Neulingsfrage zu Mietrecht :-)

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Birmchen2

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8. Januar 2011
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Hallo zusammen,

hier eine echte Neulingsfrage - uns würde interessieren, was für Erfahrungen andere in einer ähnlichen Situation gemacht haben:verschmitzt:

Zunächst zu unserer Situation. Mein Mann und ich wollen schon seit längerer Zeit Katzen halten, haben aber gewartet, bis unsere Tochter aus dem Krabbelalter raus war und unser Umzug über die Bühne gegangen - jetzt ist sie 2,5 und der Umzug vorbei. Wir haben uns nach langer Überlegung und dem Besuch vieler Tierheime entschieden, nach Heiligen Birmas zu suchen. Wir hatten großes Glück und haben ganz in der Nähe eine nette kleine Zucht gefunden, die zwei erwachsene Tiere abgeben möchte. Wir waren da und ganz begeistert. Nun nach langer Vorrede zu meiner Frage.

In unserem Mietvertrag steht die Klausel "Tierhaltung bedarf der Zustimmung der Vermieter", wovon Kleintiere ausgenommen sind, sowie "die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn keine Beeinträchtigungen der anderen Mieter oder der Immobilie zu erwarten sind". Mündlich wurde bei Einzug versichert, "eine Katze" sei kein Problem. Leider stellte sich jetzt heraus, dass die Vermieter das wörtlich meinten. Zwei Katzen wollen sie nicht erlauben, weil sie befürchten, zwei Katzen würden Böden und Türen ruinieren :oha: Ich habe versucht, Aufklärungsarbeit zu leisten, aber so recht durchgekommen bin ich nicht...

Ich habe ihr jetzt (nach Absprache) die Nummer unserer Züchterin gegeben und den Vermietern versichert, dass selbst im Falle eines Schadens unsere Haftpflicht einspringen würde. Ich hoffe, sie damit überzeugen zu können.

Wenn nicht - hatte einer von euch schon so einen Fall? Können Vermieter in so einem Fall ablehnen, obwohl wir es ihnen ja sogar schriftlich geben können, dass jeder (unwahrscheinliche!) Schaden von unserer Versicherung gedeckt ist?

Eure Erfahrungen würden uns sehr interessieren!
Vielen Dank auch für eure Geduld (so viel Text!!) :smile:
 
A

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Hallo Birmchen,

ich denke bisher hast du soweit richtig gehandelt. Du hast ja selbst kurz erwähnt, dass du es schriftlich geben kannst und das würde ich auch direkt machen. Also mit Begründungen und Kopien der Abschnitte der Haftpflicht, in denen geregelt ist, dass das übernommen wird. Wir sind bisher immer besser vorran gekommen, wenn die andere Seite ein paar gut ausgearbeitete Argumente in den Händen hielt.


Ich wollte jetzt eigentlich nen Link posten, mit einigen Gerichtsurteilen aus einem anderen Forum, die ziemlich interessant sind, aber anscheinend geht das hier nicht :stumm: Ich probiers mal mit PN.

Ich drück dir die Daumen, dass das was wird :)

Liebe Grüße,
Diana
 
Hi,

ich hab mir neulich sagen lassen, dass man um die Erlaubnis, Katzen zu halten über gar nicht fragen muss. Weil Katzen (wohl) zu den Kleintieren zählen im Gegensatz zu Hunden.
Ist mir zwar gänzlich unverständlich - eine Katze hat mehr Zerstörungspotential als ein Hunde *grins*, aber wurd mir halt neulich so gesagt.

LG

Christiane
 
ich gebe immer nur meinen hund an, ist der erlaubt, erwähne ich meine zwei katzen nichtmals mehr, da sie wohnungskatzen sind lange aus dem zerrstörrungsalter raus (wobei meine nie was zerrstörrt haben), finde ich es auch nicht erwähnenswert.

derzeit wohne ich allerdings in unsere eigentumswohnung.
 
Aus Mietersicht würde ich eine schriftliche Einwillung haben wollen. Manchmal bekommen Vermieter ja selektive Alzheimer und schon ist das Problem da.

Aus Vermietersicht muß es mir überlassen werden, wen oder was ich in meiner Wohnung wohnen lassen möchte. Somit möchte ich gefragt werden.
Ich denke das kann man nachvollziehen.....
 
