Schwierige Situation mit Vermieter

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Verbena

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30. April 2012
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Hallo liebe Katzenfreunde,

vielen Dank zunächst für die Freischaltung des Accounts. Ich komme auch gleich mit einem Problem und hoffe, ein paar Ratschläge und etwas Unterstützung zu bekommen.

Ich lebe mit meiner erwachsenen Tochter, unserem Hund und einem 10 Monate alten Maincoon Mix in einer schönen Wohnung auf dem Land. Tierhaltung ist erlaubt, wir sind ja auch mit Hund eingezogen. Der Sohn des Vermieters wohnt im selben Haus als Mieter und hält eine Katze. Anfangs war unser Kater in der Wohnung, seit der Kastration laß ich ihn ab und zu raus in die weite Welt. Er ist sehr anhänglich, kommt meist nach 1-2 Stunden wieder zurück.

Karfreitag ranzte mich die Frau des Vermieters an, sie wolle keine 2 Katzen im Garten. Der Vermieter wohnt auf dem selben Grundstück. Einige Tage später kam unser Kater am Abend nicht zurück und ich suchte ihn überall. Sporadisch hörte ich sein klägliches Rufen. Da es dunkel war, dauerte es ziemlich lange, bis ich ihn schließlich arg verletzt in einer Marderfalle auf dem Grundstück des Vermieters fand und ihn befreite. Er hatte das Näschen gebrochen, zusätzliche Abschürfungen und ein riesiges Hämatom über dem Auge. Kurzum, er sah aus, wie Klitschko nach einem Kampf und war zudem völlig verstört. Meine Tochter und ich waren entsetzt, ich war nicht in der Lage, mit diesem Menschen zu reden und habe ihm einen Brief geschrieben, in dem ich unsere Empörung und Entsetzen zum Ausdruck gebracht habe. Kein Wort des Bedauerns oder eine Entschuldigung.

Vor 2 Tagen kam es erneut zu einer Konfrontaton, wo der Sohn und Vermieter mir mitteilten, daß unsere Katze in der Wohnung bleiben muss. Als ich den Herren sagte, daß das Aufstellen von derartigen Fallen verboten ist, bekam ich im Beisein meiner 10 jährigen Nichte zu hören, wenn er wolle, könne er auch eine Falle aufstellen, die tötet und ich hätte unsere Katze im Haus zu halten. Ich bin der Meinung, er hat diese Falle eigens für unsere Katze aufgestellt, denn er wusste, sie war draußen. Das streitet er natürlich ab.

Ich möchte am liebsten sofort ausziehen, was aber leider nicht so schnell möglich ist. Ich überlege einen Anwalt einzuschalten, denn es kann nicht sein, daß einer Mietpartei Katzenhaltung zzgl. Freigang gestattet wird und uns verwehrt. Für die Zeit, die wir hier noch leben müssen, möchte ich eine adäquate Lösung haben. Im Moment halte ich das Tier in der Wohnung, weil ich Angst um seine Sicherheit habe.

Der Vermieter wirft mir vor, ihn vor vollendete Tatsachen gestellt zu haben und nicht um Erlaubnis gebeten zu haben. Ich wäre egoistisch, er hätte mir einen Hund erlaubt; keine Katze. Für Argumente sind diese Leute nicht zugänglich.

Danke, für`s Zuhören.

Liebe Grüße
Verbena
 
A

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Liebe Verbena,

Zwar geht das nicht von heute auf morgen, aber ich würde auch den Umzug ins Auge fassen und die Katze vorerst in der Wohnung behalten, denn ich glaube nicht, dass dein Vermieter vor drastischen Schritten haltmacht, nach dem, was er jetzt schon gemacht hat mit der Falle.

Wie die Rechtslage ist, weiß ich leider nicht, aber zur Sicherheit eurer Katze würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Selbst wenn er euch prinzipiell den Freigang der Katze erlauben müsste, scheint er ja zu allem in der Lage.

