suche Schutzvertrag

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LukeAmyLilly

LukeAmyLilly

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14. April 2010
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208
Hallo ,, ich brauch einen guten Schutzvertrag für die Abgabe der Kätzchen.die noch geboren werden.kann einer eine empfehlen oder posten??

Danke:verschmitzt:
 
A

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am besten pdf datei die ich verändern kann, denn manche Sachen muss man ja umschreiben oder weg lassen
 
kann man das so lassen

Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber
1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, das Tier nicht – auch nicht vorübergehend – im Freien zu halten oder dort anzubinden.
2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.
3. ...mit dem Tier nicht zu züchten, sondern es beim Eintreten der Geschlechtsreife auf eigene Kosten kastrieren zu lassen.
4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten vornehmen zulassen. Eine evtl. vom Tierarzt für notwendig erachtete Euthanasie (z.B. aufgrund einer unheilbaren Krankheit) darf lt. Tierschutzgesetz ausschließlich vom Tierarzt schmerzfrei vorgenommen werden!
5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.
6. Die Übernahme des Tieres durch den Übernehmer erfolgt ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des Übergebers auf den Gesundheitszustand oder ähnliches. Der Übernehmer wurde über die bisherigen Behandlungen in Kenntnis gesetzt.
7. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr die nach abzug der Impfkosten komplett an einen Tierschutzverein geht in Höhe von: ..................................
8. Zusätzliche Vereinbarung (sofern erforderlich):
......................................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................
Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Übergebers für Schäden, die das Tier verursacht. Der Übernehmer ist Halter des Tieres im Sinne von § 833 BGB.
Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
Übernehmer:
Name, Vorname
Straße, PLZ, Ort
Telefon-Nr.

Geburtsdatum
Datum
Unterschrift
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ob das so in Ordnung ist kann ich Dir nicht genau sagen.
Aber ich habe eine Verständnisfrage: Wer ist denn nach Übergabe + Entrichtung der Schutzgebühr Eigentümer des Tieres?
Der Übergeber oder der Übernehmer?
 
der Übernehmer ist dann der Eigentümer denn er übernimmt die Mietz der Übergeber gibt die Katze vertrauendsvoll in die neue Familie
 
kann man das so lassen

Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber .....

2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers.
Du willst Dir also das Eigentum an dem Tier vorbehalten? In dem Fall kannst Du Dich aber nicht von einer Haftung befreien- z.Bsp. hohe Tierarztkosten.

5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.
Das geht grundsätzlich nicht, obwohl es manchmal wünschenswert wäre. Der Übernehmer kann Dich zwar reinlassen, sogar einladen, muss es aber nicht. Hier gilt Artikel 13 des Grundgesetzes - das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Selbst das Veterinäramt braucht für einen "unangeldeten Besuch" einen Gerichtsbeschluss und Amtshilfe durch die Polizei, bekommt diesen aber nur bei "Gefahr im Verzug". Das kann durch keinen Privatvertrag außerkraftgesetzt werden.
 

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