Versicherung verweigert Leistung wegen übermäßiger Tierhaltung

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Hab grad ein Urteil gefunden , das die private Haftpflicht nicht zahlen muss , bei übermäßiger Tierhaltung . Könnte ja für einige von Interesse sein . Vielleicht sollte man sowas im Vorwege mit der Versicherung abklären um auf Nummer sicher zu sein


Haftpflichtversicherung muss nicht für Schäden durch vier Hauskatzen eintreten!
OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14

1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.

2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.

3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.

http://www.rechtsindex.de/versicher...-beanspruchung-der-mietsache-durch-katzenurin
 
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Harter Tobak - wie gut, dass ich 1. (ab kommende Woche) nur 3 Kater hier habe und 2. im Eigenheim hause ....
Aber ich finde das schon einen ganz schön starken Eingriff in die Privatsphäre. So ne richtig große Altbauwohnung gibt schon Platz für 4 und mehr Katzen ...
 
Ohoh, genau das liegt bei mir vor. Altbauwohnung und vier Kater....
Aber unbeaufsichtigt sind sie ja nicht, da passt einer auf den anderen auf :)
 
Deswegen ist es sinnvoll seinem Versicherer die Katzen zu melden + Anzahl. Und wenn der dann schreibt: Kein Problem das ist mitversichert, seid ihr aus dem Schneider.
 
Die Versicherungen finden doch immer Lücken, wo sie sich rauswinden können.:sad:

Die Frage ist hier aber auch, was verstehen die unter "durch Katzenurin erheblich geschädigt" - das klingt aber schon nach einer größeren Sache.


Mal so ganz sarkastisch/ironisch angemerkt.

Vielleicht wird es ja auch demnächst heißen bei einem Schadensfall: "4 Kinder - Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig".
 
15.000 Euro Schaden

Also, da steht, das war ein Schaden von 15.000 Euro. Da müssen alle Böden kaputt gewesen sein. Man weiß ja auch nicht, wie groß die Wohnung war und wie die 'Überanspruchung' zustande kam. Wenn der Mieter die Katzen in einer 1 Zimmerwohnung gehalten hat und das Katzenklo nicht gereinigt hat, unkastrierte Tiere gehalten hat usw.
Ich bin kein Vermieter, aber ich kann verstehen, dass der Vermieter, wenn ihm das komplette Parkett versaut ist, das Geld wieder sehen will und dass die Versicherung da sagt, das geht über den üblichen Gebrauch hinaus. Bei einer verkratzten Ecke, die nachtapeziert werden muss, hätte die Versicherung wohl auch gezahlt.
So ein Schaden kann doch durch 'ordentliche' Tierhaltung fast nicht entstehen, sondern grob fahrlässig oder Vorsatz? Und bei Vernachlässigung der Tiere und Wohnung nach der Haftpflicht schreien, ist ja wohl auch nicht in Ordnung. Das zahlt man selber und gut ist.

Viele Grüße
Clyde
 
Selber ab ich zwar einen Mehrkatzenhaushalt (Hallo, Tina_ma, keinen Meerkatenhaushalt mehr:D), stelle mich aber trotzdem auf die Seite der Versicherung und der Vermieter.
Zugegebenermassen habe ich Glueck, dass keine meiner Katzen markiert oder unsauber ist. Aber man kann auch mit der Sauberkeit generell hinterher sein, dann muss naemlich nicht zwingend ein so grosser Schaden entstehen.
Vom TH und Auffangheim bin ich auch eine sehr grosse Katzendichte auf sehr engem Raum gewoehnt, das geht, ohne die Bausubstanz in die Maroditaet zu fuehren. Ganz ehrlich, ich habe Verstaendnis fuer die geschaedigte Seite.
Ein Malheur kann immer passieren, aber nicht so, dass ein Schaden in DER Hoehe sich anhaeuft. Sollte das bei uns dennoch passieren, ok, dann muss ich halt die Konsequenzen tragen.
 
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Die Versicherungen finden doch immer Lücken, wo sie sich rauswinden können.:sad:
In den meisten Standard-Haftpflichtversicherungen sind Schäden am Gemieteten ohnehin nicht mitversichert. Kein Witz, ich hab auch dumm geguckt als ich das das erste Mal gehört habe. Also darauf bitte achten wenn man zur Miete wohnt!

Die Frage ist hier aber auch, was verstehen die unter "durch Katzenurin erheblich geschädigt" - das klingt aber schon nach einer größeren Sache.
Also wir mussten schon mal sämtliche Bodenbeläge komplett entfernen, den Estrich darunter komplett neu machen, die untere Hälfte der Wände neue verputzen (+ tapezieren und streichen versteht sich - klar haben wir dann die ganzen Wände gemacht)... Da kommen solche Summen schnell zusammen, leider.

So ein Schaden kann doch durch 'ordentliche' Tierhaltung fast nicht entstehen, sondern grob fahrlässig oder Vorsatz?
Ist die Frage ob es grob fahrlässig ist wenn man seine Katzen nicht kastrieren lässt. Als Vermieter DARF man das ja leider nicht verlangen.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein dass man für den Schaden, den die Tiere verursacht haben, aufkommt wenn die Versicherung nicht zahlt bzw. man nicht entsprechend versichert ist. Leider sehen das anscheinend viele Leute anders. Mit ein Grund warum Tierhaltung so häufig nicht erlaubt wird.
 
