Kittenbesuch... leider mit Haken, schnief

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Plueschtier

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18. Juni 2008
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Hallo,
wir sind wieder da.
Zunächst: die zwei sind einfach zauberhaft -seufz...
So zauberhaft, dass mein Mann nicht nur sofort verliebt war:Dsondern auch total überzeugt ist, dass 2 ein Muss sind :D
Knapp 16 Wochen und sowas von süß und verspielt, frech, schmusig, Kitten eben :D
Und die anderen Katzen waren ebenso knuffig - alle wirkten sehr lieb und gepflegt usw. und scheinen absolut zur Familie zu gehören :)

Tolle Katzen, sehr nette Züchterin, Katzen alle untersucht und geschallt etc. (nochmal danke an KP für die Tipps, da konnte ich gleich nachhaken), Fragen wurden alle beantwortet ohne Ausweichen.

...und nachdem wir nach einer Stunde spielen und knuddeln und zerbeißen lassen :D so richtig abhängig waren, kam leider der Haken...

Als wir über vertragliche Sachen redeten (wobei wir gleich gesagt haben, wir müssten den Besuch erstmal "sacken lassen" usw., was auch für die Züchterin selbstverständlich schien) erzählte sie, dass eins der Kitten bereits mit Vorvertrag "belegt" war. Sie sei aber von dem Vertrag zurückgetreten (was beide Seiten noch tun könnten) und habe die Anzahlung zurückgegeben, weil im Haushalt des eigentlichen Käufers ein potenter Kater lebt und die Katze nicht kastriert werden sollte.
Jetzt gibt wohl der Käufer an, er habe davon nichts gewusst und fordert die Katze.
Demenstprechend könnten wir sie zwar theoretisch mitnehmen, aber es kann eben sein, dass sie vor Gericht (ist schon beim Anwalt, der ihr zwar sagt, sie würde gewinnen, aber tun die das nicht immer??:confused:) nicht Recht bekommt und wir die Katze wieder rausgeben müssten.
Und das wäre dann doch zu schlimm - man liebt das Tier und muss es wieder weggeben??
Sie hat uns zwar angeboten, sie uunächst nicht zu bezahlen, dann im Falle eines Falles ein anderes Kitten zu nehmen wenn die dann da sind usw. - aber wie das so ist: wenn man das Tier aufnimmt, hängt man auch sein Herz daran. Und zu warten, bis der Rechtsstreit vorbei ist - das kann ja Monate dauern. Und das andere Kitten zu nehmen, ohne die Schwester wäre doch auch soooo traurig.
Es ist so schade, sonst hat alles so gut gepasst.

Schniiiiief..... Jetzt bin ich doch ziemlich geknickt und nicht so sicher, wie wir weitermachen.

Danke fürs Zulesen, auch wenn ich hier rumjammere...
 
A

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Also wenn die Züchterin vom Vertrag zurück getreten ist und auch das Geld zurückgezahlt hat, dann hat der potentielle Käufer ja das Geld auch zurück erhalten oder? Dann kann er ja nicht behaupten, nix davon zu wissen.
Ich sehe das so, dass solange das Kitten noch bei der Züchterin ist und es keinen endgültigen Vertrag gibt, gehört es ihr und dann kann sie das Kitten auch einbehalten, wenn sie mit den Haltungsbestimmungen nicht einverstanden ist.
Ich denke, der Anwalt hat da schon recht, das vor Gericht der Käufer kein recht bekommen würde. Ein Rücktritt vom Verkauf ist schliesslich beiden gestattet, ich glaube man muss dafür nicht mal unbedingt Gründe angeben.

Lass dich nicht verrückt machen. Ich würde die beiden auf jeden Fall nehmen.
 
Kommt mir etwas komisch vor. Die Katze kann nicht eigefordert werden, wenn es nichts schriftliches gibt, denke ich mal. Außerdem ist die Anzahlung erstattet worden.
Da sehe ich keine Chance für den vorigen Interessenten.
 
