Umzug Katze darf nicht mit?

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uwe

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18. Mai 2008
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Hallo,
ich suche hier mal dringendst rat für meinen katzenjammer...
muß dazu etwas ausholen...also:

penny die katze, 12 jahre alt EK1 grau-schwarz getiegert lebt seid 6 jahren bei mir.

Ich habe bisher im kreis viersen gewohnt in einer Eg Wohnung auf altem bauernhof mit viel auslauf wo der tiger durchs kellerfenster nach belieben rein und raus konnte..

seid kurzem wohne ich aber in ddorf im 1.OG mit balkon nach hinten in ruhigen nicht von PKW befahrbarem Innenhof, angrenzend eine garagendach wo eine katze schon auch wieder einen weg nach draußen finden kann ohne überfahren zu werden. Anders als der bisherige weg nach draußen wäre dieser hier nur möglich in dem morgens und abends einmal katze rein/rauslassen vorgenommen wird, mit unvermeidbaren wartezeiten vor oder hinter der balkontür, wobei dies denke ich auszuprobieren wäre und ggf. auch machbar für die katz ist...

die neue wohnung ist also nicht so komfortabel und eine umgewöhnung für die katze aber läßt sicher möglichkeiten um die katze mitzunehmen...

die wohnung liegt im altbau mit holzdielen und allem was man schön findet, hat aber den nachteil das die hausverwaltung "angst" um den hausfrieden hat.

bisher ist meine katze noch in meiner alten wohnung und wird von freunden dort betreut, wie am we von mir.

ich möchte sie jedoch sehr gerne mitnehmen, bzw. ausprobieren ob sie sich in der stadt in dem etwas kleinerem auslauf im innenhof aber doch sehr schönem grünem umfeld wohlfühlt oder nicht...

so jetzt ans eingemachte:
ich telefonierte mit der hausverwaltung, die mir recht sachlich und nüchtern erklärte das eine tierhaltung nicht genehmigt werden kann weil es vom gesetzgeber her keine möglichkeiten gibt evtl. entstehende risikien wie nachbarbeschwerden, tiergeruch in der wohnung die nachmieter stören könnten die dann evtl. mietkürzung vornehmen..usw.äh möglichkeiten um dann mich mit evtl. anfallenden kosten zu belangen...also würde eh es später schwierigkeiten gibt weil wer sich über die katze beschwert und ich dann aber nichts unternehme lieber gleich die tierhaltung nicht genehmigt...

folgendes aus meinem mietvertrag zur tierhaltung:

"Das auch nur vorübergehende Halten von Tieren bedarf der vorherigen zustimmung des Vermieters. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden, wenn eine unzuträglichkeit eintritt.
Der Mieter haftet für alle dem Vermieter durch die Tierhaltung enstehenden Schäden."

So was jetzt? muß ich zu meinem anwalt gehen? kann der was erreichen? will ich das auf diesem wege? möchte auch keinen streit vom zaun brechen und nachher stellt sich raus das meine katze lieber auf dem land bleiben möchte und ich hab dann den ärger mitm verwalter...oder geht es einem verwalter evtl. nur darum das die tierhaltung nicht genehmigt ist damit falls ich heimlich eine katze halte dann bei auftretenden problemen rechtlich verlangt werdne kann das z.b. die katze "wegkommt" o.ä.? ich bin zumindest mit diesem einem telefonat beim verwalter am ende mitm latein, nochmals dort nachfragen scheint mir zwecklos weil recht nüchtern und sachlich...ich versuche in den nächsten tagen etwas mehr durch die neuen mitmieter herauszufinden, mir schient da hat aber sonst keiner ne katze...
bitte um rat..wer kennt sich da aus?
im voraus danke gruß uwe
 
A

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Oje, warum hast Du das vorher nicht abgeklärt.

Ich denke einfach, selbst wenn Du jetzt per Anwalt durchsetzt, dass Du Deine Katze mitnehmen und halten darfst, dann ist das kein angenehmes Wohnverhältnis.
Hätte sie denn die Möglichkeit auf ihrem vertrauten Bauernhof zu bleiben?
 
Soweit ich weiß, kann keiner dir verbieten, ne Katze in der Wohnung zu halten.

Habe im TV darüber einen Bericht gesehen, wo das Haustier "Katze" zu den "Kleintieren" zählt und somit nicht verboten werden kann.

Es müßte wenn, schon ziemlich eindeutig im Mietvertrag stehen: "Katzenhaltung" verboten - und ich glaube auch das zählt nicht.

Kann man denn darüber nicht googeln?
 
Schade, dass nicht vor dem Umzug geklärt werden konnte, dass die Katze mitmuss.

Ohne diese Bedingung wäre ich gar nicht erst eingezogen.

Ich würde sie wohl erst mal mitnehmen und mich dann nach einer passenderen Wohnung umsehen. Es dauert sicher eine Weile, bis die Nachbarn oder die Verwaltung sie überhaupt bemerken.
 
Hat in eurem Haus tatsächlich sonst niemand Tiere?

Und dass du für von der Miez verursachte Schäden an der Wohnung / Haus aufkommen musst, versteht sich meines Erachtens schon von selbst.

