Mietwohnung, plötzlich ist Katze verboten

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Lithika

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21. September 2011
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Düsseldorf
Hallo ihr Lieben!

Ich bin ganz neu hier und habe mich angemeldet in der Hoffnung, von euch ein paar gute Ratschläge und Tips erhalten zu können.

Ich bin 20 Jahre alt und ziehe am 29./30. diesen Monats von Berlin nach Düsseldorf, weil ich dort eine Ausbildung am Flughafen beginnen werde.
Mein Kater ist 12 Jahre alt und ein Perser/Karthäuser Mix. Meine Eltern wollen ihn ungern bei sich behalten, weil er sehr haart und sie sich vor 2 Monaten ein Haus gebaut haben. Da der Kater sowieso zu mir die größte Bindung hat und häufig auch vor meinen Eltern wegläuft hatten wir ausgemacht, dass ich ihn mit nach Düsseldorf nehme. Weil alles mit der Ausbildung ziemlich schnell und unverhofft kam, hatte ich mich "blind" auf eine Wohnung gemeldet ohne sie vorher zu sehen, da ich von den Bildern, Preis, Einrichtung etc. überzeugt war.
Ich füllte ein Kontaktformular aus und trug ein, dass ich meinen Kater mitnehmen möchte! Das war sicherlich vor 6 bis 7 Wochen. Knapp 2 Wochen später kam die Bestätigung und wieder ein paar Wochen später der Mietvertrag. Gestern Abend um 21.30 klingelt mein Telefon und mein Vermieter war dran, um mir den Grundriss der Wohnung zu beschreiben (er hatte keinen Originalgrundriss, den er mir zuschicken könnte)... Als wir das Gespräch grade beenden wollten sagte er, dass er EBEN gesehen hat, dass ich einen Kater hätte... Und Katzen und Hunde seien nicht erlaubt.
Vor vielen Jahren hatte er wohl mal ein Problem mit einem jungen nicht kastriertem Kater, der seine Duftmarken setze... daraufhin musste wohl Laminat und Estrich erneuert werden. Ich versicherte ihm, dass mein Kalter recht alt ist und sehr ruhig und schüchtern und keinerlei Probleme machen würde. Nun meinte er, dass mein Nachmieter Probleme bekommen könnte aufgrund der Haare und dass die anderen Mieter des Hauses neidisch werden könnten.

Darf er mir aber 9 Tage vor Umzug erst sagen, dass Katzen nicht erlaubt sind? Im Mietvertrag steht drin "nach Vereinbarung", weil aber nie etwas davon gesagt wurde nahm ich an, es sei okay. Ich bin völlig verzweifelt und würde so gerne mein Mäxchen mitnehmen... meinen Mieter zu übergehen trau ich mich nicht, da er gerne mal vorbeikommt und sich die Wohnungen anschaut...

Kann mir jemand einen Tip geben, was ich tun könnte?


Vielen Dank..

Lithika
 
A

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Hallo Lithika,

im Internet gibt es viele Seiten zu dem Thema, z.B.: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/tierhaltung.htm - ich meine, dass man das Halten einer Katze nicht pauschal verbieten kann, aber hier gibt es noch andere Forumsteilnehmer, die sich da sicher besser auskennen.

Wenn Du von Anfang an alle Angaben gemacht hast und der Mietvertrag auch mit der Information zum Kater zustande gekommen ist, kann meiner Meinung nach jetzt so kurz vorher nicht einfach gesagt werden, das geht nicht. Im Grunde genommen müsstest Du Dir ja jetzt eine neue Wohnung suchen - wer zahlt das alles?! Vielleicht lässt der Vermieter sich drauf ein, eine Art Probezeit zu vereinbaren (Du weißt ja, dass Ihr die bestehen werdet ;)), nach der er sich die Wohnung und ihren Zustand ansehen kann.
 
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würd ich an Deiner Stelle mal nen Anwalt fragen.
Du hast ja ehrlicherweise in dem Kontaktformular angegeben, dass Du einen Kater hast. Damit hast Du Deiner Bringschuld genüge getan.
Das, was er jetzt versucht, hat meiner Meinung nach nicht viel Substanz. Er hat es einfach übersehen und will sein Missgeschick jetzt wieder gut machen.

