Flüssigkeit in Lungen nach der Kastration

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Sami08

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18. Juli 2021
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Hallo an alle

Unser Kätzchen wurde kastriert, als es 7,5 Monate alt und ca. 3 kg schwer war.
2 Tage nach der Kastration kollabierte er plötzlich mit Flüssigkeit in der Lunge.
Wir haben ihn in eine Tierklinik gebracht, jetzt haben wir die Rechnung von über 1.000 Euro.

Er hat kein HCM, nach 1.5 Monaten hatten wir Herzultraschall gehabt.

Der Katzenkardiologe vermutet eine allergische Reaktion auf Medikamente, die während der Narkose verwendet wurden. Sie sah misstrauisch aus und schrieb sogar den Namen eines Medikaments auf, das während der Kastration verwendet wurde...

Kann sich jemand die Beschreibung der bei der Kastration verwendeten Medikamente ansehen und mich wissen lassen, ob dort etwas seltsam aussieht??
Ich bin sicher die Kardiologin hat etwas bemerkt, aber mir nichts verraten….

Ich glaube jetzt fest daran, dass dieser Tierarzt, der Narkose durchführte, etwas falsch gemacht hat!

Kann ich jetzt etwas gegen diesen Tierarzt tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Vielen Dank, und LG,
Lil
 
A

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Sollte ein Behandlungs- oder Kunstfehler vorliegen dann könnte der Tierarzt dafür haften - hier geht dein Weg über einen Anwalt. Wir können dir nicht helfen.

Ich persönlich gehe aber nicht davon aus, dass du den Tierarzt haftbar machen kannst. Eine Unverträglichkeit kann immer gegen alles mögliche vorliegen und wenn Narkosemittel genutzt wurden, die in der Regel gut verträglich sind, dann kann man nicht erwarten dass der Tierarzt das vorher kommen sehen konnte.

Dazu kommt, dass erst zwei Tage nach der Kastration die Flüssigkeit in der Lunge vorzufinden war. Du musst vermutlich erstmal beweisen, dass dies im Zusammenhang mit der Kastration steht. Hier könnte dir die Kardiologin helfen, wenn sie beispielsweise ein Gutachten ausstellt, aus welchem hervor geht dass dies und jenes in der Katze gefunden und als Ursache in Betracht kommt. Aber ob sie dies machen wird ist fraglich.

Ich persönlich würde versuchen herauszufinden warum die Katze diese Reaktion gezeigt hat und in Zukunft darauf achten, dass sie diese Narkosemittel oder Medikamente auf keinen Fall wieder bekommt.
 
Sollte ein Behandlungs- oder Kunstfehler vorliegen dann könnte der Tierarzt dafür haften - hier geht dein Weg über einen Anwalt. Wir können dir nicht helfen.

Ich persönlich gehe aber nicht davon aus, dass du den Tierarzt haftbar machen kannst. Eine Unverträglichkeit kann immer gegen alles mögliche vorliegen und wenn Narkosemittel genutzt wurden, die in der Regel gut verträglich sind, dann kann man nicht erwarten dass der Tierarzt das vorher kommen sehen konnte.

Dazu kommt, dass erst zwei Tage nach der Kastration die Flüssigkeit in der Lunge vorzufinden war. Du musst vermutlich erstmal beweisen, dass dies im Zusammenhang mit der Kastration steht. Hier könnte dir die Kardiologin helfen, wenn sie beispielsweise ein Gutachten ausstellt, aus welchem hervor geht dass dies und jenes in der Katze gefunden und als Ursache in Betracht kommt. Aber ob sie dies machen wird ist fraglich.

Ich persönlich würde versuchen herauszufinden warum die Katze diese Reaktion gezeigt hat und in Zukunft darauf achten, dass sie diese Narkosemittel oder Medikamente auf keinen Fall wieder bekommt.
danke für deine prompte Rückmeldung!

Auch hier haben wir ein Problem. Wir haben unser Kätzchen in einer Tierklinik behandelt. Sie haben ihn gerettet. Ein Arzt dort sagte mir am Telefon, dass unser Kätzchen HCM hat. Als ich ihn abholte, sagte mir ein anderer Arzt, dass bei ihm VERDACHT auf HCM besteht, oder es sei eine Reaktion auf Narkose gewesen…

Als wir ihn 1,5 Monate später zu einem anderen erfahrenen Kardiologen brachten, sah sie überhaupt kein HCM. Sie vermutete doch eine allergische Reaktion auf Narkose…

Ich bin einfach nicht glücklich, dass wir jetzt eine Rechnung über 1.000 Euro auf dem Kopf haben. Etwas, das vielleicht hätte vermieden werden können, wenn unser Kätzchen von einem anderen Tierarzt kastriert worden wäre….

