Vermieter erlaubt nur eine Katze?

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StephieE

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11. September 2011
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Hallo Leute,

bin gerade etwas verwirrt von einer Mail, die ich von unserer Sachbearbeiterin bekommen habe. Ich hatte angefragt wegen Einverständnis des Vermieters, dass ich zwei Katzen halten darf und habe das auch in der Email eindeutig so ausgedrückt.

Jetzt kam die Antwort:

nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten würden wir Ihnen eine Wohnungskatze genehmigen.

Eine entsprechende Genehmigung wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen.


Und jetzt bin ich etwas verunsichert. Ist das nur ungeschickt formuliert oder meint sie damit, dass ich wirklich nur eine einzelne Katze halten darf? Vielleicht lese ich da jetzt auch zu viel rein, aber ich möchte gerne auf Nummer Sicher gehen, habe keine Lust aus meiner schönen Wohnung zu fliegen.

Ich habe auch gleich nochmal zurückgeschrieben aber ich nehme an, die Dame hat jetzt Feierabend. Und das ausgerechnet übers lange Wochenende ... :verstummt:
 
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Da steht leider eine. Und meist ist das auch so gemeint, sprich der VM beschränkt die Anzahl der Katzen, die er erlaubt.

Kannst Du die nicht anrufen und es noch schnell klären?
 
Ja würde ich auch fragen, dass du nicht eine Katze halten möchtest sondern ein Pärchen - ich hattes es umgekehrt - würde gerne eine Katze halten - mein Vermieter - man hält mehrere!

Vielleicht ist es ein Missverständnis und lässt sich schnell klären
 
Eine Katze heisst eine Katze. Steht doch deutlich da.
Es gibt doch in Tierheimen auch Katzen, die als Einzelkatze vermittelt werden.
Wenn die aber dann den ganzen Tag alleine in der Wohnung bleiben muss und womöglich auch keinen Freigang haben kann, dann wäre das schon traurig.
 
grundsätzlich müsstest du nicht mal angeben ob du eine oder zwei katzen hast...katzen zählen mittlerweile duch den Mieterschutzbund als Kleintier und daher brauchst du keine genehmigung vom vermieter...anders ist es natürlich wenn Katzenverbot eindeutig im Mietvertrag steht...kleines Beispiel: In meinem Mietvertrag steht: Erlaubt sind Kleintiere aller Art, durch die die Nachbarschaft nicht gestört wird...da Katze zum Kleintier gehört habe ich mir zwei angschafft, meine Nachbarn kriegen von denen nichts mit und mein Vermieter weiß offiziell auch nichts...
 
grundsätzlich müsstest du nicht mal angeben ob du eine oder zwei katzen hast...katzen zählen mittlerweile duch den Mieterschutzbund als Kleintier und daher brauchst du keine genehmigung vom vermieter...

Das stimmt nicht, auch wenn diese Falschinfo immer wieder durch die Foren geistert. Zu Kleintieren zählt juristisch alles das, was man in Käfigen oder Aquarien halten kann, also keine Katzen. Lies Dir mal die entsprechenden BGH-Urteile dazu durch, das klingt nämlich ganz anders. Demnach bleibt es im Streitfall immer im Ermessen der jeweiligen Richter, wie die Entscheidung ausfällt und auf das dünne Eis würde ich mich als Mieterin nie begeben.

LG Silvia
 
grundsätzlich müsstest du nicht mal angeben ob du eine oder zwei katzen hast...katzen zählen mittlerweile duch den Mieterschutzbund als Kleintier und daher brauchst du keine genehmigung vom vermieter...anders ist es natürlich wenn Katzenverbot eindeutig im Mietvertrag steht...kleines Beispiel: In meinem Mietvertrag steht: Erlaubt sind Kleintiere aller Art, durch die die Nachbarschaft nicht gestört wird...da Katze zum Kleintier gehört habe ich mir zwei angschafft, meine Nachbarn kriegen von denen nichts mit und mein Vermieter weiß offiziell auch nichts...

