Katzen Haltung in Mietwohnung

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Snoof2010

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Hallo, habe eine kurze Frage:
Ich werde demnächst aus meinem Elternhaus ausziehen und in eine eigene Wohnung ziehen. Ich besitze zudem 2 Hauskatzen und würde diese gerne mit nehmen. In einem Vorgespräch habe ich mit der Vermieterin gesprochen und sie meinte die Katzen wären kein Problem. Als ich allerdings den Mietvertrag unterschrieben habe, stand dort dass Hunde und Katzen nur nach Absprache gehalten werden dürfen. Letzteres wurde jedoch durch gestrichen und handschriftlich von der Vermieterin selber geschrieben: Haltung von Hunden und Katzen nicht gestattet. Meine frage ist nun ob dies rechtens ist oder nicht?


Vielen Dank im vor raus, mit freundlichen Grüßen
 
A

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In einem Vorgespräch habe ich mit der Vermieterin gesprochen und sie meinte die Katzen wären kein Problem. Als ich allerdings den Mietvertrag unterschrieben habe, stand dort dass Hunde und Katzen nur nach Absprache gehalten werden dürfen. Letzteres wurde jedoch durch gestrichen und handschriftlich von der Vermieterin selber geschrieben: Haltung von Hunden und Katzen nicht gestattet. Meine frage ist nun ob dies rechtens ist oder nicht?
Da stellt sich mir die Frage warum Du das überhaupt unterschrieben hast - man liest so einen Vertrag doch durch bevor man ihn unterschreibt!
Letztendlich gab's dann wohl jetzt eben KEINE Absprache nach der Du in der Wohnung Katzen halten darfst.
Frag unbedingt nochmal nach ob das ein Versehen war oder ob das ernstgemeint ist und lass Dir SCHRIFTLICH die Erlaubnis zur Katzenhaltung geben. Wenn die Vermieterin die Katzenhaltung nicht erlaubt und Du trotzdem mit den Katzen einziehst kann Dir fristlos gekündigt werden wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag. Und nein, da braucht's dann nicht mal 'ne Abmahnung mit Fristsetzung, denn das war ja auf jeden Fall 'ne Individualvereinbarung wenn's handschriftlich da steht.
 
Als ich allerdings den Mietvertrag unterschrieben habe, stand dort dass Hunde und Katzen nur nach Absprache gehalten werden dürfen. Letzteres wurde jedoch durch gestrichen und handschriftlich von der Vermieterin selber geschrieben: Haltung von Hunden und Katzen nicht gestattet. Meine frage ist nun ob dies rechtens ist oder nicht?

Hallo und willkommen im Forum. :)

Meines Wissens ist erstere und durchgestrichene Formulierung rechtens, das generelle Verbot jedoch nicht. Hast du dir denn vorher keine schriftliche Erlaubnis geben lassen?
Theoretisch darf sie dir die Haltung verbieten, aber nur aus wichtigen Grund.
Hast du denn schon mit der Vermieterin gesprochen? Du hast dir ja sicher den Mietvertrag durchgelesen bevor du ihn unterschrieben hast, warum hast du das denn nicht gleich abgeklärt?
 
Hallöchen:)

wir hatten uns von unserem Vermieter eine schriftliche Bewilligung geben lassen, da Haustiere bei uns auch erlaubt waren.

Liebe Grüsse
Neo:pink-heart:
 
Hallo und willkommen im Forum. :)

Meines Wissens ist erstere und durchgestrichene Formulierung rechtens, das generelle Verbot jedoch nicht. Hast du dir denn vorher keine schriftliche Erlaubnis geben lassen?
Theoretisch darf sie dir die Haltung verbieten, aber nur aus wichtigen Grund.
Hast du denn schon mit der Vermieterin gesprochen? Du hast dir ja sicher den Mietvertrag durchgelesen bevor du ihn unterschrieben hast, warum hast du das denn nicht gleich abgeklärt?

Nur das generelle Verbot jeglicher Tierhaltung, also auch Kleintiere, Vögel etc. ist meines Wissens nach nicht rechtens.
Ein Verbot von Hunden und Katzen schon.
Aber ich bin kein Jurist.

@TE: lass dir die Erlaubnis zur Katzenhaltung unbedingt schriftlich bestätigen. Am besten sollten die Katzen auch in den Mietvertrag aufgenommen werden.
So bist du auf der sicheren Seite.
Machst du das nicht, kann die Vermieterin jederzeit etwas anderes behaupten und zur Not wird sich eben am Vertrag orientiert.
In meinem Mietvertrag steht beispielsweise, dass "die Haltung der mitgebrachten Hauskatzen ohne Einschränkung gestattet ist. Für jedes weitere Haustier (ausgenommen Kleintiere) muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden."
 
wir hatten uns von unserem Vermieter eine schriftliche Bewilligung geben lassen, da Haustiere bei uns auch erlaubt waren.

