Alternative zum Katzennetz?

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kleinemauZ

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9. August 2010
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Hallo Ihr Lieben,

ich suche eine Alternative zu einem Katzennetz an unserem Balkon.
Erstmal zur Vorgeschichte:
Ich wohne mit meinem Freund in einem Haus mit vielen Eigentümern zusammen.
Wir haben, nachdem wir unsere "ältere" Katze Lilu (etwas über ein Jahr alt) aus dem Tierheim geholt haben, ein Katzennetz an unserem Balkon angebracht, denn wir wohnen in der 3. Etage und ich bin ein kleiner Schisser was meine Maus angeht und hab etwas Angst, dass sie vom Geländer fällt wenn sie darauf herumturnt.
Schön und gut.
Noch am gleichen Tag kam unsere Nachbarin, eine ältere Frau und Eigentümerin ihrer Wohnung, zu uns und informierte uns darüber, dass die Hausverwaltung soetwas nicht gerne sehen würde.
Naja dachte ich mir, nicht gerne sehen heißt ja nicht gleich das es verboten ist.
Ca. 1-2 Wochen später bekam unser Vermieter einen Brief der Hausverwaltung, dass wir das Katzennetz abnehmen müssen, da dieses eine bauliche Veränderung darstellt und die Einheitlichkeit der Balkone "zerstöre".
Öööhm....ja....
Ich schrieb also am gleichen Tag noch einen netten Brief zurück, dass wir unser Netz lediglich mit Kabelbindern befestigt haben und dass die Einheitlichkeit durch sowieso schon unterschiedliche Wind- und Sichtschutze sowie Markisen und Rolläden schon lange nicht mehr gegeben ist.
1 Tag später bekam ich Post von einem Anwalt den unsere nette Nachbarin beauftragt hat, indem er uns auffordert das Netz abzunehmen da es "Unansehnlich" ist und kein Eigentümer dies dulden müsste.
Auf diesen Brief haben wir überhaupt nicht reagiert, da es weder Ihre Wohnung ist, noch hat sie rechtliche Handhabe gegen uns.
Aaaalso warteten wir auf die Antwort der Hausverwaltung.
Die kam auch...
In dieser wurden wir wieder aufgefordert es abzunehmen, ohne das jemand auf meine Forderung eingegangen ist auch die anderen Mängel an den anderen Balkonen zu beseitigen.

Lange Rede kurzer Sinn, trotz dem Fakt das unser Vermieter kein Problem damit hat, mussten wir das Netz abnehmen, da es bei der Eigentümergemeinschaft hätte beantragt werden müssen und dies nachträglich nicht mehr möglich war, da schon eine Beschwerde (na von wem wohl? JAA, unserer netten Nachbarin) vorlag.

Nun haben wir versucht eine Konstruktion zu bauen, die von unten nicht sichtbar ist (auch wenn uns so oder so niemand auf den Balkon schauen kann von unten) , doch über diese setzt unsere Katze sich natürlich hinweg, da sie nicht höher sein darf als die Balkonbrüstung ragt.

Nun hab ich euch hier ein Ohr abgekaut, wüsste nun aber gerne, ob jemand eine Idee hat wie man gegen den Entscheid vorgehen kann oder eine Idee hat, wie man unter den gegebenen Kriterien unseren Balkon Katzensicher machen kann.

Ich wär euch wirklich dankbar wenn jemand eine Idee hätte, hab doch ein bissl Angst um meine (mittlerweile) zwei Süßen.

Lieben Gruß,
KleinemauZ & Katze Lilu und Kater Sammy :)
 
A

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Ich hab im Moment leider keine Kamera hier, mir ist meine doch glatt kaputt gegangen :(

Ist ein ganz einfacher rechteckiger Balkon mit knapp 2,5m x 2m, keine durchgängige Überdachung, da wir das oberste Stockwerk sind, also Überdacht nur die Hälfte des Balkons, der Rest ist nach oben hin frei wenn das hilft... :confused:

obwohl das wichtigste wahrscheinlich ist, das unsere Brüstung ca. 90cm hoch ist und wir nichts anbringen dürfen das Höher ist als die Balkonbrüstung... das ist unser größtes Problem mittlerweile... mir fällt auch wirklich nichts mehr ein in 90cm höhe, das unsere Katze davon abhält raufzuhüpfen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die Eigentümer ein Mitspracherecht haben kommt ganz auf den Vertrag eures Vermieters an. Fenster und Balkone gelten nur als Gemeinschaftseigentum, wenn im Vetrag nichts anderes steht. Es kann aber auch sein, dass jeder selbst an seinen Fenstern und Balkonen Hand anlegen darf. Fragt doch mal bei eurem Vermieter nach. Sollte es Gemeinschaftseigentum sein, könnt ihr leider nichts machen. :sad:
 
Tja, in unserem Mietvertrag steht sowieso so gut wie nichts, denn es ist ein einfacher Vordruck mit den nötigsten Sachen der nur mit dem ALLERnötigsten ausgefüllt ist, aber so wie ich es verstanden habe ist das Gemeinschaftseigentum...

