Vermieter darf Katzenhaltung nicht verbieten

  • Themenstarter Mikesch1
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würde mich mal interessieren ob es auch irgendwo ein urteil gibt, wie viele tiere man halten darf oder ob es da eine grenze gibt :)
findet man irgendwo sowas? oder kennt sich da jemand aus?
 
würde mich mal interessieren ob es auch irgendwo ein urteil gibt, wie viele tiere man halten darf oder ob es da eine grenze gibt :)
findet man irgendwo sowas? oder kennt sich da jemand aus?

Keine Ahnung, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Anzahl der Tiere wie Katzen von der Wohnungsgröße abhängig gemacht werden könnte. Aber das ist sicherlich in einem Rechtsstreit auch Ansichtssache. Der eine Richter wird so, der andere anders entscheiden. Aber bei 2 Katzen in einer "normalen" Wohnung (was auch immer man unter normal verstehen mag - 40 qm? 50 qm? 60 qm?) dürfte nix wildes passieren. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung und ich bin kein Richter ;)
 
Das sind aber alles schon ältere Urteile, oder? :confused: Ja, ist verwirrend. Aber ich würde mich immer auf die neuetsen beziehen, wenn es sein muss :cool:
 
Haaaaaaaaa das habe ich doch glatt mal kopiert und gut verpackt:)

Karlsruhe (dpa/tmn) - Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 34/06) hervor.

Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung, heißt es in dem Urteil, über das die Zeitschrift «Ein Herz für Tiere» berichtet.

Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.
 
Aber der Vermieter braucht einen triftigen Grund Katzen zu vermieten oder??

Das kommt darauf an.
Es gibt dazu keine einhaltliche Linie in der Rechtsprechung. Auf fadenscheinige Pseudoargumente aus Zeitungen sollte man in dem Fall nichts geben. Wenn ein Gericht Katzen nicht unter Kleintiere zählt und es daher verbietet, hast du ein paar tausend Euro Gerichtskosten + die Suche nach einer neuen Wohnung am Hals.
Sollte hingegen das Gericht entscheiden, dass Katzen zu den Kleintieren gehören, dann braucht er wirklich triftige Gründe dafür. Aber darauf würde ich nicht wetten wollen.
 

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