Das ist meines Erachtens ein Widerspruch im Mietvertrag. Ich würde sie aber auch einfach mitnehmen.
 
Sie ist aber keine Wohnungskatze, das heisst, sie wird auf alles Fälle irgendwann rauskommen..... und das ist das was mir Magenschmerzen bereitet.....

Eine Wohnungskatze kann man unter Umständen schon mal ne Zeitlang unterschlagen, aber ein Freigänger wird über kurz oder lang entdeckt.

.... wenn dann würde ich die Katze erstmal in ihrem vertrauten Zuhause lassen und mich nach etwas umsehen, wo wir Beide wohnen dürften, ohne dass ich ständig Angst haben müste, das man meiner Mietz was tut.


Im Mietvertrag steht nur:

"Das auch nur vorübergehende Halten von Tieren bedarf der vorherigen zustimmung des Vermieters. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden, wenn eine unzuträglichkeit eintritt.
Der Mieter haftet für alle dem Vermieter durch die Tierhaltung enstehenden Schäden."


Das bedeutet, das die Haltung prinzippiell nicht verboten ist, aber sobald es die Frau Maier vom Obergeschoß stört und sie damit zur Verwaltung rennt,... ist es aus mit der Katzenhaltung. Das wäre mir zu unsicher...

Gruß Sandra
 
Zitat
"Das auch nur vorübergehende Halten von Tieren bedarf der vorherigen zustimmung des Vermieters. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden, wenn eine unzuträglichkeit eintritt.
Der Mieter haftet für alle dem Vermieter durch die Tierhaltung enstehenden Schäden."


Ich meine, dass das ungültig ist. Ich werde mal googeln.
 
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Ich bin auch der Meinung, dass Klauseln, in denen jegliche Tierhaltung untersagt wird, ungültig sind.

Es wäre wirklich besser gewesen, Du hättest das mit der Katzenhaltung vorher abgeklärt.
 
  • #10
... laut meiner Information bedarf es bei Katzen gar keine Halteerlaubnis mehr;) :D Derartige Klauseln sind ungültig.

Gab irgendwann mal einen TSV - Newsletter wo soetwas drinn stand. ;)
 
  • #11
... laut meiner Information bedarf es bei Katzen gar keine Halteerlaubnis mehr;) :D Derartige Klauseln sind ungültig.

Gab irgendwann mal einen TSV - Newsletter wo soetwas drinn stand. ;)

;) Dann hab ich es doch richtig mitbekommen.
 
  • #12
Es gibt viele unterschiedliche Gerichtsurteile zum Thema, leider. Die Tendenz ist jedoch, dass bis zu zwei kastrierte Wohnungskatzen nicht mehr verboten werden können - theoretisch.

Nur - hier ist der Sachverhalt ein anderer, da Katze ja nach draussen geht und somit Andere (Allergiker, Haarphobisten, Vogelfreunde usw.) von dieser Katze a) sofort Wind bekommen und b) sich belästigt fühlen können, da sie nicht in der Wohnung bleibt.

Kein Vermieter der Welt kann jedoch (und in sofern ist dieser Vertrag sicherlich unlauter / ungültig) eine vorübergehende Haltung (Thema Besuchsrecht) von bis zu max. 6 Wochen verbieten.

Uwe könnte somit ganz sicher die Katze, die ja nun eh erstmal 4 Wochen drinnen bleiben müsste, für diese Zeit in die neue Wohnung nehmen. Nur - was dann ?

Ich würde empfehlen, so umständlich, teuer und schwierig das nun auch werden wird - mir in Ruhe eine neue Wohnung MIT Tierhalteerlaubnis für diese Freigängerkatze zu besorgen, die alte Miez solange zuhause weiter versorgen lassen, damit sie nicht zweimal festgesetzt / umgesetzt werden muss und dann sie in die neue Wohnung erst rüberzuholen.

Da ich nichts von Notfall in punkto Umzug gelesen habe und Uwe sich Gedanke macht wegen der Katze, hoffe ich, er wird diesen Fehler / diese Blauäugigkeit rückgängig machen und sich und Miez eine neue Bleibe suchen.
 
  • #13
... laut meiner Information bedarf es bei Katzen gar keine Halteerlaubnis mehr;) :D Derartige Klauseln sind ungültig.

Gab irgendwann mal einen TSV - Newsletter wo soetwas drinn stand. ;)

Das trifft sicher auf Hauskatzen zu, aber kein Vermieter muß Freigänger
dulden, schon garnicht wenn sie durch den Hausflur raus gehen.

Deshalb sollte man schon bei der Wohnungssuche darauf achten, dass
auch die Katze das vorfindet was Katz braucht. Freigängerkatzen
brauchen nunmal Freigang. Ich bin im Moment auch auf Wohnungssuche
und Wohnungen in denen Katzen nicht erwünscht sind, kommen für mich
einfach nicht in Frage.
 