Also brauchen wir eine idee, die nicht über unsere nur 90cm hohe Balkonbrüstung ragt und trotzdem garantiert, dass die zwei süßen nicht irgendwann vom dritten Stock runtersegeln.. falls das möglich ist...
 
Sie sind Mieter so wie ich das verstanden habe. Aber selbst wenn sie Eigentümer wären gehören Fenster und Balkone meistens der Gemeinschaft und Veränderungen (egal welcher Art) müssen besprochen und genehmigt werden.
 
Am Besten sucht ihr euch selbst einen Anwalt, der die genaue Rechtslage versteht und euch erklären kann.
Was in diesen "Einheitsmietverträgen" steht ist sowieso das Papier nicht wert!
 
Ich würde, wenn den Mieterschutzbund einschalten. Als Besitzerin von Wohneigentum kann ich nur sagen: wenn es (wie in diesem Fall) eine Eigentümergemeinschaft gibt, müssen diese ihr Okay zu Veränderungen (auch optischen) an Fenstern und Balkonen geben. Tun sie das nicht (wie in eurem Fall), müsst ihr euch fügen. Da kann auch der einzelne Wohnungsbesitzer (in dem Fall der Vermieter) nicht alleine entscheiden.

Von mieter.net:
"Die Eigentümerversammlung kann Miteigentümern per Beschluss verbieten, Katzennetze auf den Balkons anzubringen, um den optischen Eindruck der Fassade zu erhalten. (BayOLG, Az 2 ZR 38/03)."

Blöd, aber so geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ja, wir sind Mieter...
Unser Vermieter, also der Eigenümer dieser Wohnung hat nichts dagegen, aber da unsere Nachbarin sich schon beschwert hat bei der Hausverwaltung, ist auch eine nachträgliche Genehmigung nicht mehr möglich...

Aber hat denn niemand eine Idee, was man in 90cm Höhe machen könnte, damit ich die zwei trotzdem auf den Balkon lassen kann? Unsere Große macht hier drin Terror wenn sie 2 Tage nicht raus darf :(
 
Zur rechtlichen Seite kann ich leider nichts sagen, ich denke aber, da ich schon sehr oft gelesen habe, daß solche Netze wieder entfernt werden mussten, daß Ihr wenig Chancen habt ...

Ist Eure Balkonbrüstung geschlossen oder besteht sie aus so einer Art Metallzaun ? Bei geschlossener Variante ( wie eine Mauer halt ) und wenn Ihr nicht höher als die Balkonbrüstung gehen dürft, dann fehlt den Katzis doch das "kucken", oder ? Wenn Ihr nicht höher gehen könnt, dann wäre die einzige Möglichkeit, eine Art "vernetzten" Rahmen zu bauen. Also einen stabilen Holzrahmen in Größe von Eurem Balkon bauen. Den Rahmen mit Katzennetz bespannen. Rechts und links an die Seitenwände des Balkons knapp unter dem oberen Rand der Brüstung 2 Holzleisten waagerecht befestigen. Den Rahmen auf diese seitlichen Leisten auflegen und befestigen. Blöderweise könnt Ihr dann Euren Balkon nur noch auf allen vieren benutzen - und das ist ja auch doof ... ( aber sicher lustig anzusehen )

Ansonsten bleibt nur eine höhere, aber unsichtbare Variante.

Die Frage ist nur - wie kriegt man es weitgehends "unsichtbar" hin. Ein paar Fotos, besonders von der halben Überdachung wären schon hilfreich, um entscheiden zu können, ob nach oben auch abgesichert werden muss.
Also ich hab hier ein Katzenschutznetzt liegen, das ist so gut wie unsichtbar. Hab das mal geschenkt bekommen, scheint aus dünnem, aber richtig stabilem Nylon (?) zu sein und wenn man es auseinander zieht, sieht man es schon aus der Nähe kaum. Nun müßte solch ein Netz ja auch befestigt werden = nächstes Problem. Ihr könntet rechts und links an den Seitenwänden und knapp überm Boden an der Brüstung Holzleisten anbringen, die in der gleichen Farbe wie die Wände gestrichen sind. Somit dürften sie nicht auffallen. Daran tackert Ihr das gespannte Netz dann fest, nur, ob das Ganze nach oben auch gesichert werden muss, kann man ohne Bilder der Überdachung nicht beurteilen.

