Schäden durch Katzen

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CupcakeCinderella

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22. Juni 2008
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Wenn Hunde irgendeinen Schaden anrichten, gibt es ja die Hundehaftpflicht. Aber wie ist das mit Katzen?
Greift da die normale private Haftpflicht? Oder bei Schäden in der Wohnung die Hausratversicherung? Und bei was für Schäden kommt die jeweilige Versicherung auf?
 
A

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Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Katzenschäden nicht auf. Angenommen eine Katze klettert auf einem fremden Auto herum und zerkratzt den Lack, muss der Eigentümer des Fahrzeugs dies hinnehmen.

Bisswunden von Katzen werden über die Krankenversicherung des Gebissenen abgerechnet.

Ich weiß nicht, ob es eine Versicherung gegen Katzenschäden gibt.
 
Äh, meine Privathaftpflicht haftet für Katzenschäden. Ich kenne das auch nicht anders. Bevor mein Sternchen eine Katzenleiter hatte, hat sie oft an der hölzernen, denkmalsreifen Haustüre gekratzt..die Restaurierung zu meinem Auszug hat meine Haftpflicht übernommen.

Aber wie bei der Haftpflicht üblich, geht es da um Schäden am Eigentum anderer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Katzenschäden nicht auf. Angenommen eine Katze klettert auf einem fremden Auto herum und zerkratzt den Lack, muss der Eigentümer des Fahrzeugs dies hinnehmen.

Bisswunden von Katzen werden über die Krankenversicherung des Gebissenen abgerechnet.

Ich weiß nicht, ob es eine Versicherung gegen Katzenschäden gibt.

Uli,

wie kommst du denn darauf, wenn deine Katze einen Schaden anrichtet, musst du natürlich dafür aufkommen. Es ist zwar gar nicht so einfach zu beweisen, dass der Schaden von einer bestimmen Katze stammt.
Und ich denke, die Krankenversicherung des Gebissen wird sich dem Eigentümer der Katze melden, um ihr Geld wieder zubekommen.
 
Uli,

wie kommst du denn darauf, wenn deine Katze einen Schaden anrichtet, musst du natürlich dafür aufkommen. Es ist zwar gar nicht so einfach zu beweisen, dass der Schaden von einer bestimmen Katze stammt.
Und ich denke, die Krankenversicherung des Gebissen wird sich dem Eigentümer der Katze melden, um ihr Geld wieder zubekommen.

Die Katze meine Mieters hatte sich in meinem Arm regelrecht verbissen, ich bekam eine dicke Entzündung, musste in ärztliche Behandlung und wurde einige Tage krankgeschrieben.

Die Krankenkasse hat mir dann einen Fragebogen zugeschickt, weil die Kostenübernahme geklärt werden sollte. Mein Mieter hat sich daraufhin mit seiner Haftpflichtversicherung ausgetauscht und erfahren, dass der Schaden nicht über diese Versicherung abgedeckt sei, so wäre es auch bei anderen Schäden, die die Katzen verursachen würden. Das wäre höhere Gewalt, es sei denn der Mieter würde die Katze z.B. auf dem Arm tragen und sie würde auf ein abgestelltes Auto springen und den Lack zerkratzen.

Springt eine Katze einfach so auf ein Auto und zerkratzt den Lack, ist das nicht versichert, das fällt unter höhere Gewalt. Auch zerkratzte Türen der Mietwohnung fallen nicht unter die Haftpflichtregelung, leider...
 
Ich habe es gestern im neuen finanztestheft gelesen das die Haftpflicht die Schäden der eigenen Katze übernimmt.

Aber allerdings denke ich mir auch das es da einige Dinge gibt, wie wenn das nicht eingehalten wird, das dann es dann doch nicht gezahlt wird.
Vielleicht weil es mutwillig war von der Katze :rolleyes::confused:

Springt eine Katze einfach so auf ein Auto und zerkratzt den Lack, ist das nicht versichert, das fällt unter höhere Gewalt. Auch zerkratzte Türen der Mietwohnung fallen nicht unter die Haftpflichtregelung, leider...

Ich würde denken das ist gerade umgekehrt, weil wenn die Katze darauf springt habe ich keine Einfluss darauf. Springt sie mir aber vom Arm, dann schon und so wäre es nicht versichert.

Bsp: Meine Katze hat vor ein paar Wochen einen sauteuren Spiegel um geworfen, der natürlich böllig kaputt ist. Könnte ich mir das durch meine Haftpflicht ersetzen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Uli,

das ist ein ziemlich komplexes Thema. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass Katie O'Haras Haftpflichtversicherung zahlen musste, als ihre Katze einen Autounfall hatte. Die Schäden die dadurch am Auto entstanden, wurden von ihrer Haftpflichtversicherung gezahlt.

Dieses Urteil habe ich auch noch gefunden.

http://www.jura.uni-saarland.de/sr/vii0112.htm

Bei einem Katzenbiss hängt es auch vom Verhalten des Gebissen ab, ob er z.b versucht hat, die Katze einzufangen. Dann ist er nämlich selbst daran Schuld.

Und noch ein schönes Beispiel.

http://www.sauervk.at/pages/angebote_katzenHP02.htm

Es kommt wie sooft halt darauf an, ob man es beweisen kann und im Streitfall bei welchem Richter man landet.
 
Uli,

das ist ein ziemlich komplexes Thema. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass Katie O'Haras Haftpflichtversicherung zahlen musste, als ihre Katze einen Autounfall hatte. Die Schäden die dadurch am Auto entstanden, wurden von ihrer Haftpflichtversicherung gezahlt.

Da gibt es sicher auch Unterschiede von Versicherung zu Versicherung. Ist nur die Frage, ob Schäden durch Tierhaltung extra ausgeschossen sein müssen oder ob eine Klausel besagen muss, dass Tierschäden mitversichert sind.
 