Den Anwalt oder Rechtsschutz habe ich nicht…. (((
 
Weisst du ob Landestierarztkammer mir dabei helfen könnte, dass ich die Kosten vom Tierarzt zurückerstatte bekommen könnte?
 
Du kannst sie natürlich fragen, ob und inwieweit die dir helfen könnten - allerdings wirst du den Rechtsweg so oder so gehen müssen, glaube ich, und auch Nachweise wie oben beschrieben erbringen müssen.
Dass du nun auf so einer Rechnung sitzt, ist natürlich blöd gelaufen... Aber so ist das manchmal bei der Haltung von Tieren. Es gibt auch wesentlich teurere Behandlungen...
 
danke für deine prompte Rückmeldung!

Auch hier haben wir ein Problem. Wir haben unser Kätzchen in einer Tierklinik behandelt. Sie haben ihn gerettet. Ein Arzt dort sagte mir am Telefon, dass unser Kätzchen HCM hat. Als ich ihn abholte, sagte mir ein anderer Arzt, dass bei ihm VERDACHT auf HCM besteht, oder es sei eine Reaktion auf Narkose gewesen…

Als wir ihn 1,5 Monate später zu einem anderen erfahrenen Kardiologen brachten, sah sie überhaupt kein HCM. Sie vermutete doch eine allergische Reaktion auf Narkose…

Ich bin einfach nicht glücklich, dass wir jetzt eine Rechnung über 1.000 Euro auf dem Kopf haben. Etwas, das vielleicht hätte vermieden werden können, wenn unser Kätzchen von einem anderen Tierarzt kastriert worden wäre….

Den Anwalt oder Rechtsschutz habe ich nicht…. (((

Unsere Ronja hatte nach einen Tierklinikaufenthalt auch Wasser in der Lunge. Auch dort wurde uns mitgeteilt,
daß wahrscheinlich eine HCM vorliegt. Ronja war damals gerade mal ein Jahr alt.
Da in der Klinik einige Fehler passiert sind, zweifelte ich die Verdachtsdiagnose an,
bzw. brachte Ronja in eine andere Tierklinik, um sie von einer Kardiologin genau untersuchen zu lassen.
Sie hatte gar nichts am Herzen, die Ärztin äußerte einen Verdacht.
Mit diesem Verdacht konfrontierten wir die erste Tierklinik.
Da uns die Behandlungskosten der Klinik komplett erstattet wurden, gehen ich mal davon aus,
daß der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen war.

In der ersten Klinik ( in der Ronja am Wochenende stationär aufgenommen wurde ), bekam sie eine Infusion über einen Infusomaten,
der wohl falsch / zu schnell eingestellt war und auch nicht überwacht / kontrolliert wurde.
Dadurch kam es wohl zu der Wasseransammlung.
 
Etwas, das vielleicht hätte vermieden werden können, wenn unser Kätzchen von einem anderen Tierarzt kastriert worden wäre….
Es tut mir leid, dass euer Kätzchen nach der Narkose erkrankt ist, aber alle deine Argumente basieren auf Mutmaßungen.
Woher willst du wissen, dass er bei einem anderen TA nicht auch allergisch reagiert hätte und woher sollte es der behandelnde Arzt wissen (falls es wirklich die Ursache war)?
 
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Ich glaube jetzt fest daran, dass dieser Tierarzt, der Narkose durchführte, etwas falsch gemacht hat!
Was hat er falsch gemacht?
Wenn eure Katze wegen eines eingesetzten Medikamentes eine Unverträglichkeit hatte, dann kann das dem behandelnden Arzt nicht angelastet werden.
Notiert euch (wie schon von einer Vorschreiberin vorgeschlagen) das entsprechende Medikament und lasst diese Info in der Krankenakte eurer Katze eintragen.

(wir hatten eine schwere allergische Reaktion bei einer Impfung mal - der Hals ist so zugeschwollen, dass eine Sonde gelegt werden musste - das konnte die Tierärztin ja auch nicht ahnen im voraus ... es wurde künftig immer ein extra Impfstoff bestellt, der so nicht vorrätig ist, weil man von der Unverträglichkeit dann wusste)


Ich bin einfach nicht glücklich, dass wir jetzt eine Rechnung über 1.000 Euro auf dem Kopf haben. Etwas, das vielleicht hätte vermieden werden können, wenn unser Kätzchen von einem anderen Tierarzt kastriert worden wäre….
Ich kann schon verstehen, daß man da unglücklich ist über so eine Rechnung.
Aber was hätte ein anderer Tierarzt denn "anders" machen sollen?
Er hätte ja auch nicht gewusst, dass eine Unverträglichkeit über ein Medikament vorliegt.

