Gibt es Unfallflucht bei einem Katzenunfall?

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Uli

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Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage. Wenn jemand eine Katze anfährt, es bemerkt und einfach weiterfährt, ist das dann Unfallflucht? Ich komme darauf, weil ein Bekannter so einen Unfall beobachtet hat und der Fahrer sich nicht um den Schaden gekümmert hat.

Ich habe solch einen Unfall auch leider schon einmal ansehen müssen, da handelte es sich allerdings um einen Dackel der plötzlich auf die Straße lief und von einem Auto erfasst wurde. Die Fahrein hielt an, sah zurück und fuhr dann einfach weg und ließ die Kinder alleine, die den Hund ausgeführt hatten.
 
A

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Hallo Uli, soweit ich weiß muß ein Unfall mit einem Haustier (Hund - Katze) der Polzei gemeldet werden.

Der Pressesprecher der Polizei empfiehlt deshalb nach einem Unfall mit einem Haus- oder Wildtier folgende Vorgehensweise:

Zunächst nach dem angefahrenen Tier schauen, sich eventuell um das Tier kümmern.

Die Polizei über den Unfall informieren und deren Eintreffen abwarten. Wer bei Wildtierunfällen den Jagdberechtigten oder Revierbesitzer kennt, kann ihn direkt anrufen.
aus www.newsclick.de

LG
 
Es fällt sogar unter den Straftatbestand wenn man ein Tier verletzt/ anfährt, und sich nicht darum kümmert. Also, wenn man so geistesgegenwärtig ist, sollte man sich die Autonummer notieren und Anzeige erstatten.
 
Ja.

Denn eine Katze anzufahren ist ja zunächst einmal Sachbeschädigung, genauso wie ein geparktes Auto anzufahren. Da darf man auch nicht einfach gehen!

Also wer glaubt, man könnte einfach so über irgendwelche Tiere drüberbrettern, der irrt.
 
Ja. Irgendwo hatte ich darüber gelesen, inkl. Verweisen zur gültigen Rechtslag. Im Moment finde ich dazu nur:

"Was ist zu tun?

Als Fahrzeugführer ist es meine ethische und gesetzliche Verpflichtung, mich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Das fordert auch das Tierschutzgesetz. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll."


Tipps zur 1. Hilfe:


"Ein Haustier wurde angefahren


Generell gilt: Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier jetzt nicht. Folgendermaßen sollten Sie vorgehen:

Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt

Eine Decke ausbreiten

Das Tier vorsichtig auf die Decke legen

Ist das Tier bei Bewusstsein: Mit einer Hand das Tier an der Nackenhaut festhalten; die andere Hand unter das Tier legen. Mit dem Nackengriff verhindert man Abwehrreaktionen des Tieres.

Ist das Tier ohne Bewusstsein: Beide Hände unter das Tier legen; Kopf stützen vorsichtig auf die Decke legen; Zunge herauslagern, Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb)

Anruf bei der Polizei: Die Polizei soll sofort die Adresse des nächsten diensthabenden Tierarztes oder eienr Tierklinik heraussuchen.
Tierkliniken müssen sicherstellen, dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar sind (ist dies nicht der Fall, dürfen sie sich nicht Tierklinik nennen).

Rufen Sie / oder die Polizei sofort bei dem Tierarzt / der Tierklinik an. Bringen Sie / oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten."

http://www.tierschutzbund.de/2598.html
 

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