Ging mir auch so. An sich muss man nicht fragen, aber um Ärger zu vermeiden sollte man es einfach.
Ich hab allerdings auf die Tränendrüse gedrückt "ja ein freund, der zieht weg und hat da 2 Miezen ,die kämen sonst ins Heim...." hat gewirkt :D Und als die Vermieterin dann mal bei uns war und unseren Flauschball sah hatte sie Herzel in den Augen und sie hatte nix mehr gegen die Miezen.
 
Das stimmt so nicht. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es nicht bisher, ob Katzen nun Kleintiere sind oder nicht.

Zur Katzenhaltung: Ich habe zwar kein Gerichtsurteil dazu gefunden, ob die Zahl auf eine Katze beschränkt werden kann, halte dies aber rechtlich für nicht haltbar. Entweder Katzenhaltung wird erlaubt, oder nicht (meine persönliche Meinung). Die Anzahl kann allerdings auf ein "haushaltsübliches Maß" beschränkt werden, d.h., es kann vom Vermieter verboten werden, z.B. 10 Katzen zu halten (in dem angesprochenen Urteil, zu dem ich leider keinen Link habe, ging es um 27 Katzen).

Als meine 2. Katze genehmigt wurde stand da ausdrücklich drin, dass es nicht mehr wie 2 sein dürfen. Ob das rechtlich haltbar ist weiß ich jetzt nicht, da es bei mir eh nicht mehr werden.
 
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Als mir meine 1. Katze (vorab) telefonisch genehmigt wurde meinte die Dame auch "so lange es nicht 10 werden.....".
Bei der Anfrage zur 2. Katze habe ich schon damit argumentiert, dass Basti einen Kumpel braucht.
Versteh es eh nicht, dass sich manche da so querstellen. Zwei machen nicht mehr kaputt als eine und für Schäden kommt eh die Haftplficht auf.
 
Als mir meine 1. Katze (vorab) telefonisch genehmigt wurde meinte die Dame auch "so lange es nicht 10 werden.....".
Bei der Anfrage zur 2. Katze habe ich schon damit argumentiert, dass Basti einen Kumpel braucht.
Versteh es eh nicht, dass sich manche da so querstellen. Zwei machen nicht mehr kaputt als eine und für Schäden kommt eh die Haftplficht auf.

Es gibt aber auch genug Tierhalter, die haben gar keine Haftpflicht und wohnen na sagen wir mal in ihrer eigenen Müllkippe. Angesichts der vielen Messi und Mietnomadenberichte haben Vermieter nur Angst um ihr Eigentum, daß ja auch mal ne Stange Geld gekostet hat.
Nicht jeder Mieter geht mit einer Mietwohnung so pfleglich um als wäre es seine eigene. Und wenn ein Vermieter erst einmal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, überträgt er die automatisch auf den nächsten Mieter.

Ehrlichkeit schafft Vertrauen. Eine wichtige Basis für ein Mietverhältnis.
 
  • #10
@ Superruebe: Da hast Du leider Recht.
 
  • #11
Es gibt aber auch genug Tierhalter, die haben gar keine Haftpflicht und wohnen na sagen wir mal in ihrer eigenen Müllkippe. Angesichts der vielen Messi und Mietnomadenberichte haben Vermieter nur Angst um ihr Eigentum, daß ja auch mal ne Stange Geld gekostet hat.
Nicht jeder Mieter geht mit einer Mietwohnung so pfleglich um als wäre es seine eigene. Und wenn ein Vermieter erst einmal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, überträgt er die automatisch auf den nächsten Mieter.

Ehrlichkeit schafft Vertrauen. Eine wichtige Basis für ein Mietverhältnis.

Das kann ich verstehen... Aber unsere Vermieterin war schon mehrfach hier (wegen Handwerksarbeiten) und weiß, dass es bei uns sehr ordentlich ist... Und wie gesagt, die Haftpflicht können wir ja schriftlich belegen... Hoffen wir mal, dass das zur Überzeugung reicht.
Dank an alle, die schon geantwortet haben!:smile:
 
  • #12
Es gibt aber auch genug Tierhalter, die haben gar keine Haftpflicht und wohnen na sagen wir mal in ihrer eigenen Müllkippe. Angesichts der vielen Messi und Mietnomadenberichte haben Vermieter nur Angst um ihr Eigentum, daß ja auch mal ne Stange Geld gekostet hat.
Nicht jeder Mieter geht mit einer Mietwohnung so pfleglich um als wäre es seine eigene. Und wenn ein Vermieter erst einmal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, überträgt er die automatisch auf den nächsten Mieter.