Teurere Möglichkeit : Plexiglaswände vor die Balkonbrüstung ( von innen ). Mit einigem handwerklichen Geschick könnte man die wie so eine Paravent - Faltwand zusammen basteln, sodaß sie auch zur Seite "geklappt" werden können. Als Befestigung, damit sie bei evtl. Gegenspringattacken nicht nach aussen über die Brüstung fallen, würde ich im Bereich der Brüstung von innen Löcher im Abstand von ca. 60cm bohren, Dübel rein und je eine Ringschraube. In das Plexiglas an den gleichen Stellen je ein ( größeres ) Loch, durch welches die Ringschraube durch passt. Dann die Plexischeiben vor die Brüstung stellen, sodaß die Ringschrauben DURCH die Löcher schauen und von oben einfach eine Stange durch die Ringschrauben. Das dürfte halten und ist auch schnell und ohne Werkzeug wieder entfernt. Lediglich auf die Oberseite der Brüstung zum drauf sitzen müßten die Miezen verzichten, da steht ja dann das Plexi vor. Aber da kann man Abhilfe durch ein UNTER der Höhe der Brüstung montiertes Brett o.ä. schaffen.

Sorry, ist alles etwas umständlich erklärt, aber ich bin nicht so gut in kurzen und knappen Beschreibungen ;-)

Mehr fällt mir da im Moment nicht zu ein, ausser, daß es anscheinend immer irgendwelche do..en Nachbarn gibt.

Hoffe für Euch und die Plüschies, daß Ihr eine Möglichkeit findet.

LG Claudia
 
  • #10
Grundsätzlich sind das gute Ideen, aber egal wie durchsichtig ein Netz ist, muss von der Eigentümergemeinschaft das Okay gegeben werden. Das gilt auch für Plexiglaswände. Das ist leider völlig unabhängig davon wie die Sachen angebracht wurden.

Bilder zum Vorschläge machen wären aber wirklich sehr hilfreich. Vielleicht gibt es noch einen Trick oder eine Möglichkeit. Ist verzwickt.
 
  • #11
Vom Gesetz her ist das alles etwas schwammig und letztendlich ist man auf die Willkür des Richters angewiesen, hier ein paar Beispiele:

Ein Mieter und Katzenhalter wollte seiner wertvollen Rassekatze auch den Zugang zum Balkon gestatten. Damit aber seine Katze nicht versehentlich vom Balkon fällt, brachte er am Balkon ein kaum sichtbares Katzenschutznetz an. Dies wiederum ärgerte den Vermieter, der gegen den Katzenfreund Klage auf Entfernung des Katzennetzes erhob. Das Amtsgericht gab dem Vermieter Recht. Dieser muss es nicht dulden, dass ein Mieter den angemieteten Balkon mit einem Netz versieht.
Amtsgericht Wiesbaden, Az.: 93 C 3460/99-25





Mieter dürfen auf ihrem Balkon ein Fangnetz anbringen, damit ihre Katze nicht entwischen oder abstürzen kann. So das Urteil des Amtsgerichts Köln. Damit wies das Gericht die Klage eines Vermieters auf Beseitigung des Fangnetzes im zweiten Stock eines Mietshauses ab.

Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter vorher um Erlaubnis gefragt haben oder ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, sei aber dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen, so das Gericht.

Die Ständer, an denen das Fangnetz von den Mietern aufgehängt wurde, waren mit der Balkonbrüstung verschraubt worden. Diese Verschraubungen seien ohne Eingriffe in die Mietsache wieder zu entfernen, so das Gericht. Auch ansonsten störe das von den Mietern installierte Fangnetz nicht: Es sei keine hässliche, ins Auge fallende Anlage, wie der Vermieter behauptet hatte, sondern es sei vielmehr kaum zu erkennen.

Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 222 C 227/01.





