Schutzverträge und deren Wirksamkeit

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Katzenchaos300

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Hallo liebe Frois,

ich habe eine reine Interessensfrage, da ich hier immer wieder lese, dass mit Tierheimen geschlossene Schutzverträge an sich Kaufverträge sind und mir dann das Eigentum übertagen. Ich darf dann " mit dem Tier machen was ich will".... Achtung, ich habe das jetzt mit Absicht so überspitzt formuliert also bitte zerfleischt mich nicht.

Ich zitiere jetzt mal einige Passagen aus meinem Vertrag, die mir im Zusammenhang damit komisch vorkommen.

1) "Jeder Wohnungswechsel oder sonstige für die Tierhaltung erhebliche Änderung ist umgehend dem Tierheim zu melden."

Frage: Warum? Meinen die damit Umzüge von 60qm auf meintwegen 25qm und die damit verbundene Wegnahme der Tiere?

2) "Das Abhandenkommen des Tieres und dessen Ableben ist umgehend dem Tierheim zu melden, der Verlust ist der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen."

Frage: Abhandenkommen ist mir irgendwo klar. Aber Tod? Als ich damals im Heim war, waren auch tatsächlich Leute dort, wo ich mitbekam, dass sie den Tod eines Tieres meldeten. Warum muss man das? Gibt es solche Klauseln öfter? Speziell auf den Tod des Tieres bezogen meine ich.

3) "Die Empfängerin ist Tierhalterin im Sinne des BGB, sie erwirbt am Tier kein Eigentum. Das übernommene Tier geht nur in ihren Besitz über."

Frage: Gerade das würde doch der hier im Forum so oft genannten Eigentumsaussage widersprechen? Bin ich jetzt Eigentümer oder nicht?

Nein, ich glaube nicht, dass mich das Tierheim über's Ohr gehauen hat. Darum geht es nicht. Auch nicht darum, dass Heim hier an den Pranger zu stellen. Es interssiert mich nur: Ist die allgemeine Aussage im Forum hier falsch oder enthält der mir vorliegende Vertrag unwirksame Klauseln?

Haben andere Tierschutzvereine ähnliche Formulierungen drin? Wenn ja, welche?
 
A

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Also generell haben Schutzverträge für Katzen öfter mal 'legal unwirksame' Klauseln drin - klagen ist da oft einfach nicht bzw. hängt vom Richter ab. Deswegen werden diese nach bestem Wissen und Gewissen das beide Parteien diesen Wünschen zustimmen unterschrieben... sprich man bittet um all diese Sachen die im Vertrag stehen.

Zu den spezifischen Klauseln:
1) "Jeder Wohnungswechsel oder sonstige für die Tierhaltung erhebliche Änderung ist umgehend dem Tierheim zu melden."

Hier geht es um den Kontakt zu Tier bzw. Halter, nicht ums wegnehmen (maximal ansprechen wenns extreme Fälle sind ob da was anderes geplant ist in Zukunft, ob man Hilfe brauchgt, Tiertafellinks und Kram...). Sprich das ist damit man in seinen Unterlagen (falls vorhanden) notieren kann wo die Katze aktuell ist und wie die Kontaktdaten sind - die ändern sich mit Umzug ja auch oft.
Vermieden werden soll damit hauptsächlich, dass Katz' ohne Nachforschungsmöglichkeit verschwindet.

2) "Das Abhandenkommen des Tieres und dessen Ableben ist umgehend dem Tierheim zu melden, der Verlust ist der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen."

Beim Abhandenkommen geht es erneut um Suchhilfe für die Adoptanten bzw. zumindestens Tipps (Tasso, Plakate, Facebook, bla), theoretisch würde ich da eher Tasso drinstehen haben als Polizei, aber das ist Geschmackssache. Beim Tod geht es erneut um die eigenen Unterlagen... Oft auch interessehalber woran, wieso, kann man das in Zukunft verhindern? (Stichwort sowas wie Kippfenster und so)

3) "Die Empfängerin ist Tierhalterin im Sinne des BGB, sie erwirbt am Tier kein Eigentum. Das übernommene Tier geht nur in ihren Besitz über."

Schwierige Klausel. Heißt im Endeffekt da kann jemand nicht loslassen :oops: Verständlich, aber schwierig, und würde ich so heutzutage nicht mehr unterzeichnen.
Unser Verein hat zb. eine paar-monatige Probezeit drin bis die Katze ins Eigentum der Adoptanten übergeht, da hat man mehr Sicherheit aber lässt auch irgendwann bissl mehr los.