Ehrlichkeit schafft Vertrauen. Eine wichtige Basis für ein Mietverhältnis.

und wie beweise ich, dass ich nicht so ein asi-messi bin?

bei jedem anruf hörte ich unfreundlich "keine tiere, da haben wir schlechte erfahrung gemacht"

tja danke!
 
  • #13
und wie beweise ich, dass ich nicht so ein asi-messi bin?

bei jedem anruf hörte ich unfreundlich "keine tiere, da haben wir schlechte erfahrung gemacht"

tja danke!

Ja.. das ist übel. Kannst du nicht erst nach der Tierhaltung fragen, wenn du die Wohnung besichtigst? So habe ich das früher gemacht, als ich noch einen Hund hatte. So sieht der Vermieter dich persönlich und wenn man sich sympatisch ist, dann erhöht das vielleicht die Chance für ein "Ja".
 
  • #14
das stimmt, aber dann fahre ich evtl. zig mal umsonst. mag 30km weiter ziehen...:rolleyes:

damals wollte ich mit 2 hunden umziehen, katzen erwähnte ich extra schon nicht. die große war so groß wie ein dobermann, no chance. der kleine evtl. nun ist meien große leider verstorben und evtl. hab ich mehr glück.

traurig was :reallysad:

meine wohnung vermiete ich dann selbst und da erlaube ich tierhaltung. hab ja sogar eine gesicherte terrasse.
 
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  • #15
katzen in mietwohnung:

also ich bin auf wohnungssuche, wohne derzeit im eigentum meiner mutter. also sie ist bis jetzt meine vermieterin.

meinen hund hab ich angegeben, bei den wohnungn, die ich anschauen werde. wie sieht es dann mit den katzen aus, wenn der hund genehmigt ist?

ich entscheide spontan ob ich alle 3 tiere angebe. ist erdgeschoß, sie würden gesehen werden.
 
  • #16
Also ich geh jetzt demnächst auch auf Wohnungssuche.
Meine beiden Katzen werde ich angeben, meine Echsen nicht. Die riechen nach nix, die laufen nicht frei in der Wohnung, die geben keinen Laut von sich.
 
  • #17
Echsen muss man auch nicht angeben, da sie ungefährlich sind und zu Kleintieren gehören ;) Außer es sind ausgewachsene Leguane - da weiß ich nicht wie es ausschaut.
 
  • #18
ich suche auch gerad Wohnung und ich hab immer nach Tierhaltung gefragt...und dann auf Nachfrage gesagt das ich drei habe... ich muss wenn ich die Whg nehme unterschreibe das es nicht mehr als drei werden....wie das rechtlich abgeklärt ist weiß ich nicht...


lg Bia
 
  • #19
Als ich hier eingezogen bin, hab ich im Sekretariat der Eigentümergesellschaft angerufen, weil ich mir die Haltung meiner (damals 7) Katzen eintragen lassen wollte. Kommentar der Sekretärin: "Solange sich keiner beschwert, ist uns eigentlich egal, wieviele Tiere Sie haben."

Fand ich nach den ganzen Kommentaren, die ich mir schon anhören durfte auf der Wohnungssuche echt sehr angenehm. Abgesehen davon, dass ich den Vertrag für meine aktuelle Wohnung schon in der Tasche hatte und auch die Jungs vorher "angemeldet" hatte.
Erstaunlich, dass viele Leute denken, nur weil's hier ein Rudel ist, müsste es stinken wie im Pumakäfig und die Wohnung wäre ein totales Schlachtfeld...

Mittlerweile wohne ich hier etwa 6 Jahre "beschwerdefrei". ^^
 
  • #20
Hallo zusammen, wollte nur rückmelden, dass unsere Vermieter sich haben umstimmen lassen:yeah:

Sie möchten jetzt eine schriftliche Bestätigung, dass wir haftpflichtversichert sind und nicht mehr als zwei Tiere halten - kriegen sie natürlich gerne. Da sieht man mal, dass ruhige Argumente fruchten können...:smile:
 

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