Weisst du ob Landestierarztkammer mir dabei helfen könnte, dass ich die Kosten vom Tierarzt zurückerstatte bekommen könnte?
Das kannst du komplett vergessen.
Sorry to say.

Wenn, dann müsstest du über (selbst vorfinanzierte) Gutachten mit anwaltlicher Begleitung (ohne Rechtsschutz geht das auch auf eure Kosten erstmal) den Rechtsweg gehen - und in eurem Fall ist meine Prognose:
Fall wird eingestellt, Kosten trägt der Kläger (du).

Und geh davon aus, der Tierarzt / die Klinik ist (im Gegensatz zu dir) rechtsschutzversichert.



Ich würde es lassen, und da nicht weiter Energie reinstecken.
Freu dich, dass deine Katze das überlebt hat.
 
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Unsere Ronja hatte nach einen Tierklinikaufenthalt auch Wasser in der Lunge. Auch dort wurde uns mitgeteilt,
daß wahrscheinlich eine HCM vorliegt. Ronja war damals gerade mal ein Jahr alt.
Da in der Klinik einige Fehler passiert sind, zweifelte ich die Verdachtsdiagnose an,
bzw. brachte Ronja in eine andere Tierklinik, um sie von einer Kardiologin genau untersuchen zu lassen.
Sie hatte gar nichts am Herzen, die Ärztin äußerte einen Verdacht.
Mit diesem Verdacht konfrontierten wir die erste Tierklinik.
Da uns die Behandlungskosten der Klinik komplett erstattet wurden, gehen ich mal davon aus,
daß der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen war.

In der ersten Klinik ( in der Ronja am Wochenende stationär aufgenommen wurde ), bekam sie eine Infusion über einen Infusomaten,
der wohl falsch / zu schnell eingestellt war und auch nicht überwacht / kontrolliert wurde.
Dadurch kam es wohl zu der Wasseransammlung.
Vielen Dank für deine Rückmeldung! ganz ähnliche geschichte! Darf ich fragen, was meinst du mit Kostenerstattung in der ersten Klinik? Hat Ihnen die erste Klinik das Geld zurückerstattet?

Der Tierarzt, der unser Kätzchen kastriert hat, hat nur das gemacht. Als er zusammenbrach, brachten wir ihn in die TierKlinik, das war am Sonntag.. und das war gut so, da der Arzt der ihn kastrierte, keine Sauerstoffbox hatte…
 
  • #10
Was hat er falsch gemacht?
Wenn eure Katze wegen eines eingesetzten Medikamentes eine Unverträglichkeit hatte, dann kann das dem behandelnden Arzt nicht angelastet werden.
Notiert euch (wie schon von einer Vorschreiberin vorgeschlagen) das entsprechende Medikament und lasst diese Info in der Krankenakte eurer Katze eintragen.

(wir hatten eine schwere allergische Reaktion bei einer Impfung mal - der Hals ist so zugeschwollen, dass eine Sonde gelegt werden musste - das konnte die Tierärztin ja auch nicht ahnen im voraus ... es wurde künftig immer ein extra Impfstoff bestellt, der so nicht vorrätig ist, weil man von der Unverträglichkeit dann wusste)



Ich kann schon verstehen, daß man da unglücklich ist über so eine Rechnung.
Aber was hätte ein anderer Tierarzt denn "anders" machen sollen?
Er hätte ja auch nicht gewusst, dass eine Unverträglichkeit über ein Medikament vorliegt.


Das kannst du komplett vergessen.
Sorry to say.

Wenn, dann müsstest du über (selbst vorfinanzierte) Gutachten mit anwaltlicher Begleitung (ohne Rechtsschutz geht das auch auf eure Kosten erstmal) den Rechtsweg gehen - und in eurem Fall ist meine Prognose:
Fall wird eingestellt, Kosten trägt der Kläger (du).

Und geh davon aus, der Tierarzt / die Klinik ist (im Gegensatz zu dir) rechtsschutzversichert.



Ich würde es lassen, und da nicht weiter Energie reinstecken.
Freu dich, dass deine Katze das überlebt hat.
ja, ich weiß... ich wäre auch vorsichtig, bevor ich jemanden beschuldige... vielleicht hatte er eine allergische Reaktion...

Er war und ist sehr gesund, nur 2 Tage nach der Kastration atmetete er plötzlich schwer, hatte Flüssigkeit in der Lunge... Gott sei Dank wurde er gerettet. Die Tierärzte und wir hatten das Schlimmste befürchtet…

vielleicht hat er zu viel oder zu schnell Medikamente bekommen ...

das wäre natürlich zu schwer zu beweisen
 
  • #11
Vielen Dank für deine Rückmeldung! ganz ähnliche geschichte! Darf ich fragen, was meinst du mit Kostenerstattung in der ersten Klinik? Hat Ihnen die erste Klinik das Geld zurückerstattet?