Das Amtsgericht Hamburg entschied, daß ein Balkonnetz vom Vermieter zu dulden sei. Dieser hatte die Mieter verklagt, nachdem sie sich geweigert hatten, das Netz zu entfernen, mit dem sie ihren Balkon im ersten Stock gesichert hatten. Die KIage wurde damit begründet, daß das Netz den Gesamteindruck der Häuserfassade in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtige und es daher einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstelle. Das am 17. Dezember 1997 vom Amtsgericht Hamburg verkündete Urteil gibt jedoch den Mietern recht und weist die Klage damit ab.
Amtsgericht Hamburg, AZ.: 41b C 195/97






In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, daß das Anbringen des Netzes deshalb keinen vertragswidrigen Gebrauch darstelle, weil Netz und die Konstruktion, an der es befestigt ist, nicht in die Bausubstanz des Hauses und damit auch nicht in das Eigentum des Vermieters eingreifen. Das Netz wird in diesem Fall von zwei Metallstangen gehalten, die nicht verschraubt, sondern nur zwischen Balkonboden und den darüber liegenden Balkon geklemmt werden. Im Urteil heißt es: "Der Vermieter darf dem Mieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Einrichtungen versagen, die diesem die Nutzung der Mietwohnung als Mittelpunkt seines Lebens und der Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie als Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung ermöglichen.“
Oberlandesgericht Karlsruhe WUM 1993, 525,526
LG Hamburg, Az.: 316 S 271/96 v. 17.06.‘97



Man sieht es wird eher "für" das Katzennetz gesprochen als dagegen, aber sicher kann man sich nie sein.
Tja bleibt nur die Überlegung etwas anderes zu finden für den Balkon. Was ich sehr schwierig finde.
Mir kam als erstes irgendwie so ein Stromzaun in den Sinn, weiss nicht ob das gehen würde und die Mietzen abhalten würde aber es gibt doch ein paar wo ihren Garten damit katzensicher gemacht haben. Sowas meine ich: http://www.yatego.com/technikscout2...ektrozaun-gartenzaun-garten-zaun-hunde-katzen , das dann einfach ringsrum um den Balkon (so am Geländer oder so) montieren. Obs was bringt und ob du es willst ist was anderes.
 
  • #12
@Kitty
Das gilt alles NICHT für Eigentümergemeinschaften – im Fall der TS stimmt der Vermieter zu, die Eigentümergemeinschaft hat aber abgelehnt und das darf sie rechtlich. Leider.
 
  • #13
Man könnte das versuchen, aber auch Taubennetze und "ungewöhnliche" Blumenkästen (wenn von aussen einsehbar) müssen von der Eigentümerversammlung abgesegnet werden. Fenster und Balkone sind Gemeinschaftseigentum (sofern im Kaufvertrag nichts anderes steht – und auch dann ist diese Klausel vor Gericht nicht wirklich haltbar).

Selbst wenn ich als Wohnungsbesitzer zu allem ja sage in Bezug auf Fenster und Balkone, kann ich bei der Versammlung überstimmt werden. Und dann habe ich Pech gehabt und meine Mieter auch.

Wenn meine Mieter auf mich zukommen würden, würde ich ihnen raten (wenn schon ein Brief vom Anwalt kam wie in diesem Fall hier):

- innerhalb von 14 Tagen gegen die Abmahnung Einspruch einzulegen
- dem Mieterschutzbund beizutreten
- der Eigentümergemeinschaft eine Alternative anbieten: ein Fenster zum Hinterhof vernetzen, einen Aussenkäfig für den Balkon bauen etc.pp.
- sich bei der Dame entschuldigen (die Beschwerde eingelegt hat). Naiv tun, so nach dem Motto "Ärger war nie meine Absicht, ich wusste diese Regelung nicht und habe nur zum Wohle meines Tieres gehandelt." Einen Kuchen vorbeibringen. Sprich alles tun, um freundlich zum Ziel zu gelangen.
- Mit dem Mieterschutzbund abklären, in wie weit rechtliche Schritte gegen eine Eigentümerversammlung Sinn machen und ob es sich lohnt alle Parteien gegen sich zu haben.

Gut, dass mich keiner kennt. Ich schiesse mir gerade ins Bein. :D
 
  • #14
Natürlich, darf man nicht einfach so ablehnen. Es muss aber trotzdem vorher besprochen werden. :) Klar, ist das nervig, aber es ist halt die gesetzliche Regelung. Wenn sich keiner beschwert ist es ja supi, aber leider kann das Kind ganz schnell in den Brunnen fallen, sobald einer aufmuckt. Und wenn es um mehr als zwei Parteien geht, muckt ganz schnell einer auf. Ich nenne das immer das "Massen- und Mecker-Phänomen". Denen ist nicht zu helfen. Hilft den Kätzchen aber auch nix.

