Es kann nur der Eigentümer oder der Bevollmächtigte die Tiere übereignen.
Wer hat denn die Gegenunterschrift geleistet? Die Schwestern ja wohl kaum, ein Betreuer wird da nicht vor Ort gewesen sein, auch kein Angehöriger.
Ich denke, da waren leider Emotionen im Spiel und der Gerichtsvollzieher hat hier seine Kompetenzen weit überschritten.
Im Grunde genommen, war das ein Haustürgeschäft, aber man hat sich wohl nichts dabei gedacht und deshalb nicht widersprochen.
Die moralische Schweinerei, daß die Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik die TSV regelmäßig mit Animal-hoarding-Fällen im Regen stehen läßt, steht auf einem anderen Blatt.