Autounfall mit freigänger, wer zahlt?

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sgroene

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Hallo zusammen,

Unser freigänger ist vorhin vor den Augen unseres Nachbarn angefahren worden und abgehauen. Die Autofahrerin hat kurz gebremst, ist dann aber weitergefahren und hat ca. 100 Meter entfernt geparkt. Unser Nachbar ist zu ihr hin, aber ihr war es ziemlich egal, da sie ja nicht schneller als 30 gefahren ist.

Ich bin dann zu der Dame hin nachdem ich zuhause war, und diese war sehr uneinsichtig und fühlt sich für nichts verantwortlich.

Da sie einfach weiter gefahren ist, habe ich bei der Polizei angerufen was in so einem Fall zu machen ist, und da die Dame weitergefahren ist ( und der Kater verletzt ist) wäre es Fahrerflucht und sie würden vorbeikommen.

Polizei kam und hat alles aufgenommen und es geht jetzt zur Staatsanwaltschaft weiter.

So, nun meine Frage, Google sagt da unterschiedliches….

Wer zahl die tierarztrechnung?

Wir, weil wegen freigänger?

Oder die Fahrerin wegen Verursacher?

Da sie weitergefahren ist, wie sieht das mit Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aus?

Danke für eure Einschätzung
 
A

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Soviel ich weiß - aber das müsste auch die Polizei wissen - haftet der Halter, muss die Tierarztkosten tragen und etwaige Schäden am Fahrzeug, weswegen eine Haftpflichtversicherung keine blöde Idee ist, allerdings hat sie das Tier verletzt zurückgelassen, kann dies den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen.
Wie geht es Deiner Katze? Ist sie noch weg?
Wenn die Katze vom Unfallort weggelaufen ist, kann man der Fahrerin natürlich keine Tierquälerei anhängen.

Schau mal hier, der Artikel ist von heuer, sollte also die aktuelle rechtliche Lage wiedergeben (vorrausgesetzt Du bist in Deutschland zu Hause; ist nicht in jedem Land ganz gleich): Katze überfahren: Was tun? Was zahlt die Versicherung?
 
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Normalerweise ist das eher so herum dass du ihr den Schaden am Auto bezahlen müsstest. Falls da einer wäre. Plus natürlich die TA Rechnungen deines Tieres.

Wundert mich sehr was die Polizei da sagte. Klar wenn ein Tier da verletzt und hilflos rumliegt, sollte man was unternehmen, oder wenn man halt den Schaden an seinem Auto ersetzt haben will die Polizei rufen und rausfinden zu wem das Tier gehört.
Aber Unfallflucht?
 
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Soweit ich weiß, sind Katzen (im Gegensatz zu Hunden) in der privaten Haftpflicht mitversichert.
Die TA-Rechnung muss wohl der Halter zahlen, bei uns war es jedenfalls so, zumal man den Verursacher meist nicht ermitteln kann.
 
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Ich fürchte, da bleibt ihr auf den Kosten sitzen. Anders wäre es, wenn ihr nachweisen könnt, dass sie zb zu schnell gefahren ist. Das wird vermutlich nicht möglich sein.

Fahrerflucht ist es auf jeden Fall, das hat aber m.E. nichts mit der Kostenübernahme zu tun.
 
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Wer zahl die tierarztrechnung?

Wir, weil wegen freigänger?

Oder die Fahrerin wegen Verursacher?

Da sie weitergefahren ist, wie sieht das mit Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aus?
Erstmal zahlst du für die Tierarztkosten.
Erstmal wird nun ermittelt, wie es zu dem Unfall kam und ob und wer hier Verursacher war.
Erst wenn das fessteht, weiß man wer letztendlich für was aufkommen muss.

Das sie weitergefahren ist, dürfte nicht das Tierschutzgesetz berühren sondern eher so Sachen wie Fahrerflucht, unterlasse Hilfeleistung usw.
Allerdings weiß man aus jeder Fahrschule, dass man in Falle des Falles einem Tier nicht ausweichen soll, sondern leider drüber radeln muss, wenn z.b ein Ausweichmanöver nicht möglich ist und/oder man sich selbst und Andere damit gefährdet.
 
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Was für mich persönlich wichtiger wäre, als der Autofahrerin die Polizei wegen Fahrerflucht hinterherzuschicken, wäre die verunfallte Katze zu suchen um sie zum TA zu bringen.
Oder wurde das schon gemacht?
 
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Soviel ich weiß - aber das müsste auch die Polizei wissen - haftet der Halter, muss die Tierarztkosten tragen und etwaige Schäden am Fahrzeug, weswegen eine Haftpflichtversicherung keine blöde Idee ist, allerdings hat sie das Tier verletzt zurückgelassen, kann dies den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen.
Wie geht es Deiner Katze? Ist sie noch weg?
Wenn die Katze vom Unfallort weggelaufen ist, kann man der Fahrerin natürlich keine Tierquälerei anhängen.

Schau mal hier, der Artikel ist von heuer, sollte also die aktuelle rechtliche Lage wiedergeben (vorrausgesetzt Du bist in Deutschland zu Hause; ist nicht in jedem Land ganz gleich): Katze überfahren: Was tun? Was zahlt die Versicherung?
Polizei safgte nur, das die Tierarztkosten dann ins Zivilrecht fallen würden, und Sie hierzu keine Aussagen treffen könnten.

Dem Kater geht es soweit gut, er hat mehr Glück als alles andere gehabt, keinerlei Innere Verletzungen, nichts gebrochen. Hämatome am Kopf und TRaume und Schock, aber ansonsten "Unverletzt"...

Mich "ärgert" das mit den Tierarztkosten halt, weil die Fahrerin so absolut Empathielos war, es hat sie weder interessiert, als mein Nachbar quasi hinter dem Auto her gerannt ist, noch als ich ca. 30 Minuten später Zuhause war und zu Ihr gegangen bin, im Gegenteil, sie hat mich sofort angemotzt, was ich denn jetzt von Ihr wollen würde...
 
Was für mich persönlich wichtiger wäre, als der Autofahrerin die Polizei wegen Fahrerflucht hinterherzuschicken, wäre die verunfallte Katze zu suchen um sie zum TA zu bringen.
Oder wurde das schon gemacht?
Richtig, denn selbst wenn sie (im Schock) noch weglaufen, können sie lebensbedrohlich verletzt sein. Die Katze muss in jedem Fall asap zum TA auch wenn sie äußerlich unverletzt scheint.
 
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Normalerweise ist das eher so herum dass du ihr den Schaden am Auto bezahlen müsstest. Falls da einer wäre. Plus natürlich die TA Rechnungen deines Tieres.

Wundert mich sehr was die Polizei da sagte. Klar wenn ein Tier da verletzt und hilflos rumliegt, sollte man was unternehmen, oder wenn man halt den Schaden an seinem Auto ersetzt haben will die Polizei rufen und rausfinden zu wem das Tier gehört.
Aber Unfallflucht?
Lt. Polizei ist es so (und das sagt auch google), das Fahrerflucht oder "Entfernung vom Unfallort besteht) wenn man eine Person oder eine Sache verletzt hat und sich entfernt. Da der Kater als "Sache" zählt ist meine "Sache", also der Kater verletzt worden und es ist sich entfernt worden vom Unfallort, und da sie nach dem Unfall abgebremst hat (wurde von einer weiteren Nachbarin gesehen) und dann weiter gefahren ist, kann sie nicht sagen, das sie nichts bemerkt hat.
 
Was für mich persönlich wichtiger wäre, als der Autofahrerin die Polizei wegen Fahrerflucht hinterherzuschicken, wäre die verunfallte Katze zu suchen um sie zum TA zu bringen.
Oder wurde das schon gemacht?
Was für eine Frage, natürlich wurde das SOFORT gemacht, mein Nachbar, dort hat der Kater quasi seinen 2. Wohnsitz, hat das sofort gemacht (Ich war arbeiten) und ist SOFORT mit ihm zum Tierarzt gefahren, ich haben dann auf dem Weg nach Hause bei der Polizei angerufen und gefragt, was man in so einem Fall machen könnte, und die Aussage der Polizei war, dass, sollte der Kater verletzt sein, es eine "Sachbeschädigung und Fahrerflucht wäre" und ich mich erneut melden solle. Das habe ich dann auch getan NACHDEM der Kater vom Tierarzt wieder zurück war.
 
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Ja, Fahrerflucht könnte es schon sein, sofern sie den Unfall nicht bei einer Polizeistation meldet. Helfen konnte sie ja nicht, wenn die Katze wegläuft, also kann man ihr auch keine Tierquälerei unterjubeln.
Aber noch einmal: wie geht es dem Unfallopfer?

Edit: sorry, hat sich überschnitten!
 
Fahrerflucht ist strafrechtlich und Erstattung der Kosten zivilrechtlich. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Zivilrechtlich hast du bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einen Anspruch. Solange du also nicht nachweisen kannst, dass sie zu schnell oder zB wegen Handy abgelenkt war, sieht es leider schlecht aus.
 
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Ich fürchte, da bleibt ihr auf den Kosten sitzen. Anders wäre es, wenn ihr nachweisen könnt, dass sie zb zu schnell gefahren ist. Das wird vermutlich nicht möglich sein.

Fahrerflucht ist es auf jeden Fall, das hat aber m.E. nichts mit der Kostenübernahme zu tun.
Das es wenn dann Zivilrecht wäre, müsste SIE nachweisen, das sie nicht zu schnell war. Aber das wäre eine andere Sache.

Stimmt Fahrerflucht hat nichts mit der Kostenübernahme zu tun, sondern lediglich mit Ihrem Verhalten.
 
Fahrerflucht ist strafrechtlich und Erstattung der Kosten zivilrechtlich. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Zivilrechtlich hast du bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einen Anspruch. Solange du also nicht nachweisen kannst, dass sie zu schnell oder zB wegen Handy abgelenkt war, sieht es leider schlecht aus.
Ja, das es zwei unterschiedliche Dinge sind, sagten die Polizisten auch. Im Zivilrecht müsste ich aber nicht nachweisen, das sie zu schnell war, sondern SIE müsste nachweisen, das sie es nicht war. Aber soweit möchte ich es ja gar nicht kommen lassen.
 
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Im Zivilrecht müsste ich aber nicht nachweisen, das sie zu schnell war, sondern SIE müsste nachweisen, das sie es nicht war.
Nein. Da du sie verklagen müsstest, müsstet du es auch nachweisen.
 
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Soweit ich weiß, sind Katzen (im Gegensatz zu Hunden) in der privaten Haftpflicht mitversichert.
Die TA-Rechnung muss wohl der Halter zahlen, bei uns war es jedenfalls so, zumal man den Verursacher meist nicht ermitteln kann.
Da sie keinen SChaden am Auto hat, muss meine Haftpflicht nichts bezahlen, die Frage ist halt jetzt, da sie als Verursacherin bekannt ist, ob sie ggf. die Tierarztkosten zahlen müsste.
 
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