notwendige Genehmigung Auslandstierschutz ab 01.08.2014

  • Themenstarter Katzenjecke
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Aus Schatzkistes Link:
- gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 b) TierSchG)

Heißt das, dass man tatsächlich eine rechtliche Handhabe gegen sogenannte Hobbyzüchter hat?
 
Dazu kann ich nur sagen, Papier ist geduldig. Diese Vorschrift hat bis jetzt nichts bewirkt und welcher Vermehrer hat mehr wie fünf zuchtfähige Katzen? Einen Sachkundenachweis werden die auch in Zukunft nicht machen.
 
Vielen Dank, Schatzkiste für das Link-Einstellen.

Vermehrer sind das Eine;
mir persönlich geht es um den Auslandstierschutz.

VG
Ilka
 
Hallo

also jetzt hab ich angefangen den Link von Schatzkiste zu lesen aber hab ungefähr nach der Hälfte aufgehört.

Gibt es irgendwo eine kurze Zusammenfassung?
Um was genau geht es denn? Wie ist das Thema?
 
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Ich fürchte, da musst Du schon nachlesen, wenn es Dich interessiert.

Es geht um Gesetzesänderungen für einen verbesserten Schutz, u. a. auch die Einfuhr betreffend.

Es muss ein weiterer Antrag bewilligt sein, damit Auslandstiere generell eingeführt werden dürfen.

Alle seriösen Auslandsorgas werden dies hoffentlich auf dem Schirm haben, sie werden die Genehmigung auch erhalten, müssen sich halt nur fristgerecht und korrekt darum kümmern.

Gesetzeslagen dürfen nicht übersehen werden.

Damit gesehen wird, ist es auch hier eingestellt.

Die meisten werden es aber bereits wissen und handeln, gehandelt haben.

Aber auch dabei gilt es Punkte zu beachten, wie z. B. das korrekte aktuelle Formular, indem dieser Antrag überhaupt erfasst ist.

Es soll vorgekommen sein, dass das an dieser Stelle schief gegangen ist.
 
Hab mir das mal durchgelesen.
Wenn ich vorhätte als Pflegestelle zu dienen für eine Orga und auch selbst Vermittelungsgesuche für diese Tiere einstelle dann müßte ich auch eine Genehmigung nach dem neuen Tierschutzgesetz beantragen.
Sehe ich das richtig ?
 
  • #10
Wenn die Orga eine notwendige Genehmigung hat und Du im Namen der Orga diese einstellst, nicht.

So hab ich es jedenfalls verstanden.

VG
Ilka
 
  • #11
Hallo Schatzkiste

danke für deine kurze Erklärung. Vielleicht werd ich mich irgendwann mal damit beschäftigen...

Meerli
 
  • #12
Hab mir das mal durchgelesen.
Wenn ich vorhätte als Pflegestelle zu dienen für eine Orga und auch selbst Vermittelungsgesuche für diese Tiere einstelle dann müßte ich auch eine Genehmigung nach dem neuen Tierschutzgesetz beantragen.
Sehe ich das richtig ?

Meines Wissens nach wurde da bisher unterschiedlich entschieden.

Auch teilweise abhängig von der Größenordnung der PS (inkl. eigener Tiere, Stichwort tierheimähnliche Einrichtung).

Vielleicht auch noch v. Standort (Verein im einen Bundesland, PS im anderen).

In der Regel reichte aber bisher den Behörden bei kleiner PS die Genehmigung für die Orga selbst.
 

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