Katzen sind leider keine Kleintiere. Sollte sich mal jemand doch beschweren, ist es ein Kündigungsgrund.
Hier kannst du es nachlesen

Also sei lieber vorsichtig mit solchen Äußerungen ;)


@Stephie - ich würde das unbedingt klären. Argumentiere damit, dass deine beiden schon lange zusammen sind und nicht getrennt werden können. Im schlimmsten Fall würde ich an deiner Stelle auf die Wohnung verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Katzen fallen nicht unter Kleintiere! Wir hätten zwar nichts gegen Mieter mit Katze(n), sollten diese aber ohne uns zu informieren Katze(n) oder Hund halten, gäbe es wohl auch Stress:rolleyes:
 
Ich hatte angefragt wegen Einverständnis des Vermieters, dass ich zwei Katzen halten darf und habe das auch in der Email eindeutig so ausgedrückt.
Deswegen meine ich, dass sich die Antwort auch auf 2 Katzen bezieht.
Also warte erstmal die Antwort auf deine Nachfrage ab.
Denn wer eine Katze ok findet, kann gegen 2 auch nichts haben, meine ich.

Allerdings sind Katzen keine Kleintiere in diesem Sinne, der Vermieter muss einverstanden sein. Also gut, dass du das abklärst!

Ich weiß nicht, ob das noch aktuell ist, aber es gab mal die Regelung, dass wer Katzen hat (ohne dass das abgeklärt wurde), dass die dann vom Vermieter geduldet werden müssen.

Wie auch immer - wenn aber der Vermieter ausdrücklich keine (oder nur eine) duldet, also das vorher abgesprochen wurde, dann ist es ein Kündigungsgrund, wenn du dich doch nicht daran hältst.
 
  • #10
also ich weiß da etwas anderes sowohl vom TA als auch vom Vermieter(und ich habe keinen privatvermieter, sondern über eine Wohngesellschaft!) irgendwann kam mal ein Rundschreiben vom Vermieter mit folgender Info( ich zitiere wichtige stelle aus dem schreiben):

....nicht selten werden wir von unsern Mietern auf die Haltung von Katzen und anderen Kleintieren angesprochen. Wir möchten mit diesem Schreiben darauf hinweisen, dass sie nicht verpflichtet sind uns über diese Haltung zu informieren....die Haltung von Kleintieren ist solange geduldet, wie es nicht zu Beschwerden kommt...weiteres Blabla wie es abläuft bei Schäden usw....
 
  • #11
Deswegen meine ich, dass sich die Antwort auch auf 2 Katzen bezieht.
Also warte erstmal die Antwort auf deine Nachfrage ab.
Denn wer eine Katze ok findet, kann gegen 2 auch nichts haben, meine ich.

Allerdings sind Katzen keine Kleintiere in diesem Sinne, der Vermieter muss einverstanden sein. Also gut, dass du das abklärst!

Ich weiß nicht, ob das noch aktuell ist, aber es gab mal die Regelung, dass wer Katzen hat (ohne dass das abgeklärt wurde), dass die dann vom Vermieter geduldet werden müssen.

Wie auch immer - wenn aber der Vermieter ausdrücklich keine (oder nur eine) duldet, also das vorher abgesprochen wurde, dann ist es ein Kündigungsgrund, wenn du dich doch nicht daran hältst.

richtig wenn es ausdrücklich im vertrag drin steht, dann kannst du nur bitten und betteln ansonsten hat der vermieter keine argumente und mitenstcheidung...
 
  • #12
richtig wenn es ausdrücklich im vertrag drin steht, dann kannst du nur bitten und betteln ansonsten hat der vermieter keine argumente und mitenstcheidung...

Flips, das mag dann eure Verwaltung eben so geregelt haben, wie du es im Post davor geschrieben hast. Kann ja auch sein.

Daraus ergibt sich aber keine allgemeingültige Regelung!!

Der BGH hat die Frage der Katzenhaltung in Mietwohnungen tatsächlich offen gelassen. Somit liegt dies - wie von anderen Forinen schon erwähnt - im Ermessen des jeweiligen Richters.
Jedes Amtsgericht entscheidet da anders.

Mir ist auch unerklärlich, warum hier immer wieder anderes behauptet wird. Im Zweifelsfall führt das nur zu Ärger.
 
  • #13
Flips, das mag dann eure Verwaltung eben so geregelt haben, wie du es im Post davor geschrieben hast. Kann ja auch sein.

Daraus ergibt sich aber keine allgemeingültige Regelung!!

Der BGH hat die Frage der Katzenhaltung in Mietwohnungen tatsächlich offen gelassen. Somit liegt dies - wie von anderen Forinen schon erwähnt - im Ermessen des jeweiligen Richters.
Jedes Amtsgericht entscheidet da anders.