---

Erneut, im Endeffekt geht es bei Schuztzverträgen um das: 'hier das hätte ich gerne, ist das ok so?' und dann sagt man ja oder nein.
 
Ich antworte mal "privat", also kenne mich speziell mit TH-Tierschutzverträgen nicht aus, aber habe bei privater Übernahme von zwei Katern mal selbst einen Tierschutzvertrag aufgesetzt.

Sinn und Zweck des Ganzen ist es, das Tier zu schützen. Das Tier geht in deinen Besitz über, sobald du es vom Vorbesitzer (oder TH) übernimmst, dazu bräuchte es strenggenommen keinen Vertrag, bzw mündliche Abmachungen würden reichen. Klar, einem TH ist es wichtig, bestimmte Punkte vertraglich festzuhalten. Sinn und Zweck ist aber der Schutz des Tieres. Es soll dokumentiert werden, dass das Tier zwar in deinen Besitz übergeht, es aber weiterhin geschützt ist, also du eben nicht "mit ihm machen kannst, was du willst".
Haben andere Tierschutzvereine ähnliche Formulierungen drin? Wenn ja, welche?
Es gibt verschiedene Tierschutzverträge, die man individuell abwandeln kann. Auch bei Privatvermittlung würde ich immer einen Tierschutzvertrag aufsetzen. google mal "Tierschutzverträge" und auch "private Tierschutzverträge", es gibt verschiedene Ausführungen und man kann ale möglichen Abmachungen darüber hinaus schriftlich festhalten. Habe ich auch gemacht, als ich zwei Kater übernommen hatte. Zum einen kam es mir darauf an, bestimmte Dinge schriftlich festzuhalten (zB dass sie kastriert sind und was für ärztliche Untersuchungen bis Dato sonst noch gemacht wurden, welche Kosten noch ausstehen etc, man kann solche Verträge individuell erweitern). Zum anderen aber war mir wichtig, dass eben klar ist, dass das Lebewesen sind, die einen gewissen Schutz bedürfen. Was genau dann rechtliche Relevanz hat, steht teilweise auf einem ganz anderen Blatt (so sehe ich es).
3) "Die Empfängerin ist Tierhalterin im Sinne des BGB, sie erwirbt am Tier kein Eigentum. Das übernommene Tier geht nur in ihren Besitz über."

Frage: Gerade das würde doch der hier im Forum so oft genannten Eigentumsaussage widersprechen? Bin ich jetzt Eigentümer oder nicht?
Da ein Tier ein Lebewesen ist, kannst du niemals der "Eigentümer" sein ;).
Es sollte jedem klar sein, dass man mit einem Tier nicht einfach machen kann, was man will. ZB einen Freigänger plötzlich in eine Wohnung sperren oder eine Wohnungskatze plötzlich in eine viel zu kleine Wohnung setzen (dein Punkt 1). Oder bei Verlust nicht einfach tatenlos ihrem Schicksal überlassen (dein Punkt 2) oder oder oder...
Da das aber leider nicht jedem klar ist, und es leider Menschen gibt, die tatsächlich "mit einem Tier machen, was sie wollen", werden Tierschutzverträge aufgesetzt und ich meine es ist nur gut, dass zB ein TH ein Auge darauf haben möchte, was mit dem Tier in Zukunft geschieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, viele dieser Klauseln sind nicht wirksam - welche und wie genau hängt natürlich auch immer vom Richter ab.
Knebelverträge oder Nicht-Eigentumsübergang sind nicht nur rein rechtlich, sondern auch moralisch falsch finde ich, denn wenn jemand sein Tier hegt und pflegt und die Kosten zahlt, dann muß er sich auch sicher sein können, dass es "Seins" ist - alles andere wäre unfair (und rechtlich auch meist nicht haltbar).
Allerdings sollte man sich (bezüglich der Klausel wie Angabe von neuen Anschriften oder eben Verlust- oder Todesmeldungen) auch einfach mal in die andere Seite reinversetzen...
Dazu mal ein kleines "Was wäre wenn" Gedankenspiel: Stell dir vor, du findest draußen ein verunfalltes Kätzchen. Bringst es in die Klinik, übernimmst alle Kosten, suchst nach einem eventuellen Besitzer, machst Fundmeldungen, aber niemand meldet sich. Irgendwann kann das Mäuschen aus der Klinik entlassen werden und da es noch Physio und Päppelhilfe braucht willst du es auch nicht ins TH geben und holst es zu dir, arbeitest jeden Tag daran die Kleine wieder "auf die Pfoten zu stellen", was dir auch soweit möhlich gelingt. Und dann als alles soweit gut ist gerät dein Leben in Umbruch und du könntest einer Handicapkatze nicht gerecht werden und suchst deshalb ein neues Zuhause für sie. Die Schutzgebühr die du bekommst wird in keinem Verhältnis zu den von der reingebutterten Kosten stehen - aber egal - du hast einem Kätzchen das Leben gerettet und übergibst es in eine bessere Zukunft. Machst einen Schutzvertrag und weinst dir still die Augen aus zum Abschied, aber läßt los - voller Hoffnung.
Und ein paar Monate später macht dich eine Freundin darauf aufmerksam, dass "Deine" Süße auf ebay in einer anderen Stadt mit zu verschenken drin steht - oder alternativ, dass sie entlaufen ist ....
Du rufst die Telnr. im Schutzvertrag an, aber die Nr. stimmt nicht mehr, auf Mails wird nicht geantwortet und die Annonce ist bereits gelöscht.