Leider kann das ganz schnell gehen, mit dem "durch Katzenurin geschädigt". Teddy hatte hier auch eine ganz kurze Phase, wo er gepinkelt hat.

Spinnen wir das Thema mal weiter. Er hat hier eine Tür + Türrahmen angespieselt, gegen das Sofa gestrunzt und noch einige Ecken. :grummel: (ich konnte zum Glück alles ohne weitere Schäden beseitigen).

Wenn dann in der Wohnung Echtholztüren und Echtholzparkett ist, dann bekommt man das nicht mehr raus, und die Türen + Rahmen und der Parkettboden müssen gemacht werden (wegen der Optik, nicht nur die Bohlen, wo der Urin direkt draufgelaufen ist. Die Wand muss verputzt werden und neu tapeziert.

Da können schon schnell einige Summen zusammenkommen.

Also, dass muss nicht immer etwas mit mit "grob fahrlässiger Tierhaltung" zu tun haben. Oder mit "nicht ordendlicher Tierhaltung".

OK, wenn der Mieter 4 unkastrierte Katzen in einer 50 m2 Wohnung hat, dann ist die Situation eine andere. Dann würde ich das auch unter vorsätzlich einstufen, denn bei 4 unkastrierten Katern/Katzen ist pinkeln/markieren in meinen Augen schon vorprogrammiert.

Und ab wann ist etwas eine "falsche Behandlung der Mietsache"? (Kinder die aus Spaß mit einem Schraubenzieher an den Türen ritzen oder mit Edding an Echtholztüren malen? - da reicht schon 1 Kind für einen enormen Schaden)

Bei einigen Dingen können wir auch nur Vermutungen anstellen - z.B. die Größe der Wohnung in qm und wie die Katzen gehalten wurden, da nichts im Gerichtsurteil steht. Dafür müste man das komplette Urteil sehen.

Das pinkeln sehe ich als ein Mißgeschick an (jedenfalls bei mir), und ich hätte da auch die Haftpflichtversicherung eingeschaltet. Denn die Katzen haben es ja nicht vorsätzlich gemacht, und ich als Halter habe es ja nicht absichtlich machen lassen.

@Louisella - kann es sein, dass es von Versicherung zu Versicherungspolice unterschiedlich ist? Denn ich bin der Meinung bei einige steht drin, das auch Schäden am gemieteten Objekt - wenn sie nicht vorsätzlich/durch falsche Behandlung geschehen sind.
 
  • #10
@Louisella - kann es sein, dass es von Versicherung zu Versicherungspolice unterschiedlich ist?
Ja, ist es. Bei der Versicherung mit dem großen blauen A sind Schäden am Gemieteten z.B. nicht in der Standardversion drin, kostet zwar nicht viel extra, aber den meisten fällt das garnicht auf. Ich weiss das auch erst seit ein paar Jahren, eben weil mal was passiert ist und die Versicherung nicht gezahlt hat (der Gefährte als Fachmann hatte es schon geahnt).

Letztendlich wird die Versicherung sich aber mit Sicherheit immer auch mit Deiner Aufsichtspflicht rauszureden versuchen. Und Argumente wie "hätten sie gleich weggewischt hätte das nicht einsickern können bis in den Estrich" usw. sollen auch die Summe dann kleinhalten.
Echtholzparkett ist aber auch nicht wirklich ideal für Tierhalter - ist wohl auch deshalb in Mietwohnungen nur noch selten zu finden.

Wie sich das mit der "übermäßigen Beanspruchung" in Zahlen ausdrückt würde ich aber auch gerne wissen... Ein erhöhtes Risiko dass mal was passiert gibt's ja immer mit Tieren.
 
  • #11
Finde ich einen guten Hinweis, hatte ich damals zum Glück schon im Hinterkopf und habe darauf bestanden, dass die Katzen in der Versicherungsvertrag mit "aufgenommen" werden. Da gab es auch keinerlei Probleme bei meiner Versicherung. Im Übrigen hat aber "mein" Versicherungsanbieter auch direkt diverse Dinge abgefragt, also eben z.B. wohnen sie zur Miete usw. (ich kann mich jetzt nichtmehr an alle Fragen erinnern). Für mich auch ein wichtiger Punkt, damit ich eben auch die Versicherung erhalte, die auf mich passt.

Viele Schäden sind aber sowieso nicht umfasst, nämlich immer dann, wenn es um Schäden geht, die nach und nach entstehen. Also einfach formuliert, pinkelt die Katze einmal, wird es bezahlt, kratzt sie einmal, wird es bezahlt, zeigt sie ein Verhalten aber permanent, dann zahlt die Versicherung nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #12
Viele Schäden sind aber sowieso nicht umfasst, nämlich immer dann, wenn es um Schäden geht, die nach und nach entstehen. Also einfach formuliert, pinkelt die Katze einmal, wird es bezahlt, kratzt sie einmal, wird es bezahlt, zeigt sie ein Verhalten aber permanent, dann zahlt die Versicherung nicht.
Das ist vermutlich genau das, was mit "übermässiger Beanspruchung" gemeint ist.
 

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