  • #14
Genau Gaby,... Du hast es mal wieder besser formuliert;)

Ich finde, es geht in dem Fall in um das " Recht haben" oder um das " ungültig sein" einer Klausel, es darum um eine Katze, die im Endeffekt unerwünscht ist.( Also vom Vermieter oder den Mitmietern,.... nicht vom Halter selbst)

Klar, es kann gut gehen, aber was wenn nicht?
Ein Freigänger wird in dem Fall immer den kürzeren ziehen.


Gruß Sandra
 
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  • #15
Richtig, seh ich genauso.

Hier kommt auch noch hinzu bei diesem Vermieter, so wie ich das verstanden habe, dass er definitiv keine Tiere in der Wohnung duldet - Käfigtiere und Aquarien kann er nicht verbieten, aber bei Hund / Katze ist das eben nicht so ganz klar.

Würde er jetzt - wenn Uwe eine Wohnungkatze hätte - ihm diese erlauben, dann brächte er sich selbst in eine "dumme" Situation, sofern bisher kein anderer Mieter eine Katze hat.

Denn wenn er Uwe's Katze dann über einen längeren Zeitraum "duldet" - können andere Mieter nachziehen mit der Begründung, dass ja Uwe auch schliesslich eine Katze hätte...

Deshalb wird er ganz sicher - auch bei reiner Wohnungskatze - nicht von seinem Standpunkt abrücken. Vielleicht hat er auch mal schlimme Erfahrungen mit Mietern gemacht, wo die Katzen alles zerstört hatten - sowas gibt es durchaus - und ist deshalb so strikt ?

Jedenfalls wird Uwe da mit Miez keine Zukunft haben und muss sich letztendlich entweder für seine Miez oder für diese Wohnung und gegen seine Miez entscheiden. So jedenfalls mein Empfinden zur Problemlage. :(:(:(
 
  • #16
Autsch, das ist nicht so gut!
Katzen bedürfen leider der Zustimmung des Vermeiters.
Aber, ...
Ist es denn eine Gesellschaft, bei der du wohnst?
Ich kenne jemanden, die wohnt auch bei einer Gesellschaft, die keine Tiere erlaubt. Aber die Geschellschaft sieht man ja nicht oft, wichtig sind also, dass Verwalter und andere Mieter nichts dagegen haben. So hat meine Bekannte es auch gemacht. Der Verwalter weiß offiziell von nichts und es ist ihm egal, so lange es keine Beschwerden gibt. Die übrigen Mieter haben nichts gegen die Katzen (drei an der Zahl) und somit wohnt sie seit einem guten Jahr in der Wohnung.
Vielleicht kann ein Gespräch dir helfen.

Wenn nicht, gäbe es für mich keine Wohnung, in der ich ohne Katzen leben wollen würde. :cool:

Wünsche dir alles Gute!
 
  • #17
Autsch, das ist nicht so gut!
Katzen bedürfen leider der Zustimmung des Vermeiters.
Aber, ...
Ist es denn eine Gesellschaft, bei der du wohnst?
Ich kenne jemanden, die wohnt auch bei einer Gesellschaft, die keine Tiere erlaubt. Aber die Geschellschaft sieht man ja nicht oft, wichtig sind also, dass Verwalter und andere Mieter nichts dagegen haben. So hat meine Bekannte es auch gemacht. Der Verwalter weiß offiziell von nichts und es ist ihm egal, so lange es keine Beschwerden gibt. Die übrigen Mieter haben nichts gegen die Katzen (drei an der Zahl) und somit wohnt sie seit einem guten Jahr in der Wohnung.
Vielleicht kann ein Gespräch dir helfen.

Wenn nicht, gäbe es für mich keine Wohnung, in der ich ohne Katzen leben wollen würde. :cool:

Wünsche dir alles Gute!



Vielen dank für eure zahlreichen antworten!
ich werde wohl nochmal genauer mit meinem anwalt recherche betreiben müssen...
zu den kommentaren das ich doch besser vorher geguckt hätte ob katzenhaltung erlaubt ist...in der stadt ist wohnungssuche eh recht schwierig und für meine katze habe ich das maximale an möglichkeiten rausgeholt...ob sie nun wirklich dort gut aufgehoben ist läßt sich nur versuchen, klar das ihr bisheriges umfeld da besser geeignet ist aber der innenhof mit ugang über balkon ist vogelreich und grün also nicht uninteresaant für die klene ...
trdm. danke erstmal! gruß uwe
 
  • #18
Dann hoffe ich Du bekommst eine Genehmigung - sonst sitzt eine weitere Seniorin auf der Straße sozusagen und hat kaum Vermittlungschancen und hat ihre Bezugsperson verloren....
Gruß
Heidi
 
  • #19
Vielleicht wäre es gut, wenn du mit den Mitbewohnern mal reden würdest.
Sie einfach mal fragst ob sie was gegen deine Katze hätten. Eine Unterschriftensammlung würde vielleicht schon helfen.

Wenn du jetzt mit dem Anwalt kommst ist es sowieso aus mit dem Hausfrieden und dein Vermieter wird so lange einen Grund suchen bis er dich draußen hat.

Ich würde mich auf jeden Fall schon mal nach einer anderen Wohnung umschauen.
 

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