  • #10
Ich google jetzt schon eine ganze Weile danach, aber ich finde immer die selben Aussagen, Schäden, die von Katzen verursacht werden, werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Ander als bei Hunden und Pferden, für die braucht man eine extra Haftpflichtversicherung.

Im Zweifel sollte man einfach bei seiner Versicherung nachfragen.
 
  • #11
Bsp: Meine Katze hat vor ein paar Wochen einen sauteuren Spiegel um geworfen, der natürlich böllig kaputt ist. Könnte ich mir das durch meine Haftpflicht ersetzen lassen?

Wenn es Dein Spiegel war leider nicht. Soweit ich weiß bist Du nicht gegen Dich selber bzw. Deine Katze Versichert.
Ist das selbe wie bei Kindern. Schmeissen meine beim Nachbarn die Scheibe ein hab ich kein Problem. Versicherung zahlt.
Fliegt bei mir ein Ball durchs geschlossene Fenster kann ich nur hoffen das es die Nachbarskinder waren. Bei den eigenen hab ich halt Pech.
 
  • #12
Es ist definitiv so, daß Katzen über die eigene Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Natürlich leistet die Haftpflicht nur dann, wenn die Katze nderen Leuten einen Schaden zugefügt hat (Eigenschäden sind generell nicht versichert).

Gutes Beispiel: Mein Kater Samson spaziert bei unseren Nachbarn ins Wohnzimmer und schärft sich die Krallen an der nagelneuen Ledercouch.

Ich arbeite bei einer Versicherung und abundzu kommt so ein "Katzen-Schaden" schon mal vor :rolleyes:
 
  • #13
... und um das ganze mal komplett zu machen hab ich gerade die Bedingungen meiner Haftpflicht rausgekramt. Da steht:

Versichert ist... insbesondere... als Halter oder Hüter von zahmen Hausieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichenoder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;

Also für meine Begriffe schließt das (Haus-) Katzen eindeutig mit ein.
 
  • #14
... und um das ganze mal komplett zu machen hab ich gerade die Bedingungen meiner Haftpflicht rausgekramt. Da steht:

Versichert ist... insbesondere... als Halter oder Hüter von zahmen Hausieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichenoder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;

Also für meine Begriffe schließt das (Haus-) Katzen eindeutig mit ein.

Nur so wird man immer schlauer, danke. Jetzt frage ich mich nur, warum damals die Versicherung meines Mieters so geantwortet hat, das war dann ja eindeutig falsch. Wollten sich vorm Zahlen drücken, diese Lümmels...
 
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  • #15
Wow, erstmal danke für eure Antworten!
Meine Mutter wollte das wissen. Sie hatte von meiner Tante die Katze zur Urlaubsbetreuung bei sich - und die hat Spuren auf ihrer Couch hinterlassen. Und meine Mutter wollte nun gerne wissen, ob das eine Versichung abdeckt!
Also quasi die Haftpflicht meiner Tante!?
Muss der Schaden denn besonders groß sein?
Die Couch ist nun quasi voller "Einstichlöcher" von den Krallen, so als ob jemand mit einer dicken Nadel hier und da reingestochen hätte. Man sieht es jetzt nicht sofort aus der Ferne, aber wenn man z.B. auf der Couch sitzt und hinsieht schon. Und meine Mutter stört das, da die Couch erst ein paar Monate alt ist und ziemlich teuer war!
 
  • #16
Wow, erstmal danke für eure Antworten!
Meine Mutter wollte das wissen. Sie hatte von meiner Tante die Katze zur Urlaubsbetreuung bei sich - und die hat Spuren auf ihrer Couch hinterlassen. Und meine Mutter wollte nun gerne wissen, ob das eine Versichung abdeckt!
Also quasi die Haftpflicht meiner Tante!?
Muss der Schaden denn besonders groß sein?
Die Couch ist nun quasi voller "Einstichlöcher" von den Krallen, so als ob jemand mit einer dicken Nadel hier und da reingestochen hätte. Man sieht es jetzt nicht sofort aus der Ferne, aber wenn man z.B. auf der Couch sitzt und hinsieht schon. Und meine Mutter stört das, da die Couch erst ein paar Monate alt ist und ziemlich teuer war!

:eek: Hier ist der Sachverhalt aber leider nicht so einfach und es könnte gut sein, daß die Versicherung Deiner Tante dieses Schaden ablehnt, weil Deine Tante die Katze für einen gewissen Zeitraum :confused:in Obhut genommen hat - quasi war es für diesen Zeitraum ihre Katze und somit wäre es ein Eigenschaden.
 
  • #17
Also, da es mich selbst interessiert hat, habe ich eben mal nachgeforscht und in unserer Haft-Schaden-Abteilung angerufen:

Der Schaden würde definitiv abgelehnt werden, so wie ich´s vermutet habe.
Wenn man eine Katze in Obhut nimmt, muß man selbst dafür sorgen, daß keine Schäden entstehen und wenn, zählt es als Eigenschaden.
 
  • #18
Jepp - im Falle der Tante ist leider nix zu machen. Eben wegen der Inobhutnahme.

Aber in anderen Fällen ist es tatsächlich so, dass zahme Haustiere (worunter Kazten fallen, Hunde jedoch interessanterweise nicht) in den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen.

Männe ist Versicherungsfritze, daher weiß ich das recht genau.
 
  • #19
Bei mir kommt auch die Haftpflicht auf, wenn was passieren würde. Eindeutig.;)
 
  • #20
wollte noch anmerken, dass das bei MEINER Haftpflicht drinsteht, ob das allgemein so ist, weiß ich natürlich nicht.
 

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