So habe ich das auch gemacht, als Zusatzvereinbarung im Mietvertrag. Ohne so etwas würde ich keinen MV unterschreiben.

Ich hatte zwar auch die mündliche Zusage und meine VM mögen Katzen sehr, aber man weiß ja nie, ob so eine Immobilie mal verkauft wird und wenn dann der neue Eigentümer auf stur schaltet, hat man ein ziemliches Problem.

@Snoof: Ich würde die VM umgehend darauf ansprechen: Hast Du Zeugen dafür, dass sie Dir diese Zusage gegeben hat?
 
Hast Du Zeugen dafür, dass sie Dir diese Zusage gegeben hat?[/QUOTE]

Ja meine Mutter war bei der Besichtigung dabei und hat mitbekommen dass die VM mir die Katzen erlaubt hat. Genauso wie ihr Sohn (der sich eig. um alles kümmern soll als eigentlicher Vermieter laut aussage der Frau)
 
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Genauso wie ihr Sohn (der sich eig. um alles kümmern soll als eigentlicher Vermieter laut aussage der Frau)
Vermieter ist wer im Mietvertrag steht. Dieser - und NUR DIESER - ist der Vermieter, da gibt's keinen "eigentlichen Vermieter" daneben. Eigentümer kann allerdings jemand anderes sein.
Für Dich ist aber nur wichtig wer Dein Vertragspartner ist.
 
Wenn es so ist wie geschildert, kannst Du ohne Wenn und aber vom Vertrag zurücktreten, da dieser durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (seitens des Vermieters) geschlossen wurde und somit nichtig ist.

Wäre ausserdem vielleicht gar nicht mal so schlecht ... die sind sich ja jetzt schon nicht einig, wer am Ende Dein Vermieter ist. :massaker:
 
  • #10
Wenn es so ist wie geschildert, kannst Du ohne Wenn und aber vom Vertrag zurücktreten, da dieser durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (seitens des Vermieters) geschlossen wurde und somit nichtig ist.
Nö - er hat ja den Vertrag unterschrieben in dem drin stand dass Katzenhaltung nicht erlaubt ist. Da wurde nichts vorgespiegelt.

die sind sich ja jetzt schon nicht einig, wer am Ende Dein Vermieter ist. :massaker:
Doch sicher sind sie das - Vermieter ist wie gesagt wer im Mietvertrag als solcher steht.
 
  • #11
Hast du einfach mal angerufen und nachgefragt?
Wenn beide damit einverstanden sind, sollte das ja kein Thema sein, das Katzenhaltungsverbot im Vertrag zu streichen und die Katzen mit aufzunehmen.
Da reicht ja eigentlich ein kurzer Termin für, wo beide Parteien den neuen Vertrag unterzeichnen.
 
  • #12
Hey, du brauchst nicht vom ganzen Vertrag zurückzutreten, dann kriegst du ja die Wohnung nicht. In diesem Fall überprüft man, ob nur diese Klausel nichtig ist. Eigentlich sollte die mündliche Abrede gelten, es ist aber schwierig nachzuweisen, dass die stattgefunden hat.
An deiner Stelle würde ich einziehen, die Katzen erstmal bei deinen Eltern lassen und mit einem Anwalt darüber reden.
Grundsätzlich darf man die Haltung von Hunde und Katzen nicht verbieten, außer es liegt ein wichtiger Grund vor, wie z.B. das ist ein Mehrfamilienhaus und das Tier könnte andere stören. Wenn es um eine normale Wohnung geht, darf der Vermieter keine Tierhaltung verbieten.
 
  • #13
  • #14
Wenn es um eine normale Wohnung geht, darf der Vermieter keine Tierhaltung verbieten.

Huch...man lernt ja nie aus.
Wo finde ich entsprechende Quellen dafür?
Mir war nur bekannt, das Kleintiere nicht verboten werden dürfen und das es vor ein paar Jahren einen Musterprozess in Bezug auf sehr kleine Hunde gab. Das hat sich so viel ich weiß, aber bis heute nicht auf die Mietklauseln ausgewirkt.
Interessiert mich wirklich. (neugieriganstups)
 
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  • #15
Habe es gerade mal überflogen.
Auch dieses Urteil hat noch keine direkten Auswirkungen auf die Mietverträge.
Im Zweifel muss man immer noch vor Gericht. Und der Ausgang ist ungewiss.
Denn Recht haben und Recht bekommen sind ja nun leider immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Und was weißt du, was der Vermieter aus dem Hut zaubert, wenn er wirklich vehement dagegen ist.
Allerdings gebe ich dir recht. Die TE sollte es erst einmal Juristisch prüfen lassen.
 