Wie würdest du dich fühlen?

Nun nimm dieses Gefühl und beantworte nochmal deine Fragen für dich selbst, warum Klauseln bezüglich neuer Adresse und Verlust/Todesmeldungen wichtig sind....
 
Du triffst es mal wieder auf den Punkt. Da ich der Meinung bin, dass Menschen, die mit Herzblut eine Katze aufgepäppelt haben, auch ein legitimes Interesse daran haben wie es ihrem ehemaligen Schützling weiter ergeht, hatte ich nie Probleme damit Schutzverträge zu unterschreiben. Ich fühle mich nicht als Eigentümer meiner Katzen, sondern als ihr Dienstleister. War auch froh, wenn ich mir bei den Vermittlungsvereinen bei Problemen Hilfe holen konnte.

Die wenigsten Vereine wollen kontrollieren, können sie auch gar nicht bei den vielen Hilferufen. Sie möchten nur dass ihre Schützlinge nicht irgend einer willkürlichen Handlung ausgesetzt werden. Leider gilt da bei Tieren immer noch das veraltete Recht über Sachkaufverträge wenn auch mit einer Sonderstellung.
 
Da ein Tier ein Lebewesen ist, kannst du niemals der "Eigentümer" sein ;).

Das ist so nicht richtig. Ein Tier ist gemäß § 90a BGB zwar keine Sache und wird durch besondere Gesetze geschützt; es wird rechtlich aber wie eine Sache behandelt, d.h. es gelten die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.

Daher kann man an Tieren natürlich Eigentum erwerben und mit ihnen gemäß § 903 BGB grds. nach Belieben verfahren. Aber in dieser Vorschrift steht auch, dass der Eigentümer eines Tieres bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten hat.
 
@ Cassis - da hast du sicher recht, aber ich meinte es nicht im juristischen Sinne.
 
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Hier ist bereits viel "richtiges" geschrieben worden.
Fakt ist: Viele der Vereinbarungen in den sog. Schutzverträgen sind im Ernstfall nicht wirksam. Tiere sind in Deutschland vor dem Gesetz eine "Sache".

Dann gibt es noch das Tierschutzgesetz.

Ich finde, Taskali hat das gut umrissen.

Für mich wäre es auch ohne Vertrag eine Selbstverständlichkeit, dass
- dem Tier eine artgerechte Haltung zuteil wird (das heißt auch eine uneingeschränkte Teilnahme am "Familienleben"),
- ich natürlich jeden Wohnungswechsel mitteile (und jeder Besuch eines Mitarbeitenden der Tierschutz-Orga ist mir willkommen)
- das Tier bei Krankheit einem Tierarzt vorgestellt wird und entsprechend behandelt
- ich natürlich auch den Tod des Tieres - sowie die Umstände - der Orga mitteile, (Bisher habe ich da nur Anteilnahme und Trost erfahren)
- der Verlust des Tieres ohne Verzug bei Tasso gemeldet wird und natürlich auch der Tierschutz-Orga (GSD ist mir das noch nie passiert)

Schwierig wird es für mich, wenn die TS-Orga z. B. darauf besteht, dass nur bei einem bestimmten Tierarzt behandelt wird (schon gesehen). Sowas würde ich nicht unterschreiben.

Dieses Forum ist sehr gut dazu geeignet, sich auch über Orgas auszutauschen und für sich selbst zu überlegen: Was geht so gar nicht für mich? Da adoptiert man dann einfach nicht. Punkt!

