Dachterasse ohne Geländer und Wände Katzensicher bekommen?

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Giossi

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23. Juni 2019
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Guten Abend, ich bin ein wenig am verzweifeln.
Neben unserer eigentlichen Dachterasse ist noch ein gutes Stück, was eigentlich keine Dachterasse mehr ist. Quasi einfach ein Dach
Nun sind dort aber weder Wände noch Gitterumrandungen o.ä., wo ich irgendwas anbauen könnte.
Kennt Ihr irgendwelche Standfüße die nicht weg fliegen, wo man Teleskopstangen oder was auch immer fest einsetzen könnte?
Ich würde mich sehr über Anregungen von euch freuen.

Gute Nacht und schönen Gruß, Giossi
 
A

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Eine Dachterrasse ohne bauliche Abgrenzung zum eigentlichen Dach ist baurechtlich nicht zulässig. Wenn es sich um euer Eigentum handelt (Einfamilienhaus mit Flachdach), müsst ihr auf jeden Fall ein entsprechend hohes Geländer oder eine Mauer zur Eingrenzung der Dachterrasse sowohl direkt an den Außenmauern des Hauses als auch an der Grenze zwischen dem nicht genutzten Flachdach und dem als Dachterrasse vorgesehenen Teil des Dachs anbringen bzw. bauen.

Das alles sollte bereits in der Baugenehmigung für das Haus geregelt und in den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung vorgesehen sein.

Anderenfalls, also falls ihr das Flachdach eigenhändig an einem Bestandsbau als Dachterrasse ausgebaut habt, müsst ihr bitte beim Hochbauamt eine entsprechende Baugenehmigung für die Dachterrasse nachträglich einholen, denn es handelt sich dann um einen sog. Schwarzbau.

Falls ihr eine Wohnung mit einer solchen Dachterrasse gemietet haben solltet, handelt es sich um einen Mietmangel, weil die Themen Baugenehmigung für die Dachterrasse und Abgrenzungsgeländer etc. zum nicht genutzten Flachdach Sache des Vermieters sind. Ihr dürft die "Dachterrasse" natürlich nicht selbst nutzen, solange keine Baugenehmigung dafür vorliegt, egal ob es sich um ein Eigenheim oder eine Mietwohnung handelt. *hust*

Daher gibt es für die Frage der Abgrenzung auch nur eine Antwort: die Katze darf nicht raus. Ihr auch nicht.

Sofern es sich um eine ordnungsgemäß errichtete Dachterrasse mit Geländer zum nicht genutzten Teil des Dachs handeln würde, könntet ihr am Geländer Teleskopstangen anbringen, an denen ein Katzennetz befestigt werden kann, welches mittels eines Seils (liegt den handelsüblichen Packungen, in denen man Katzennetze kaufen kann, im Regelfall bei) straff gespannt wird. Mit einer Höhe von gut zwei Metern kann man eine Katze schon recht gut daran hindern, das Netz zu überwinden. Natürlich darf dann nichts an dem Geländer/Katzennetz stehen, von dem aus die Katze das Netz leicht überspringen könnte. Also kein Balkontisch etc.
Anderenfalls wäre ein Konstrukt erforderlich, das neben senkrechten Stangen auch eine schräg nach innen gerichtete Stangenkonstruktion erfordert, die der Katze das Übersteigen oder -klettern des Netzes erschwert. Ihr kennt das sicherlich von Grundstückseinfriedungen rund um Kasernen und andere sicherheitsempfindliche Einrichtungen, in die niemand einsteigen soll. Da wird zwar auch NATO-Draht verwendet, aber vielfach gibt es eben auch diese abgeschrägten Zaunpfähle.
 
Ich kann mir nicht richtig vorstellen, wie das aussieht, so ohne Bild.
Aber vielleicht kannst du mit richtig großen, schweren Standfüßen für große Sonnenschirme arbeiten? Die Dinger, die auch mit Betonplatten beschwert werden?
 
Mach doch mal ein Foto. :)
 
Pingu, das ist nicht so schwer zu erklären.

