Ja, die Katzen gehören da mit rein, die werden nicht extra versichert.
Und ich z.B. habe alle Versicherungen bei der HUK und bin da immer sehr zufrieden gewesen bisher.
Allerdings hatte ich noch nie einen Schaden durch eine Katze an Teilen einer Mietwohnung.
Zerkratzte Türen, tja, da wäre beim Auszug die Frage ob das eine normale Abnutzung ist oder ob es ein Schaden ist. Und wenn Schaden ob der bezahlt wird.
Frag doch mal bei deiner Versicherung was sie in so einem Fall tragen würden.
Zerkratzte Türen sind keinesfalls normale Abnutzung, sondern ein eindeutiger Mieterschaden (= vom Mieter angerichtet und von ihm an den Vermieter zu bezahlen). Gleiches gilt natürlich für zerkratzte Tapeten/Wandvertäfelung usw.
"Normale Abnutzung" ist mietrechtlich der "übliche Mietgebrauch", wonach z. B. der Mieter nicht das Parkett abschleifen muss usw. (= keine Schönheitsreparaturen, aber auch kein Schaden durch übermäßige Abnutzung usw.). Das Beschädigen der Bausubstanz, also in diesem Sinne auch Wände und Zimmertüren, ist nie "üblicher Gebrauch", außer genau die bekannten Fälle, dass man ein Loch in die Wand (oder auch im Bad in die Wandfliese) bohrt, um ein Hängeteil anzubringen.
Dass die Versicherung für zerkratzte Türen und Wände die Haftung übernimmt, wäre mir neu, da es sich hier um einen vermeidbaren Schaden handelt und der Tierhalter/Mieter dagegen etwas unternehmen kann. Z. B. einen Kratzbaum bereitstellen, damit die Katze nicht ihre Krallen an ungewünschter Stelle schärft. Ebenso: Clickertraining, Tierpsychologe usw., wenn es sich um unerwünschtes Verhalten im Sinne von Verhaltensstörung handelt (= es gibt sinnvolle und attraktive Kratzmöglichkeiten, und das Katz kratzt trotzdem an der Wohnungstür o. ä.).
Versicherungsrechtlich hat der Versicherungsnehmer immer das Obligo, den Schaden gering zu halten bzw. ganz zu vermeiden. Bei der Katze, die erkennbar die Tür oder die Tapete zum Kratzen ausgesucht hat, hat der Versicherungsnehmer entsprechend Pflichten, nach Möglichkeit das Tier von diesem unerwünschten Verhalten abzuhalten. Eine angemessene Maßnahme hier ist dann (neben der Bereitstellung eines sinnvollen Kratzmöbels an geeigneter und für das Tier attraktiver Stelle) auch die Untersuchung, ob und wenn ja, welche Ursachen und Lösungsmöglichkeiten es für die Verhaltensstörung potentiell gibt. Z. B. könnte das Kratzen auf den Wunsch nach Freigang zurück zu führen sein (was man nötigensfalls dann herausfinden müsste; genauso wie die Ursache bei Unsauberkeit).
Die Chancen, dass die PHV einen Kratzschaden übernimmt, ist daher aus meiner Sicht eher gering.
LG