Janny78
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 19. Oktober 2012
- Beiträge
- 104
Hallo ihr Lieben!
Ich habe ein dickes Problem. Die ganzen Urteile zum Thema kenne ich und weiß, dass die Rechtsprechung nicht eindeutig ist.
Vor knapp drei Jahren habe ich meine beiden Kater zu mir geholt. Da einer der beiden von Geburt an blind ist, musste also unbedingt ein bombensicherer Schutz für den Balkon her. Wir haben ergo ein Holzgestell mit Netz installiert, dass nicht umgerissen werden kann und kein Durchschlupf nötig ist. Es wurde nichts am Balkon oder der Mauer verankert oder beschädigt.
Nun mein Problem. Ich habe damals den alten Vermieter per Mail entsprechend über Haltung und Netz informiert, die Verwaltung hat sich aber nie um irgendetwas geschert und mir auch keine Antwort zukommen lassen. Was für mein Empfinden ja als stille Zustimmung gilt. Nun haben wir aber seit Ende 2014 einen neuen Vermieter und dem ist bei der Begehung unsere Installation wohl sauer aufgestoßen. Wir bekamen jetzt einen Brief mit der Forderung, bis zum 2. Juni den Balkon in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Ich werde morgen dort anrufen und die Sachlage schildern, aber wenn es übel kommt, dann habe ich eben keinen Nachweis.
Was würdet ihr mir raten?
Liebe Grüße,
Janine
PS: Ich habe mir noch den entsprechenden Absatz im Mietvertrag angesehen. Da steht nur etwas von Um- und Einbauten, insbesondere Außenjalousien, Markisen, Blumenbretter, Balkonverkleidungen (die hier jeder hat) dürfen nicht vorgenommen werden. Da das Netz aber nicht fest verbaut ist, sondern nur der Käfig in sich geschlossen ist, also nicht mal am Balkon angebunden ist, gilt das dann tatsächlich als Ein- bzw. Umbau? Bezüglich der Optik steht rein gar nichts im Mietvertrag, darauf kann sich also auch nicht bezogen werden.
Ich habe ein dickes Problem. Die ganzen Urteile zum Thema kenne ich und weiß, dass die Rechtsprechung nicht eindeutig ist.
Vor knapp drei Jahren habe ich meine beiden Kater zu mir geholt. Da einer der beiden von Geburt an blind ist, musste also unbedingt ein bombensicherer Schutz für den Balkon her. Wir haben ergo ein Holzgestell mit Netz installiert, dass nicht umgerissen werden kann und kein Durchschlupf nötig ist. Es wurde nichts am Balkon oder der Mauer verankert oder beschädigt.
Nun mein Problem. Ich habe damals den alten Vermieter per Mail entsprechend über Haltung und Netz informiert, die Verwaltung hat sich aber nie um irgendetwas geschert und mir auch keine Antwort zukommen lassen. Was für mein Empfinden ja als stille Zustimmung gilt. Nun haben wir aber seit Ende 2014 einen neuen Vermieter und dem ist bei der Begehung unsere Installation wohl sauer aufgestoßen. Wir bekamen jetzt einen Brief mit der Forderung, bis zum 2. Juni den Balkon in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Ich werde morgen dort anrufen und die Sachlage schildern, aber wenn es übel kommt, dann habe ich eben keinen Nachweis.
Was würdet ihr mir raten?
Liebe Grüße,
Janine
PS: Ich habe mir noch den entsprechenden Absatz im Mietvertrag angesehen. Da steht nur etwas von Um- und Einbauten, insbesondere Außenjalousien, Markisen, Blumenbretter, Balkonverkleidungen (die hier jeder hat) dürfen nicht vorgenommen werden. Da das Netz aber nicht fest verbaut ist, sondern nur der Käfig in sich geschlossen ist, also nicht mal am Balkon angebunden ist, gilt das dann tatsächlich als Ein- bzw. Umbau? Bezüglich der Optik steht rein gar nichts im Mietvertrag, darauf kann sich also auch nicht bezogen werden.
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