Lies Dir hier mal bitte den Thread 'Wer kennt Caspar' durch. Da siehst Du, wie schwer es ist, seine Katze zurückzubekommen, selbst wenn man im Recht ist. Da der Käufer auf rechtlich sehr dünnem Eis steht, würde ich mir da keine Gedanken machen. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass der sie wegen eines Kittens wirklich verklagt.
 
abgesehn davon habt ihr dann zwei geltende verträge und das geld bezahlt, fertig
 
Hallo,

mach dich nicht verrückt. Der Vorvertrag ist rückgängig gemacht und die Anzahlung zurücküberwiesen, wenn ichs richtig verstanden hab. Damit hat derjenige mit dem Vorvertrag keine Ansprüche mehr auf die Katze. Ob das nun alles so rechtmäßig ist kann hier wohl keiner wirklich beurteilen, weil hier niemand die Absprachen und den Vorvertrag kennt. Wenn es für die Kleine dann aber einen anderen gültigen Kaufvertrag gibt? Was wollen se dann tun?

Ich denke nicht dass sie dir die Katze wieder wegnehmen können.
 
Ich würd mir auch keinen Kopf machen.

Aber was sind da draußen bitte für kranke Menschen, wird jeder jetzt Hobbyzüchter und hat seine eigene "Wurfmaschine" ?
 
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Ich würd mir auch keinen Kopf machen.

Aber was sind da draußen bitte für kranke Menschen, wird jeder jetzt Hobbyzüchter und hat seine eigene "Wurfmaschine" ?

Ich fürchte, das Problem gibt es schon ewig und es hält sich.

Leider braucht man für alles einen Führerschein - nur nicht für Kinder und Tiere...
 
Ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen:
wenn es einen Vorvertrag gab und dieser rückgängig gemacht wurde, kann da gar nichts passieren.

Ist denn alles, der Vorvertrag und auch der Rücktritt und die Rückzahlung, schriftlich festgehalten worden?
 
  • #10
Danke für all die Aufmunterungen!!! :) Ihr seid wirklich lieb! (Klar, Katzenmenschen eben :D)

Der Mann hat den Vertrag nicht unterschrieben, aber er hat angezahlt, das zählt als Annahme des Vertrages.
Dann gab es eben den Ärger und den Rücktritt, inklusive der Überweisung des Geldes an den Herrn zurück.
Die eigentliche Eigentumsübertragung hat nicht stattgefunden, er hat nicht ganz gezahlt, die Katze wurde nicht "geliefert" (fies in dem Zusammenhang, aber wenn ich da nicht sachlich rangehe, wird mir schwindelig...)
Ich hoffe wirklich, es steht dem Verkäufer frei, sein "Nocheigentum" dann nicht zu übergeben.

Wir haben drüber geschlafen und heute früh beschlossen, dass wir es wagen.

Ich hoffe sooooo sehr, dass alles gut geht, die zwei waren so niedlich (ja, ich weiß, man ist total verblendet wenn man Kitten auf dem Schoß hat :D).
Wirklich schwierig, erst will der Vermieter keine Katzen (heut wird übrigens der Vertrag geändert! Freu...) dann nur eine, dann soll der Balkon nicht gesichert werden, dann will mein Mann nur eine Katze, jetzt das ... ich hab schon bald geglaubt, wir sollen keine Miezen bekommen...:confused: Bisher hat sich ja immer alles gut aufgelöst, aber mir bleibt jedes Mal halb das Herz stehen.

Aber vielleicht geht ja jetzt alles gut *hoff* und ich kann euch bald Bilder von zwei süßen Schnurrern einstellen :)


Liebe Grüße!!
 
  • #11
Guten morgen!!!

Also, wenn der Herr den Vertrag NICHT unterschrieben hat, aber das Geld ZURÜCKÜBERWIESEN wurde, dann dürfte nichts schiefgehen.

Klar ist es im Grunde eine Annahme des Vertrages, aber es gibt ja einen Nachweis, daß er zurückgetreten ist: und zwar der Kontoauszug bzw. die Überweisungs-Bestätigung.

Da würde ich mir nicht viele Gedanken drüber machen.

Und ich freue mich für Euch und auch für die Kätzchen, daß Ihr Euch "über Nacht" ;) DAFÜR entschieden habt.

Glückwunsch schonmal!!!!!!:):):):):)
 

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