Mir ist auch unerklärlich, warum hier immer wieder anderes behauptet wird. Im Zweifelsfall führt das nur zu Ärger.

hmm....vllt ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, denn meine TA meinte ebenfalls das es meine Entscheidung ist, dass dafür grunsätzlich keine Gesetze bestehen das ich Auskünfte geben muss über Katzenhaltung und das mir dafür auch kein Ärger drohen wird...aber nun gut ich handhabe es so wie bisher und ihr müsst es so machen wie ihr es für richtig haltet :)
 
  • #14
hab noch mal recherchiert :)

Katzenhaltung in der Mietwohnung
Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Urteile, die sehr unterschiedlich ausgefallen sind. Hier wird deutlich, daß die Auslegung von Gesetzen einen relativ großen Spielraum bei der richterlichen Entscheidung ermöglicht.
Grundsätzlich kann man sagen, daß in den letzten Jahren eine Entwicklung zugunsten der Katzenhaltung stattgefunden hat. Oft werden die Urteile im Sinne der Katzenhalter gesprochen. Das Gebrauchsrecht der Mietsache und die persönliche Freiheit des Mieters wird heute großzügiger ausgelegt.
Grundsätzlich gilt: Das Halten von Kleintieren wie Hamster und Wellensittich sowie das Betreiben von Aquarien oder Terrarien kann grundsätzlich nicht verboten werden. Voraussetzung ist natürlich, daß der Umfang der Tierhaltung im üblichen Rahmen bleibt. Das Verhältnis zwischen Wohnungsgröße und Anzahl der Tiere ist jedoch nicht fest definiert. Im allgemeinen gelten zwei oder drei Katzen als zulässig. Darüber hinaus wird´s kritisch. Dann kann eine Form des "vertragswidrigen Gebrauchs" vorliegen. Siehe Urteile des Landgerichts Freiburg Az. 3 S 240/93 und Amtsgericht Lichtenberg Az. 8 C 185/96.
Strittig ist, ob Katzen zu den grundsätzlich erlaubten Kleintieren gehören oder wie Hunde gesondert zu betrachten sind.

Durch die Katzenhaltung dürfen die übrigen Hausbewohner nicht gestört werden. Eine nachhaltige Beeinträchtigung durch Lärm oder Geruch ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Vermieter muß zunächst abmahnen. Erst nach Nichtbeachtung der Abmahnung kann die Kündigung ausgesprochen werden. Siehe Urteil des Landgerichts Berlin Az. 67 S 46/96.
Wer sich eine Katze anschaffen möchte, sollte unbedingt in den Mietvertrag schauen. Grundsätzlich gibt es folgende Situationen:

Im Mietvertrag steht nichts zur Katzen- bzw. Haustierhaltung:
Katzenhaltung ist zulässig

Tierhaltung ist laut Mietvertrag erlaubt:
Katzenhaltung ist zulässig

Tierhaltung ist generell verboten:
Eine Klausel, die Tierhaltung generell verbietet, ist unzulässig und somit rechtsunwirksam. Denn es würde das Halten sämtlicher Haustiere - auch Kleintiere wie Hamster - verbieten. Dies wäre gesetzeswidrig. Folglich ist Katzenhaltung zulässig.

Das Verbot zur Haltung von Hunden und Katzen steht versteckt im Kleingedruckten:
Hier kann der Einwand gemacht werden, daß es sich hierbei um eine Überraschungsklausel handelt. Darunter versteht man eine im Kleingedruckten versteckte Klausel, mit der man im allgemeinen nicht zu rechnen hat. Solche Klauseln sind bei Verträgen mit Privatpersonen grundsätzlich unwirksam. Da für viele Menschen die Haltung von Hunden oder Katzen selbstverständlich sind, muß ein Mieter auf ein Haltungsverbot explizit aufmerksam gemacht werden. Ein Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht aus. Die Rechtslage ist hierbei allerdings oft nicht ganz eindeutig. Vor der Anschaffung sollte der Mieterschutzbund oder ein anderer Rechtsbeistand befragt werden.

Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters:
Der Vermieter muß vertragsgemäß vor der Anschaffung der Katze um Zustimmung gebeten werden. Dem muß er grundsätzlich zustimmen. Eine Ablehnung muß auf einem triftigen Grund beruhen. Ansonsten würde der Vermieter bei einem Rechtsstreit unterliegen. Der Vermieter muß alle Mieter eines Hauses gleich behandeln.
 
