Vermieter reagiert nicht auf meine schriftliche Erlaubnis-Einholung für die Katzenhaltung in der Wohnung

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addifix

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Hallöchen
:)



Ich möchte mir zusammen mit meinem Sohn (10) gerne 2 Katzen zulegen. Wir wohnen in einer 2,5 Zimmerwohnung und haben uns bereits seit über einem Jahr mit dem Wunsch beschäftigt. Die aktuelle Rechtsprechung hierzu ist mir bekannt und ich haben den Vermieter "ganz artig" um seine Erlaubnis gebeten und diverse evtl. Befürchtungen, die er haben könnte im Vorfeld wegargumentiert. Das Schreiben habe ich am 09.08.2020 geschickt.Er hat sich bis heute nicht geäussert. Unser Hausmeister wohnt im EG, ebenfalls als Mieter in dem Mehrfamilienhaus. Er ist direkter Ansprechpartner des Vermieters und ich habe ihm schon vor längerer Zeit von meinem Vorhaben erzählt. Er findet es absolut ok, würde mir sogar Regale für catwalks etc. anbringen. Da sich der Vermieter bisher nicht gemeldet habe, habe ich den HM gebeten mal nachzuhaken. Der Vermieter hat ihm gegenüber Bedenken geäußert, die aber offenbar nur auf Annahmen beruhen, eine Katze zerkratzt alles und eigentlich will er nicht so gerne Tiere im Haus haben...die anderen Mieter habe ich gefragt - keiner hat was dagegen. Selbst mein Hausmeister hat dem Vermieter nochmal gegenüber erwähnt, dass er sich keine Sorgen machen müsste, er selbst hätte vor Jahren ebenfalls ja mal einen kleinen Hund und auch 2 Katzen gehabt. Ich möchte dem Vermieter eigentlich nicht hinterher telefonieren, zudem finde ich eine schriftliche Antwort, egal ob positiv oder negativ immer besser. Mich ärgert es aber, dass der Vermieter offenbar dem HM gegenüber eine Haltung zu dem Thema zeigt, mich aber vollkommen ignoriert. Der HM meinte, der Vermieter will es sich nochmal "durch den Kopf gehen lassen". Ich finde das eigentlich nicht korrekt, denn entweder hat man dazu eine klare Haltung oder nicht. Ich habe nun schonmal einen neuen Brief formuliert (aber noch nicht abgeschickt) und um kurzfristige schriftliche Rückmeldung gebeten, denn schließlich muss ich ja auch planen. Was mache ich denn, wenn er unterm Strich sagt: Nö, will ich nicht, ist mein Eigentum und durch die Tiere findet evtl. eine "Mehr-Abnutzung" statt, oder was auch immer er da ins Feld räumen könnte. Er muss ja bei Einwänden nachvollziehbare sachliche Argumente vorbringen. Mutmaßungen jedenfalls gehören ja wohl nicht dazu oder? Mal eben umziehen (würde natürlich gerne eine Wohnung im Balkon haben) kann ich leider nicht, aber mein Sohn und ich sehnen uns schon richtig nach den Tieren, die wir dann aus dem Tierheim holen würden, und ich sehe auch nicht ein, mich einschränken zu lassen, nur weil der Vermieter sich so ignorant verhält. Wenn er die Katzenhaltung mit schwacher Begründung (d.h., dich ggfls. auch vor Gericht nicht hinreichend angesehen werden)untersagt, darf ich mir dann trotzdem die Tiere zulegen, also wenn die Begründung(en)nicht sachlich und nachvollziehbar sind ? Kann mir jemand in einer ähnlichen Situation etwas dazu sagen /raten ? Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen
:)


LG,
Addifix
 
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Trotz Verbot würde ich mir keine Katzen holen.
Vielleicht kannst du deinen Vermieter mal zum Kaffee einladen und dir seine Befürchtungen anhören.
Hast du eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Katzen inkludiert?
 
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Trotz Verbot würde ich mir keine Katzen holen.
Vielleicht kannst du deinen Vermieter mal zum Kaffee einladen und dir seine Befürchtungen anhören.
Hast du eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Katzen inkludiert?

Ich würde das an ihrer Stelle auch nicht machen.
Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden für gemietete Dinge ab.
 