Es ist entweder ein Flachdach oder ein oben abgeflachtes Satteldach, wie es z. B. im Geschossbau (geschlossene Bauweise) nicht unüblich ist, etwa bei Altbauten der Jahrhundertwende.

Der Teil, der als Dachterrasse dienen soll, hat einen Aufbau auf der Dachhaut erhalten, der im Zweifel mit Bodenplatten (Terrassenplatten) belegt oder mit Terrassendielen versehen wurde. Normalerweise ist genau dieser Teil des Dachs dann auch entsprechend eingefriedet (Geländer oder Mauerwerk).
Der Rest des Dachs ist weiter mit der baulich vorgesehenen Dachhaut (meist verschweißt Bitumenbahnen mit Kiesaufschichtung und Drainage) vorgesehen und nicht zur dauernden Begehung geeignet, weil sonst die Dachhaut beschädigt und das Dach undicht werden kann. Auch deswegen wird eine benachbarte Dachterrasse eingefriedet, nicht allein wegen der Absturzgefahr auf dem ungesicherten Dach. ;)

Eine Begrenzung der Dachterrasse (mit Bodenaufbau) ist auch wegen des Niveauunterschiedes zum eigentlichen Dach erforderlich, weil das eine gefährliche Stolperfalle wäre.

Es muss sich bei Giossis Dach schon deswegen um eine ebene Dachfläche handeln, weil eine Terrasse im Sattel- oder Pultdach immer ein Einschnitt in die Schräge und deswegen naturgemäß seitlich begrenzt wäre, auch zur Traufe hin.
 
Baurecht hin oder her, es ist wie es ist.
Abgesehen davon ist es eine Verlängerung der Dachterrasse und nicht die Dachterrasse selber, wenn ich das richtig verstanden haben und wird auch nicht für die Nutzung von Menschen geplant.


@Giossi: das m.E. einzig einigermaßen Stabile wäre, wenn du einen kp. Rahmen machst, also so eine Art Käfig und das dann an den Wänden oder Gitterumrandungen der eigentlichen Terrasse festmachen würdest. Da das eh nur für die Katzen gedacht sein wird, braucht es auch keine riesige Höhe haben. Aber: es muss sehr stabil sein, denn wenn das bei Sturm wegfliegt und Schäden verursacht, hast du ein echtes Problem.
 
Pingu, das ist nicht so schwer zu erklären.

Es ist entweder ein Flachdach oder ein oben abgeflachtes Satteldach, wie es z. B. im Geschossbau (geschlossene Bauweise) nicht unüblich ist, etwa bei Altbauten der Jahrhundertwende.

Der Teil, der als Dachterrasse dienen soll, hat einen Aufbau auf der Dachhaut erhalten, der im Zweifel mit Bodenplatten (Terrassenplatten) belegt oder mit Terrassendielen versehen wurde. Normalerweise ist genau dieser Teil des Dachs dann auch entsprechend eingefriedet (Geländer oder Mauerwerk).
Der Rest des Dachs ist weiter mit der baulich vorgesehenen Dachhaut (meist verschweißt Bitumenbahnen mit Kiesaufschichtung und Drainage) vorgesehen und nicht zur dauernden Begehung geeignet, weil sonst die Dachhaut beschädigt und das Dach undicht werden kann. Auch deswegen wird eine benachbarte Dachterrasse eingefriedet, nicht allein wegen der Absturzgefahr auf dem ungesicherten Dach. ;)

Eine Begrenzung der Dachterrasse (mit Bodenaufbau) ist auch wegen des Niveauunterschiedes zum eigentlichen Dach erforderlich, weil das eine gefährliche Stolperfalle wäre.

Es muss sich bei Giossis Dach schon deswegen um eine ebene Dachfläche handeln, weil eine Terrasse im Sattel- oder Pultdach immer ein Einschnitt in die Schräge und deswegen naturgemäß seitlich begrenzt wäre, auch zur Traufe hin.

Nicker, ich kenne die rechtliche Lage. Aber bevor ich kein Bild gesehen habe, verzichte ich auf entsprechende Hinweise. Vielleicht ist die Bauweise so, wie du schreibst, vielleicht nicht.
 
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