  • #16
Hallo Lina,

klar kann der Vermieter die Haltung untersagen, der braucht aber wirklich gute Gründe. Nicht nur, weil es ihm nicht gefällt, dass Tiere in der Wohnung sind. Katzenhaltung in der Wohnung ist ein klassischer Fall, also nichts Außergewöhnliches. Wenn sie nicht wirklich stören könnten, kann man ganz gut auch außergerichtlich entscheiden. Es gibt bestimmt ganz viele ähnliche Urteile. Man muss nur nachschauen. Ich bin kein Profi in diesem Thema, habe mich nur dafür interessiert. Jura studiere ich auch :D Meines Erachtens nach ist aber die Klausel nichtig :)
 
  • #17
Ich kann dich da beruhigen. Ich beschäftige mich berufsbedingt täglich mit diesem Thema und es gibt tatsächlich kein explizites Urteil was besagt, dass die generelle Haltung von Tieren untersagt werden kann (Ausnahmen sind natürlich giftige Tiere o.ä). Der Vermieter versucht zwar ständig durch diverse Klauseländerungen, welche im Anschluss immer vom BGH gekillt werden, den Mieter einzuschüchtern, traut sich aber schon lange nicht mehr deshalb vor Gericht zu gehen, da die Chance den Fall zu gewinnen gen Null geht. In den meisten Fällen geht es da auch eher um Hunde mit der Begründung sie würden durch Bellen die Nachbarschaft stören. Bei Katzen brauchst du dir da demnach überhaupt keine Gedanken machen.

Was aber oftmals auch ein Problem darstellt ist die Anbringung eines Katzennetzes auf dem Balkon. Da wiederum kann der Vermieter die Anbringung verbieten, wenn es dem Gesamtbild der Wohnanlage schadet. Das liegt natürlich im Auge des Betrachters, aber hier gewinnt meist der Vermieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
ich würde hier zu bedenken geben, dass man durchaus davon ausgehen könnte, dass hier eine individualvertragliche Formulierung benutzt und nicht lediglich klauselhaft angebracht wurde. Dann wäre das Haltungsverbot grundsätzlich statthaft.
Das benannte BGH- Urteil wird leider oftmals falsch verstanden. Es wurde die formularartige Klausel beanstandet. Zum anderen umfasste die Klausel als Verbot jede Form der Tierhaltung (ich glaube mit Ausnahme von Fischen).
Am Ende kommt es dann also immer auf eine Interessensabwägung an.
So ein Rechtsstreit ist im Zweifel aber nervenaufreibend und teuer. Im Zweifel würde ich mir also eine Wohnung suchen, in der Tierhaltung kein Problem ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Ich behaupte, dass dies doch als Klausel anerkannt wird. Der Vermieter ist lediglich zu faul ein Seriendokument abzuändern. Den Satz wird man so definitiv in weiteren Mietverträgen des Vermieters genauso wiederfinden,da er standart ist,es sei denn es handelt sich um einen Privatvermieter mit nur eben diesem Objekt. Ob er jetzt handschriftlich eingetragen wurde oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Allein der Satz "Hunde und Katzen sind nicht gestattet" schreit grade zu nach Standart ;) Aber nochmals...der Vermieter wird vieles tun, aber sicher nicht den Rechtsstreit vor Gericht austragen.
 
  • #20
Na ja, wäre ich mir nicht so sicher. Der/die Te zieht aus dem Elternhaus aus, ich schätze also mal ist relativ jung. Meist ohne RV und mit wenig Einkommen (ich spekuliere grad nur), der Vermieter lässt es drauf ankommen und geht zunächst nur zum Anwalt. Meist haben die jungen Leute doch nichtmal die paar 100€, um daraufhin selbst zum Anwalt zu gehen, viele bekommen bei einem Anwaltsschreiben noch Panik usw.
Davon ab, man will doch auch mit einem guten Gefühl irgendwo leben. Ich behaupte, so ein Vermieter kann einem das Leben zur Hölle machen, wenn er will. Ob man dann am Ende im Recht ist, ist ja erstmal zweitrangig und hilft in der konkreten Situation nicht.
Ich sehe diese "Streitauswüchse" tagtäglich und denke mir oft, hätte man ganz am Anfang einfach mal gesprochen. ;) Davon ab sieht man wirklich täglich die kuriosesten Streitfälle. Manche machen echt alles, weil sie denken, sie seien im Recht.
 

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