Steuern sparen mit Catsitting

  • Themenstarter Mikesch1
  • Beginndatum
Mikesch1

Mikesch1

Forenprofi
Mitglied seit
28. April 2010
Beiträge
18.663
Ort
Im Moin-Moin-Gebiet ;-)
Heute im Handelsblatt:


23811140wt.jpg


Vielleicht für den ein oder anderen interessant, der einen Catsitter engagiert
 
A

Werbung

Der Artikel hinkt etwas, denn Freunde oder Nachbarn können einem wohl selten eine Rechnung schreiben, in der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

Wenn man allerdings einen Tiersitter engagiert, der eine Rechnung mit ausgewiesener MWST schreibt, dann läßt sich das in der Tat wie im Artikel beschrieben gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Lieben Gruß
Karen
 
Der Artikel hinkt etwas, denn Freunde oder Nachbarn können einem wohl selten eine Rechnung schreiben, in der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

Wenn man allerdings einen Tiersitter engagiert, der eine Rechnung mit ausgewiesener MWST schreibt, dann läßt sich das in der Tat wie im Artikel beschrieben gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Lieben Gruß
Karen

Ja klar, aber professionelle Catsitter schreiben (meist) ja auch eine Rechnung mit MwSt., da sie ein Gewerbe angemeldet haben (sollten) ;)

War auch einfach nur zur Information gedacht. Vielleicht sollte man sich mal erkundigen, ob es auch diese Möglichkeit gibt, wenn man die Tiere in eine Tierpension gibt. Glaube ich zwar nicht, aber eine Dienstleistung ist es ja auch.
 
Das habe ich heute auch gelesen.

Allerdings weist unsere professionelle Catsitterin keine MwSt. aus, weil sie nur ein Kleinunternehmen hat.
Doof!
 
Tierpension geht nicht, weil die Dienstleitung IM HAUSHALT erbracht worden sein muß. Die Zahlung muß außerdem per Überweisung geleistet worden sein.
Voraussetzung ist schließlich noch, daß die Entscheidung des BFH nicht noch per Nichtanwendungserlaß außer Kraft gesetzt wird.
Ich bin gespannt, wie sich das Thema weiter entwickelt...
Auf den MWSt-Ausweis kommt es übrigens nicht an.
 
Der Artikel ist doch schon merkwürdig:hmm:.. auch eine Putzfrau erstellt idR keine RE mit MwSt, die Nachbarin erst recht nicht.

Es gilt :

"20 Prozent der angefallenen Kosten – maximal 4000 Euro - werden anerkannt und direkt von der Steuerlast abgezogen."

Ok, 19% MwSt Satz sind ja fast 20%:yeah:

Fast alle gewerblichen Katzenbetreuer sind Kleinunternehmer und erstellen keine RE mit MwSt .
In der Regel akzeptieren die FAs auch nur Überweisungen, keine Belege über Barzahlung an Catsitter.
 
Bei mir wurde die Rechnung der Catsitterin ohne Probleme vom FA anerkannt.
Es war keine Mwst. ausgewiesen, aber eine Umsatzsteuer-Nummer, d.h. sie war als Kleinunternehmerin angemeldet. Das war übrigens schon 2014, so ganz neu ist das Thema nicht bzw. wurde bisher wohl unterschiedlich gehandhabt.

Eine Putzfrau kann man bspw. auch als Mini-Jobberin anstellen, dann benötigt es keine Rechnung. Müsste mit Catsitter auch gehen, aber meist hat man diese ja nur kurzzeitig, da ist es gegen Rechnung für den Auftraggeber deutlich weniger bürokratischer Aufwand. Und wenn jemand mehrere Mini-Jobs hat, wird es auch schon wieder komplizierter.
 
Werbung:
Hallo,

wie oben bereits beschrieben, kommt es auf den Ausweis der Umsatzsteuer überhaupt nicht an.

Bitte nicht Äpfel mit Birnen, bzw. Einkommensteuer mit Umsatzsteuer verwechseln.
 

Ähnliche Themen

chrissie
Antworten
14
Aufrufe
3K
chrissie
chrissie
Syrna69
Antworten
12
Aufrufe
4K
Syrna69
Syrna69
mautzekatz
Antworten
13
Aufrufe
2K
mautzekatz
mautzekatz
miss.erfolg
Antworten
24
Aufrufe
1K
MissMini
MissMini
chrissie
Antworten
11
Aufrufe
5K
chrissie
chrissie

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben