Aufgaben der örtlichen Tierschutzvereine regional unterschiedlich?

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Durch diesen Thread dazu animiert, überlege ich die ganze Zeit, wie ich mich verhalten hätte, wenn die Geschichte nicht in Leverkusen, sondern hier bei uns spielen würde.

Nachdem ich erst vor kurzem mit unserem örtlichen Tierschutzverein zu tun hatte und mich sehr ausführlich mit dem Vorsitzenden unterhalten habe, wäre mein erster Gang gewesen, mich ans Telefon zu hängen und den Verein zu informieren.

Wie mir glaubhaft versichert wurde gehört es zu den Aufgaben der örtlichen Tierschutzvereine , Meldungen von Vernachlässigungen und/oder Tierquälereien nach zu gehen und, der tatsächlichen Situation entsprechend, auch zu handeln.

Der Tierschutzverein hat die -legale- Möglichkeit, Tiere aus einer unguten Situation sofort heraus zu nehmen.

Nun frage ich mich, ob es überall so ist, oder ob das örtlich unterschiedlich gehandhabt wird?
 
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Der Tierschutzverein hat die -legale- Möglichkeit, Tiere aus einer unguten Situation sofort heraus zu nehmen.

Nun frage ich mich, ob es überall so ist, oder ob das örtlich unterschiedlich gehandhabt wird?
Ich tippe das wird von Verein zu Verein unterschiedlich sein. Jeder Verein hat seine eigene Satzung.
 
Ich tippe das wird von Verein zu Verein unterschiedlich sein. Jeder Verein hat seine eigene Satzung.

Aber der Auftrag, als eine Art Exekutive auftreten zu können, muss doch von der entsprechenden Behörde abgesegnet sein, oder nicht?

Wie mir gesagt wurde, lebt der Tierschutzverein zwar überwiegend von Mitgliederbeiträgen und Spenden, aber die Gemeinden, für die der Tierschutzverein tätig wird, zahlen auch und zwar dafür, dass eben der Tierschutzverein Aufgaben übernimmt, die anderswo vielleicht das Vet.Amt, die Polizei oder wer weiß wer noch, übernehmen würde.
 
Ich kenne es so, dass der TSV nicht "einfach so" Tiere beschlagnahmen darf und ohne Zustimmung der Besitzer noch nicht mal das Grundstück betreten darf. Dazu müssen Polizei und Vet.amt eingeschaltet werden, wenn eine freiwillige Herausgabe nicht gegeben ist.
 
Bei mir in der Nähe gibt es einen Tierschutzverein und Tierheim, das letztes Jahr fast pleite ging. Die bekamen von der Gemeinde gerade mal 8.000 Euro - jährlich!
Die tatsächlichen Kosten dieses Heims beliefen sich jährlich allerdings auf ca. 120.000 Euro.
 
Ich kenne es so, dass der TSV nicht "einfach so" Tiere beschlagnahmen darf und ohne Zustimmung der Besitzer noch nicht mal das Grundstück betreten darf. Dazu müssen Polizei und Vet.amt eingeschaltet werden, wenn eine freiwillige Herausgabe nicht gegeben ist.
Jepp. Das Grundstück zu betreten ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers bzw. Eigentümers ist Hausfriedensbruch. Das dürfen nur gewisse Staatsdiener mit entsprechenden Papieren.
 
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Hallo nandoleo,

letztlich hat ein Tierschutzverein rechtlich nicht besonders viele Möglichkeiten.
Der "ordentliche" Weg geht über das Veterinäramt, da stellt man eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Und dann handelt der Amtsveterinär im Grunde nach seinem Ermessen. Das heißt, ob und wie eingeschritten wird, entscheidet der AmtsVet.
Ich kenne das aus der Pferdehaltung, wo ich mehrmals mit AmtsVets und deren Vorgehen zu tun hatte und das ist eben sehr unterschiedlich. Bekannt sind ja auch Fälle, in denen merhrfach Anzeige erstattet wurde und es passiert - nichts. Erst, wenn es tatsächlich tote Tiere gibt, ist das Geschrei dann plötzlich groß.
Natürlich ist das nicht immer so, es gibt auch engagierte AmtsVets. Aber in diesem Fall in Leverkusen wäre meiner Meinung nach vom Amt her nicht viel passiert: die Katzen waren nicht zu dünn und sahen auch ansonsten gut aus. Siehst du ja schon an den Reaktionen vieler User: kann ja nicht so schlimm gewesen sein, den Katzen gehts doch gut...
Grade Quälereien sind schwer nachzuweisen!

Die Anzeige beim Amt kann natürlich auch der TSV übernehmen, wenn man da einen engagierten, guten Verein vor Ort hat, der sich da wirklich hinter klemmt.

Trotzdem: bevor der Amtstierarzt Tiere beschlagnahmt, gibt es erstmal Auflagen. Wenn denn irgendwas fest gestellt wird. In diesem Fall hätte es vielleicht geheißen, das Klo muß regelmäßig gereinigt werden, die Wohnung muß aufgeräumt werden. Vorausgesetzt, die Wohnung hätte dann so ausgesehen. Nicht selten meldet sich der AmtsVet nämlich an.
Bevor tatsächlich ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wird, muß schon Einiges passieren!
Sollte es also in diesem Fall Videos geben, auf denen die Katzen gequält werden, sollte der ehemalige Halter angezeigt werden.
Ob dann was passiert, würde man dann sehen

Ich halte es trotzdem für sinnvoll, in ernsthaften Verdachtsfällen AUCH das Amt einzuschalten.
Andererseits ist es nach meinen Erfahrungen effektiver, selbst was zu unternehmen: den Tierhalter ansprechen und wenn möglich das Tier aus seiner Lage befreien.

LG
 
Das ist bei uns auch der Fall. Hinzu kommt, dass es auch kommunal unterschiedlich gehandhabt wird. Von Fall zu Fall kann auch über das Ordnungsamt oder Tierschutzorganisation etwas angestoßen werden. Privatleute dürfen auch gern informieren, selbst aktiv eingreifen eher weniger.

Wenn ich von einer Vernetzung ausgehe, ist es völlig egal, welche Stelle erst einmal informiert wird, sie wird dich als Anrufer oder Melder an die richtige Stelle verweisen. Das Problem, was ich sehe, ist, dass es möglich ist, dass man abgewimmelt wird, aber man sollte sich davon nicht entmutigen lassen. Dann eben bei der nächsten Stelle anrufen. Tierheime sind ja manchmal auch voll und können keine Tiere aufnehmen. Je nach Schwere der Lage, also z.B. Inobhutnahme von Tieren durch das Veterinäramt, gibt es dann aber immer irgendein Weg für das entsprechende Tierchen.

Ich rate ab von privaten Initiativen und sei es noch so menschlich verständlich, dafür gibt es fast durchgängig keine rechtliche Relevanz, d.h. man begibt sich als Helfer ganz schnell aufs glatte Eis.

An eine übergeordnete Stelle delegieren, die das Knowhow mitbringen, alles andere ist blinder Aktionismus.

Edit: Das bezieht sich natürlich nicht auf den letzten Satz von Jonika
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #10
Ist das denn so? Ganz ohne Veterinäramt und Ordnungskräfte?

Das wurde mir so gesagt.
Ich kenne es so, dass der TSV nicht "einfach so" Tiere beschlagnahmen darf und ohne Zustimmung der Besitzer noch nicht mal das Grundstück betreten darf. Dazu müssen Polizei und Vet.amt eingeschaltet werden, wenn eine freiwillige Herausgabe nicht gegeben ist.
Eigentlich war ich dieser Meinung auch, deshalb frag ich ja.

Wenn das jetzt aber so wäre, müssten dann nicht auch Polizei und/oder Vet.Amt sofort reagieren, wenn sie vom Tierschutzverein als "Amtshilfe" gerufen werden würden?

Bei mir in der Nähe gibt es einen Tierschutzverein und Tierheim, das letztes Jahr fast pleite ging. Die bekamen von der Gemeinde gerade mal 8.000 Euro - jährlich!
Die tatsächlichen Kosten dieses Heims beliefen sich jährlich allerdings auf ca. 120.000 Euro.

Anscheinend gibt es für jede tierärztlich versorgte Streunerkatze eine Art Fallpauschale von den Gemeinden.:confused:
 
  • #11
Meist gibt es auch einen Amtstierarzt, der eine Beschlagnahmung vornehmen darf. Ich kenne es so, dass vom Tierschutz aus mit ihm und den polizeilichen Stellen eng zusammengearbeitet wird.
 
  • #12
Nochmal in kurz: meist gibt es vor einer Beschlagnahmung Auflagen vom AmtsVet.
 
  • #13
Ja, so ist es:)

Nur in absolut härtesten Fällen wird sofort beschlagnahmt (Gefahr in Verzug glaub ich und auch da nur mit amtlicher Verfügung).

Und ich meinte meinen Beitrag wirklich nicht auf dich gemünzt,ich war nur langsam im Schreiben.

Und bitte verbessern, falls ich falsch liege.
 
  • #14
Nee, wuschelkatze, du hast ja Recht! Aber bevor wirklich sowas kommt, wie eine Beschlagnahme, muß es schon alles sehr hart und eben absolut eindeutig sein. So schnell geht das dann meistens alles nicht. Ähnlich wie bei Jugendämtern, die ja auch erst damm ein Kind aus der Familie holen, wenn alles ganz eindeutig ist. Das Ergebnis sieht man dann ja leider oft genug...
 
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  • #15
Ja, Jonika, das hat eben Vor- und Nachteile.
 
  • #16
Der richtige Weg, um Tieren zu helfen, wäre aber, bei uns hier, schon der Weg über den örtlichen Tierschutzverein?

Woher kann ich wissen, welcher Weg in meiner Stadt/ Region der richtige ist, wenn es darum geht schnelle Hilfe für Tiere zu bekommen?
 
  • #17
Örtlicher Tierschutz ja.

Nur manchmal erreicht man dort aufgrund Personalproblemen nicht gleich jemanden. Dann über Ordnungsamt, Veterinäramt, Amtstierarzt, Polizei oder dgl. versuchen. Beim Tierarzt nachfragen. Selbst beim Amtsgericht kann man zumindest eine Rechtsauskunft einholen, kann aber sein, dass die da nicht so viel Bescheid wissen oder Auskunft geben möchten und man wieder zurück an den Tierschutz verwiesen wird.

Wenn gar nichts geht, in der Nachbargemeinde versuchen. Das sind so meine Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Der richtige Weg, um Tieren zu helfen, wäre aber, bei uns hier, schon der Weg über den örtlichen Tierschutzverein?

Jetzt weiß ich eventuell, wie:D du das meinst bzw. auf was es sich bezieht....

Immer erst örtliche Stellen, dann weitersehen. Blinde Hast ist kontraproduktiv.
 
  • #19
Nachdem ich mit unserem örtlichen Tierschutzverein sehr gute Erfahrungen gemacht habe, würde ich persönlich immer zuerst den Tierschutz verständigen.

Mich hat jetzt eben auch interessiert, ob es überall so ist, dass der örtliche Tierschutzverein der erste Ansprechpartner in Notfällen sein sollte, oder ob es regionale Unterschiede gibt.

Ich könnte mir vorstellen, dass in einer Gegend, wo der Tierschutzverein eben nicht jederzeit erreichbar ist und nicht schnell reagiert, man andere Möglichkeiten der schnellen Hilfe suchen muss.

Ich denke gerade schriftlich laut!:oops:
 
  • #20
nandoleo, du hast ja geschrieben, daß du mit dem TSV einen guten Kontakt und gute Erfahrungen hast. Dann würde ich an deiner Stelle auch zuerst da anrufen, wenn was ist.
Ansonsten hängt es ja immer davon ab, was für Menschen da sitzen. Sowohl im Tierschutz, als auch im Amt oder bei der Polizei.

Mein Rat wäre, wenn man nirgends jemanden persönlich kennt, am besten mehrgleisig zu fahren. Also Tierschutz, Veterinäramt, Ordnungsamt und Polizei. Und am besten, wenn man den Menschen kennt um dessen Tier es geht, den noch persönlich ansprechen. Manchmal hilft allein das schon, weil da jemand vielleicht überfordert oder schlicht uninformiert ist.

LG
 

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