Rechtliche Frage

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Pebbles2214

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23. März 2017
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Hallöchen
Ich habe vor 6 einem Jahr die Katze einer "Freundin " übernommen mit der Absprache sie nimmt sie zurück falls es nicht klappt.
Nun ja es hat nicht geklappt.
Sie wollte sie aber allerdings auch nicht zurück sondern sagte als fundkatze im Tierheim abgeben.
Ich habe dann mit ihr besprochen dass ich sie mit Hilfe des Tierschutzes vermittle. Dem hat sie zugestimmt.
Jetzt möchte sie die Katze aber doch wieder haben ( bereits vermittelt). Und droht mit Anzeige und Anwalt.
Was kann mir passieren ?
 
A

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Nix, würde ich sagen
 
Nichts ;)
Die Katze ist nun Eigentum der neuen Besitzer (mit Schutzvertrag hoffe ich) und daran kann deine Freundin nichts mehr rütteln.
Pech für sie und vermutlich Glück für die Katze.
 
was soll dir passieren?
Du hast doch in ihrem Sinne gehandelt ;)

Ob nun "Fundkatze ins TH" oder "Abgabetier beim TSV" macht ja keinen Unterschied für den Besitzanspruch- zumindest dann nicht, wenn die Vermittlung länger als 6 Monate her ist...
 
Sie als "Fundkatze" ins Tierheim zu geben wäre Betrug gewesen...denn der ursprüngliche Halter ist ja bekannt! Da hätte dann seinerseits der TSV Anzeige erstatten können;)
 
Guten Morgen :)

Die Katze ist noch keine 6 Monate vermittelt.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum davon so ein affentheater gemacht wird, um die katze geht's hier jedenfalls nicht.
Das Problem ist ja dass es ein Unterschied ist ob ich Besitzer oder Eigentümer bin.
Hier jedoch sehe ich auch keine Gefahr weil es ja eine Schenkung war? ( kein pflegegeld vereinbart oder Zeitraum etc und keine Bezahlung bei Abgabe)
Die miez ist natürlich mit schutzvertrag vermittelt und auch da gab es keine Zahlung sondern lediglich eine Rückerstattung der tieraztkosten.
 
Guten Morgen :)

Die Katze ist noch keine 6 Monate vermittelt.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum davon so ein affentheater gemacht wird, um die katze geht's hier jedenfalls nicht.
Das Problem ist ja dass es ein Unterschied ist ob ich Besitzer oder Eigentümer bin.
Hier jedoch sehe ich auch keine Gefahr weil es ja eine Schenkung war? ( kein pflegegeld vereinbart oder Zeitraum etc und keine Bezahlung bei Abgabe)
Die miez ist natürlich mit schutzvertrag vermittelt und auch da gab es keine Zahlung sondern lediglich eine Rückerstattung der tieraztkosten.

Hattet ihr denn irgendwas schriftlich vereinbart, deine "Freundin" und du?

Besitzer und Eigentümer ist für mich durchaus das Gleiche, auch wenn es rechtlich gesehen nicht so sein mag;-)
Bei Katzen rede ich sowieso vom Halter...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nein hatten wir nicht.
Ich hab jetzt nur das mit der fundkatze schriftlich, dass ich sie vermitteln soll und dass sie uns die Katze gegeben hat.
Ja für mich auch aber rechtlich gesehen ist es wirklich nicht das gleiche.
Der Vermieter ist Eigentümer des Hauses er darf damit machen was er will,der Mieter nur Besitzer und darf nur das machen wo Eigentümer zugestimmt hat. Als Beispiel dazu
 
Wenn du schriftlich hast daß du sie vermitteln sollst ist doch alles in Ordnung.

Und der Begriff "Fundkatze" ist ja auch definiert...und eine Katze von der ich weiß wer ihr Eigentümer oder Besitzer oder Halter ist ist keine Fundkatze.

Ich hoffe die neuen Halter haben sie auch auf sich registrieren lassen!?!
 
  • #10
Das hoffe ich auch aber davon gehe ich aus.
Der Tierschutz hat da ja nun auch ein Auge drauf.
Man bekommt da echt muffensausen, meint es nur gut und dann sowas.
Ich weiß nicht mal warum uns wohl der katze kann man ja wirklich nicht sprechen
 
  • #11
Und droht mit Anzeige und Anwalt.
Was kann mir passieren ?

Rechtlich sieht es nach einer Schenkung aus.
Sollte sie zur Polizei gehen und dich anzeigen, z.Bsp. wegen Unterschlagung, drohst du mit Gegenklage (Strafprozess) wegen falscher Verdächtigung.
Schon ist Ruhe in der Hütte.

https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Sollte Post vom Anwalt kommen, 100% ignorieren und es auf einen Prozess ankommen lassen. Jeder Brief vorher an den Anwalt kann dieser später gegen dich verwenden, sprich er ist auf deine Argumentation vorbereitet.
 
  • #12
Der Vermieter ist Eigentümer des Hauses er darf damit machen was er will,der Mieter nur Besitzer und darf nur das machen wo Eigentümer zugestimmt hat. Als Beispiel dazu
Schlechtes Beispiel, da falsch. Der Vermieter ist nicht automatisch auch Eigentümer des Hauses.

Ich glaube auch nicht dass Dir da was passieren kann. Blöd ist halt dass Du nur so wenig schriftlich hast.
 
