Katzenklappe und Versicherungsschutz??

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Eine ältere Nachbarin von mir hat einen kleinen Kater. Er ist ca. 9 Monate alt und kastriert.

Bei ihr wurde letztes Jahr eingebrochen und ihr Versicherungsmensch hat erklärt, durch eine Katzenklappe wäre ihr Haus nicht mehr einbruchssicher und die Versicherung übernimmt keine Kosten im Fall des Falles.

Weiß jemand ob so etwas stimmt? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. O.K. in unserer alten Wohnung konnte man mit einem Spazierstock durch die Klappe nach oben gehen und die Türklinke runterdrücken. Aber nur, wenn nicht abgeschlossen war.

Jetzt steht die Frau abends vor der Tür und ruft ihr Peterle rein, damit sie alles zumachen kann. Bevor ich ihr aber den Tipp mit der Katzenklappe gebe, wüsste ich gerne, ob so was stimmt...
 
A

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Hallo, wenn der Versicherungsmensch der Dame das schon selber gesagt, hat wird es wohl stimmen.
 
Hm, weiß ich nicht. Kann ich mir aber auch nicht so richtig vorstellen, wenn die Tür richtig abgeschlossen wird.

Am besten einfach mal eine Versicherung anrufen und dort nachfragen. Vielleicht ist das aber auch von Vers. zu Vers. verschieden? Hast Du mal gegoogelt?
 
Hallo, wenn der Versicherungsmensch der Dame das schon selber gesagt, hat wird es wohl stimmen.

Versicherungsmenschen sind manchmal aber auch A..., die der Versicherung Geld sparen wollen. Ich würde mich nur mit einer Aussage nicht zufrieden geben.
 
ich denke mal es hängt auch davon, ab WO die katzenklappe genau angebracht ist, zb neben einem fenster, was einfach aufzumachen ist, oder ob das fenster oder die Tür noch ein Schloss hat. Wie es in so einem Fall ist, kann die Dame ja mal nachfragen und sich am besten auch schriftlich bestätigen lassen, wenn das kein problem darstellt. eine katzenklappe in einer Hauswand wo keine öffnung in der Nähe ist sollte gehen, aber wie gesagt ich würde das direkt mit dem Versicherer besprechen, das muss mitgeteilt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau. Das liest man auch in den div. Links. Aber auch, dass die Versicherung den Schutz scheinbar nicht zu 100% aufheben kann und zumindest einen Teil zahlen muss, wenn ich es richtig verstanden habe.
 
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Und wie groß die Klappe ist, ist auch wichtig. Ob sich ein (kleiner) Mensch durchquetschen kann oder nicht. Wie das mit Kindern ist, die ja auch manchmal missbraucht werden oder leider schon kriminell sind, weiß ich nicht.
 
Würde ich auch so sehen.
Die Nachbarin hätte auf jeden Fall Einspruch erheben müssen. (Ist dafür viellicht noch Zeit, wie lang ist es her?) Je nachdem, wie die Klappe eingebaut ist, dürfte sie kein Problem sein.
Es sei denn sie hat nicht abgeschlossen und der Spazierstocktrick funktioniert auch bei ihrer Klappe.
 
  • #10
Ich habe hier auch eine Katzenklappe in der Terrassentür. Allerdings soweit unten, dass man nicht durchgreifen und was aufschieben kann. Außerdem ist ein Schloss in der Tür.

Mein Versicherungsfritze meinte nur, dass ein Einbrecher eh einen Glasschneider oder einen Stein benutzen würde. Da würde sich keiner die Mühe machen, durch die Klappe zu angeln :D

Im Zweifel kann die Dame auch mal beim Beratungsdienst der Polizei nachfragen, wo man eine solche Klappe gefahrlos installieren kann. Die helfen ja bei Einbruchssicherungen.

Und dann mit der Versicherung direkt reden - der Vertreter hat anscheinend keine Ahnung und hat es sich lediglich einfach gemacht.
 
  • #11
Wir haben unsere Klappe in einem kleinen Fenster und bei dem den Griff extra gegen einen abschließbaren ausgetauscht. Und natürlich ist der Griff immer abgeschlossen und der Schlüssel liegt nicht daneben :D

In unserer vorigen Wohnung war die Klappe in der Wohnungstür. Und das war für uns mehrfach die letzte Rettung, wenn wir uns ausgesperrt hatten :rolleyes: Allerdings gab es auch noch eine Haustür als Sicherung. Glücklicherweise ist nie eingebrochen worden. Aber letztlich sind Versicherungen einfach sehr kreativ, wenn es darum geht, Zahlungsverpflichtungen zu mindern ...
 

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