten", die weder die Fassade (Eigentum des Vermieters) beschädigen, noch geeignet sind das optische Erscheinungsbild der Mietsache zu beeinträchtigen. Ich verweise mal auf das "Satellitenschüssel-Urteil" und da ging es um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, da wirst Du mit einem Katzennetz u.U. baden gehen.

Du vergleichst Äpfel mit Brinen und Deine Rechtsauffassung dürfte sich nicht durch aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung belegen lassen.

Es geht ja nicht um eine fixe, bauliche Veränderung :confused: Teleskopstangen kann man rückstandlos jederzeit entfernen.

Wo sollte da der Unterschied liegen? Und nein, ich habe kein Jura studiert. Mein Mann schon.

Falls ich irre, habe ich damit aber auch kein Problem.


Grüße
 
  • #12
Es geht ja nicht um eine fixe, bauliche Veränderung :confused: Teleskopstangen kann man rückstandlos jederzeit entfernen.

Wo sollte da der Unterschied liegen? Und nein, ich habe kein Jura studiert. Mein Mann schon.

Falls ich irre, habe ich damit aber auch kein Problem.


Grüße

Bin davon ausgegangen, dass Du eine fixe Konstruktion meintest, sorry. :oops:

Bei einer Teleskopstangenkosntruktion mit weißem Netz vor weißer Fassade z.B. im 14. Stock wird sich der Vermieter wohl weder auf eine Beschädigung der Fassade berufen können noch auf eine Beeinträchtigung der optischen Erscheinung.

Aber auch wenn eine solche mietvertragliche Vereinbarung existieren sollte, wäre diese im geschilderten Falle vermutlich eine unzulässige Benachteiligung und somit unwirksam.

Die Saches ist halt stark einzelfallabhängig. Seriöserweise wird niemand generell sagen können, dass Katzennetze nicht angebracht werden dürfen oder aber immer angebracht werde dürfen.

@TE: Kennst Du niemanden in Deinem Bekanntenkreis, der schon mal Ärger mit dem Vermieter hatte und Dir einen FA für Mietrecht empfehlen kann?
 
  • #13
@TE: Kennst Du niemanden in Deinem Bekanntenkreis, der schon mal Ärger mit dem Vermieter hatte und Dir einen FA für Mietrecht empfehlen kann?

Nein, eben leider nicht.. ich würde mich auch nicht bis aufs Letzte streiten, wenn ich diese Auf- und Abbauvariante kennen würde, aber ich sehe auch nicht ein, dass man sich Gedanken macht, wie man es möglichst unscheinbar macht und ohne etwas zu beschädigen und vorher auch noch nachfragt und dann einfach eine "Ein-Satz-Antwort" bekommt, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird.
 
  • #14
Nein, eben leider nicht.. ich würde mich auch nicht bis aufs Letzte streiten, wenn ich diese Auf- und Abbauvariante kennen würde, aber ich sehe auch nicht ein, dass man sich Gedanken macht, wie man es möglichst unscheinbar macht und ohne etwas zu beschädigen und vorher auch noch nachfragt und dann einfach eine "Ein-Satz-Antwort" bekommt, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird.

Dann erzähl doch vielleicht mal ein bisschen mehr von Deiner Situation. In welcher Etage wohnst Du? Wie hast Du dir vorgsetellt das Netz zu befestigen? Würdest Du das Netz in Fassadenfarbe beschaffen? Hälst Du es bei möglichst unvoreingenommener Betrachtung für möglich, dass durch das Netz das optische Erscheinungsbild des Mietobjktes beeinträchtigt wird? Wohnst Du gar in einem denkmalgeschützten Objekt?

Mit einer "Mir egal was die sagen, hauptsache Katzennetz am Balkon"-Haltung wirst Du auch mit dem besten Anwalt den kürzeren ziehen.;)
 
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  • #15
..wo gibts n sowas? bin ich bei meinen Recherchen noch nicht drauf gestoßen..dagegen würde gar nix sprechen.

Such mal hier im Forum bzw. frag mal hier nach. Hier gibt es einige, die bereits ihr eigenes Katzennetz so gebaut haben, dass sie es ein und ausfahren können. Ich glaube, zum Teil mit Teleskopstangen oder so. Ich denke, dass wäre eine Lösung, bei der du und dein Vermieter in Frieden miteinander könnt. Man muss ja nicht immer gleich Streit anzetteln. :)
 
  • #16
Ich möchte das Netz von katzensicherheiten.de anbringen lassen. Das passiert durch Teleskopstangen, die an die Balkonbrüstung angeschraubt werden. Ich wohne ganz oben (was bei uns der dritte Stock ist) Das Haus ist rot verklinkert. Das Wohngebiet besteht aus 8 Blöcken. Mein Block und auch der Balkon geht "nach hinten" raus. Da ist nur Wald, sonst nichts. Ich schaue auf die Natur. Man müsste also bewusst rauf auf den Balkon schauen. Von der Straße im fahrenden Auto (50 km/h) dürfte einem das Netz dann kaum auffallen. Und wenn jemand hier parkt, dann müsste er auch bewusst hoch schauen und würde den Balkon nur von der Seite sehen. Frontal geht nicht, weil da ist Wald..
Ich habe meinem Vermieter natürlich ausführlich geschildert, dass das Netz professionell angebracht werden wird und auch wie es aussehen wird.
Ich habe mir die Mühe gemacht, alles zu erklären und habe nur den Satz bekommen: "in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 31. Juli 2013 und teile mit, dass ich keine Erlaubnis zur Anbringung der Katzensicherung erteile."

Wenn wenigstens als Begründung was gekommen wäre...aber nichts!

Nachtrag: selbst wenn es rein juristisch nicht erforderlich wäre für den Vermieter zu begründen, wäre es doch ein fairer Umgang, die Ablehnung zu begründen
 
  • #17
Dann frage mal nach, auf welche rechtliche Grundlage er sich beruft.
Wäre doch auch mal interessant zu wissen.
Oder hast du das schon?
 
  • #18
vielen Dank für Eure Antworten.

Da ich mich eigentlich auch nicht rumstreiten möchte, habe ich meinem Vermieter jetzt noch mal die Frage nach triftigem und sachlichem Grund seiner Ablehnung gefragt.

Ich will mir alles offen halten..streiten (natürlich als letzte Option), eine Einigung, bzw. diesen Kompromiss abbauen/aufbauen finde ich gut..habe ich jetzt auch schon angefragt bei der Firma

..ich will einfach keine selbstgebastelte Lösung, weil ich das nicht kann und auch niemanden habe, der davon Ahnung hat.
 
  • #19
Dann frage mal nach, auf welche rechtliche Grundlage er sich beruft.
Wäre doch auch mal interessant zu wissen.
Oder hast du das schon?

§ 903 Satz 1 BGB:
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

Logisch, oder?

Wenn ich ein Netz an dem Balkon des Vermieters anbringen will, muss ich eine Anspruchsgrundlage haben, die es mir erlaubt und da wäre nur Art 2 Abs. 1 GG in Sicht, der aber mit Art 14 GG in Einklang zu bringen ist und da finde ich, ist eine eindeutige Antwort schwierig...:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #20
..ja, es kann nie die gleiche Antwort geben, die pauschal für alle gelten kann, aber genau deshalb will ich ne Begründung!! Und da man deutsche Gesetze manchmal ziehen kann wie Kaugummi, braucht man eben einen guten Rechtsverdreher, der den Kaugummi in die für mich richtige Richtung zieht..
 

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