  • #13
Also wenn ich die Sache mit der Vermittlung schriftliche von der ehemaligen Eigentümerin hätte, dann würde das gut archivieren, mich zurücklehnen und einen eigenen Anwalt einschalten, wenn "Freunden" ja meist etwas unbedarfter als bei Fremden.
 
  • #14
Lass dich nicht bekloppt machen.
So einige drohen mit Anwalt etc, aber das ist meist nur ne Luftblase.
Dir kann da gar nix passieren.
 
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  • #15
Guten Morgen :)

Die Katze ist noch keine 6 Monate vermittelt.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum davon so ein affentheater gemacht wird, um die katze geht's hier jedenfalls nicht.
Das Problem ist ja dass es ein Unterschied ist ob ich Besitzer oder Eigentümer bin.
Hier jedoch sehe ich auch keine Gefahr weil es ja eine Schenkung war? ( kein pflegegeld vereinbart oder Zeitraum etc und keine Bezahlung bei Abgabe)
Die miez ist natürlich mit schutzvertrag vermittelt und auch da gab es keine Zahlung sondern lediglich eine Rückerstattung der tieraztkosten.

hast du die Schenkung schriftlich?

Grundsätzlich kannst du nichts verkaufen ( egal, wie du den Verkauf nennst), das nicht nachweislich dein EIGENTUM ist. An unrechtmässig erworbenen Besitz kann man auch kein Eigentum erwerben. Das bedeutet für den derzeitigen Besitzer der Katze, dass er eben NICHT der Eigentümer ist, weile r die Katze lediglich vom Besitzer ( dir) und nicht vom Eigentümer ( deiner Freundin) erworben hat.

Ob deine Freundin deswegen den -kostenintensiven- Gerichtsweg bestreiten will und wird, kann ich nicht beurteilen, aber ich würde ihr mal freundlich die Pflegerechnung inkl TA vorlegen, und ihr was von "Sicherungspfand " erzählen ;)
 
  • #16
Rechtlich sieht es nach einer Schenkung aus.
Sollte sie zur Polizei gehen und dich anzeigen, z.Bsp. wegen Unterschlagung, drohst du mit Gegenklage (Strafprozess) wegen falscher Verdächtigung.
Schon ist Ruhe in der Hütte.

https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Sollte Post vom Anwalt kommen, 100% ignorieren und es auf einen Prozess ankommen lassen. Jeder Brief vorher an den Anwalt kann dieser später gegen dich verwenden, sprich er ist auf deine Argumentation vorbereitet.

So würde ich es auch machen.
Und in der Zwischenzeit schon mal eine Aufstellung der Kosten machen, die du hattest. Futter, Streu, TA usw.
Denn die solltest du dann zurückfordern. Spätestens dann hat es sich erübrigt.
 
  • #17
Sollte Post vom Anwalt kommen, 100% ignorieren und es auf einen Prozess ankommen lassen.

Das kann ganz böse ausgehen. Post von einem Anwalt sollte man grundsätzlich nie ignorieren, sondern sich selbst an einen Anwalt wenden.
 
  • #18
hast du die Schenkung schriftlich?

Grundsätzlich kannst du nichts verkaufen ( egal, wie du den Verkauf nennst), das nicht nachweislich dein EIGENTUM ist. An unrechtmässig erworbenen Besitz kann man auch kein Eigentum erwerben. Das bedeutet für den derzeitigen Besitzer der Katze, dass er eben NICHT der Eigentümer ist, weile r die Katze lediglich vom Besitzer ( dir) und nicht vom Eigentümer ( deiner Freundin) erworben hat.

Ob deine Freundin deswegen den -kostenintensiven- Gerichtsweg bestreiten will und wird, kann ich nicht beurteilen, aber ich würde ihr mal freundlich die Pflegerechnung inkl TA vorlegen, und ihr was von "Sicherungspfand " erzählen ;)

Die "Freundin" wollte die Katze ja nicht wieder zurücknehmen und hat schriftlich einer Weitervermittlung zugestimmt. Damit ist es in meinen Augen auch rechtlich bindend und die Katze ist eben nicht mehr ihr Eigentum.

Eine Kostenaufstellung würde ich aber auch machen...;)
 
  • #19
Habt Ihr z. B. Email-Verkehr zum Thema? Ausdrucken bzw. speichern. Ist rechtsverbindlich.
Wenn da schon mal alles besprochen wurde unter gegenseitiger Übereinstimmung, kann Dir niemand drohen.

Ich hasse solche Aktionen, bei denen rumgezickt, aber kein bisschen an das Wohl des (in diesem Fall herumgeschubsten) Tieres gedacht wird. :grummel:
 
  • #20
Sie kann gar nichts gegen dich machen.
Mach ihr von dieser Unterhaltung einen Screenshot (wsl über das Handy kommuniziert) und frag sie dabei, ob sie echt das Geld für den Anwalt beim Fenster rausschmeissen möchte.
Nein hatten wir nicht.
Ich hab jetzt nur das mit der fundkatze schriftlich, dass ich sie vermitteln soll und dass sie uns die Katze gegeben hat.

Oder sie möchte dich unter Druck setzen in dem sie dir leere Versprechnungen/Drohungen macht. Du hast von Anfang an richtig gehandelt und dann der Katze noch einen Platz verschafft anstatt sie im Tierheim als Fundtier abgegeben zu haben.
 

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