Im Laufe der letzten 35 Jahre habe ich mit vier verschiedenen TS-Orgas zu tun gehabt und für alle diese gilt: Daumen hoch! ... und das auch in Situationen, die für uns alle nicht einfach waren.

Und ich kann die - uns manchmal etwas übertrieben wirkenden - Klauseln auch verstehen. Wenn ich höre, dass eine TS-Katze einer Adoptantin z. B. nach einer Woche durch Wohnungs- und Haustür "geschlupft" ist, wachsen mir echt Hörner. Hier läuft das Sorgfalts-Management bei Neuzugängen dann doch etwas strenger. Da bleibt die Haustür bei geöffneter Wohnungstür jedenfalls erstmal nicht auf - auch nicht für eine Sekunde.

Und was auch nicht ganz unwichtig ist: Die Chemie zwischen den Menschen sollte stimmen - das erleichtert alle Dinge ungemein. Wenn da schon Probleme auftauchen: Hände weg!
 
Knebelverträge oder Nicht-Eigentumsübergang sind nicht nur rein rechtlich, sondern auch moralisch falsch finde ich, denn wenn jemand sein Tier hegt und pflegt und die Kosten zahlt, dann muß er sich auch sicher sein können, dass es "Seins" ist - alles andere wäre unfair (und rechtlich auch meist nicht haltbar).
Ja, das ist so die Klausel, die mir auch Bauchschmerzen bereitet. Als wir auf der Suche nach einer neuen Freundin für Nine waren, bin ich auch über Orgas gestolpert, die mir als potenzieller neuer Dosi nur den Besitz des Tieres übertragen wollten und NICHT das Eigentum. Sorry das mag blöd klingen aber diese Orgas habe ich dann direkt aussortiert. Auch wenn es in der Praxis im Regelfall nicht vorkommt, dass eine Orga das Tier zurückfordert und schon gar nicht, wenn es dem Tier im neuen Zuhause gut geht, aber mich hat das echt blockiert. Wie Taskali schon schrieb, wenn ich mein Tier hege und pflege und mich kümmere und ihm all meine Liebe gebe, dann möchte ich mir schon sicher sein, dass es MEIN Tier ist (im juristischen Sinne) und mir dieses Tier nichts und niemand wegnehmen kann (im juristischen Sinne) und ich auch z.B. beim TA nach meinem besten Wissen und Gewissen handeln kann und mir nichts von einer Orga vorschreiben lassen muss (theoretische gesehen). Ich hätte einfach kein gutes Gefühl dabei, wenn ich nicht die Eigentümerin des mir anvertrauten Tieres bin. Daher kam das für mich nicht in Frage. Jede Orga die das so handhabt, ist bei mir gleich aus der engeren Auswahl rausgeflogen.

Der Vergleich hinkt ein bisschen, aber ich könnte auch niemals ein Pflegekind aufnehmen, es hegen und pflegen und versorgen und es lieben und alle Entscheidung des täglichen Lebens für es treffen und es wäre nicht MEINS. Ich könnte nicht damit umgehen, dass mir jemand dieses Kind "einfach" wieder wegnehmen könnte und ich auf juristischer Ebene keine Rechte an diesem Kind habe. Damit könnte ich nicht leben, daher würde ich nie ein Pflegekind aufnehmen - und demzufolge auch keine Katze ohne Eigentumsübergang, die praktisch immer nur die "Pflegekatze" sein würde.

Mit den anderen Klauseln in Schutzverträgen habe ich keine Probleme und das habe ich auch anstandslos unterschrieben. Wohnortwechsel, Verlust/Tod des Tieres usw..., das kann die Orga ruhig alles wissen, da habe ich kein Problem mit und ich schicke eh regelmäßig Fotos da hin und halte die Orga auf dem Laufenden. Das macht mir alles nix. Ich kann da auch die Orgas verstehen, die natürlich gerne wissen wollen was mit ihren Schützlingen ist, die sie oft liebevoll gepäppelt und umsorgt haben. Dennoch will ich rechtlicher Eigentümer meiner Katzen sein, wenn ich sie aufnehme. Ja das hört sich ziemlich bescheuert an wenn man von Lebewesen spricht, ich weiß ;).
 
  • #10
Bei den Sternchen hatte ich sintemalen (ist ja schon etliche Jahre her) auch die klassischen TS-Verträge unterschrieben, wonach ich kein Eigentum an den Katzen erwerben würde, aber alle Kosten zu tragen hätte und dass man sie mir nötigenfalls auch ersatzlos würde wieder wegnehmen können.

