Tia_*
Erfahrener Benutzer
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- 13. August 2010
- Beiträge
- 493
- Ort
- Dortmund
Hallo!
Nachdem Willy und Bonny nun ein Jahr rausgehen, hat sich offenbar doch ein Nachbar zu beschweren bemüßigt gefühlt (bei mir natürlich nicht, nunja )
Ausgangslage:
Großes Grundstück, ein Spielplatzbereich mit Sandkasten (seit längerem mit Plane zur Verhinderung von Verunreinigung versehen), Ziergarten.
Vorwurf meiner Hausverwaltung: Katzen verunreinigen Sandkasten. Ich werde ohne nähere Nachfrage zum Sachverhalt aufgefordert, die Verunreinigungen zu unterlassen. Kann nicht sein, die Plane ist drüber.
Rücksprache mit unserem "Blockwart" ergab: Beschwert beim Hausmeister hat sich jemand, weil er wegen der Geruchsbelästigungen seinen Balkon nicht mehr nutzen könne. Vor dem befinden sich jedoch Lüftungsgitter- ein "Unter den Balkon-Kacken" ist also nicht möglich. Möglich ist allerdings (und gesehen hab ichs auch schon), dass ein Beetbereich als Klo genutzt wird *hüstel* Von dem Bereich sinds allerdings mind. 4 Meter Luftlinie zu den Fenstern des Hochparterres und des besagten Balkons.
Textentwurf an Hausverwaltung:
Sehr geehrte Frau xxx,
zunächst befremdet mich, dass Sie offenbar die Wertungen Dritter ohne nähere Nachfrage zu Tatsachen erklären.
Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Unterstellung, ich führte meine Katzen zur Erledigung ihrer Geschäfte in den Garten. Genauso entschieden weise ich von mir, meine Katzen seien für die Verunreinigung des Sandkasten oder des Spielplatzes verantwortlich.
Vielmehr verhält es sich indes so, dass die Parteien, auf deren Betreiben die Plane zur Abdeckung des Sandkastens angeschafft wurde, regelmäßig gerade nicht Sorge dafür tragen, dass diese auch tatsächlich über den Sandkasten gezogen wird. Herr xxx und ich- beides kinderlose Parteien- stellen die Abdeckung immer wieder her. Auch in meinem Interesse liegt es, den Kindern der Anlage ein Spielen ohne Beeinträchtigungen durch Katzenkot zu ermöglichen. Diese Beeinträchtigungen waren schließlich Anlass der Anschaffung und traten bereits auf, bevor diese freilaufenden Kater zu meinem Haushalt gehörten.
Nach Rücksprache mit Herrn xxx verhält es sich doch offenbar vielmehr so, dass sich die Beschwerde auf Grünflächen im rückwärtigen Bereich des Hauses Nr. 34 bezieht. Herr xxx teilte mir hierzu mit, nach seiner Kenntnis seien die Hausmeister angesprochen worden.
Richtig ist, dass ich in der Regel einmal täglich den Freigang meiner beiden Kater begleite. Ein „Spaziergang“ auf dem Gemeinschaftseigentum des Ziergartens stünde auch unabhängig von den Katzen der bestimmungsgemäßen Nutzung nicht entgegen und mir damit genauso frei wie allen anderen Eigentümern bzw. Bewohnern.
Leider hat der Beschwerdeführer gleichwohl auch nicht den Mut gefunden, mich direkt auf die von ihm empfundenen Beeinträchtigungen aufmerksam zu machen- wenn er mich doch dort schon „ständig“ sieht.
Nicht ausschließen will ich selbstverständlich, dass meine Kater neben den anderen hier bekannten Katzen auch ihr Geschäft in den Beeten verrichten, auch wenn sie die Katzentoiletten in der Wohnung nutzen. Katzentypisches Verhalten ist unbestritten das Verscharren ihrer Exkremente, sie wählen daher von Natur aus Gelegenheiten, wo dies möglich ist- mithin also lose Erde statt eines zum Teil moosigen Rasens.
Ich bezweifle bereits, dass von meinen Katzen- über die Frequenz weiterer Katzen kann ich nicht urteilen- eine über das hinzunehmende Maß hinausgehende Belästigung ausgeht. Insbesondere halte ich eine entsprechend empfundene Geruchsbelästigung für nicht justiziabel.
Zur Sicherung des nachbarschaftlichen Friedens schlage ich vor, dass zunächst auf die Stelle unter den rückwärtigen Fenstern des Hochparterres der Nummer 34 ein einfaches Gitter aus Maschendraht ausgelegt wird. Anders als Bepflanzung fällt hier kein Pflegeaufwand an, ein solches Gitter erweist sich regelmäßig als geeignet, Katzen- egal ob von Dritten oder meinen- das arttypische Scharren zu verleiden. Es kann auch lose mit Erde bedeckt oder bepflanzt werden.
Alternativ ließe sich in diesem Bereich auch grober Rindenmulch aufbringen. Gerne bin ich bereit, mich anstehenden Kosten angemessen zu beteiligen.
Ihrer Antwort sehe ich entgegen.
Freundliche Grüße
Ideen? Meinungen dazu? Die Rechtslage scheint eher bunt...und das viel gestrittene Betreten ist ja nicht das Problem, sondern "nur" der Kot.
Ach maaaan, als hätte ich sonst nix zu tun...
Mögt Ihr mich beruhigen? (oder desillusionieren?)
Viele Grüße,
Tia
Nachdem Willy und Bonny nun ein Jahr rausgehen, hat sich offenbar doch ein Nachbar zu beschweren bemüßigt gefühlt (bei mir natürlich nicht, nunja )
Ausgangslage:
Großes Grundstück, ein Spielplatzbereich mit Sandkasten (seit längerem mit Plane zur Verhinderung von Verunreinigung versehen), Ziergarten.
Vorwurf meiner Hausverwaltung: Katzen verunreinigen Sandkasten. Ich werde ohne nähere Nachfrage zum Sachverhalt aufgefordert, die Verunreinigungen zu unterlassen. Kann nicht sein, die Plane ist drüber.
Rücksprache mit unserem "Blockwart" ergab: Beschwert beim Hausmeister hat sich jemand, weil er wegen der Geruchsbelästigungen seinen Balkon nicht mehr nutzen könne. Vor dem befinden sich jedoch Lüftungsgitter- ein "Unter den Balkon-Kacken" ist also nicht möglich. Möglich ist allerdings (und gesehen hab ichs auch schon), dass ein Beetbereich als Klo genutzt wird *hüstel* Von dem Bereich sinds allerdings mind. 4 Meter Luftlinie zu den Fenstern des Hochparterres und des besagten Balkons.
Textentwurf an Hausverwaltung:
Sehr geehrte Frau xxx,
zunächst befremdet mich, dass Sie offenbar die Wertungen Dritter ohne nähere Nachfrage zu Tatsachen erklären.
Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Unterstellung, ich führte meine Katzen zur Erledigung ihrer Geschäfte in den Garten. Genauso entschieden weise ich von mir, meine Katzen seien für die Verunreinigung des Sandkasten oder des Spielplatzes verantwortlich.
Vielmehr verhält es sich indes so, dass die Parteien, auf deren Betreiben die Plane zur Abdeckung des Sandkastens angeschafft wurde, regelmäßig gerade nicht Sorge dafür tragen, dass diese auch tatsächlich über den Sandkasten gezogen wird. Herr xxx und ich- beides kinderlose Parteien- stellen die Abdeckung immer wieder her. Auch in meinem Interesse liegt es, den Kindern der Anlage ein Spielen ohne Beeinträchtigungen durch Katzenkot zu ermöglichen. Diese Beeinträchtigungen waren schließlich Anlass der Anschaffung und traten bereits auf, bevor diese freilaufenden Kater zu meinem Haushalt gehörten.
Nach Rücksprache mit Herrn xxx verhält es sich doch offenbar vielmehr so, dass sich die Beschwerde auf Grünflächen im rückwärtigen Bereich des Hauses Nr. 34 bezieht. Herr xxx teilte mir hierzu mit, nach seiner Kenntnis seien die Hausmeister angesprochen worden.
Richtig ist, dass ich in der Regel einmal täglich den Freigang meiner beiden Kater begleite. Ein „Spaziergang“ auf dem Gemeinschaftseigentum des Ziergartens stünde auch unabhängig von den Katzen der bestimmungsgemäßen Nutzung nicht entgegen und mir damit genauso frei wie allen anderen Eigentümern bzw. Bewohnern.
Leider hat der Beschwerdeführer gleichwohl auch nicht den Mut gefunden, mich direkt auf die von ihm empfundenen Beeinträchtigungen aufmerksam zu machen- wenn er mich doch dort schon „ständig“ sieht.
Nicht ausschließen will ich selbstverständlich, dass meine Kater neben den anderen hier bekannten Katzen auch ihr Geschäft in den Beeten verrichten, auch wenn sie die Katzentoiletten in der Wohnung nutzen. Katzentypisches Verhalten ist unbestritten das Verscharren ihrer Exkremente, sie wählen daher von Natur aus Gelegenheiten, wo dies möglich ist- mithin also lose Erde statt eines zum Teil moosigen Rasens.
Ich bezweifle bereits, dass von meinen Katzen- über die Frequenz weiterer Katzen kann ich nicht urteilen- eine über das hinzunehmende Maß hinausgehende Belästigung ausgeht. Insbesondere halte ich eine entsprechend empfundene Geruchsbelästigung für nicht justiziabel.
Zur Sicherung des nachbarschaftlichen Friedens schlage ich vor, dass zunächst auf die Stelle unter den rückwärtigen Fenstern des Hochparterres der Nummer 34 ein einfaches Gitter aus Maschendraht ausgelegt wird. Anders als Bepflanzung fällt hier kein Pflegeaufwand an, ein solches Gitter erweist sich regelmäßig als geeignet, Katzen- egal ob von Dritten oder meinen- das arttypische Scharren zu verleiden. Es kann auch lose mit Erde bedeckt oder bepflanzt werden.
Alternativ ließe sich in diesem Bereich auch grober Rindenmulch aufbringen. Gerne bin ich bereit, mich anstehenden Kosten angemessen zu beteiligen.
Ihrer Antwort sehe ich entgegen.
Freundliche Grüße
Ideen? Meinungen dazu? Die Rechtslage scheint eher bunt...und das viel gestrittene Betreten ist ja nicht das Problem, sondern "nur" der Kot.
Ach maaaan, als hätte ich sonst nix zu tun...
Mögt Ihr mich beruhigen? (oder desillusionieren?)
Viele Grüße,
Tia