Katzen in Genossenschaftswohnungen (Ö)

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Skearsley

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3. Februar 2014
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Hallo liebe Katzenfreunde,

wir übernehmen am 1.2 unsere neue Genossenschaftswohnung. Haben letzte Woche den Mietvertrag zugesandt bekommen. In diesem steht über Tierhaltung folgendes "Die Tierhaltung bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsteile". Nun habe ich ziemlich große Sorge, dass ich meine zwei Schätze nicht mitnehmen darf. Abgabe wäre für mich keine Option. Nun stellt sich die Frage, soll ich lieber um die Haltung der Katzen anfragen oder einfach mitnehmen? Hätte da doch immer ein ungutes Gefühl wenn sie sozusagen illegal hier wären. Aber wenn sie Nein sagen habe ich wirklich ein Problem. Hatte jemand vielleicht so einen Fall? Bzw so eine Klausel im Mietvertrag? Mir war bisher nicht bekannt, das Tiere in Genossenschaftswohnungen nocht erlaubt wären, kenne viele Leute mit Tieren in solchen Wohnungen. Bitte um Infos. Bin aus Österreich, hier sind die Gesetze möglicherweiße anders. Danke
 
A

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Grundsätzlich kann das jede Partei erstmal vertraglich vereinbaren wie sie will. Hast du denn sowas vorher nicht gefragt?
Ich würde einfach anfragen, wie es nun mit der Haltung von zwei Katzen aussieht. Lehmen sie ab, kannst du dir noch im,er überlegen. Was du machst.
 
Also wir haben auch sowas im Vertrag, allerdings in Deutschland. Ich hatte damals einfach mündlich gefragt wie das ist und die meinten, dass steht halt so im Vertrag um gewisse Tierarten auch abweisen zu können (Listenhunde, giftige Tiere usw). Katzen waren aber kein Problem und das haben wir dann auch schriftlich bekommen.
 
Bei mir steht sowas in der Richtung drin: "Tierhaltung bedarf vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Aus der Tierhaltung eines anderen Mieters kann nichts im Bezug auf die eigene Tierhaltung abgeleitet werden".

Heißt also: Tierhaltung nur in Absprache. Nur weil ein anderer Mieter das darf, darf ich das deshalb nicht automatisch auch.

Ich habe einfach vor Einzug gefragt und als es dann soweit war mir die Erlaubnis zur Haltung der Katzen schriftlich geben lassen. Ich würde Tierhaltung immer angeben und die Erlaubnis immer schriftlich fixieren. Alles andere wäre mir persönlich zu heikel und kann ggfs. böse Überraschungen nach sich ziehen.
 
Lebe in einer Genossenschaftswohnung in Ö. Bei uns steht das auch irgendwie so im Mietvertrag, dass Tiere genehmigt werden müssen. Hab der Genossenschaft eine Mail geschrieben, mit der Bitte um Erlaubnis zur Haltung zweier Wohnungskatzen. Keine Ahnung ob das notwendig gewesen wäre, aber ich hab dann noch kurz geschrieben, dass es ruhige Tiere sind, die entweder schon kastriert, oder alsbald kastriert werden, damit es zu keiner Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarn kommt.
(Wenn du ländlich wohnst, deine Katzen aber Wohnungskatzen sind, würde ich das vielleicht auch noch dazu schreiben - kommt nicht zu einer Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen.)

Mach dir keine Sorgen, ich bin mir ziemlich sicher, dass dir die Genossenschaft die Haltung bewilligt. Wichtig ist, dass du dir die Erlaubnis schriftlich holst. Bei uns im Haus haben viele Haustiere, die sie nicht bewilligt haben. Ich bin da aber ein zu großer Schisser und würde das nicht machen...

LG!
 
Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung in Wien, die noch auf dem Namen meiner Tante läuft, daher wissen die Zuständigen hier nichts von meinen 2 Katzen. Aber meine Tante hatte einen Hund und alleine 3 Balkone aus diesem Wohnhaus haben ein Katzennetz montiert.
Also die Tierhaltung scheint hier kein Problem zu sein, allerdings weiß ich nicht ob das alle angefragt haben oder nicht :)
 
Oh, für das Vernetzen des Balkones musste ich einen Monster-Antrag stellen...

Allerdings war bei uns eine mobile Lösung nicht, bzw. nur schlecht möglich. Eine andere Wohnung im Haus hat eine mobile Lösung - ob sie die überhaupt beantragt haben, weiß ich gar nicht. Normalerweise sind grad die Genossenschaften aber wirklich sehr kooperativ - bei einem privaten Mieter hätt ich da weit mehr Schiß, dass Tiere nicht bewilligt werden.
 
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