Was meinst Du mit: "Der Vermieter kommt gerne mal vorbei um sich die Wohnungen anzusehen"
Du bist nicht verpflichtet, den Vermieter in die Wohnung zu lassen. Ausnahmen nur in dem Fall, dass Du gekündigt hast und der Vermieter mit Nachmietern zu Besichtigungen kommen möchte. Und selbst dann legst DU die Termine fest (hatte ich auch schonmal, da haben die doch tatsächlich nach nem Schlüssel gefragt, damit sie auch rein können, wenn ich nicht da bin. Ja, wo leben wir denn!)

Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt.
 
Soweit ich weiß, dürfen Katzen doch seit Kurzem nicht mehr "verboten" werden, oder? Hatte da mal nen Artikel drüber gelesen.. Hunde sind Verhandlungssache, aber Katzen zählen zu den Kleintieren..
 
Oh Mann, ich hoffe auch ganz stark für dich, dass die Geschichte ein gutes Ende findet... für mich hört sich das auch so an, dass der Vermieter was übersehen hat und jetzt nicht dazu stehen will. Mir unverständlich, warum wegen einer Katze - dazu noch älteren Semesters - so ein Wirbel veranstaltet wird... zum Glück hab ich gerade keine Probleme, sondern kann mir sogar aussuchen, was ich mit den Gutscheinen, die ich zum Geburtstag geschenkt bekommen habe, mache...
 
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Hallo,

danke erstmal für die schnellen Antworten!

@Ina: Dem Vermieter kommt es vorallem darauf an, dass mein Nachmieter evtl. eine Katzenhaarallergie haben könnte und man ja doch nie so ganz alle Haare entfernen kann, vorallem nicht bei einer Langhaar... Außerdem sagte er, könne er es nicht nur mir erlauben und den anderen Mietern nicht...

@Pamela: Eine Versicherung hab ich leider nicht...
Ich kenne den Vermieter nicht persönlich und wahrscheinlich wird er auch nicht bei der Wohnungsübergabe dabei sein. Ihn aber immer "abblitzen" zu lassen finde ich auch unfair, ich kann schließlich verstehen, dass er den Mieter kennenlernen will. Ich könnte höchstens meinen Kater an dem Tag für ein paar Stunden zu Bekannten geben (obwohl ich in DUS keinen kenne...) ?!

@gizmo: Das dachte ich auch, aber ich trau mich nicht mich so einfach über meinen Vermieter hinweg zu setzen.. Zumal mein Mäxchen gerne Lärm macht wenn er in der Transportbox ist... Ich wohne in der 4. Etage, also werden auch Nachbarn das hören können und den Vermieter anrufen....
 
Es zählt der Mietvertrag, und ich glaube die Klausel < nach Vereinbarung > reicht in Deinem Falle nicht aus. Rede mit dem Vermieter und versuche, eine schriftliche Bestätigung über die Katzenhaltung zu bekommen.

Ich hatte auch eine mündliche Zusage von der Hausverwaltung und im Mietvertrag war dann vermerkt, dass die Erlaubnis des Vermieters notwendig wäre. Daraufhin habe ich einen kleinen Aufriss veranstaltet und mir die Haltung von 2 Katzen schriftlich bestätigen lassen. Später stellte ich dann fest, dass sowohl meine Wohnungsnachbarin als auch meine Vormieterin Katzen haben/hatten. Dennoch muss alles schriftlich festgelegt sein, wenn man auf der sicheren Seite sein will.
 
  • #10
Naja, also jetzt zu konstruieren, dass ein potentiellen Nachmieter, der irgendwann mal in Deine Wohung einzieht, dann auch noch mit Katzenhaarallergie zu tun haben KÖNNTE, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen ... vielleicht hat der ja selber Katzen, der Nachmieter.
 
  • #11
"Nach Vereinbarung" heißt eben, dass man das vereinbaren, sprich zusätzlich absprechen muss. Wenn er VM keine Katzen duldet, musst Du Dir eine andere Wohnung suchen, so blöd das ist.

Jeder VM darf Katzen- und Hundehaltung untersagen, es gibt kein Recht darauf, auch wenn die Leute es ständig behaupten. Das einzige, was man nicht pauschal verbieten darf, sind Kleintiere - dazu gehört die Katze aber nicht automatisch, da entscheidet jedes Gericht anders. Daher ist sowas immer mit dem VM abzusprechen. Laß' es Dir auch schriftlich geben.
 