Ich würde einfach versuchen strategisch vorzugehen, um möglichst noch ans Ziel zu kommen. Vielleicht einfach mal fragen, ob man bei einer nächsten Versammlung dabei sein darf, um persönlich sein Anliegen vorzubringen? Ausziehen geht auch immer. Muss man allerdings immer abwägen.
 
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  • #15
wie sieht es mit mobilen Stellwänden aus (also einer Art durchsichtiger Paravent)? Ist ja keine bauliche Veränderung.
Hier in der Schweiz dürfen auch keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden ohne Zustimmung, wir haben die Terasse gesichert mit Stangen, Netz und zur Befestigung so Teile, die am Geländer und am Beton der Balkonwand angebracht werden. Also nichts gebohrt etc.
Wir haben auch nicht lange gefragt, da es hier so ist, dass wenn ein Vermieter der Katzenhaltung zustimmt, er damit rechnen muss, dass die Halter eben Balkon oder Terasse sichern.
 
  • #16
Wenn das nur stundenweise angebracht wird ist es okay. Ansonsten ist es egal, wie ein Netz angebracht wird (ob gebohrt oder nicht). Wenn die Mehrheit in der Eigentümerversammlung dagegen ist, kann abgelehnt werden. Auch als einzelner Vermieter kann da nichts machen.
 
  • #17
Hmmm... sind alles echt gute Ideen, aber ich fürchte das sowohl Plexiglas als auch unsichtbare Netze, Planznetze oder sonstiges hier auf wenig Gegenliebe stoßen würden...

Uns bei der Dame zu entschuldigen wir leider auch nicht viel nützen, denn diese rüstige Rentnerin hat leider den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als nach irgendwelchen Dingen zu suchen, die mit den Vorgaben der Eigentümergesellschaft nicht zusammen passen.

Wir sind schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung, denn egal was wir machen, sie wird immer irgendetwas finden, an dem sie herummäkeln kann und das ist nun wirklich kein angenehmes wohnen...

ich habe momentan leider keiner Kamera hier, kommt aber die nächsten Tage, dann werde ich mal sehen was sich machen lässt damit ihr einen Eindruck von unserem Balkon bekommt.

Ich finde es nur schade, dass einem solche Steine in den Weg gelegt werden, nur weil es einen Menschen gibt der sich so wahnsinnig langweilt, dabei hat sie noch erzählt, dass sie Katzen sehr mag :confused:
 
  • #18
Tja bleibt nur die Überlegung etwas anderes zu finden für den Balkon. Was ich sehr schwierig finde.
Mir kam als erstes irgendwie so ein Stromzaun in den Sinn, weiss nicht ob das gehen würde und die Mietzen abhalten würde aber es gibt doch ein paar wo ihren Garten damit katzensicher gemacht haben. Sowas meine ich: http://www.yatego.com/technikscout2...ektrozaun-gartenzaun-garten-zaun-hunde-katzen , das dann einfach ringsrum um den Balkon (so am Geländer oder so) montieren. Obs was bringt und ob du es willst ist was anderes.

Hast du meine Idee gelesen?
Das wäre etwas was man auf Höhe des Geländers anbrigen könnte und ist ja nur eine "Schnur" sozusagen. Obs den gewünschten Effekt hat, kann ichd ir leider halt nicht sagen.
 
  • #19
entschuldige, das muss ich überlesen haben...

ich weiß was du meinst... das Problem ist, das auch diese "Schnur" oberhalb des Geländers angebracht werden müsste, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe wie du das meinst...
Alles was wir in einer Höhe von 94cm (Geländerhöhe) anbringen, ist nicht zwechmäßig, da sie über alles drüber springt.
Also springen tut sie sehr hoch, wenn sie an das Netz gesprungen ist, dann hing sie immer ca. 20cm oberhalb des Balkongeländers, aber alles was 20cm höher ist ist uns wieder verboten :(
 
  • #20
Aaaach... nein, ich hab das falsch verstanden :D hm, du meinst im Prinzip unser Geländer so mit der "Schnur" umzäunen, dass sie einen Stromschlag bekommt wenn sie versucht rauszuspringen?

Halte ich für keine gute Idee, wir wohnen ja immerhin im 3. Stock und wenn sie sich erschreckt....nicht das sie uns vom Balkon segelt deswegen...
 

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