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  • #15
Im Mietvertrag steht nichts zur Katzen- bzw. Haustierhaltung:
Katzenhaltung ist zulässig

Tierhaltung ist laut Mietvertrag erlaubt:
Katzenhaltung ist zulässig

Tierhaltung ist generell verboten:
Eine Klausel, die Tierhaltung generell verbietet, ist unzulässig und somit rechtsunwirksam. Denn es würde das Halten sämtlicher Haustiere - auch Kleintiere wie Hamster - verbieten. Dies wäre gesetzeswidrig. Folglich ist Katzenhaltung zulässig.

Das Verbot zur Haltung von Hunden und Katzen steht versteckt im Kleingedruckten:
Hier kann der Einwand gemacht werden, daß es sich hierbei um eine Überraschungsklausel handelt. Darunter versteht man eine im Kleingedruckten versteckte Klausel, mit der man im allgemeinen nicht zu rechnen hat. Solche Klauseln sind bei Verträgen mit Privatpersonen grundsätzlich unwirksam. Da für viele Menschen die Haltung von Hunden oder Katzen selbstverständlich sind, muß ein Mieter auf ein Haltungsverbot explizit aufmerksam gemacht werden. Ein Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht aus. Die Rechtslage ist hierbei allerdings oft nicht ganz eindeutig. Vor der Anschaffung sollte der Mieterschutzbund oder ein anderer Rechtsbeistand befragt werden.

Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters:
Der Vermieter muß vertragsgemäß vor der Anschaffung der Katze um Zustimmung gebeten werden. Dem muß er grundsätzlich zustimmen. Eine Ablehnung muß auf einem triftigen Grund beruhen. Ansonsten würde der Vermieter bei einem Rechtsstreit unterliegen. Der Vermieter muß alle Mieter eines Hauses gleich behandeln.

Genau. Katzen sind keine Kleintiere, der BGH hat dazu keine Entscheidung getroffen und daher ist das immer von dem jeweiligen Gericht zu entscheiden.

Also bitte hört doch endlich mal auf, diesen Unsinn zu verbreiten, dass man für Katzenhaltung keine Zustimmung des VM braucht. Katzen zählen NICHT grundsätzlich zu den Kleintieren.

Was ist denn so unglaublich schwer daran, das mit dem VM abzuklären?
 
  • #16
Genau. Katzen sind keine Kleintiere, der BGH hat dazu keine Entscheidung getroffen und daher ist das immer von dem jeweiligen Gericht zu entscheiden.

Also bitte hört doch endlich mal auf, diesen Unsinn zu verbreiten, dass man für Katzenhaltung keine Zustimmung des VM braucht. Katzen zählen NICHT grundsätzlich zu den Kleintieren.

Was ist denn so unglaublich schwer daran, das mit dem VM abzuklären?

ich zitiere mich gerne nochmal selbst " Jeder sollte es so machen wie er/sie es für richtig hält!" und warum es heutzutage so schwer ist sich mit dem Vermieter abzusprechen??? kleiner Tipp es sind halt immer mehr ignorante, eingefahrende Tierhasser unterwegs gerade unter Vermietern!!!!! Da hast du es ganz schön schwer als Tierliebhaber....
 
  • #17
kleiner Tipp es sind halt immer mehr ignorante, eingefahrende Tierhasser unterwegs gerade unter Vermietern!!!!! Da hast du es ganz schön schwer als Tierliebhaber....

Sorry - da muss ich mal widersprechen. Ich bin nämlich auch Vermieter und habe nicht ohne Grund in meinem Mietvertrag "Tiere nach Absprache" reingenommen.

Wenn man heutzutage sieht, was alles unter "Haustier" läuft, dann will ich da schon ein Wörtchen mitreden können. Ausserdem sind leider viele Leute auch was die Haltung und Erziehung ihrer Haustiere betrifft (grade Hunde) deutlich überfordert. Und ein durchweg kläffender, unerzogener Köter ist kein Spass für eine Hausgemeinschaft.

Für andere ist die Haltung von 12 Katzen in einer Mietwohnung von 60 qm völlig normal - dass da nicht immer unbedingt Hygiene und Geruchsfreiheit herrscht, stellt ja eine nicht unerhebliche Gefahr und Belästigung für die anderen Bewohner dar.