Ich hatte damals kein Problem damit, weil ich sicher war, dass es keinerlei Gründe geben würde, warum der TS einen Grund haben sollte, mit die Tiere wieder wegzunehmen (das wäre ja nur bei groben Verstößen gegangen, also wenn ich die Katzen schlecht gehalten hätte o. ä.).
Mich hatte aber immer sehr beruhigt (beispielsweise auch bei unserem Star-Innenarchitekten Nero), dass ich die Katzen schlimmstenfalls auch wieder zurück geben könnte, falls ich iwie überfordert wäre.

Une wären die TS-Stellen nicht willig gewesen, hätte ich letztlich auf die Vertragsklausel gepocht, dass sie eine Rücknahmepflicht hätten, bevor ich mich selbst auf die Suche nach besseren Dosis gemacht hätte ---- und sei es nur um sicherzugehen, dass mir da kein Verein in die Parade gefahren wäre.

Dass ich mich nicht an die Vertragsklauseln so strikt hätte halten müssen, war mir damals auch klar, aber ich finde es gut, wenn gewisse Vorkehrungen in den Verträgen über die Tiere getroffen werden. Und sei es nur als Warn- bzw. Alarmfunktion für die künftigen Dosis. Also damit sie das Thema Tier wirklich ernst nehmen!

Heute mit den Katzen vom Vereinszüchter habe ich reguläre Kaufverträge, innerhalb derer ich neben der normalen Pflicht, die Tiere artgerecht zu halten usw., keine weiteren Pflichten habe außer dass die Züchter ein Rückkaufrecht haben, bevor ich die Tiere iwie weiter gebe. (Meine Katzen sind jeweils kastriert zu mir gekommen, so dass das keine Vertragspflicht mehr war.)
Solche Vertragsklauseln entsprechen absolut meiner Vorstellung von einer verantwortungsvollen Vereinszucht, und ich kenne genug Fälle, wo die Züchter von dieser Klausel auch Gebrauch machen und ihre "Kinder" zurückholen, statt dass diese via Ebay oder wie auch immer weiter gegeben werden dürfen!
Natürlich: nicht jeder Züchter wird so ein Rückkaufrecht unbegrenzt ausüben wollen oder können (Pfötchens Züchter beispielsweise haben ja ihre Zucht eingestellt und vielleicht auch gar nicht mehr den Platz, um die von ihnen gezogenen Katzen wieder aufnehmen zu können). Aber auch hier ist die Warnfunktion aus meiner Sicht ein wichtiger Teil, damit der Käufer die Sorge für das Tier ernst nimmt und sich bezüglich einer einfachen "Entsorgung" auch gewissen Hürden gegenüber sieht.

Auch die TS-Vertragsklauseln mit der Notwendigkeit, den Umzug zu melden usw., leuchten mir absolut ein. Das wurde ja schon verschiedentlich erläutert. Und die Meldung des Ablebens an den TS sehe ich beispielsweise auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Leute schon auch etwas über die Todesumstände erfahren wollen. Sei es wegen des Themas Kontrolle (Verschulden des Tierhalters im Sinne "der kriegt kein Tier mehr von uns"), sei es auch ganz banal und so herzzerreißend wegen des Mitleidens mit dem Tier und allem.
Als wir beispielsweise Nicki einschläfern lassen mussten, hatte ich auch - schon während er noch mit dem Krebs kämpfte - seinen Verein informiert und bekam von dort sehr unterstützende und mitfühlende Mails zurück. Genauso die Beileidsbekundungen, als er dann eingeschläfert worden war. Das hat mir viel Kraft gegeben und mich damals sehr aufgebaut. Ich bin heute noch dankbar dafür!

Bei Jeannies Orga gab es leider niemanden mehr, den ich hätte informieren können; die Orga hatte sich aufgelöst, und ich hatte keine Kontaktdaten der handelnden Personen. Und auch bei Nero hatte ich unter der angegebenen Adresse (das war eine kleine Pflegestellenorga gewesen) niemanden mehr erreichen können. Auch das kann einem als Halter passieren, wenn das Tierchen nach Jahren und Jahren über die Brücke gehen muss.

LG
 
  • #11
Danke für die rege Diskussion. Da waren wirklich ein paar interessante Denkanstöße dabei, die mir so noch gar nicht gekommen sind. Klingt alles logisch.