Also schleunigst weg von den Psychopathen.

Liebe Grüße
Claudia
 
Ich würde mir auch eine andere Bleibe suchen und solange deine Katze im Haus lassen. Wer so auf eine weitere Katze im Garten reagiert, würde dem Tier auch was tun. Ein Anwalt wird dir da auf Dauer auch nicht helfen können.
 
Hallo Verbena,

grundsätzlich hätte dein Vermieter natürlich Recht:

Der Vermieter wirft mir vor, ihn vor vollendete Tatsachen gestellt zu haben und nicht um Erlaubnis gebeten zu haben. Ich wäre egoistisch, er hätte mir einen Hund erlaubt; keine Katze.

Die Haltungserlaubnis für einen Hund beinhaltet nicht automatisch die für eine Katze. Ihr hättet fragen müssen. Allerdings wäre dein Vermieter in arge Erklärungsnot geraten, warum er euch die Katze verbieten will, sie dem eigenen Sohn aber gestattet.

Persönlich kann ich dir nur folgendes raten: behalt' den Kater weiterhin im Haus und versuch', so schnell wie möglich umzuziehen. Das Verhältnis scheint eh zerstört zu sein. Bei solchen Leuten würde ich nicht mehr wohnen wollen und können. Wegen der Fallen würde ich mal beim Ordnungsamt anfragen und gfls. den Vermieter melden.

Das ist eine ganz unschöne Situation für euch. Euer Vermieter scheint von der üblen Sorte zu sein, das tut mir leid. Ich hoffe, ihr findet zeitnah eine schöne, neue Wohnung!

Alles Gute
Jubo
 
Danke für eure Antworten. Es war eine sogenannte Lebendfalle, aber sie können ein Tier töten oder schwer verletzen, weil sie eine enorme Schlagkraft besitzen. So ein Teil war das: http://www.pyrofex.com/images/marderfalle.JPG

Ich wohne hier ohne Mietvertrag und Haustierhaltung ist gestattet und wenn ein anderer Mieter (auch wenn es der Sohn ist) eine Katze hält, dann gehe ich davon aus, daß ich das auch darf. Vielleicht hätte ich ihn fragen sollen, allerdings überlege ich, wo die Rechtsgrundlage für eine derartige Einschränkung meiner Selbstbestimmung liegt.

Ich wohne hier im Grünen mit Wiesen ringsherum und kann meine Katze nicht rauslassen. Das ist einfach nur krank. Aber man kann manchmal nicht so schlecht denken, wie einige Menschen sind. :verstummt:

Es gab noch einen anderen Vorfall mit dem Hund, aber dann wäre der Beitrag doppelt so lang geworden.
 
Umzug ist wirklich die einzige Lösung. Wie schon gesagt wurde, kann man mit solchen Menschen einfach nicht im selben Haus wohnen bleiben. :reallysad:
 
Ich wohne hier ohne Mietvertrag und Haustierhaltung ist gestattet und wenn ein anderer Mieter (auch wenn es der Sohn ist) eine Katze hält, dann gehe ich davon aus, daß ich das auch darf. Vielleicht hätte ich ihn fragen sollen, allerdings überlege ich, wo die Rechtsgrundlage für eine derartige Einschränkung meiner Selbstbestimmung liegt.

Ich kann verstehen, daß du mehr als wütend bist. Aber ohne schriftliche Zusage in einem Mietvertrag ist leider gar nichts so einfach gestattet. Und die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Mietrecht.

Im theoretischen Fall kann ein Vermieter dem einen Mieter die Katze gestatten, dem anderen aber verbieten. Er muß diese Entscheidung nur gut und plausibel begründen können, was in der Regel schwer ist. Trotzdem wäre es theoretisch (und praktisch) möglich.

Melde deinen Vermieter dem Ordnungsamt. Ich bin sicher, daß er diese Fallen nicht aufstellen darf, schon gar keine, die Tiere sofort töten würden. Und dann such' fix eine neue Wohnung. Diese Typen sind ja nicht ganz schier in der Birne!