Von den ganzen Idioten, die sich ohne Sinn und Verstand Exoten und Gifttiere halten, will ich mal gar nicht reden (Stichwort: giftige Tiere oder Krokodile)

Es gilt immer noch - meine Freiheit endet da, wo die Freiheit des anderen beginnt. Das sollte man im Zusammenleben mit anderen beachten. Ich finde, heutzutage wissen sehr viele Leute über ihre Rechte hervorragend Bescheid - aber dass damit auch Pflichten bzw. Rücksichtnahme verbunden sind, wird oft vergessen oder verdrängt.

Kleiner Tipp - Ignoranten machen es den anderen Leuten auch nicht grade einfacher, sich gütlich mit Vermietern, Mietern oder den Nachbarn zu einigen...
 
  • #18
Sorry - da muss ich mal widersprechen. Ich bin nämlich auch Vermieter und habe nicht ohne Grund in meinem Mietvertrag "Tiere nach Absprache" reingenommen.

Wenn man heutzutage sieht, was alles unter "Haustier" läuft, dann will ich da schon ein Wörtchen mitreden können. Ausserdem sind leider viele Leute auch was die Haltung und Erziehung ihrer Haustiere betrifft (grade Hunde) deutlich überfordert. Und ein durchweg kläffender, unerzogener Köter ist kein Spass für eine Hausgemeinschaft.

Für andere ist die Haltung von 12 Katzen in einer Mietwohnung von 60 qm völlig normal - dass da nicht immer unbedingt Hygiene und Geruchsfreiheit herrscht, stellt ja eine nicht unerhebliche Gefahr und Belästigung für die anderen Bewohner dar.

Von den ganzen Idioten, die sich ohne Sinn und Verstand Exoten und Gifttiere halten, will ich mal gar nicht reden (Stichwort: giftige Tiere oder Krokodile)

Es gilt immer noch - meine Freiheit endet da, wo die Freiheit des anderen beginnt. Das sollte man im Zusammenleben mit anderen beachten. Ich finde, heutzutage wissen sehr viele Leute über ihre Rechte hervorragend Bescheid - aber dass damit auch Pflichten bzw. Rücksichtnahme verbunden sind, wird oft vergessen oder verdrängt.

Kleiner Tipp - Ignoranten machen es den anderen Leuten auch nicht grade einfacher, sich gütlich mit Vermietern, Mietern oder den Nachbarn zu einigen...

ich wills mal so sagen ausnahmen bestätigen die regel...aber wenn ich daran denke wie lange mein Bruder mit seiner Familie gebraucht hat um eine Wohnung zu finden, nur weil er Tiere hatte (und wir sprechen hier von einer kastrierten Katze und einem Goldenretriever) dann dreht es sich mir jetzt noch!!!
Viele Vermieter hören Tierbesitzer und denken sofort an "Tiermessie aus dem TV" das entspricht aber nicht der Norm!!! Und ich denke solange wie sich niemand beschwert ist es meine Entscheidung ob und welche Tiere ich mir halte!!!und nur weil du vllt nicht begeistert bist von Schlangen, Frettchen o.Ä. und vllt auch nicht weißt wie man sie hält musst das doch nicht heißen dass der Mieter das nicht weiß!!!
Um noch ein kleines Beispiel zu nennen ne Freundin von mir hat 12 Frettchen, da denken jetzt 90% "So viele Tiere? das geht ja gar nicht!" aber um den unterschied mal deutlich zu machen 12 Frettchen sind vom Gewicht her zu vergleichen mit 3 ausgewchsenen Hauskatern und brauchen eigentlich nur einen Raum für sich...
 
  • #19
Ist ja voll kompliziert, aber wenn nichts im Mietvertrag zur Tierhaltung steht dann sind sie erlaubt?
Und habeauch gehört das Katzen unter den normalen Lebensumständen dazu gehören wie auch kleinere Tiere und auch kleine Hunde...!?
Das man sie nicht Grundlos verbieten kann nur wenn dadurch jemand belästigt wird.
 
  • #20
Ist ja voll kompliziert, aber wenn nichts im Mietvertrag zur Tierhaltung steht dann sind sie erlaubt?
Und habeauch gehört das Katzen unter den normalen Lebensumständen dazu gehören wie auch kleinere Tiere und auch kleine Hunde...!?
Das man sie nicht Grundlos verbieten kann nur wenn dadurch jemand belästigt wird.

Frage ist immer wie jemand dadurch belästigt wird...wenn es durch Lärm oder Geruch ist kann es schon ärger geben...aber manche Leute fühlen sich ja schon belästigt wenn die Katze mal durch den Garten spaziert:rolleyes:
 

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