Ist das zulässig?

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zimtsternchen

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1. Oktober 2009
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93
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Bern, Schweiz
Hallo liebe Forummitglieder

Ich bin neu hier und habe bereits eine Frage. Resp. möchte ich mich zuerst kurz vorstellen. Ich bin 21 Jahre alt und komme aus der Schweiz. Ich werde bald mit meinem Freund zusammen ziehen und Mitte Januar werden dann auch zwei Katerchen bei uns einziehen.

So, jetzt zu meiner Frage:
Die ganze Überbaung gehört der gleichen Liegenschaftsverwaltung und bei der Besichtigung habe ich auch gesehen, dass Katzentüren eingebaut sind und viele Katzen dort Freigang geniessen. Da ich nun den Vermieter über unsere Absicht in Kenntnis gesetzt habe, müssen wir einen Nachtrag zum Mietvertrag unterschreiben. In diesem Nachtrag ist auch der folgende Punkt aufgeführt:
Die Katzen dürfen nicht im Treppenhaus und auf dem Areal der Liegenschaft frei herumlaufen.
Ich habe gedacht, ich seh nicht richtig und habe Konakt mit dem zuständigen Herr aufgenommen. Laut ihm, dürfen wir unsere Katzen nur in der Wohnung halten. Ich war ziemlich erschrocken und habe gar nicht mehr weiter mit ihm diskutiert. Darf der Vermieter uns verbieten die Katzen rauszulassen währenddessen andere Mieter in der gleichen Überbaung ihre Katzen rauslassen dürfen???

Danke für eure Antworten...

Liebe Grüsse zimtsternchen
 
A

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Hm würd dir gern helfen, aber da kenn ich mich gar nich aus in Sachen Mietrecht und vielleicht ist das in der Schweiz auch noch mal ganz anders. Gibt es bei euch nicht so nen Mieterschutzbund? Oder noch mal googlen, ob du etwas im Netz findest.

Aber schon blöd, wenn da Klappen bei einigen eingebaut sind.
 
Hab vorhin gerade nachgeschaut, es gibt einen Mieterverband und ich werde mich wohl gleich mal dort erkundigen. Vielleicht können die mir auch sagen, ob und was ich dagegen tun kann...

Die beiden Kater sind zwar keinen Auslauf gewohnt, aber ich würde ihnen trotzdem sehr gerne Freilauf bieten!

Danke trotzdem für deine Antwort.
 
Danke für deine Antwort, Serafyna.

Ich sehe es auch so, dass doch alle Mieter gleich behandelt werden müssen.
Immerhin bezahlen wir genau gleich viel Miete wie alle anderen auch. Es kann ja nicht sein das dann gewisse Mieter mehr Rechte haben als andere.:eek:

Aber ich werde bestimmt mit diesem Mieterverband Kontakt aufnehmen und abklären wie es rechtlich aussieht...
 
Es kommt ja auch darauf an, ob der Vermieter dieselbe Person ist...

Ist das so?
 
Hätte Dir auch geraten beim Mieterverband nachzufragen. Weiss nicht wie das rechltich aussieht. Viel Glück.
 
@Rookie
Ja, die ganze Überbaung gehört dem gleichen Vermieter.

@diddl
Hab bis jetzt leider noch niemand erreicht, aber ich werde es Morgen nochmals versuchen. Hoffe, dass mir dort geholfen werden kann.
 
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Ich würde die Mitmieter fragen, ob sie einen gleichen Passus unterschreiben mußten und ob nur die Einhaltung sehr lax gehalten wird.

Zugvogel
 
Hallo Zimtsternchen

Ich würde mir nicht allzu grosse Sorgen machen, was in diesem Nachtrag drin steht.

Bei mir steht genau dasselbe drin. Doch lasse ich meine 2 (bald 3!) Katzen seit 5 Jahren raus, habe ein Katzentürli eingebaut und auch in der Nachbarschaft, also der gleichen Liegenschaft gibts viele Katzenhalter, deren KAtzen im Quartier herum streunen.
Ich denke, dass es hier auch auf den Hauswart ankommt, wie er es sieht. Wenn es von ihm toleriert wird, und das wird es ja wohl, denn sonst hättest du keine freilaufenden Katzen und KAtzentürli gesehen, ist es doch in Ordnung.

Übrigens komme ich auch aus der Schweiz, vielleicht handelt es sich ja sogar um die gleiche Immobilienverwaltung ??

Alles Gute.
Solange niemand reklamiert, ist alles okay. Du kannst ja auch noch mit den Nachbarn reden, welche Katzenhalter sind, die werden dich sicher beruhigen.

Liebe Grüsse
Magpie
 
  • #10
Vielen Dank für die netten Antworten und Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Zur Zeit habe ich nur auf der Arbeit Internet, aber ab nächsten Samstag (Umzugstag) sollte es dann von zu Hause aus auch klappen! :D

Das ist eine guete Idee Zugvogel. Ich werde nach dem Einzug auf die Leute mit freilaufenden Katzen zugehen und sie darauf ansprechen. Dann kann ich mich evt. ein bisschen an ihnen orientieren. Wenn das alle unterschrieben haben, aber die Einhaltung nicht so ernst genommen wird, wäre es ja nicht so ein Problem.

Also die Liegenschaftsverwaltung heisst Aberimo. Wäre noch ein lustiger Zufall, wenn du bei der gleichen Verwaltung eingemietet wärst.
Deine Antwort hat mich wirklich sehr beruhigt und ich werde sicher mit den Nachbaren sprechen und dann werde ich vielleicht sogar merken, dass meine Sorgen total unbegründet waren... ;)

Vielen Dank, zimtsternchen
 
  • #11
Hallo,

Dann drücke ich dir mal die Daumen, dass es klappt. Freuen sich Deine Fellnasen bestimmt.

Zur Rechtslage, soweit ich weiß darf ein Vermieter bis zu zwei Wohnungskatzen nicht verbieten. Alles andere schon.
Und natürlich darf er auch dem einen Mieter das Grundstück zur Verfügung stellen und dem anderen nicht, für was auch immer. Und die Miete darf auch unterschiedlich sein.
Ich würde es in einem netten Gespräch vielleicht mal hinterfragen. Vielleicht ärgert sich der Vermieter so über die freilaufenden Katzen, dass er beschlossen hat, es in Zukunft zu verbieten. Den anderen kann er es im nachhinein ja nicht mehr verbieten.

Spreche nur aus Vermieter-Erfahrung. Bisher haben wir alles erlaubt. Aber zukünftigen würde ich z.B. keinen Hund mehr erlauben. Die letzten haben ihren Hund überall bei uns und den Nachbarn in den Vorgarten "Sch.." lassen.
Und da diese Mieter auch die Renovierung bei Auszug ausgelassen haben, würde ich z.B. sowas wie eine Katzenklappe auch nicht erlauben. Dann muß man ja neben den Wänden auch noch die Tür nachher selber wieder in Ordnung bringen.

...und wenn ich mich so umhöre ist das leider kein Einzelfall. Leider fehlt bei vielen das Verständniss dafür, dass sie fremdes Eigentum bewohnen und das man da auch ein bischen sorgsam mit umgehen muß. Also kann ich auch Vermieter verstehen, die ihre Konsequenzen ziehen.

Drücke Dir mal die Daumen, dass es eher so ist, wie die Vorredner beschrieben haben.

LG
Karen
 

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