Gruß
Jubo
 
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Ich kann Deinen Ärger da schon verstehen.
Aber wenn ihr keine schriftliche Einverständniserklärung habt, dann könnt ihr nichts machen. Sei froh dass sie euch den Hund nicht noch im Nachhinein verbieten. Hab solche Geschichten schon zu Haufe gehört- ohne schriftliches Einverständnis hat man sehr schlechte Karten.

Was das mit der Katze betrifft- nur weil der andere Mieter es erlaubt bekommt kann man das nicht gleich auf sich beziehen. Meine Nachbarin hat eine Katze- die ist Freigängerin. Da sie schon einige Male ins Treppenhaus gepinkelt hat darf ich zwar eine Katze halten- aber ich darf sie nicht raus lassen. Nicht durch das Treppenhaus und nicht durch ein Fenster. Ich darf wegen einer Katze kein Fenster offen stehen lassen.
Ich darf auch keine Katzenklappe einbauen weil der Vermieter dagegen ist. Auch wenn ich hinterher das Fenster ersetze- er will es nicht weil es nicht zur Optik des Hauses passt.

Drum habe ich mich gleich auf die Suche nach einer älteren Wohnungskatze gemacht.

Such Dir eine andere Wohnung. Was die Falle betrifft- sind das legale Fallen? Du kannst ihm wohl nicht nachweisen dass diese bewusst für eure Katze aufgestellt wurde. Theoretisch hätte ja auch die Katze des Sohnes reingehen können.
Wenn es legale Lebendfallen sind befürchte ich fast, das man da nichts machen kann, denn "offiziell" verletzen und töten diese Fallen keine Tiere- sondern sie fangen sie nur.
Lebendfallen kann man meines Wissens nach sogar beim Tierschutz ausleihen um Wilde Katzen oder so zu fangen. Ob es sich dabei um dieses Modell handelt weiss ich nicht.

Ich würde meine Katze nun drin lassen und ausziehen.

LG und alles Gute
Mona
 
Ich glaube euch das, was ihr schreibt - nur läßt sich das schwer mit meinem Gefühl von Gerechtigkeit vereinbaren. Irgendwie hört sich das für mich alles nach Willkür der Vermieter an und ich kann mir nicht vorstellen, daß er mir im Nachhinein den Hund verbieten könnte. Ich google schon wie blöd, um entsprechende Urteile zu finden, weil ich nicht glauben mag, daß ein Mieter ne Katze darf und der andere nicht. ;)

Ärger ist fast geschmeichelt; ich empfinde die Wohnsituation als unerträglich. Aber Wohnungssuche mit Hund und Katze, kann dauern. :(

Ich hab mich erkundigt, die Fallen sind wohl nicht zulässig. Marder sind Wildtiere und die darf nicht jeder so einfach fangen, außerdem haben die jetzt Schonzeit. Allerdings kann ich es auch nicht beweisen, denn ich habe keine Fotos gemacht. Daran habe ich in der Situation nicht gedacht, ich wollte so schnell wie möglich unser Tier befreien.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #10
Es kommt auf den genauen Wortlaut im Vertag an.
Hast Du eine schriftliche Genehmigung zur Hundehaltung?

Ich würde rechtlichen Beistand suchen, über Schadenersatz, Anzeige und Auszug nachdenken - und natürlich mein tier auf keinen Fall mehr rauslassen.

Ich glaube, ich würde nicht nur drüber nachdenken.

Ich finde es empörend und nicht nur strafverfolgungswürdig, auch tier- auch menschenverachtend.

Gute Besserung für den Kater - wie geht es ihm denn?

Was ist mit der Falle passiert?
 
  • #11
Es kommt auf den genauen Wortlaut im Vertag an.
Hast Du eine schriftliche Genehmigung zur Hundehaltung?