Der Tierarzt, der unser Kätzchen kastriert hat, hat nur das gemacht. Als er zusammenbrach, brachten wir ihn in die TierKlinik, das war am Sonntag.. und das war gut so, da der Arzt der ihn kastrierte, keine Sauerstoffbox hatte…

Ja genau......

Wir hatten die angeschrieben und eben den Verdacht geäußert, daß dort etwas vorgefallen sein muß,
was zu dem Wasser in der Lunge geführt hat ( die HCM konnten wir ja ausschließen )....
und haben um ein genaues Patientenprotokoll gebeten.

Das kam nie, aber man hatte uns die Behandlungskosten zurück überwiesen.....natürlich aus Kulanz, nicht als Schuldanerkennung.
 
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  • #12
Also es geht natürlich, bei Bedürftigkeit auch ohne Rechtsschutzversicherung ;)

Dafür gibt es staatliche Beratungshilfe und sollte dir der Anwalt, den du zur Beratung mit diesem Beratungshilfeschein aufgesucht hast, Aussichten auf Erfolg machen, dann beantragt er für dich Prozeßkostenhilfe (die wird je nach Bedürftigkeit mit oder ohne Rate bewilligt, wenn die Voraussetzungen denn vorliegen) und reicht die Klage nur unter der Bedinung ein, daß diese gewährt wird. So hast du kein Risiko bis auf 15 € (ich hoffe das ist nicht angehoben worden) Selbstanteil zur Beratungshilfe.

Ich an deiner Stelle würde die TÄ ansprechen, die dir heute komisch vorkam, vielleicht sagt sie was und ist ggf. auch bereit dir was schriftlich zu geben.
 
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  • #13
Es tut mir leid, daß deine Katze solche Probleme hat. Kastra ist an sich ein Routineeingriff, aber ein Restrisiko gibt es immer, auch, wenn der TA alles richtig macht.
Ich schildere hier mal Brunos Beispiel. Der Kater war nach der Kastration erblindet, der einzige, den ich von einigen Tausend kenne, der bei genau dieser Narkose und dieser Vorgehensweise bei der Kastra unter genau diesem Phänomen eines kurzzeitigen extrem hohen Blutdruckanstiegs erblindete. Pech, war ein Einzelfall.
Einige Jahre später brauchte er für eine kleine OP wieder eine Narkose, dieses Mal eine andere, man lernt ja aus solchen Zwischenfällen. Anderer Erdteil, anderes Land, anderer Tierarzt. Kater war nach der OP fast an Leberversagen gestorben, 2 Wochen lang haben wir um sein Leben gekämpft.

Damit will ich zeigen, daß es eben immer ein Restrisiko gibt, und ein Tier ist eben ein Lebewesen, da tickt keins nach Vorschrift.
Du kannst noch mal mit allen beteiligten Ärzten sprechen, ich würde aber nicht die 1000 Euro in den Gesprächen so in den Vordergrund stellen, sondern die Gesundheit deiner Katze.
 
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  • #14
Es tut mir leid, daß deine Katze solche Probleme hat. Kastra ist an sich ein Routineeingriff, aber ein Restrisiko gibt es immer, auch, wenn der TA alles richtig macht.
Ich schildere hier mal Brunos Beispiel. Der Kater war nach der Kastration erblindet, der einzige, den ich von einigen Tausend kenne, der bei genau dieser Narkose und dieser Vorgehensweise bei der Kastra unter genau diesem Phänomen eines kurzzeitigen extrem hohen Blutdruckanstiegs erblindete. Pech, war ein Einzelfall.
Einige Jahre später brauchte er für eine kleine OP wieder eine Narkose, dieses Mal eine andere, man lernt ja aus solchen Zwischenfällen. Anderer Erdteil, anderes Land, anderer Tierarzt. Kater war nach der OP fast an Leberversagen gestorben, 2 Wochen lang haben wir um sein Leben gekämpft.

Damit will ich zeigen, daß es eben immer ein Restrisiko gibt, und ein Tier ist eben ein Lebewesen, da tickt keins nach Vorschrift.
Du kannst noch mal mit allen beteiligten Ärzten sprechen, ich würde aber nicht die 1000 Euro in den Gesprächen so in den Vordergrund stellen, sondern die Gesundheit deiner Katze.
es tut mir so leid das zu hören. Es ist schockierend, dass Narkose solche Folgen haben kann.
Es tut mir leid, dass du und deine Katze das durchmachen mussten.
danke, dass du deine Geschichte teilst..
das lässt mich unseren Fall anders sehen...
 
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