Wie gesagt, ich vertraue da meiner Orga, die machten einen ganz vernünftigen und soliden Eindruck. Da geht demnächst auch wieder Futter hin, also ich fühle mich denen ja schon irgendwie verbunden.

Das waren einfach nur Fragen in meinem Kopf, die mir im Laufe meiner Forumszeit so gekommen sind. Nicht irgendwie negativ sehen bitte.

Ich könnte mir auch speziell bei meinem Duo nicht vorstellen, dass die einfach so wegnehmen. Ich bin kein Eigentümer, ja wohl wahr. Aber da stehen ja auch irgendwo echte Menschen dahinter, die sind froh, wenn sie Tiere gut vermitteln.

Das sollte jetzt auch nicht heißen, dass ich Verträge ohne "Eigentums-Klausel" grundsätzlich suspekt finde. Es kommt insgesamt doch auch immer darauf an, bei wem man eine solche Klausel unterschreibt. Bei einem seriösen großen Tierheim ist das eine Sache, bei einer kleinen Orga wäre mir das auch zu gefährlich. Bisschen Bauchgefühl gehört halt dazu, denke ich. Oder? :)
 
  • #12
  • #13
Mit den anderen Klauseln in Schutzverträgen habe ich keine Probleme ... Dennoch will ich rechtlicher Eigentümer meiner Katzen sein, wenn ich sie aufnehme. Ja das hört sich ziemlich bescheuert an wenn man von Lebewesen spricht, ich weiß ;).
Das ist absolut nachvollziehbar und genau deswegen sind solche Klauseln ohnehin unwirksam. Also ob du das nun unterschreibst oder nicht, tut rein rechtlich gesehen nichts zur Sache. In dem Moment, in dem Dir das Tier anvertraut wird, bist du, ob du es willst oder nicht :D ;) der rechtsmäßige Besitzer und das wäre auch ohne Vertrag wirksam, bzw rein rechtlich gesehen reicht die mündliche Absprache/Übergabe.
Insofern bleibt es jedem selbst überlassen, ob er um Orgas, die so eine Klausel im Vertrag haben, einen Bogen macht oder nicht. Ich würde es machen, denn mir wäre das zu suspekt. Andernteils kann ich so eine (in meinen Augen hanebüchne) Klausel schon verstehen, denn es gibt ja nunmal Menschen, für die eine gute Behandlung des Tiers und artgerechte Haltung nicht selbstverständlich ist und ich meine, für solche Leute ist so eine Klausel evtl nicht schlecht.
Fakt ist: Viele der Vereinbarungen in den sog. Schutzverträgen sind im Ernstfall nicht wirksam.
So ist es und Fakt ist auch - viele der Unterschreiber werden sich im Ernstfall nicht an die Vereinbarungen halten :( Aber wenn es auch nur bei einem potentiellen "Käufer" ein Bewusstsein weckt, wäre das ja auch schon ein Gewinn, meine ich... Eben dass er anhand eines solchen Vertrages merkt, hm, also klar, da gehts um ein Lebewesen... Leider gibt es Menschen, denen das nicht so bewusst ist...
Das sollte jetzt auch nicht heißen, dass ich Verträge ohne "Eigentums-Klausel" grundsätzlich suspekt finde. Es kommt insgesamt doch auch immer darauf an, bei wem man eine solche Klausel unterschreibt. Bei einem seriösen großen Tierheim ist das eine Sache, bei einer kleinen Orga wäre mir das auch zu gefährlich. Bisschen Bauchgefühl gehört halt dazu, denke ich. Oder? :)
Genau - du hast die Wahl, du kannst dir verschiedene Orgas anschauen und dann entscheiden. Umgekehrt können sich die Orgas ja zB mit der Vorkontrolle auch einen Eindruck verschaffen und von daher finde ich persönlich solche Klauseln schon eher überflüssig...

Habe mich dagegen auch im privaten Vertrag abgesichert - weil ich ein ungutes Bauchgefühl hatte. Habe die Tiere aus schlechter Haltung übernommen und hatte irgendwie das mulmige Gefühl, dass die Halterin irgendwann ankommen könnte und die Katzen zurückhaben möchte. Von daher habe ich den Vertrag aufgesetzt mit den Worten "... ab diesem Zeitpunkt gehen die Katzen in Catmas Besitz über ... Sie verpflichtet sich aber dazu ... (an die üblichen TS-Verträge angelehnt)"
Dieser Zusatz ist rein rechtlich gesehen total überflüssig, aber eben es war mir wichtig, das schirftlich festzuhalten, wegen des Bauchgefühls.
 
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