Es gibt keinen Mietvertrag; nur eine mündliche Zusage. Er stellte mir nie, trotz mehrfache Bitte, einen Mietvertrag aus. Ich bin dann ohne eingezogen. Monate später kam er mit einem Vertrag an, den ich nicht mehr unterschrieben habe. Anfangs gaben sie sich sehr tierlieb und der Hund war herzlich willkommen, obwohl der mit seinen 45 kg nicht gerade klein ist. Sie riefen ihn ständig und fütterten ihn mit Leckerchen, was mir irgendwie nicht passte. Irgendwann pinkelte der Hund mal gegen einen Strauch, da war es aus mit der Tierfreundschaft. Ich entschuldigte mich und bot im Schadensfall (obwohl natürlich Blödsinn, von einmal pinkeln geht kein Strauch ein) finanzielle Entschädigung an. Am nächsten Tag sah der Garten von oben betrachtet so aus:
c5utx3la.jpg


Vielleicht nicht so gut zu erkennen, aber wenn man genau hinschaut, sieht man überall Strombänder verlaufen.

Ich weiß nicht, was mit der Falle passiert ist. Da wird er mit Sicherheit nun vorsichtiger sein. Der Kater ist verängstigt seitdem, weicht nicht von meiner Seite und die Nase sieht noch nicht wirklich gut aus. Das muss heilen. Viel kann man nicht machen, sagt der Tierarzt. Aber die Verletzungen müssen ihm sehr weh getan haben. Dafür könnte ich dem A...:mad:

Hier ist er übrigens mit seinem großen Kumpel - noch ganz klein.

9hduknef.jpg
 
  • #12
Solche Leute gehen über Leichen.

Es hört sich blöd an, aber sei froh dass es "nur" eine Falle war. In meinem Heimatort ist es üblich, das Glasscherben vergraben werden damit sich scharrende Katzen daran verletzen. Oder es werden vergiftete Köder ausgelegt.

Ich kenne Geschichten (ob sie wahr sind weiss ich nicht) wo Katzenhasser (wie man es früher mit Ratten machte) eine Katze gefangen haben und sie bei vollem Bewusstsein verbrannt haben. Ihre Schreie sollten andere Katzen fernhalten.

Sei froh das es die Falle war. Du bist gewarnt und weisst was Deinen Süßen erwarten kann-solltest Du ihn nochmal raus lassen.

Ich hoffe er kommt mit dem Eingesperrtsein einigermaßen klar. Was anderes wird Dir derzeit nicht bleiben. Denn Beweise findest Du dann erst wenn Dein Süßer evtl. vergiftet wurde. Und die Straße die Dein Vermieter dann bekommt ist mit Sicherheit lächerlich.

Schalte doch eine Anzeige in der Zeitung wo Du gleich Deinen Hund und Deine Katze mit erwähnst. So findet sich vermutlich leichter ein tierlieber Vermieter.

Viel Glück

LG Mona
 
  • #13
Ich überlege einen Anwalt einzuschalten, denn es kann nicht sein, daß einer Mietpartei Katzenhaltung zzgl. Freigang gestattet wird und uns verwehrt. Für die Zeit, die wir hier noch leben müssen, möchte ich eine adäquate Lösung haben. Im Moment halte ich das Tier in der Wohnung, weil ich Angst um seine Sicherheit habe.

Der Anwalt kostet dich nur Geld. Meiner Meinung nach ist das zum Fenster rausgeworfen. Selbst wenn der Anwalt deinem Vermieter einen gepfefferten Brief schreibt und du eindeutig im Recht wärst. Oder würde dir ein solches Schreiben soviel Sicherheit vermitteln, das du deinen Kater wieder rauslässt?
Und ohne Mietvertrag hast du sowieso verloren.
Und natürlich ist es Willkür deines Vermieters dem einen Mieter etwas zu erlauben, was er dem anderen einfach mal untersagt.
Aber was willst du tun? Der andere Mieter ist sein Sohn. Dagegen kommst du soweiso nicht an. Bitter, aber wahr.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Wohnungssuche. Dein Vorteil ist, du kannst einfach raus, ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen oder Renovierungarbeiten machen zu müssen.