Hallo,
ich kann total verstehen, dass du da ungeduldig bist. Aber ich denke auch dass die Konfrontation mit deinem Vermieter nicht deine beste Möglichkeit ist.
Musst du erstmal in Konfrontation gehen, ist es wahrscheinlich, dass er dir die Haltung von Katzen gar nicht mehr erlaubt. Und sei es nur aus Frustration oder Trotz. Deshalb würde ich dir auch raten noch mal ein ruhiges freundliches Gespräch mit ihm zu suchen und ihn zu fragen was seine Bedenken sind und wie du diese vielleicht beseitigen könntest. Vielleicht kannst Du ihm ja auch anbieten (auch wenn du das natürlich nicht musst), dass er in den ersten Wochen noch mal zum Kaffee vorbei kommt und sich anschaut wie alles ist und ob der täglich irgendetwas zerkratzt wurde. Auch kannst du ihm anbieten dass du ihm zeigst, dass du ganz viele Kratzmöglichkeiten angeschafft hast und die Katzen deshalb gar nicht erst an irgendwelchen Mietgegenstände gehen. Ich würde also definitiv auch Verständnis und Kommunikation setzen, und nicht auf Konfrontation, da das in aller Regel nach hinten losgeht.
 
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Mal eben umziehen (würde natürlich gerne eine Wohnung im Balkon haben) kann ich leider nicht, aber mein Sohn und ich sehnen uns schon richtig nach den Tieren, die wir dann aus dem Tierheim holen würden, und ich sehe auch nicht ein, mich einschränken zu lassen, nur weil der Vermieter sich so ignorant verhält. Wenn er die Katzenhaltung mit schwacher Begründung (d.h., dich ggfls. auch vor Gericht nicht hinreichend angesehen werden)untersagt, darf ich mir dann trotzdem die Tiere zulegen, also wenn die Begründung(en)nicht sachlich und nachvollziehbar sind ?

Wow 😳
Mal ganz abgesehen von deiner Anspruchshaltung, die ich schon etwas unverschämt finde:
Hälst du es für klug, dich mit deinem Vermieter anzulegen (der ja sogar noch überlegt ob er es erlauben soll, dir aber die Wartezeit zu lang ist)?
Wenn der dich aus der Wohnung raus haben will, dann schafft er das.
 
Entscheidend ist, was ggf. im Mietvertrag vereinbart wurde!

Nach meiner Auffassung der einschlägigen Rechtsprechung ist Kleintierhaltung (Katzen) grundsätzlich erst mal immer erlaubt. Ansonsten siehe Individual-Vereinbarung Mietvertrag.

Steht da nichts drin und der Vermieter rührt sich trotz Anschreiben nicht in angemessener Zeit (14 Tage), würde ich das im Zweifel als stillschweigende Zustimmung betrachten.

Wie gesagt, das ist meine persönliche Sichtweise......guck also in den Mietvertrag!
 
Ich würde nochmal paar Tage ins Land gehen lassen und dann schriftlich um Antwort bitten.
Aber sag mal, was hast du dir denn so vorgestellt? 2,5 Zimmer ohne Balkon ist ja nun für Katzen nicht gerade viel?
Auf keinen Fall junge Katzen.
Wieviel qm habt ihr denn?


Stillschweigen ist auf keinen Fall Zustimmung.
 
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Ich finde diese Haltung gar nicht so unverschämt. Immerhin ist Katzenhaltung grundsätzlich erlaubt, es gibt nur Vermieter die das nicht möchten. Im Gegensatz zur Hundehaltung, kann es nur in Ausnahmefällen verboten werden. In der Realität, ist es natürlich immer richtig um Erlaubnis zu bitten. Das habe ich in der Vergangenheit auch so gehalten und bin damit gut gefahren. Ich kann aber verstehen, dass sie frustriert ist, dass auf Ihre Anfrage nach etwas dass sie eigentlich nicht erlaubt haben müsste, keine Antwort kommt. Auch wenn ich dennoch denke, dass Konfrontation nicht der richtige Weg ist. Eine Katze zu halten, obwohl der Vermieter es verboten hat, finde ich außerdem auch eine sehr schlechte Idee.
 
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Entscheidend ist, was ggf. im Mietvertrag vereinbart wurde!

Nach meiner Auffassung der einschlägigen Rechtsprechung ist Kleintierhaltung (Katzen) grundsätzlich erst mal immer erlaubt. Ansonsten siehe Individual-Vereinbarung Mietvertrag.

Steht da nichts drin und der Vermieter rührt sich trotz Anschreiben nicht in angemessener Zeit (14 Tage), würde ich das im Zweifel als stillschweigende Zustimmung betrachten.

Wie gesagt, das ist meine persönliche Sichtweise......guck also in den Mietvertrag!