  • #12
Es zählt der Mietvertrag

Hmm, nicht ganz. Wenn etwas im Mietvertrag steht, was per Gesetz anders geregelt ist oder zwischenzeitlich wurde, ist der gesamte Mietvertrag ungültig. Zb "Schönheitsreperaturen", oder Mietverträge, die über mehrere Jahre laufen. Bei Hunden oder Fischen (Risiko Wasserschaden) gilt weiterhin "laut Vereinbarung", kann also verboten werden.
Ich glaube, ich habe mich letztens noch mit nem Tierheimmitarbeiter über das neue Gesetz unterhalten, dass man jetzt keine Zustimmung vom Vermieter mehr braucht, und sie so weniger Arbeit haben..
 
  • #13
So, habe nun mal den Vertrag hervorgeholt.. es steht drin:

"Das Halten- auch zeitweise Halten- von Tieren ist nur mit voriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch Tierhaltung entstehenden Schäden"

Die Zustimmung habe ich nicht bekommen und ich denke nicht, dass ich ihn erweichen könnte... :(
 
  • #14
Ich würde mir ja eine neue Wohnung suchen, aber das ist im Raum Düsseldorf relativ schwierig und außerdem jetzt viel zu kurzfristig!
Habe nun eine Wohnung und zahle 410 € warm, dafür mit Küche und Waschmaschine.. so schnell finde ich sowas sicher nicht mehr...
 
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  • #15
Sag genau das dem Vermieter - Du hast Deine Bringschuld erfüllt und stehst nun vor einem riesigen Problem. Ein wenig dramatisieren darf man in solchen Fällen.
 
  • #16
Genau, am besten noch mit nem herzerweichendem Foto von dem Kater. :)
 
  • #17
Ich glaube, ich habe mich letztens noch mit nem Tierheimmitarbeiter über das neue Gesetz unterhalten, dass man jetzt keine Zustimmung vom Vermieter mehr braucht, und sie so weniger Arbeit haben..

So ein Gesetz gibt es nicht! Ganz toll, wenn Tierheimmitarbeiter so einen Mist auch noch verbreiten, echt super für die Tiere, die dann wieder abgegeben werden müsse, weil das einfach nicht stimmt :rolleyes:

@ Lithika:

Verstehe ich, tut mir auch echt leid. Aber Du musst den Vertrag halt durchlesen und da hätte Dir das auffallen müssen - es nützt nichts, dass Du in so einem Anfrageformular die Katze angegeben hast. Es zählt der Mietvertrag. Die Zustimmung zur Katzenhaltung immer separat schriftlich geben lassen, falls nicht im Vertrag ausdrücklich die Tierhaltung (Achtung, NICHT Kleintierhaltung, das reicht nicht!!) erlaubt ist.

Schau' Dich nochmal um, oder schalte selber eine Anzeige. Ich drücke Dir die Daumen.
 
  • #18
Ich glaube, er ist da sehr kaltblütig...
"Tut mir Leid, wenn Ihnen der Kater am Herz hängt, ich hoffe Sie können ihn woanders unterbringen" blabla.... :mad:
Mag nur nicht unbedingt die Wohnung schon verlieren... Überlege auch schon, mir eine neue Wohnung zu suchen und Mäxchen dann zu mir zu holen... Allerdings stehe ich dann mit meinen ganzen Möbeln da, die ich mir nun kaufen muss, und muss irgendwie alleine einen Umzug meistern und auch finanzieren!
Das kann ich von 530 € Netto im Monat natürlich auch nicht.... :(
 
  • #19
Sprich mit deinem Vermieter, vielleicht lässt sich das ja regeln, ansonsten zieh fürs erste OHNE Kater ein und such sofort eine neue Wohnung. Kannst dem VM dann auch gleich die Kündigung vorbeibringen dann.

Schade drum, aber wenn du den Kater unbedingt haben möchtest.
 
  • #20
@ Kimber: Versteh ich, allerdings stand ja wie gesagt von Anfang an im Formular, dass ich eine Katze habe. Da vom VM diesbezgl. nie etwas kam nahm ich an, dass das eine stillschweigende Zustimmung sei. Und mir 9 Tage vorher zu erzählen, dass es nicht ginge, ist schon sehr unfair. Zumal die Maklerin 700 € Provision bekommt dafür, dass ich weder eine Besichtigung hatte, noch einen Grundriss. Und mein Wunsch mit der Katze wurde vollkommen ignoriert.
 

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