:smile:
 
  • #14
Ich würd auch sehen das ich da so schnell wie möglich raus komm, alles andere hat sowieso wenig Sinn. Wollte nur noch anmerken das ein Vertrag nicht unbedingt die Schriftform braucht, man kann Verträge sehr wohl auch mündlich abschließen und die sind dann sogar einklagbar nur mit dem Beweisen kann es dann schwer werden. Ist natürlich unüblich einen Mietvertrag mündlich abzuschließen aber gültig ist der sehr wohl. Weis allerdings nicht wie das dann mit Kündigung, Renovierung usw. Aussieht. Im Zweifelsfall würde ich mich da von der Verbraucherberatung oder in dem Fall wohl besser dem Mieterschutzbund Beraten lassen, kostet ja nichts oder bloß eine Schutzgebühr.
 
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  • #15
Dein Vorteil ist, du kannst einfach raus, ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen oder Renovierungarbeiten machen zu müssen.

Das stimmt so nicht!

Auch ohne schriftlichen Mietvertrag mußt du die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende einhalten. Offensichtlich notwendige Renovierungsarbeiten müßten bei Auszug gemacht werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig und damit bindend!

Gruß
Jubo
 
  • #16
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würd ich vorab mal fragen ob es Sinn hätte Anzeige zu erstatten ... vermutlich stehen die Karten eher schlecht. Daher würde ich mir so schnell wie es geht was anderes suchen, wo Du Deine Tiere ohne Sorge rauslassen kannst.
 
  • #17
Selbst, wenn man "Recht" hat: Jemand, der die Katze so in einer Falle fängt, daß sie sich verletzt, wird sie unter Umständen auch "verschwinden lassen".

In dem Fall wäre es mir egal, ob ich im Recht bin und einen Rechtsstreit gewinnen würde. Leidtragende - weil schwächstes Glied - sind die Tiere. Daher würde ich mir eine andere Bleibe suchen und den Kater solange nicht raus bzw. nur mit Aufsicht raus lassen.

Selbstverständlich ist es schwer was neues zu finden. Aber wenn ich ständig Angst haben müsste, daß mein Tier irgendwann nicht mehr heimkommt...?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Eine neue Bleibe würde ich mir auf jeden Fall suchen. Wenn die Mäuse erstmal draußen waren ists schlecht zurückzugehen ... und das könnt ich da nichtmehr verantworten
 
  • #19
Bei solchen Leuten würde ich nicht mehr wohnen wollen und können.

Das ist eine klare Aussage.
Ich habe gerade den thread entdeckt und gelesen.
Hoffentlich findest Du so schnell wie möglich eine neue Wohnung.
Persönlich finde ich, daß juristische Schritte in einem solchen Fall nichts außer zusätzlichen Ärger bringen.
Dem Fallensteller würde ich allerdings die Pest an den Hals wünschen
 
  • #20
Was für krasse Leute! Rechtlichen Beistand würde ich mir an deiner Stelle schon suchen, man weiß ja wirklich nicht, was bei solchen Menschen vielleicht noch kommt.

Das Problem ist, dass selbst wenn du im Recht sein solltest, dein Kater draussen trotzdem nicht sicher wäre. Bin mir jetzt ganz unsicher, aber wäre es vielleicht eine Möglichkeit ihn an ein Geschirr zu gewöhnen? Dann könnte er raus und du wärst immer bei ihm... Wie gesagt damit kenne ich mich gar nicht aus, aber vielleicht kann wer anders hier dazu etwas sagen.

Ansonsten: wenn diese Fallen verboten sind, würde ich ihn in jedem Fall dafür anzeigen.
 

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