Falsch.
 
  • #11
...Katzen keine Kleintiere sind. Kleintiere leben in einem Extra"gefäß", also Terrarium, Vogelkäfig und dergleichen.
Wobei Katzenhaltung auch nicht so ohne Grund, also aus Willkür, verboten werden darf.
 
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  • #12
...Katzen keine Kleintiere sind. Kleintiere leben in einem Extra"gefäß", also Terrarium, Vogelkäfig und dergleichen.
Wobei Katzenhaltung auch nicht so ohne Grund, also aus Willkür, verboten werden darf.

"...Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06)....."
 
  • #13
Entscheidend ist, was ggf. im Mietvertrag vereinbart wurde!

Nach meiner Auffassung der einschlägigen Rechtsprechung ist Kleintierhaltung (Katzen) grundsätzlich erst mal immer erlaubt. Ansonsten siehe Individual-Vereinbarung Mietvertrag.

Steht da nichts drin und der Vermieter rührt sich trotz Anschreiben nicht in angemessener Zeit (14 Tage), würde ich das im Zweifel als stillschweigende Zustimmung betrachten.

Wie gesagt, das ist meine persönliche Sichtweise......guck also in den Mietvertrag!
Falsch !!
Eine Katze zählt nicht zu den Kleintieren.
Da fallen nur Käfigtiere, Hamster, Meeris, Kaninchen, Vögel... drunter.
Hunde und Katzen muss/sollte man sich schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen.
Und nein, er braucht keine speziellen Gründe für die Ablehnung angeben, sofern in seinem Haus keine weiteren Tiere dieser Art gehalten werden.
Ansonsten könnte er es nicht einem erlauben und dem anderen verbieten.
Das Haus ist nunmal sein Eigentum und somit kann er auch drüber verfügen wie es ihm passt.
 
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  • #14
Ich finde diese Haltung gar nicht so unverschämt. Immerhin ist Katzenhaltung grundsätzlich erlaubt, es gibt nur Vermieter die das nicht möchten. Im Gegensatz zur Hundehaltung, kann es nur in Ausnahmefällen verboten werden. In der Realität, ist es natürlich immer richtig um Erlaubnis zu bitten. Das habe ich in der Vergangenheit auch so gehalten und bin damit gut gefahren. Ich kann aber verstehen, dass sie frustriert ist, dass auf Ihre Anfrage nach etwas dass sie eigentlich nicht erlaubt haben müsste, keine Antwort kommt. Auch wenn ich dennoch denke, dass Konfrontation nicht der richtige Weg ist. Eine Katze zu halten, obwohl der Vermieter es verboten hat, finde ich außerdem auch eine sehr schlechte Idee.

Das sind auch gern mal Vermieter, die schlechte Erfahrungen gemacht haben, z.B. mit verpisster Einrichtung. Um so etwas zu sanieren reicht häufig einbehaltene Kaution nicht aus. Zerkratzte Türen sind eher das kleinere Problem.
Also sollte der Vermieter schon um Erlaubnis gefragt werden.
 
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  • #15
Jep, Katzenhaltung ist ne sehr umstrittene Grauzone. Wenn ich mich Recht erinnere, gibt es ein paar Urteile dazu, dass sie nicht ohne sehr guten Grund verboten werden darf. Vor 10-15 Jahren konnte man Katzen noch genau wie Hunde pauschal im Mietvertrag ausschließen. Inzwischen ist das sehr schwammig geworden. Meist steht dann sowas wie "bedarf der Zustimmung des Vermieters, der diese bei gewichtigen Gründe untersagen darf" im Vertrag.
 
  • #16
"... darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06)....."

Hier gehe ich ja konform. Was Kleintiere betrifft, kenne ich es halt anders.
Wie dem auch sei, ohne Information des Vermieters würde ich keine Katzen ins Haus holen. Wobei es bei uns in der Gegend so viel Leerstand gibt, daß ich keinen kenne, dem Katzenhaltung untersagt wurde. Das ist aber eben anderswo anders.
 
  • #17
"...Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06)....."
Na gut, kannte ich anders.
Aber was hilft das der TE ?
Rechtstreit mit dem Vermieter?
Dann kann sie auch gleich umziehen, ist billiger und nervenschonender.
 
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  • #19
Danke, Poldi. :)
Es bleibt also ein wenig diffus.
 
  • #20
Wie gesagt, entscheidend ist dann in diesem Fall, was im Mietvertrag steht, oder eben nicht steht!
Dann ist die Sache doch recht eindeutig......
 

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